Absichtserklärung der partnerschaftlichen Gemeindeleitung

Absichtserklärung der partnerschaftlichen Gemeindeleitung
Die Organisation der Kirchgemeinde soll möglichst flach sein, und den Mitarbeitenden viel Spielraum gewähren, um ihre persönlichen Gaben und Überzeugungen adäquat und zielgerecht einsetzen zu können. Eine starke Leitung entsteht erst da, wo Ehrenamtliche und Mitarbeitende einander sinnvoll
zugeordnet sind, im Sinn einer Partnerschaft.
Die Kirchgemeinde wird durch folgende Gremien geführt:
Kirchgemeindeversammlung:
Stimmberechtigte Gemeindemitglieder
Kirchenvorstand
Pfarrpersonen (2), Sozialdiakonen (2) und
Ehrenamtliche (8)
Team der Mitarbeitenden
Pfarrpersonen (2), Sozialdiakonen (2),
Sigristinnen (2), und Sekretärin (1)
„Ehrenamtliche“
Ehrenamtliche Mitglieder des Kirchenvorstandes (8)
Rektorate
Ein Rektorat/Dorf, mit je 1 Pfarrperson
oder Sozialdiakonin und Ressortverantwortlichem des Kirchenvorstandes
Musikkommission
Pfarrpersonen (2) und Ressortverantwortlicher des Kirchenvorstandes
Budgetkommission
Pfarrpersonen (2), Ressortverantwortlicher
des Kirchenvorstandes und Sekretärin
Rechnungskommission
Fachleute (3) aus Gemeinde
Der Bestand der Mitglieder der einzelnen Gremien kann variieren. Dem Kirchenvorstand gehören 5 bis 11 Ehrenamtliche an. Sie sollen gegenüber den
Mitarbeitenden in der Mehrzahl sein.
Kirchgemeindeversammlung
Rechnungskommission
Kirchenvorstand
Ehrenamtliche Mitglieder
Musikkommission
Rektorate
Kirchenmusiker
Katechetinnen
Team der Mitarbeitenden
Budgetkommission
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde.
Sie besteht aus den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern.
Der Kirchenvorstand ist das Führungsgremium der Kirchgemeinde, in dem
Partnerschaft zwischen Freiwilligen und professionellen Mitarbeitenden stattfindet. „Positionsmacht und Fachkompetenz“ der Freiwilligen „sowie infor-
melle Macht und Fachkompetenz der Pfarrpersonen und Sozialdiakoninnen
ergänzen sich und werden geteilt.“1
Der Kirchenvorstand ist strategisch und operativ für den Aufbau des kirchlichen Lebens in der Gemeinde verantwortlich. Er sorgt für die öffentliche Verkündigung, fördert die Seelsorge und Diakonie und beaufsichtigt den kirchlichen Unterricht. Er wählt die kirchlichen Mitarbeitenden und die Lehrkräfte
für den Religionsunterricht. Er regelt die Finanzen und sorgt für den Unterhalt aller eigenen Liegenschaften, nach Vorgaben der Kantonalkirche.
Der Kirchenvorstand ist eine durch die Kirchgemeinde gewählte Kollegialbehörde, mit gleichrangigen Mitgliedern, die sich prinzipiell die Gesamtzuständigkeit teilen. Ihre Mitglieder müssen in der Kirchgemeinde stimmberechtigt
sein. Die Pfarrpersonen, die Sozialdiakoninnen und die ehrenamtlichen Mitglieder arbeiten konsensorientiert zusammen. Entscheide werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Es besteht eine kollektive Haftung,
unabhängig vom Stimmverhalten des einzelnen, oder von seiner Anwesenheit
bei Entscheiden. Alle Mitglieder sind an strenge Vertraulichkeit gebunden.
Der/die Präsident/in ist für den geordneten und effizienten Betrieb des Kirchenvorstandes zuständig, insbesondere deren Sitzungen, und vertritt die
Kirchgemeinde gegen innen und außen. Er/sie hat bei Beschlüssen Stichentscheid, und hat das Recht, Befugnisse zu delegieren. Die Sitzungen des Kirchenvorstandes werden gemeinsam mit den Pfarrpersonen und Sozialdiakoninnen vorbereitet (Bürositzung); die Protokolle werden von dem/der Präsidenten/in und der Teamsitzungsleitung gegengelesen.
Jede/r weitere Ehrenamtliche hat eine Ressortverantwortung und trifft in seinem Bereich operative Entscheide, gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeitenden. Die Ressortverantwortlichen haben Spielraum für selbständiges
Handeln, sollen aber für wichtige Belange mit einer Orientierung oder einem
Antrag an den Kirchenvorstand gelangen.
1
Kirchgemeinde gemeinsam leiten und entwickeln, Luzern 2007, Beat Hänni, Felix Marti
2
Das Team der Mitarbeitenden setzt als Angestellte der Kirchgemeinde die
Verkündung um und ist für das kirchlichen Leben in der Gemeinde verantwortlich, im Rahmen der vom Kirchenvorstand beschlossenen Vorgaben. Das
Team trifft primär operative Entscheidungen, und stellt Anträge an den Kirchenvorstand. Die Pfarrpersonen leiten im Wechsel das Team und repräsentieren zusammen mit den Sozialdiakoninnen den Kirchenvorstand im Team,
wie auch umgekehrt das Team im Kirchenvorstand.
Die Teamstruktur ist flach und gewährleistet ein hohes Maß an Eigen- und
Selbstständigkeit aller Teammitglieder. Entscheide des Teams werden im
Konsens gefällt. Das Team kann bei Bedarf externe Unterstützung zuziehen.
Die Mitarbeitenden können sich bei Einzelfragen an den zuständigen Ressortverantwortlichen des Kirchenvorstandes wenden. Für wichtige Belange sollen sie an das Team oder mit einer Orientierung bzw. einem Antrag an den
Kirchenvorstand gelangen.
Die Katechetinnen und die Kirchenmusiker als weitere Angestellte der Kirchgemeinde mit kleinen Pensen, gehören dem Team nicht an.
Die Ehrenamtlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes haben als Arbeitgeber
aller Angestellten die personell-administrative Leitung der Kirchgemeinde.
Im Bereich der Anstellungsbedingungen, Erfüllung der Pflichtenhefte, Verträge, Lohn, Ferien- und Freizeitregelungen, besteht eine klare Hierarchie. Hier
vertritt der Ressortverantwortliche „Personal“ die Ehrenamtlichen gegenüber
den Mitarbeitenden, auch mit Mitarbeitergesprächen (min. einmal jährlich),
wobei den Mitarbeitenden im Rahmen der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitsprachemöglichkeiten zu gewähren sind. Der
Personalverantwortliche kann sich dabei durch Mitarbeitende beraten und
unterstützen lassen. In allen andern Bereichen gilt die partnerschaftliche Gemeindeleitung.
Die Katechetinnen geben Religionsunterricht an den Schulen, unter der Führung der Rektorate. Die Musikkommission führt die Kirchenmusiker, zuständig für die musikalischen Beiträge an Gottesdiensten, Kasualien und anderen
Anlässen, und die Budgetkommission erstellt die jährlichen Budgets. Die Zusammensetzung dieser 3 Gremien gewährleistet auch hier die partnerschaftliche Führung.
3
Die Rechnungskommission begleitet den Kirchenvorstand bei der Planung
und Kontrolle und prüft den Finanzhaushalt. Sie wird von der Kirchgemeindeversammlung gewählt, und erstattet ihr Bericht über die Ergebnisse der
Prüfung.
Im Falle eines Konfliktes unter Mitarbeitenden soll sich die Teamleitung als
erste Instanz um eine Schlichtung bemühen. Falls dies nicht gelingt, soll der
Ressortverantvortliche „Personal“ als zweite Schlichtungsinstanz beigezogen
werden. Wenn noch immer kein Konsens möglich ist, wird der Entscheid des
Kirchenvorstandes verbindlich, wobei die Betroffenen beim Entscheid in den
Ausstand treten. Eine Ausnahme bilden die Pfarrpersonen, denen der Synodalrat als Aufsichts- und letzte Instanz für einen Rekurs zur Verfügung steht.
Sollte ein Konflikt entstehen zwischen einem Mitarbeitenden und einem Ehrenamtlichen, so entfällt die Teamleitung als erste Schlichtungsinstanz. Die
weiteren Schritte bleiben gleich.
Für die Schlichtung von Konflikten unter Ehrenamtlichen ist der/die Präsident/in des Kirchenvorstandes erste Instanz, bevor ein Entscheid des Kirchenvorstandes verbindlich wird.
Falls es nicht gelingt, einen Konflikt durch eine interne Schlichtungsinstanz
zu lösen, wird der Beizug eines externen Mediators empfohlen, bevor der
Kirchenvorstand einen verbindlichen Entscheid trifft. Eine solche Mediation
setzt allerdings die Bereitschaft aller Parteien zu diesem Schritt voraus, ebenso wie eine vorgängige Einigung betreffend Übernahme der Kosten.
Sollten die Betroffenen einen verbindlichen Entscheid nicht akzeptieren können, bleibt die Kündigung durch den Kirchenvorstand oder den Mitarbeitenden, bzw. der Rücktritt eines Ehrenamtlichen. Bei einer vermuteten Verletzung des Arbeitsrechts steht der Weg ans Arbeitsgericht offen.
Nov 2015
4