Amtliche Mitteilung Ausgabe Nr. 3/2016 Zugestellt durch Post.at Liebe Dimbacherinnen und Dimbacher! Liebe Jugend! Bਨਤਭਤਭਸ਼ਤਨਣਤਭ Mit der Aussaat von Bienenweiden Auch eine mehrjährige Saatgutmihelfen wir den Bienen, indem wir schung mit einer Füllmenge von neuen Lebensraum schaffen. 100 g (für ca. 25m²), 250 g (für ca. Neben den Bienenweiden und Blüh- 60m²) und 500 g (für ca. 120m²) ist flächen sind auch die Hausgärten erhältlich. eine wichtige Nahrungsquelle. Der Bitte unterstütze dieses Projekt Erhalt von Blumenwiesen in den und besorge dir die kostenlose Hausgärten als Pollen– und Nektar- Saatgutmischung am Marktgemeindeamt Dimbach. Speisekammer ist wichtig. Bienen schaffen blühende Landschaften - aber wir müssen dafür Die Marktgemeinde Dimbach hat in sorgen, dass Landschaften blühen Zusammenarbeit mit dem Imkerkönnen. verein und der Ortsbauernschaft Die meisten Nutzpflanzen und Obst- Dimbach das Projekt „Bienenbäume sind dar auf angewiesen, weiden“ gestartet. dass sie von Bienen bestäubt werden. Jeder Gemeindebürger kann dieBienen sind sehr wichtig für unser ses Projekt unterstützen. Ökosystem. Sie zu schützen, ist nicht Saatgutmischungen für Bienenweinur im Allgemeinen recht wichtig, den sind kostenlos am Marktgesondern aufgrund des in den letzten meindeamt Dimbach, bei der OrtsJahren vermehrt zu beobachtenden bauernschaft und dem ImkerverBienensterbens auch unerlässlich und ein Dimbach erhältlich. unbedingt notwendig. Die Natur und die Landwirtschaft braucht die Erhältlich ist eine einjährige SaatgutBienen. Ein abwechslungsreicher mischung mit einer Füllmenge von Pflanzenbestand ist hier von gro- 50 g. Diese reicht für eine Anbaufläche ca. 5-7 m². ßer Bedeutung. Ich wünsche allen Dimbacherinnen und Dimbachern ein frohes Osterfest und viel Spaß beim Eierpecken. Eine Biene besucht an einem Tag zwischen 6000 und 9000 Blüten. Für 1kg Honig sind bis zu 20 Millionen Blütenbesuche notwendig. Euer Bürgermeister: Bürgermeister-Information Seite 2 Kਠਥਧਠਲ Dਨਬਡਠਢਧ - „Dਨਤ Sਠਠਲ਼ ਦਤਧਲ਼ ਠਥ“ Bei der Jahreshauptversammlung unseres Vereines am 7. März 2016 konnten wir für unser Kaufhaus das Geschäftsergebnis für das Jahr 2015 präsentieren. Für alle Vereinsmitglieder, Unterstützer und Freunde, die bei der Jahreshauptversammlung nicht dabei sein konnten, dürfen wir nachfolgende stark vereinfachte Darstellung des Geschäftsjahres 2015 präsentieren: In einem spanenden und herausfordernden Marktumfeld ist es unserem Team gelungen, den Umsatz annähernd auf Vorjahresniveau zu halten. Der Betrieb ist gesund und verfügt über eine solide Eigenkapitalbasis. Von der Korrektur der Gutscheinkonten, die in der Präsentation des Geschäftsabschlusses aufgezeigt wurde, sind die Warengutscheine NICHT betroffen! Käferböck mitteilte, ist unser Jah- Die Saat geht auf, wenn resabschlusses 2015 in der heiß umviele es wollen. kämpften Branche des Lebensmittelhandels ein sehr gutes Ergebnis (siehe Zielpunktpleite), das die sehr Nettoumsatz € 751.500,00 engagierte Arbeit unserer Angestell- Rohgewinn € 142.400,00 ten abbildet. Aufwendungen Wir bedanken uns sehr herzlich bei (Löhne Miete und sämtliche Betriebskosten, abzgl. € 115.800,00 Sonstige Erträge) Geschäftsführerin Karin HinterAbschreibung Investitionen steiner und allen Angestellten für € 7.800,00 ihren tollen Einsatz. Vorläufiger Gewinn € 18.800,00 Ein besonderer Dank gilt allen Rückstellung unseren Kunden, die dur ch ihr en Kühlanlage € 3.000,00 Einkauf die Sicherung der NahverAuflösung sonst. sorgung in Dimbach er st Forderungen € 7.800,00 ermöglichen und wir er suchen € 8.000,00 gleichzeitig uns auch in Zukunft die Gewinn: Treue zu halten. Die Kostenentwicklung und insbesondere die Spannenentwicklung muss immer genau beobachtet werden. Wie uns Steuerberater Helmut 4371 Dimbach 15 Tel. 07260/21 029 Wਠਫਣਡਠਭਣਲਢਧਲ਼ਹਵਤਮਣਭਭਦ Verordnung des Bezirkshauptmannes von Perg betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk Perg. Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 102/2015, wird verordnet: §1 Schutzmaßnahmen (1)In den Waldgebieten aller Gemeinden des politischen Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuern und das Rauchen verboten. (2)Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. §2 Bekanntmachung des Verbots Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen (§41 Abs. 3 Forstgesetz 1975) §3 Strafbestimmungen Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß nach § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. §4 Schlussbestimmungen (1)Diese Verordnung wird in der Amtlichen Linzer Zeitung und durch Anschlag an der Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft Perg sowie der Gemeindeämter des Bezirkes Perg kundgemacht. (2)Sie tritt mit 1. April 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2016 außer Kr aft. Bürgermeister-Information Seite 3 Vਮਨਭਥਮਬਠਲ਼ਨਮਭ O Gਠਲ਼ਤਭ-Tਮਯਧਸ 2016 Heuer ist der Bezirk Perg wieder eingeladen an der Garten-Trophy 2016 teilzunehmen. Gesucht wird das schönste Wohnhaus, das schönste Bauernhaus, der schönste Garten der schönste Gemüsegarten Vਮਲਢਧਤਨਡਭਦ Nਤ Das Gemeindeamt erhält mit März 2016 ein neues Buchhaltungssystem. Aus diesem Grund wird sich bei künftigen Vorschreibungen die Form optisch verändern. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 07260/7507 jederzeit zur Verfügung Die Ortsbauernschaft wird auch heuer mit der Gemeinde eine Bewertungsjury zusammenstellen. Aus allen Bezirkssiegern werden die Oö. Landessieger ermittelt. Weitere Information unter www.gartentrophy.at Sਲ਼ਤਫਫਤਭਠਲਲਢਧਤਨਡਭਦ Fਨਬਠ Kਠਲ਼ਹਤਭਦਡਤ Die Firma Katzengruber Kunststofftechnik GmbH sucht: Hilfsarbeiter(innen) für 20 Wochenstunden Nähere Auskünfte und Bewerbungen bei Frau Holzer unter (07260) 210 56 (von 8:00 bis 12:00 Uhr) Fਫਤਨਭਨਦਭਦਲਠਪਲ਼ਨਮਭ „Hਨ ਲਲ਼ਠਲ਼ਲ਼ Pਥਨ“ Der Umweltausschuss der Marktgemeinde Dimbach veranstaltet, in Zusammenar beit einiger Dimbacher-Vereine, am Samstag, den 9. April 2016 die Flurreinigungsaktion „Hui statt Pfui“. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Marktplatz Dimbach. Auf zahlreiche freiwillige HelferInnen freuen sich der Umweltausschuss sowie die Vereine. Sਢਧਣਤਭ ਨਬ Vਤਫਠਥ ਵਮਭ Bਢਧਤਭ Die Gemeinde ist verpflichtet, bei Bächen und deren Zubringern zumindest 1x jährlich eine Kontrolle durchzuführen, Missstände sowie offensichtliche Schäden zu protokollieren und diese nach Möglichkeit zu beseitigen oder den zuständigen Stellen weiterzumelden. Sinn und Zweck dieses gesetzlichen Auftrages ist es, den Bächen einerseits einen möglichst ungehinderten und gefahrlosen Wasserabfluss zu gewährleisten und andererseits die an Bächen liegenden Grundflächen bestmöglich vor Erosion und Überflutung zu schützen. Ich ersuche deshalb die Eigentümer von Grundstücken, welche an Bäche angrenzen, den sie berührenden Bachabschnitt zu begehen und • Verklausungen (z.B. durch Holz, Plastikteile etc.) • Uferanbrüche größere Geröll- oder Geschiebeanlandungen, eigentümer die Möglichkeit, sich bis 22. April 2016 am Marktgemeindeamt Dimbach ( 07260/75 07) melden. soweit wie möglich selbst zu beseitigen. Wenn eine unmittelbare Gefahr für die Liegenschaft besteht und diese nicht selbst beseitigt werden kann, besteht für Liegenschaftschafts- Kਭਣਬਠਢਧਭਦ Aufgrund der Neuerrichtung der Zufahrt des zukünftigen Bauhofes, soll ein Teilstück (ca. 69 m²) des öffentlichen Weges Parz. 3807 der KG Dimbach aufgelassen werden. Die Planunterlagen liegen bis 3. Mai 2016 zur Einsichtnahme während der Amtsstunden am Gemeindeamt auf. Gemäß §11 Abs. 6 des Oö. Straßengesetzes kann jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, während der Auflagefrist schriftliche Einwendung oder Anregungen beim Gemeindeamt einbringen. Bürgermeister-Information Seite 4 Hਠਲਲਠਬਬਫਭਦ ਣਤ Gਤਧਫਮਲਤਭਵਤਤਨਭਤ 3. April 2016 8:00 Uhr Messe und Jahreshauptversammlung (Kameradschaftsbund) 6. April 2016 Der Landesverband der Gehörlosenvereine in OÖ. führt in der Zeit von 1. April bis 30. Juni 2016 im Bundesland Oberösterreich eine vom Land OÖ genehmigte Haussammlung dur ch. 13:00 Uhr Halbtagswanderung (SPÖ-Pensionistenverband) 6. April 2016 19:30 Uhr Parteitag im GH zur Linde (ÖVP-Dimbach) 9. April 2016 Die Sammler führen einen Sammlerausweis mit sich. 9:00 Uhr Flurreinigungsaktion 10. April 2016 Wਨਢਧਲ਼ਨਦਤ Tਤਬਨਭਤ ਨਬ Üਡਤਡਫਨਢਪ Jubelhochzeiten (Goldhaubengr uppe) 16. April 2016 Bauverhandlungstermine 14. April 2016, 10. Mai 2016 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mutterberatungstermin Donnerstag, 7. April 2016 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Agrarfoliensammlung Termine zwischen 4. April 2016 und 7. April 2016 (siehe letzte Ausgabe der Bürgermeister-Information) Textiliensammlung Dienstag, 5. April 2016, 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch, 6. April 2016, 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Sammelstelle: Altes Feuerwehrzeughaus 14:00 Uhr Jungschar-Heimstunde (Kath. J ungschar ) 17. April 2016 Erstkommunion (Pfar r e Dimbach) 17. April 2016 Konzertmusikbewertung (Musikver ein Dimbach) 19. April 2016 Halbtagswanderung (SPÖ-Pensionistenverband) 23. April 2016 13:00 Uhr Gedenkturnier (UNION Dimbach - Sektion Stock) 24. April 2016 Bundespräsidentenwahl (Mar ktgemeinde Dimbach) Kਠਥਥਤਤਠਲ਼ਮਬਠਲ਼ 1. Mai 2016 Während Veranstaltungen im Mehrzweckgebäude bzw. zu den Öffnungszeiten von Friseurin Lumetsberger und Masseuer Heigl, steht für alle seit kurzem im Eingangsbereich des Tur nsaalzuganges ein Kaffeeautomat ber eit. Ostereieraktion am Kir chenplatz (SPÖ-Dimbach) 8:00 Uhr Osterkirtag (Mar ktgemeinde Dimbach) 29. März 2016 8:00 Uhr Kindergarteneinschreibung (Kindergarten Dimbach) 2. April 2016 Sandkistenfüllaktion (ÖAAB-Dimbach) 2. April 2016 1. Mai 2016 8:00 Uhr Florianimesse (FF-Dimbach) 1. Mai 2016 4. Mai 2016 nach der Messe 28. März 2016 Maikundgebung (SPÖ-Dimbach) 13:00 Uhr Maibaumaufstellen (FF-Dimbach) Vਤਠਭਲਲ਼ਠਫਲ਼ਭਦਤਭ 27. März 2016 Abfahrt 8:00 Uhr 13:00 Uhr Duo-Turnier (UNION Dimbach Sektion Stock) 13:00 Uhr Halbtagswanderung (SPÖ-Pensionistenverband) 5. Mai 2016 11:00 Uhr Mutter– und Vatertagsfeier im GH Aumühle (SPÖ-Pensionistenverband) 5. Mai 2016 Wallfahrt (ÖVP-Seniorenbund) Impressum: Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeindeamt Dimbach, Bürgermeister ÖkR Josef Wiesinger, 4371 Dimbach 2 (07260) 7507-12 [email protected] Eigenvervielfältigung
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