Absichtserklärung der partnerschaftlichen Gemeindeleitung Die Organisation der Kirchgemeinde soll möglichst flach sein, und den Mitarbeitenden viel Spielraum gewähren, um ihre persönlichen Gaben und Überzeugungen adäquat und zielgerecht einsetzen zu können. Eine starke Leitung entsteht erst da, wo Ehrenamtliche und Mitarbeitende einander sinnvoll zugeordnet sind, im Sinn einer Partnerschaft. Die Kirchgemeinde wird durch folgende Gremien geführt: Kirchgemeindeversammlung: Stimmberechtigte Gemeindemitglieder Kirchenvorstand Pfarrpersonen (2), Sozialdiakonen (2) und Ehrenamtliche (8) Team der Mitarbeitenden Pfarrpersonen (2), Sozialdiakonen (2), Sigristinnen (2), und Sekretärin (1) „Ehrenamtliche“ Ehrenamtliche Mitglieder des Kirchenvorstandes (8) Rektorate Ein Rektorat/Dorf, mit je 1 Pfarrperson oder Sozialdiakonin und Ressortverantwortlichem des Kirchenvorstandes Musikkommission Pfarrpersonen (2) und Ressortverantwortlicher des Kirchenvorstandes Budgetkommission Pfarrpersonen (2), Ressortverantwortlicher des Kirchenvorstandes und Sekretärin Rechnungskommission Fachleute (3) aus Gemeinde Der Bestand der Mitglieder der einzelnen Gremien kann variieren. Dem Kirchenvorstand gehören 5 bis 11 Ehrenamtliche an. Sie sollen gegenüber den Mitarbeitenden in der Mehrzahl sein. Kirchgemeindeversammlung Rechnungskommission Kirchenvorstand Ehrenamtliche Mitglieder Musikkommission Rektorate Kirchenmusiker Katechetinnen Team der Mitarbeitenden Budgetkommission Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern. Der Kirchenvorstand ist das Führungsgremium der Kirchgemeinde, in dem Partnerschaft zwischen Freiwilligen und professionellen Mitarbeitenden stattfindet. „Positionsmacht und Fachkompetenz“ der Freiwilligen „sowie infor- melle Macht und Fachkompetenz der Pfarrpersonen und Sozialdiakoninnen ergänzen sich und werden geteilt.“1 Der Kirchenvorstand ist strategisch und operativ für den Aufbau des kirchlichen Lebens in der Gemeinde verantwortlich. Er sorgt für die öffentliche Verkündigung, fördert die Seelsorge und Diakonie und beaufsichtigt den kirchlichen Unterricht. Er wählt die kirchlichen Mitarbeitenden und die Lehrkräfte für den Religionsunterricht. Er regelt die Finanzen und sorgt für den Unterhalt aller eigenen Liegenschaften, nach Vorgaben der Kantonalkirche. Der Kirchenvorstand ist eine durch die Kirchgemeinde gewählte Kollegialbehörde, mit gleichrangigen Mitgliedern, die sich prinzipiell die Gesamtzuständigkeit teilen. Ihre Mitglieder müssen in der Kirchgemeinde stimmberechtigt sein. Die Pfarrpersonen, die Sozialdiakoninnen und die ehrenamtlichen Mitglieder arbeiten konsensorientiert zusammen. Entscheide werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Es besteht eine kollektive Haftung, unabhängig vom Stimmverhalten des einzelnen, oder von seiner Anwesenheit bei Entscheiden. Alle Mitglieder sind an strenge Vertraulichkeit gebunden. Der/die Präsident/in ist für den geordneten und effizienten Betrieb des Kirchenvorstandes zuständig, insbesondere deren Sitzungen, und vertritt die Kirchgemeinde gegen innen und außen. Er/sie hat bei Beschlüssen Stichentscheid, und hat das Recht, Befugnisse zu delegieren. Die Sitzungen des Kirchenvorstandes werden gemeinsam mit den Pfarrpersonen und Sozialdiakoninnen vorbereitet (Bürositzung); die Protokolle werden von dem/der Präsidenten/in und der Teamsitzungsleitung gegengelesen. Jede/r weitere Ehrenamtliche hat eine Ressortverantwortung und trifft in seinem Bereich operative Entscheide, gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeitenden. Die Ressortverantwortlichen haben Spielraum für selbständiges Handeln, sollen aber für wichtige Belange mit einer Orientierung oder einem Antrag an den Kirchenvorstand gelangen. 1 Kirchgemeinde gemeinsam leiten und entwickeln, Luzern 2007, Beat Hänni, Felix Marti 2 Das Team der Mitarbeitenden setzt als Angestellte der Kirchgemeinde die Verkündung um und ist für das kirchlichen Leben in der Gemeinde verantwortlich, im Rahmen der vom Kirchenvorstand beschlossenen Vorgaben. Das Team trifft primär operative Entscheidungen, und stellt Anträge an den Kirchenvorstand. Die Pfarrpersonen leiten im Wechsel das Team und repräsentieren zusammen mit den Sozialdiakoninnen den Kirchenvorstand im Team, wie auch umgekehrt das Team im Kirchenvorstand. Die Teamstruktur ist flach und gewährleistet ein hohes Maß an Eigen- und Selbstständigkeit aller Teammitglieder. Entscheide des Teams werden im Konsens gefällt. Das Team kann bei Bedarf externe Unterstützung zuziehen. Die Mitarbeitenden können sich bei Einzelfragen an den zuständigen Ressortverantwortlichen des Kirchenvorstandes wenden. Für wichtige Belange sollen sie an das Team oder mit einer Orientierung bzw. einem Antrag an den Kirchenvorstand gelangen. Die Katechetinnen und die Kirchenmusiker als weitere Angestellte der Kirchgemeinde mit kleinen Pensen, gehören dem Team nicht an. Die Ehrenamtlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes haben als Arbeitgeber aller Angestellten die personell-administrative Leitung der Kirchgemeinde. Im Bereich der Anstellungsbedingungen, Erfüllung der Pflichtenhefte, Verträge, Lohn, Ferien- und Freizeitregelungen, besteht eine klare Hierarchie. Hier vertritt der Ressortverantwortliche „Personal“ die Ehrenamtlichen gegenüber den Mitarbeitenden, auch mit Mitarbeitergesprächen (min. einmal jährlich), wobei den Mitarbeitenden im Rahmen der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitsprachemöglichkeiten zu gewähren sind. Der Personalverantwortliche kann sich dabei durch Mitarbeitende beraten und unterstützen lassen. In allen andern Bereichen gilt die partnerschaftliche Gemeindeleitung. Die Katechetinnen geben Religionsunterricht an den Schulen, unter der Führung der Rektorate. Die Musikkommission führt die Kirchenmusiker, zuständig für die musikalischen Beiträge an Gottesdiensten, Kasualien und anderen Anlässen, und die Budgetkommission erstellt die jährlichen Budgets. Die Zusammensetzung dieser 3 Gremien gewährleistet auch hier die partnerschaftliche Führung. 3 Die Rechnungskommission begleitet den Kirchenvorstand bei der Planung und Kontrolle und prüft den Finanzhaushalt. Sie wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt, und erstattet ihr Bericht über die Ergebnisse der Prüfung. Im Falle eines Konfliktes unter Mitarbeitenden soll sich die Teamleitung als erste Instanz um eine Schlichtung bemühen. Falls dies nicht gelingt, soll der Ressortverantvortliche „Personal“ als zweite Schlichtungsinstanz beigezogen werden. Wenn noch immer kein Konsens möglich ist, wird der Entscheid des Kirchenvorstandes verbindlich, wobei die Betroffenen beim Entscheid in den Ausstand treten. Eine Ausnahme bilden die Pfarrpersonen, denen der Synodalrat als Aufsichts- und letzte Instanz für einen Rekurs zur Verfügung steht. Sollte ein Konflikt entstehen zwischen einem Mitarbeitenden und einem Ehrenamtlichen, so entfällt die Teamleitung als erste Schlichtungsinstanz. Die weiteren Schritte bleiben gleich. Für die Schlichtung von Konflikten unter Ehrenamtlichen ist der/die Präsident/in des Kirchenvorstandes erste Instanz, bevor ein Entscheid des Kirchenvorstandes verbindlich wird. Falls es nicht gelingt, einen Konflikt durch eine interne Schlichtungsinstanz zu lösen, wird der Beizug eines externen Mediators empfohlen, bevor der Kirchenvorstand einen verbindlichen Entscheid trifft. Eine solche Mediation setzt allerdings die Bereitschaft aller Parteien zu diesem Schritt voraus, ebenso wie eine vorgängige Einigung betreffend Übernahme der Kosten. Sollten die Betroffenen einen verbindlichen Entscheid nicht akzeptieren können, bleibt die Kündigung durch den Kirchenvorstand oder den Mitarbeitenden, bzw. der Rücktritt eines Ehrenamtlichen. Bei einer vermuteten Verletzung des Arbeitsrechts steht der Weg ans Arbeitsgericht offen. Nov 2015 4
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