239. Sitzung Grosser Gemeinderat

Grosser Gemeinderat
Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez
Tel. 033 655 33 15, Fax 033 655 33 85
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239. Sitzung Grosser Gemeinderat
25. April 2016, 19:00 Uhr, Gemeindesaal Lötschberg, Spiez
TRAKTANDEN
GR-/GPK- u.
Sako-Sprecher
1 Protokoll der Sitzung vom 29. Februar 2016
2 Schulanlage Roggern, Neubau Kindergarten / Verpflichtungskredit von
Fr. 2'314'000.00 zuhanden Volksabstimmung
Zybach/Lanz/
Schmutz
s s s s s s add
3 Erschliessung Gewerbezone Angolder; Nachkredit Verbreiterung Faulen- Brenzikofer/Sopranetti
bachweg (Bereich Knoten Simmentalstrasse / Faulenbachweg bis
vor Brücke über A8)
4 Ausbau Faulenbachweg / Neubau Sauberwasserleitung, Verpflichtungskredit von Fr. 217'000.00
Brenzikofer/Brügger
5 Erneuerung Hafenanlage Weidli / Kreditabrechnung
Zybach/Barben
6 Informationen des Gemeindepräsidenten
Arnold
d
7 Neue Einfache Anfragen
8 Gemeinnützige Arbeit von Asylsuchenden / Einfache Anfrage M. Wenger Arnold
(EVP)
9 Altes Schulhaus Einigen / Einfache Anfrage M. Fink (FS/GLP)
10 Sicherung von Räumlichkeiten für die öffentliche Nutzung in Einigen /
Motion SP-Fraktion (A. Sopranetti)
Zybach
Zybach
Zy
11 Neueingänge parlamentarischer Vorstösse
Die Präsidentin
des Grossen Gemeinderates
Nadja Keiser
- Unterlagen zu Traktanden 2 – 5
- Unterlagen zu Traktanden 8 – 10 werden nachgesandt
Geht als Einladung an
 Mitglieder GR und GGR
 Gemeindeschreiber
 Abteilungsleiter
 Protokollführer
 Presse und Parteien
 Hauswart GZL z.K.
 Restaurant Primo Amore (Bereitstellen von Mineralwasser)
Spiez, 22. März 2016/az
1 von 13
Grosser Gemeinderat Spiez
ANTRAG des Gemeinderates
vom 07. März 2016
GGR-Nr. 250/25. April 2016
Beschluss des Grossen Gemeinderates
betreffend
Neubau Kindergarten Einigen / Verpflichtungskredit von
Fr. 2‘314‘000.00 zuhanden Volksabstimmung
Der Grosse Gemeinderat von Spiez
- auf Antrag des Gemeinderates
- gestützt auf Art. 27 Abs. 2 b) der Gemeindeordnung
beschliesst:
1.
Dem vom Architekturbüro HMS Architekten und Planer AG, Spiez, ausgearbeiteten Neubauprojekt Kindergarten Einigen wird zugestimmt.
2.
Zu Handen der Volksabstimmung vom 25. September 2016 wird ein Verpflichtungskredit
von
Fr. 2‘314‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
3.
Zur Teilfinanzierung des Projektes wird der Spezialfinanzierung „Mehrwertabschöpfung“ ein
Betrag von Fr. 600‘000.00 entnommen.
4.
Das Ratsbüro GGR wird ermächtigt, die Urnenbotschaft abzufassen.
5.
Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Kreditabrechnung dem Grossen Gemeinderat zur
Genehmigung vorzulegen.
2 von 13
1. Ausgangslage
Im Rahmen des Schulraumkonzeptes sowie des Strategiepapieres Schulraumplanung vom
März 2011 wird seitens des Ressorts Bildung Bedarf nach einem Doppelkindergarten (inkl.
Tagesschulraum) im Bereich Schulanlage Roggern in Einigen aufgezeigt. Im Weiteren wurde mit der im Jahr 2013 von den Stimmberechtigten verabschiedeten Revision der Ortsplanung eine Parzelle im Gebiet Hollee eingezont (Zone mit Planungspflicht ZPP 15). Die
Überbauung einer bereits früher eingezonten Parzelle (Chanderbrügg) steht kurz vor der
Vollendung. Zurzeit sind die beiden Kindergartenklassen im alten Schulhaus Dorf in Einigen
untergebracht. Diese Lösung ist sowohl aus schulischer Sicht (fehlende Anbindung der
Kindergärten an das Schulhaus) wie aber auch aus baulicher Sicht (das Schulhaus ist in
einem stark renovationsbedürftigen Zustand) ungenügend.
Die Schülerzahlen waren in den letzten Jahren stetig leicht zunehmend. Aus diesem Grund
wurde auf das Schuljahr 2014/15 eine zweite Kindergartenklasse eröffnet. Die Ausstattung
wurde mit Blick auf einen neuen Kindergartenbau auf das Minimum beschränkt.
Am 9. Dezember 2014 konnte der nötige Landanteil in der ZöN für die Erstellung eines Kindergartens erworben werden. An der Sitzung vom 23. März 2015 hat der Gemeinderat einem Verpflichtungskredit von Fr. 133‘000 für die Planung (Bauprojekt und Kostenvoranschlag) eines Doppelkindergartens zugestimmt.
2. Bauprojekt und Raumprogramm
Aufgrund der erarbeiteten Vorstudien hat das Architekturbüro HMS Architekten und Planer
AG, Spiez, zusammen mit dem Dienstzweig Liegenschaften der Gemeinde Spiez ein Neubauprojekt für einen Doppelkindergarten mit Tagesschulraum erarbeitet. Die Planungsarbeiten wurden von einer Projektgruppe (D. Wyss und A. von Känel, Dienstzweig Liegenschaften, T. Balett, Abteilung Bildung, J. Germann, Schulleiter Einigen, Architekten HMS
sowie bei Bedarf Gemeinderätinnen M. Lanz und U. Zybach, Kindergärtnerinnen Einigen)
begleitet. Diese hat sich zu 10 Sitzungen getroffen und verschiedene Kindergärten in der
Region besichtigt. Die Raumgrössen basieren auf den Richtlinien für den Bau von Kindergärten und Räumen der Basisstufe (Verband KgCH) sowie auf der Broschüre „Schulraum
gestalten“ der Erziehungsdirektion des Kantons Bern.
Die Zufahrt erfolgt über die gemeindeeigene Parzelle Nr. 3489. Diese dient zugleich als Zufahrt zur neu eingezonten ZPP 15. Aufgrund der Lage und der Besonnung wird das Gebäude im nordwestlichen Teil der Parzellen Nrn. 7262 und 7263 angeordnet. Dadurch
ergibt sich zwischen den Baukörpern ein optimal besonnter Spielplatz. Der geplante Standort für den Neubau des Doppelkindergartens entspricht dem Strategiepapier Schulraumplanung vom März 2011, wonach Kindergärten nach Möglichkeit in der Nähe des Schulhauses
zu bauen sind (Kindergärten als Bestandteil der Primarschule). Doppelkindergärten werden
aus Nutzungsgründen eingeschossig gebaut (beide Kindergartenklassen sollen Aussenflächen nutzen können).
Das Raumprogramm beinhaltet:
- 2 Haupträume inkl. Garderoben, Arbeitsräume und Galerien von je 114.5 m2 HNF (Hauptnutzfläche)
- Tagesschulraum (60 m2)
- Eingangsbereich, Küche, Toiletten, Technikraum, Aussengeräteraum von 133.5 m2 HNF
Das Gebäude soll in einer Holzelement-Bauweise mit zwei Einzelkuben mit Satteldach und
einem rückgelagerten Teil mit Flachdach erstellt werden.
3. Tagesschulraum
Der Tagesschulraum mit einer Fläche von ca. 60m2 kann sowohl als Tagesschulraum wie
auch als Besprechungszimmer für die Kindergärten/Schule oder als Raum für Dritte (Bäu3 von 13
ertlokal, Zinigchor, etc.) genutzt werden. Der Tagesschulraum wird von der Schule aufgrund der Raumknappheit als dringend notwendig erachtet. Weil bis heute kein geeigneter
Raum für die Tagesschule besteht, essen die Kinder im Gang vor der „Schulküche“ im Untergeschoss des Schulhauses.
4. Minergiestandard / Photovoltaikanlage
Das vorliegende Projekt weist einen Minergiestandard ohne Zertifizierung auf. Das heisst,
es wird auf eine kontrollierte Lüftungsanlage verzichtet. Es bestehen zwei Einzelraumlüftungen in den Haupträumen. Die Praxis zeigt, dass sich kontrollierte Lüftungsanlagen bei Kindergärten bzw. in Räumen, in denen oft Fenster und Türen geöffnet werden, nicht eignen.
Bis heute wurde in der Gemeinde Spiez bei Neu- und Umbauten kein Schul- oder Kindergartengebäude mit einer kontrollierten Lüftung ausgerüstet. Die baulichen Massnahmen für
eine zusätzliche Zertifizierung würden gemäss Fachplaner Mehrkosten von rund Fr.
130‘000.00 auslösen. Die Heizenergie kann vom nebenanliegenden Schulhaus bezogen
werden.
Im vorliegenden Projekt ist das Erstellen einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen von
ca. 174 m2 mit einer Nennleistung von 27 kWp (Jahresenergieertrag: 22‘000 kWh) vorgesehen. Die Investitionskosten belaufen sich auf brutto Fr. 75‘000.00. Mit der Erstellung der
Photovoltaikanlage können Einsparungen von rund Fr. 18‘000.00 bei der Dachhaut erzielt
werden. Weiter kann mit einer Einmalvergütung von ca. Fr. 15‘000.00 aus dem Programm
KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) gerechnet werden. Die Berechnungen der
Energieberatungsstelle Thun zeigen, dass sich die Nettoinvestitionskosten innerhalb von 14
Jahren amortisieren werden. Der vor Ort produzierte Öko-Strom soll direkt zur Nutzung in
der Schulanlage Roggern und im Neubau Kindergarten verwendet werden.
5. Kostenvoranschlag / Gesamtkostenzusammenstellung
Der Kostenvoranschlag präsentiert sich wie folgt:
0 Grundstück
1 Vorbereitungsarbeiten
2 Gebäude
3 Photovoltaikanlage
4 Umgebung
5 Baunebenkosten
6 Reserve
9 Ausstattungen
Total Anlagekosten inkl. MWSt.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
150‘000.-52‘800.-1‘906‘700.-75‘000.-162‘600.-94‘400.-68‘000.-87‘500 .2‘597‘000.--
abzüglich
./. Projektierungskredit (GR 23.03.2015)
./. Landerwerb (Vertrag 09.12.2014).
Fr.
Fr.
133‘000.-150‘000 .--
Total zu bewilligender Verpflichtungskredit
Fr.
2‘314‘000.--
6. Entnahme aus Spezialfinanzierung „Mehrwertabschöpfung“
In der Spezialfinanzierung „Mehrwertabschöpfung“ stehen zur Zeit rund Fr. 6 Mio. für die
Finanzierung von Infrastrukturvorhaben zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Ortsplanungsrevision sollen rund 25 % der Anlagekosten – dies entspricht
Fr. 600‘000.-- – der Spezialfinanzierung „Mehrwertabschöpfung“ entnommen werden.
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7. Folgekosten
Die durchschnittlichen jährlichen Folgekosten unter Berücksichtigung der Entnahme von
Fr. 600‘000.-- aus der Spezialfinanzierung „Mehrwertabschöpfung“ betragen in den ersten
25 Jahren:
Kostenart
Kosten
Abschreibungen (4 % der Anlagekosten, linear)
Zinskosten (2,5 % des jeweiligen Buchrestwertes)
Betriebsfolgekosten (2,5 % der Anlagekosten)
Total Kosten
Fr. 79’880.00
Fr. 24‘923.00
Fr. 49’925.00
Fr. 154’728.00
Im Finanzplan 2016 – 2020 sind für den Neubau des Kindergartens Roggern in Einigen in
den Jahren 2016 und 2017 je Fr. 900‘000.00 eingesetzt. Die eingesetzten Werte basieren
auf einer Kostenschätzung. Der Finanzplan wird rollend den tatsächlichen Verhältnissen
angepasst. Da der Baubeginn, vorbehältlich der Zustimmung durch den GGR und die
Volksabstimmung, erst im 2017 sein wird, verschieben sich die Investitionskosten in die
Jahre 2017 und 2018.
Aufgrund der finanziellen Ausgangslage sowie der Ergebnisse der Finanzplanung werden
die erwarteten Folgekosten aus Sicht des Gemeinderates als tragbar erachtet. Die ausgewiesenen Defizite liegen in der Planungsungenauigkeit und sind durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt.
8. Terminprogramm
Das Terminprogramm sieht folgende Schritte vor:
- 29. April 2016
- Juli/August 2016
- 25. September 2016
- Frühjahr 2017
- Frühjahr 2018
Beschlussfassung im Grossen Gemeinderat
Baugesuchseingabe *
Volksabstimmung
Baubeginn
Fertigstellung/Bezug
*Aus Zeitgründen erfolgt die Baugesuchseingabe vor der Volksabstimmung.
9. Erwägungen des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das Projekt Neubau Kindergarten Einigen für die Gemeinde Spiez ein notwendiges Vorhaben ist, und zwar insbesondere aus folgenden Gründen:

Mit dem Neubau können die langjährigen Raumprobleme des Kindergartens und der
Tagesschule Einigen gelöst werden. Weiter wird auch den Entwicklungen aufgrund der
verabschiedeten Ortsplanungsrevision sowie der aktuellen und kommenden Bautätigkeit in Einigen Rechnung getragen.

Mit dem Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft zur Primarschulanlage Roggern wird
den Bedürfnissen der Volksschule (Kindergarten und Primarschule als Einheit) entsprochen.

Gemäss einer gesamtschweizerischen Studie der Firma Wüest & Partner betragen die
durchschnittlichen Kosten für ein Schulgebäude Fr. 7‘000.00 pro m2 Hauptnutzfläche.
Das Vorhaben Doppelkindergarten Einigen rechnet mit einer Hauptnutzfläche von rund
422.5 m2. Dies ergibt bei Kosten von Fr. 2,36 Mio. (BKP 1 – 6) einen Preis von
Fr. 5‘585.00 pro m2. Der gewählte Standard des vorliegenden Projektes kann daher als
vernünftig bezeichnet werden.
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10. Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Grossen Gemeinderat, dem Projekt Neubau Kindergarten
Einigen zu Handen der Volksabstimmung zuzustimmen.
-
Bauprojekt mit Kostenvoranschlag
Berechnung für Photovoltaikanlage
Spiez, 16. März 2016/si/sc/dw
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Grosser Gemeinderat Spiez
ANTRAG des Gemeinderates
vom 7. März 2016
GGR-Nr. 251/16, 25. April 2016
Beschluss des Grossen Gemeinderates
betreffend
Erschliessung Gewerbezone Angolder; Nachkredit Verbreiterung Faulenbachweg (Bereich Knoten Simmentalstrasse /
Faulenbachweg bis vor Brücke über A8)
Der Grosse Gemeinderat von Spiez
- auf Antrag des Gemeinderates
- gestützt auf Art. 19.3 und 40.1 a) der Gemeindeordnung
beschliesst:
1. Dem angepassten Projekt Erschliessung Gewerbezone Angolder, Verbreiterung Faulenbachweg wird zugestimmt.
2. Hierfür wird ein Nachkredit von Fr. 130'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
3. Die Abrechnung über diesen Kredit ist nach Beendigung der Arbeiten dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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1.
Ausgangslage
Der Grosse Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. September 2010 einen
Verpflichtungskredit von Fr. 617‘000.00 für den Ausbau des Faulenbachweges bewilligt.
Das auf der genehmigten Überbauungsordnung „Erschliessung Angolder“ basierende Projekt aus dem Jahre 2010 wurde durch die Abteilung Bau vor der Ausführung durchleuchtet
und genauer angeschaut. Dabei musste festgestellt werden, dass das Projekt gewisse
Mängel aufwies. Die jetzt vorliegende Planung ist entsprechend angepasst worden.
Im ursprünglichen Projekt von 2010 wurde die bestehende Wertstoffsammelstelle im Knotenbereich gestrichen, ohne einen neuen Standort zu definieren. Ein neuer Standort ist in
Abklärung. Zudem war der Abbruch der bestehenden Sammelstelle nicht berücksichtigt.
Der südliche Randabschluss zwischen Strasse und Gehweg soll aus Qualitätsgründen ersetzt werden. Die Materialisierung im Knotenbereich mit Betonplatten im Mittelstreifen und
in der Kurveninnenseite dient der Verbesserung der Verkehrsführung. Beide Massnahmen
waren im Projekt 2010 nicht vorgesehen.
Die Planung ist abgeschlossen und die Tiefbauarbeiten sind im offenen Verfahren im Dezember 2015 ausgeschrieben worden.
2.
-
Bericht
Mit dem vorliegenden Nachtragskredit sollen die folgenden Arbeiten und Leistungen (Honorare) abgedeckt werden:
Wertstoffsammelstelle, Abbruch und Neubau
Ersatz Randabschluss Südseite
Materialisierung Knotenbereich
Zugehörige Honorare
3. Kostenvoranschlag / Nachkredit
Finanzielle Auswirkungen
Tiefbauarbeiten Ausbau Strasse
Honorare Planung und Bauleitung
Wertstoffsammelstelle
Landerwerb
Reserven und Unvorhergesehenes
Gesamttotal inkl. 8.0% MwSt.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
510‘000.00
163‘000.00
60‘000.00
60‘000.00
51‘000.00
844'000.00
Bereits bewilligte Kredite:
Projektierungskredit, GR 28.20.2009
Nachtragskredit zu Projektierungskredit, GR 31.05.2010
Baukredit, GGR 135/10, 13.09.2010
Nachkredit inkl. 8.0% MwSt.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
85‘000.00
12‘000.00
617‘000.00
130‘000.00
Die Ausgaben von total Fr. 747‘000.00 (bereits bewilligter Kredit plus Nachkredit sind im Finanzplan 2016 enthalten. Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr nach der Bewilligung des Nachkredites begonnen werden.
Gemäss Art. 19.3 der Gemeindeordnung ist der GGR für die Genehmigung des Nachkredites
zuständig, da der Nachkredit mehr als 10 % höher ist als der ursprüngliche Kredit.
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4. Antrag
Dem Grossen Gemeinderat wird beantragt, das angepasste Projekt zu genehmigen und den
erforderlichen Nachkredit von Fr. 130‘000.00 zu bewilligen.
- Übersichtsplan
- GGR-Vorlage vom 13. September 2010
Spiez, 14. März 2016/az
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Grosser Gemeinderat Spiez
ANTRAG des Gemeinderates
vom 7. März 2016
GGR-Nr. 252/16, 25. April 2016
Beschluss des Grossen Gemeinderates
betreffend
Ausbau Faulenbachweg / Neubau Sauberwasserleitung /
Verpflichtungskredit von Fr. 217‘000.00
Der Grosse Gemeinderat von Spiez
- auf Antrag des Gemeinderates
- gestützt auf Art. 40.1 a) der Gemeindeordnung
beschliesst:
1. Dem Projekt Ausbau Faulenbachweg, Neubau Sauberwasserleitung wird zugestimmt.
2. Hierfür wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 217‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung
(Spezialfinanzierung Abwasser) bewilligt.
3. Die Abrechnung über diesen Kredit ist nach Beendigung der Arbeiten dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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1.
Ausgangslage
Das auf der genehmigten Überbauungsordnung „Erschliessung Angolder“ basierende Projekt aus dem Jahre 2010 hat die Abteilung Bau vor der Ausführung durchleuchtet und genauer angeschaut. Dabei musste festgestellt werden, dass das Projekt gewisse Mängel
aufwies. Die jetzt vorliegende Planung ist entsprechend angepasst worden.
Sinnvollerweise wird im Zusammenhang mit dem Ausbau des Faulenbachweges zwischen
der Simmentalstrasse und der Brücke über die A8 (Angolder) eine neue Sauberabwasserleitung eingelegt. Damit kann im Gebiet das Trennsystem eingeführt und die bestehende
Mischabwasserleitung entlastet werden. Im Projekt von 2010 wurde keine Strassenentwässerung vorgesehen. Mit dem überarbeiteten Projekt kann dies nun korrigiert werden.
Die Planung ist abgeschlossen und die Tiefbauarbeiten sind im offenen Verfahren im Dezember 2015 ausgeschrieben worden.
2.
-
Bericht
Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit sollen die folgenden Arbeiten und Leistungen (Honorare) abgedeckt werden:
Neubau Sauberwasserleitung
Zugehörige Honorare
3. Kostenvoranschlag / Verpflichtungskredit
Finanzielle Auswirkungen
Tiefbauarbeiten Neubau Sauberabwasserleitung
Honorare Planung und Bauleitung
Reserven und Unvorhergesehenes
Gesamttotal inkl. 8.0% MwSt.
217'000.00
(Trennsystem)
Fr. 161‘000.00
Fr.
40‘000.00
Fr. 16‘000.00
Fr.
Die Ausgaben von Fr. 217‘000.00 sind im Finanzplan 2016 enthalten. Mit den Bauarbeiten soll
im Frühjahr nach der Bewilligung des Verpflichtungskredites begonnen werden.
4. Antrag
Dem Grossen Gemeinderat wird beantragt, das vorliegende Projekt zu genehmigen und den
erforderlichen Verpflichtungskredit von Fr. 217‘000.00 zu bewilligen.
- Übersichtsplan
Spiez, 14. März 2016/az
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Grosser Gemeinderat Spiez
Antrag des Gemeinderates
vom 25. Januar 2016
GGR-Nr. 253/16, 25. April 2016
Beschluss des Grossen Gemeinderates
betreffend
Erneuerung Hafenanlage Weidli / Kreditabrechnung
Der Grosse Gemeinderat von Spiez
- auf Antrag des Gemeinderates
- gestützt auf Art. 40.1 g) der Gemeindeordnung
besch l iesst :
Der Kreditabrechnung betreffend Erneuerung Hafenanlage Weidli mit Aufwendungen von
Fr. 687‘286.30 wird zugestimmt.
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1.
Ausgangslage
Der Grosse Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juni 2011 einen Verpflichtungskredit von Fr. 760‘000.00 für die Erneuerung und Sanierung der Hafenanlage Weidli bewilligt.
2.
Projekt
Aufgrund des Vorprojektes der Firma Perrottet AG, Sugiez, hat das Ingenieurbüro Emch+Berger
Ingenieure AG, Spiez ein Bauprojekt ausgearbeitet. Die uferseitige Hafen-mauer wurde begradigt,
die westseitige Tauchwand verlängert und die alten Stege durch zwei neue Schwimmstege ersetzt.
Gemäss den Bestimmungen und Vorschriften des AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung)
konnte das bestehende Kontingent von 26 Bootsplätzen nicht erweitert werden.
Die schwierigen Baugrundverhältnisse und die Auflagen des Kantons betreffend SeeschlickEntsorgung verzögerten das Projekt, so dass erst im Winter/Frühjahr 2012 bei niedrigem Wasserstand gebaut werden konnte. Die im Weidli stationierten Boote wurden während der Um-bauzeit
an provisorisch eingerichteten Anbindevorrichtungen in der Bucht Spiez festgemacht.
Die Bauarbeiten konnten zur vollen Zufriedenheit der Bootsplatzmieter erstellt werden. Die neue
Hafenanlage zeigt sich in einem modernen und zeitgemässen Zustand.
3.
Kreditabrechnung
Arbeitsgattung
Schwimmstege
Ausbaggerung Hafenbecken
Elektroinstallationen
Erweiterung Hafenbecken
Ökologische Baubegleitung
Ersatz Holzverschalung Tauchwände
Projektierungs- und Bearbeitungshonorar
Nebenkosten
KV
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
179‘280.00
145‘800.00
16‘200.00
309‘960.00
1‘080.00
27‘000.00
77‘760.00
0.00
Total Kostenvoranschlag inkl. MWSt
Total KV/Kreditabrechnung gerundet
Minderkosten
Fr.
Fr.
757‘080.00
760‘000.00
Abrechnung
Fr. 121‘194.15
Fr. 63‘220.20
Fr. 27‘615.60
Fr. 333‘756.15
Fr.
1‘648.05
Fr. 30‘693.60
Fr. 98‘349.45
Fr. 10‘809.10
Fr. 687‘286.30
Fr. 72‘713.70
Die Kosten werden vollumfänglich über die Spezialfinanzierung „Bootsanlagen“ finanziert.
4.
Antrag
Dem Grossen Gemeinderat wird beantragt, der Kreditabrechnung zuzustimmen.
Spiez, 14. März 2016/az
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Gemeinnützige Arbeit von Asylsuchenden / Einfache Anfrage
M. Wenger (EVP)
Anlässlich der Sitzung vom 29. Februar 2016 hat Markus Wenger namens der EVP-Fraktion eine
Einfache Anfrage zum Thema der gemeinnützigen Arbeit von Asylsuchenden eingereicht.
Vorbemerkung
Der Gemeinderat teilt die Auffassung, dass ein Arbeitseinsatz für die Betroffenen selbst eine
sinnvolle Beschäftigung darstellt und gleichzeitig bei den vielfältigen Aufgaben eines
Gemeinwesens eine nützliche Unterstützung darstellen kann. Ebenso trifft es zu, dass die
Betreuung der Arbeitswilligen ein zentrales Element bei der Organisation solcher Einsätze
darstellt.
Begriff
Asylsuchende sind Personen, die ein Asylgesuch eingereicht haben, welches noch nicht
rechtskräftig abgeschlossen ist. Sie erhalten einen Ausländerausweis N.
Rechtliche Grundlage
Bezüglich der Beschäftigung von Asylsuchenden im Rahmen von gemeinnützigen
Beschäftigungsprogrammen gilt die Weisung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
(POM) vom 25. Januar 2016 (siehe Beilage).
Gemeinde Spiez
Der Gemeinderat hat sich stets nachdrücklich bei der Asylkoordinationsstelle Thun (AKT) dafür
eingesetzt, dass den Asylsuchenden im Einzugsgebiet (und damit auch in der Gemeinde Spiez)
frühzeitig in allen Bereichen der Integration (Schule, Gesellschaft, Arbeit, etc.) jene
Aufmerksamkeit geschenkt wird, die für die Integration notwendig und wichtig ist. Damit soll
insbesondere auch vermieden werden, dass die Asylbewerbenden nach spätestens 7 Jahren von
der Sozialhilfe abhängig werden.
Für das Jahr 2016 wurden der Asylkoordination Thun total 45‘000 Arbeitsstunden für
gemeinnützige Beschäftigungsprogramme bewilligt. Damit ist die Voraussetzung für die
Beschäftigung von Asylsuchenden geschaffen.
Bisher haben verschiedene Asylbewerber vom Durchgangszentrum Freyberg, aber auch aus
Unterkünften in Privatwohnungen Einsätze zugunsten von Spiez geleistet. Im vergangenen
Sommer waren dies jeweils 2 – 3 Asylsuchende (aus einer Gruppe von rund 10 Personen), die die
Minigolfanlage reinigten (die Minigolfanlage bei reduziertem Betrieb auch in den Wintermonaten).
Sowohl die Sand- als auch die Minigolfanlage sollen auch in diesem Jahr durch Asylbewerber vom
Durchgangszentrum Freyberg unterhalten werden. Im Auftrage die Spiez Marketing AG erfolgt die
Flyer-Verteilung an die Haushalte in Spiez ebenfalls durch einen Asylbewerber aus eine
Privatunterkunft in Spiez.
Zu den Fragen:
Welche Massnahmen will der Gemeinderat für die Erweiterung des Arbeitsangebotes
einleiten?
Der Gemeinderat sieht vor, in jenen Bereichen zusätzliche Einsatzmöglichkeiten zu schaffen, die
geeignet sind, den Asylsuchenden eine Beschäftigung und damit ein wichtiges Element einer
Tagesstruktur zu ermöglichen. Einsatzmöglichkeiten sieht er dabei am ehesten in den
handwerklichen Bereichen des Unterhaltes von Grünanlagen, Wegen und Plätzen. Eventuell
lassen sich Einsätze in der Hege und Pflege des Waldes organisieren. Ebenso sollen mit der Spiez
Marketing AG Möglichkeiten des Einsatzes bei der Pflege der Sportanlagen in der Bucht Spiez
abgeklärt werden. Ob sich mit Pro Natura Berner Oberland solche Einsätze auf Gemeindegebiet
realisieren lassen, muss ebenfalls näher abgeklärt werden.
Kann sich der Gemeinderat freiwillige Mitarbeiter als Einsatzleiter vorstellen?
Der Einsatz von Asylbewerbern erfordert die Einhaltung der Weisung der POM. Der Einsatz eines
freiwilligen Mitarbeiters als Einsatzleiter kann sich der Gemeinderat sehr gut vorstellen. Wenn es
beispielsweise gelingen sollte, einen Fachmann des Forstwesens im Ruhestand als
14 von 13
Projektverantwortlicher für Arbeiten im Wald gewinnen zu können, wäre dies für alle beteiligten
Personen und für das Gemeinwesen ein grosser Gewinn.
Welche Hindernisse können solche Einsätze erschweren oder verhindern?
Solche Einsätze erschweren oder verhindern können das Fehlen elementarer Grundsätze arbeitsund versicherungsrechtlicher Natur, das Fehlen von geeigneten Personen, die bereit sind, solche
Einsätze freiwillig zu begleiten, resp. die bereit sind, die Projektverantwortung zu übernehmen.
Eine seriöse Anleitung und Begleitung der Beschäftigten ist unerlässlich und erfordert Personal,
insbesondere Personal, das sich über gewisse Anleitungserfahrung ausweisen kann. Der
Gemeinderat wird darüber befinden müssen, ob er zusätzliche Mittel für die erforderlichen
Personalressourcen bereitstellen kann. In Anbetracht der Wichtigkeit des Anliegens wird er sich für
ein möglichst pragmatisches Vorgehen bezüglich Planung und Durchführung von solchen
Einsätzen stark machen.
Antrag
Der Gemeindepräsident wird beauftragt, die Einfache Anfrage anlässlich der GGR-Sitzung vom 25.
April 2016 zu beantworten.
Spiez, 6. April 2016/az
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident:
Der Sekretär:
F. Arnold
K. Sigrist
15 von 13
Altes Schulhaus Einigen / Einfache Anfrage M. Fink (FS/GLP)
Ausgangslage
An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 29. Februar 2016 hat Martin Fink (FS / glp) eine
Einfache Anfrage betreffend Räumlichkeiten im alten Schulhaus in Einigen eingereicht.
An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 25. April 2016 wird über den Verpflichtungskredit
„Neubau Kindergarten Einigen“ von CHF 2.31 Mio. beschlossen. Das Projekt beinhaltet nebst den
Räumlichkeiten für zwei Kindergärten einen Tagesschulraum mit einer Fläche von ca. 60 m2, der
auch als Raum für Dritte (Bäuertlokal, Zinigchor, etc.) genutzt werden kann.
Stellungnahme
1. Was unternimmt die Exekutive nach einem Volks-Ja zum Neubau mit dem „Alten
Schulhaus in Einigen“?
Sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Neubauprojekt zustimmen, wird das alte
Schulhaus Einigen nicht mehr für den Schulbedarf genutzt. In diesem Fall müssen verschiedene
Nutzungsvarianten geprüft werden.
2. Was unternimmt die Exekutive nach einem Volks-Nein zum Neubau mit dem „Alten
Schulhaus in Einigen“?
Falls das Neubauprojekt abgelehnt wird, muss das alte Schulhaus für die beiden
Kindergartenklassen weiter genutzt werden. In Anbetracht des schlechten Zustandes des
Gebäudes muss auch in diesem Fall die Gesamtnutzung überprüft werden.
3. Ist sich die Exekutive bewusst, dass heute die kleine Bäuertstube (UG) jährlich gegen 80
Belegungen aufweist?
Vereinsbefragung 2013: Bei grösseren zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten (EG)
nochmals 80 Belegungen zusätzlich stattfinden würden und ein weiterer Belegungsbedarf
von gegen 70 Belegungen besteht? Dies entspricht einem Total Bedarf pro Jahr von 230
Belegungen für die Bäuertstube und EG- Räumlichkeiten.
2015 und 2016 wurde die Bäuertstube wöchentlich fix 3 Stunden an den Zinigchor vermietet. Im
Weiteren wurde sie im Jahr 2015 17 mal vermietet, davon 11 mal an die reformierte
Kirchgemeinde und 6 mal an Einiger Vereine.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Vereinsleben in Einigen aktiv ist und Platzbedarf
vorhanden ist. Aus diesem Grund ist der Tagesschulraum im Neubau so geplant, dass er auch als
Raum für Vereine genutzt werden kann.
4. Wie gedenkt die Exekutive den in absehbarer Zeit (zusätzlich) notwendigen Platzbedarf
im Vereins-, im sozial, im familiär-privaten und auch im kirchlichen Bereich zu Händeln,
wenn bei einem allfälligen Wegfallen des „Alten Schulhauses“ diese Möglichkeit nicht mehr
besteht?
Nach der Abstimmung über den Neubau wird man mit den Vereinen von Einigen die neue
Situation besprechen.
Antrag
Die Vorsteherin Finanzen wird beauftragt, die Einfache Anfrage anlässlich der GGR-Sitzung vom
25. April 2016 zu beantworten.
Spiez, 6. April 2016/az
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident:
Der Sekretär
F. Arnold
K. Sigrist
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Sicherung von Räumlichkeiten für die öffentliche Nutzung in Einigen / Motion
SP-Fraktion (A. Sopranetti)
Ausgangslage
An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 29. Februar 2016 hat André Sopranetti (SP) eine
Motion betreffend Sicherung von Räumlichkeiten für die öffentliche Nutzung in Einigen eingereicht (vgl.
Beilage). Die sofortige Behandlung der Motion wurde mit grossem Mehr abgelehnt.
In dieser Motion verlangt der Motionär, dass der Gemeinderat beauftragt wird, Massnahmen zu treffen,
bzw. ein Konzept zu erstellen, damit die Bevölkerung von Einigen weiterhin über öffentlich nutzbare
Räumlichkeiten verfügt.
Grundsätzliches
An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 25. April 2016 wird über den Verpflichtungskredit
„Neubau Kindergarten Einigen“ von CHF 2.31 Mio. beschlossen. Das Projekt beinhaltet nebst den
Räumlichkeiten für zwei Kindergärten einen Tagesschulraum mit einer Fläche von ca. 60 m2, der auch
als Raum für Dritte (Bäuertlokal, Zinigchor, etc.) genutzt werden kann.
Die weitere Nutzung der Liegenschaft „altes Schulhaus Einigen“ hängt davon ab, ob dieses Projekt zur
Umsetzung kommt.
Sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Neubauprojekt zustimmen, wird das alte Schulhaus
Einigen nicht mehr für den Schulbedarf genutzt. In diesem Fall müssen verschiedene Nutzungsvarianten
geprüft werden. Falls das Neubauprojekt abgelehnt wird, muss das alte Schulhaus für die beiden
Kindergartenklassen weiter genutzt werden. In Anbetracht des schlechten Zustandes des Gebäudes
muss auch in diesem Fall die Gesamtnutzung überprüft werden.
Im Rahmen des Projektes „Immobilienstrategie der gemeindeeigenen Liegenschaften“ wird der
Gemeinderat sich auch mit der Nutzung des alten Schulhauses befassen. Der Entscheid für die weitere
Nutzung (Sanierung, Verkauf, etc.) liegt im Zuständigkeitsbereich des Grossen Gemeinderates. Somit
wird dieses Geschäft auf jeden Fall wieder im GGR zur Diskussion stehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind im Moment nicht absehbar, da zuerst der Entscheid über das Projekt
„Neubau Kindergarten Einigen“ erfolgen muss.
Im Finanzplan 2016 – 2020 sind für das alte Schulhaus Einigen keine finanziellen Mittel eingestellt (weder
für eine Sanierung noch für einen Verkauf).
Antrag
Dem Grossen Gemeinderat wird beantragt, die Motion der SP-Fraktion (André Sopranetti) betreffend
Sicherung von Räumlichkeiten für die öffentliche Nutzung in Einigen zu überweisen.
Spiez, 6. April 2016/az
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident
Der Sekretär
F. Arnold
K. Sigrist
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