Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 2015 Übersetzungen

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rahmenvertrag: Übersetzungen von Normtexten vom Englischen ins Deutsche
Ausschreibende Stelle: DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Ausschreibungsort: 10787 Berlin
Vertragsart: Dienstleistungsauftrag
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
Europäische Ausschreibung: nein
Bekanntmachungsdatum: 03.09.2015
Änderung der Bekanntmachung: 30.09.2015
Angebotsfrist: 02.11.2015 (08.00 Uhr)
1. Auftraggeber:
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.: 030 2601-2779
Fax: 030 2601-42779
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Sabine Hertel
Internet:
www.din.de
Bearbeitungskennzeichnung (bitte stets angeben):
Übersetzungen von Normtexten
2. a) Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
b) Vertragsart
Dienstleistungsauftrag
3. a) Kategorie und Beschreibung
Dienstleistungskategorie 27
Thema:
Übersetzungen von Normtexten vom Englischen ins Deutsche
Kurzbeschreibung:
Mit dieser Ausschreibung wird der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen DIN
Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) und drei bis sechs Übersetzungsdienstleistern
angestrebt.
Der Rahmenvertrag (Anlage 1) regelt die Bedingungen, zu denen die Übersetzung von in der
Regel englischen Referenzdokumenten zur Anfertigung der deutschen Übersetzung im
europäischen oder internationalen Normungsprozess beauftragt werden kann. Sofern der
Übersetzungsdienstleister im Rahmen seines Angebotes auch ein Zeilenhonorar für die
Übersetzung französischer Referenzdokumente angibt, kann es sich in Einzelfällen auch um
französische Referenzdokumente handeln.
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Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt voraussichtlich 30.000 Seiten pro Jahr
(durchschnittlich 600 Seiten pro Woche).
Es berührt je nach sachlicher Zuständigkeit der DIN-Normenausschüsse für das
Referenzdokument unterschiedliche Fachgebiete (zum Beispiel Dentalmedizin, Optik,
Schiffs- und Meerestechnik usw.). Die sachlich für die unter diese Ausschreibung fallenden
Referenzdokumente zuständigen DIN-Normenausschüsse sind derzeit folgende:
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NA 001 Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS)
im DIN und VDI
NA 002 DIN-Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB)
NA 003 DIN-Normenausschuss Armaturen (NAA)
NA 005 DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
NA 008 DIN-Normenausschuss Bergbau (FABERG)
NA 009 DIN-Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen (NABD)
NA 012 DIN-Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA)
NA 014 DIN-Normenausschuss Dental (NADENT)
NA 016 DIN-Normenausschuss Druckgasanlagen (NDG)
NA 017 DIN-Normenausschuss Druck- und Reproduktionstechnik (NDR)
NA 020 DIN-Normenausschuss Eisen-, Blech- und Metallwaren (NAEBM)
NA 021 DIN-Normenausschuss Eisen und Stahl (FES)
NA 023 DIN-Normenausschuss Ergonomie (NAErg)
NA 025 DIN-Normenausschuss Farbe (FNF)
NA 026 DIN-Normenausschuss Federn, Stanzteile und Blechformteile (NAFS)
NA 027 DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO)
NA 031 DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
NA 032 DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas)
NA 036 DIN-Normenausschuss Gießereiwesen (GINA)
NA 040 DIN-Normenausschuss Heiz-, Koch- und Wärmgerät (FNH)
NA 041 DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS)
NA 042 DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM)
NA 043 DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA)
NA 044 DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä)
NA 045 DIN-Normenausschuss Kautschuktechnik (FAKAU)
NA 051 DIN-Normenausschuss Kommunale Technik (NKT)
NA 052 DIN-Normenausschuss Automobiltechnik (NAAutomobil)
NA 053 DIN-Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK)
NA 054 DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK)
NA 055 DIN-Normenausschuss Laborgeräte und Laboreinrichtungen (FNLa)
NA 057 DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
NA 058 DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL)
NA 060 DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
NA 062 DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
NA 063 DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed)
NA 066 DIN-Normenausschuss Nichteisenmetalle (FNNE)
NA 067 DIN-Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV)
NA 074 DIN-Normenausschuss Papier, Pappe und Faserstoff (NPa)
NA 075 DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS)
NA 078 DIN-Normenausschuss Pigmente und Füllstoffe (NPF)
NA 080 DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR)
NA 082 DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD)
NA 085 DIN-Normenausschuss Rundstahlketten (NRK)
NA 087 DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
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NA 092 DIN-Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS)
NA 095 DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
NA 099 DIN-Normenausschuss Stahldraht und Stahldrahterzeugnisse (NAD)
NA 104 DIN-Normenausschuss Tankanlagen (NATank)
NA 105 DIN-Normenausschuss Terminologie (NAT)
NA 106 DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm)
NA 109 DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG)
NA 112 DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
NA 115 DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp)
NA 118 DIN-Normenausschuss Wälz- und Gleitlager (NAWGL)
NA 119 DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)
NA 121 DIN-Normenausschuss Werkzeuge und Spannzeuge (FWS)
NA 122 DIN-Normenausschuss Werkzeugmaschinen (NWM)
NA 131 DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL)
NA 132 DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT)
NA 134 Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss
(KRdL)
NA 140 DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE)
NA 145 DIN-Normenausschuss Werkstofftechnologie (NWT)
NA
147
DIN-Normenausschuss
Qualitätsmanagement,
Statistik
und
Zertifizierungsgrundlagen (NQSZ)
NA 149 DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF)
NA 152 DIN-Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG)
NA 159 DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL)
NA 172 DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS)
NA 173 DIN-Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN)
NA 175 DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)
Der Übersetzungsdienstleister steht DIN für die Erbringung von Übersetzungsergebnissen im
Umfang
von
mindestens
250
Seiten
pro
Woche
zur
Verfügung
(„Mindesterbringungsmenge“). Eine Seite entspricht einer Textmenge von 30 Zeilen mit je 55
Zeichen einschließlich Leerzeichen (1650 Zeichen gesamt). Die auf diese Weise anhand der
Zeichenzahl des zu übersetzenden Dokuments ermittelte Seitenzahl ist unabhängig von der
tatsächlichen Seitenzahl des Dokuments.
Die Einzelbeauftragung von Übersetzungsergebnissen kann der Übersetzungsdienstleister
nur ablehnen, wenn er dies DIN unverzüglich mitteilt und hinreichende Gründe für die
Ablehnung vorliegen (zum Beispiel ein Überschreiten der Mindesterbringungsmenge,
mangelnde spezielle Fachkenntnisse hinsichtlich des Inhalts des auftragsgegenständlichen
Übersetzungsdokuments, Eilaufträge oder gleichwertige Gründe).
DIN ist zur Einzelbeauftragung nicht verpflichtet.
Hat das auftragsgegenständliche zu übersetzende Referenzdokument bis zu 80 Seiten, hat
der Auftragnehmer ein Übersetzungsergebnis innerhalb von 10 Werktagen nach der
Erteilung eines Auftrages zu erbringen („Leistungszeit“). Die Leistungszeit verändert sich bei
mehr als 80 beauftragten Seiten proportional zu den beauftragten Seiten. Die Leistungszeit
wird dabei pro Auftrag berechnet. Pro Auftrag ist eine Mindestleistungszeit von 10
Werktagen vorgesehen. DIN bewertet den Übersetzungsdienstleister regelmäßig hinsichtlich
der Einhaltung der Durchlaufzeit bzw. der Termintreue.
DIN bewertet regelmäßig das Übersetzungsergebnis. Alle Fehlerarten werden dann durch
DIN an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer leitet daraufhin geeignete
Maßnahmen zur Fehlerreduzierung ab und übermittelt diese an DIN.
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Der Übersetzungsdienstleister arbeitet bei der Übersetzung mit einer internen TranslationMemory-Datenbank (TM), soweit das Format es zulässt. DIN behält sich Vorgaben zum
Workflow und zu TM-Einstellungen vor. Soweit in der Laufzeit des Rahmenvertrages von
DIN
ein
Workflow mit
einem zentralen TM eingeführt wird, muss der
Übersetzungsdienstleister zwingend gemäß diesem Workflow mit dem zentralen TM
arbeiten, sofern für das zentrale TM ein beim Übersetzungsdienstleister vorhandenes TMSystem gewählt wird.
b) CPV – Nr: 79530000-8
c) Unterteilung in Lose: Nein
d) Ausführungsort: Berlin
e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Vorgesehene Laufzeit: 01.01.2016 bis 31.12.2017
Der Auftraggeber hat, ohne Verpflichtung zur Ausübung, die Option, den Vertrag 3 Monate
vor Vertragsende um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit darf 4
Jahre nicht überschreiten.
f) Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
g) Zahlungsbedingungen:
Siehe Ziffer 7.9 des Rahmenvertrags (Anlage 1)
4. a) Anforderung der Unterlagen:
Ausschreibungsunterlagen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
www.din.de/go/ausschreibungen
Angebote sind unter Angabe der Bearbeitungskennzeichnung in einem verschlossenen
Umschlag ausschließlich auf dem Postweg an die unter Pkt. 1 genannte Adresse (z. Hd.
Sabine Hertel) einzureichen.
b) Ausschreibungsunterlagen:
• Anlage 1: Rahmenvertrag mit
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Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
Anhang
Anhang
Anhang
Anhang
Anhang
2:
3:
4:
5:
6:
7:
8:
A: Pflichtenheft
B: Preisliste
C: beim Auftragnehmer vorhandene Translation-Memory-Systeme
D: IT-Sicherheitsregeln für externe Dienstleister der DIN-Gruppe
E: Informationen zum Validierungstool
Bewerbungsbedingungen
Vordruck Angebotsformular
Mustervertrag über die elektronische Nutzung von Normen
Erklärung des Bieters
relevante Normen
sonstige relevante Dokumente und Informationen
Probeübersetzung
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c) Frist zur Abgabe der Angebote:
02.11.2015 (08.00 Uhr)
d) Bieterfragen werden als FAQ unter folgendem Link veröffentlicht:
www.din.de/go/ausschreibungen
Bieterfragen können nur bis zum 15.10.2015 (24.00 Uhr) gestellt werden.
5. Eignungsnachweise
Es kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die
erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 6
Abs. 3, 16 Abs. 5 VOL/A). Die Prüfung der Bieter erfolgt anhand der nachstehend
aufgeführten Nachweise:
a) Angaben zum Unternehmen
• Voller Name und Adresse;
• Angabe einer Kontaktperson (mit Telefon- und Telefax-Nummer und sonstigen
Kommunikationsanschlüssen und -adressen; die arbeitstägliche Erreichbarkeit eines
Ansprechpartners beim Auftragnehmer muss sichergestellt sein);
• Anzahl der Mitarbeiter;
• Anzahl der freien Mitarbeiter;
• Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflicht über
3.000.000 € je Schadenfall, Haftpflicht über 3.000.000 € je Schadenfall für
Personenschäden und über 3.000.000 € je Schadenfall für Sachschäden und über
3.000.000 € je Schadenfall für Sach- und Personenschäden in Kombination) oder
schriftliche Bestätigung des Versicherers, dass die Haftpflichtsummen im Fall der
Zuschlagserteilung auf diese Summen erhöht werden, oder verbindliches und in jeder
Hinsicht unbedingtes Angebot eines Versicherers, dass er die Schadensarten in der
entsprechenden Höhe zu einem genannten Preis versichern wird, an das er sich über
das Ende der Zuschlagsfrist hinaus gebunden hält, zusammen mit einer
Eigenerklärung des Bieters, dass er dieses Angebot im Zuschlagsfall annehmen wird;
• Handelsregisterauszug (nur bei Unternehmensformen, die nach deutschem
Handelsrecht eintragungspflichtig sind);
• Eigenerklärung (formlos, bei Bietergemeinschaften für jeden Bieter), dass die in §§ 6
Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
b) Referenzen über vergleichbare Leistungen
c) geeignete Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
•
Nachweis
über
die
berufliche
DIN EN 15038:2006-08, 3.2.3.
Kompetenz
der
Übersetzer
nach
•
unterschriebener und ausgefüllter Anhang C des Rahmenvertrags
(Eigenerklärung, dass für die Leistungserbringung mindestens ein TranslationMemory-System (vorzugsweise SDL Trados Studio) mit einer ausreichenden Zahl
von Lizenzen zur Verfügung steht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung spätestens
zum 01.01.2016 angeschafft wird)
6. Weitere einzureichende Unterlagen (Berücksichtigung bei Zuschlagsprüfung):
•
Detaillierte Angabe der vom Angebot abgedeckten Fachgebiete (zum Beispiel
Dentalmedizin, Optik, Schiffs- und Meerestechnik usw.). Die Fachgebiete müssen
den DIN-Normenausschüssen zugeordnet werden können. Eine Auflistung der
einzelnen DIN-Normenausschüsse und ihrer Fachgebiete ist unter Pkt. 3 a) zu finden.
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Details zu den einzelnen DIN-Normenausschüssen sind auf der DIN-Homepage unter
dem folgenden Link zu finden:
www.din.de/go/normenausschuesse
•
Unter Berücksichtigung von Anhang A (Pflichtenheft) zum Rahmenvertrag (Anlage 1)
sowie der von DIN ebenfalls beigefügten Übersetzungshilfen (Dokumente mit
anzuwendenden Regeln (Anlagen 6, 7, 8)) übersetzte deutsche Fassung des zur
Probeübersetzung bereitgestellten Texts (Anlage 8) auf einer DVD oder einem
anderen Datenträger.
7. Sonstige Angaben
a) Bei Angebotsabgabe sind neben den einzureichenden Unterlagen und Nachweisen nach
Ziffer 5 und 6 weitere folgende Unterlagen abzugeben:
•
in zweifacher Ausführung:
ausgefüllter und unterschriebener Rahmenvertrag (Anlage 1) sowie
ausgefüllter und unterschriebener Anhang B (Preisliste) zum Rahmenvertrag
•
unterschriebenes Angebot unter Verwendung des beigefügten Angebotsformulars
(Anlage 3)
•
Erklärung des Bieters zum Erhalt und zur Anerkennung der Angebotsunterlagen
(Anlage 5)
b) Bei Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen anzuerkennen:
•
•
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung (VOL/B)
Muster eines Vertrags für die Nutzung der Virtuellen Bibliothek, der im Falle eines
Zuschlags zu unterzeichnen ist (Anlage 4).
c) (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige
Auftragnehmers
werden
ausgeschlossen
und
führen
zum
Vergabeverfahren.
Bedingungen des
Ausschluss
vom
d) Außer den benötigten Eintragungen im Rahmenvertrag (Seite 1 - Name des Bieters;
Ziffer 10.1 – Ansprechpartner des Bieters) und in den dazugehörigen Anhängen (Anhang B
und C) dürfen keine Veränderungen/Ergänzungen an den vertraglichen Regelungen
vorgenommen werden. Eine Änderung/Ergänzung führt zwingend zum Ausschluss aus
formalen Gründen.
8. Zuschlagskriterien:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Wertung, welche die Voraussetzungen nach den
vorstehenden Punkten erfüllen.
Den Zuschlag erhält in Bezug auf die nachstehenden Kriterien das wirtschaftlich günstigste
Angebot:
1. Qualität der Probeübersetzung (siehe Anhang A zum Rahmenvertrag), Gewichtung: 50 %
2. Preis, Gewichtung: 30 %
3. Weite des Spektrums der abgedeckten Fachgebiete, Gewichtung: 20 %
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Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
9. Zuschlagsfrist/Bindefrist
30.11.2015
Falls bis zum Ablauf der Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass
ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. Eine Benachrichtigung erfolgt nur auf schriftlichen
Antrag.
10. Mechanismen für die Vergabe von Einzelaufträgen:
Mit dieser Ausschreibung wird der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem DIN
Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) und drei bis sechs Übersetzungsdienstleistern
angestrebt. Konkrete Übersetzungsergebnisse sind jeweils aufgrund eines gesonderten
Auftrages zu erbringen („Einzelauftrag“). Den Einzelauftrag erteilt DIN in elektronischer
Form.
DIN möchte bei der Auftragsvergabe einerseits wirtschaftlichere Angebote vor weniger
wirtschaftlichen Angeboten berücksichtigen, andererseits aber auch Übersetzungen des
gleichen Fachgebiets nach Möglichkeit regelmäßig vom gleichen Übersetzungsdienstleister
übersetzen lassen. Entsteht bei DIN ein konkreter Bedarf an der Übersetzung von
englischen oder in Einzelfällen französischen Referenzdokumenten, wählt DIN das konkret
zu beauftragende Unternehmen daher anhand der folgenden Kriterien.
Für die in Einzelfällen erforderliche Übersetzung französischer Referenzdokumente zieht
DIN nur diejenigen Unternehmen in Betracht, die in Anhang B ein Zeilenhonorar für die
Übersetzung französischer Referenzdokumente angegeben haben. Sofern DIN weiß, dass
für einen Normenausschuss auch französische Referenzdokumente zu übersetzen sind, wird
DIN auch für die Übersetzung englischer Referenzdokumente dieses Normenausschusses
zunächst nur diese Unternehmen in Betracht ziehen, um die Möglichkeit zu behalten, alle
Übersetzungen für einen solchen Normenausschuss unabhängig von der Referenzsprache
an den gleichen Übersetzungsdienstleister geben zu können. Sofern jedes dieser
Unternehmen den Einzelauftrag ablehnt, werden auch die anderen Unternehmen in Betracht
gezogen.
Die oben genannten Fälle stellen derzeit Ausnahmen dar. Der Regelfall ist, dass von DIN
alle Unternehmen in Betracht gezogen werden, mit denen dieser Vertrag geschlossen
wurde. Von diesen wählt DIN das konkret zu beauftragende Unternehmen nach folgenden
nach absteigender Wichtigkeit sortierten Kriterien aus:
•
Übersetzung einer Vorversion des gleichen Dokuments durch das Unternehmen
während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags in mindestens zufriedenstellender
Qualität, wobei im Fall der Überarbeitung von Normen nur Dokumente als
Vorversionen zählen, die im Rahmen der aktuellen Überarbeitung (CEN-Umfrage –
Formelle Abstimmung – Veröffentlichung) erstellt wurden;
•
keine Abstufung des Unternehmens in der Rangliste während der letzten 4 Monate;
•
vorherige Übersetzung anderer Teile der gleichen Normenreihe
Unternehmen während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags;
•
vorherige Übersetzung anderer Dokumente des betreffenden Fachbereiches durch
das Unternehmen während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags;
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durch
das
•
vorherige Übersetzung anderer Dokumente des betreffenden Normenausschusses
durch das Unternehmen während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags;
•
Platz des Unternehmens in der Rangliste.
Der Platz eines Unternehmens in der Rangliste ergibt sich anfangs aus der Wirtschaftlichkeit
seines Angebots, welche anhand der nachstehenden Kriterien ermittelt wird:
1. Qualität der Probeübersetzung (siehe Anhang A), Gewichtung: 50 %
2. Preis, Gewichtung: 30 %
3. Weite des Spektrums der abgedeckten Fachgebiete, Gewichtung: 20 %
Für jedes der Kriterien ergibt sich auf Grundlage der Angebote aller Bieter eine eigene
Rangliste, und die Gesamtrangliste, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote wiedergibt, ergibt
sich aus den Ranglisten der drei Kriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrags wird für die Kriterien „Qualität“ und „Weite des
Spektrums der abgedeckten Fachgebiete“ alle 4 Monate eine neue Rangliste ermittelt und im
Anschluss eine neue Gesamtrangliste errechnet (Gewichtungen: Qualität 50 %, Preis 30 %,
Weite des Spektrums der abgedeckten Fachgebiete 20 %). In die Qualitätsbewertung fließen
die Pünktlichkeit gemäß 5 ein sowie die Qualität der Übersetzung gemäß 4 und der Umgang
mit Fehlern während der letzten 4 Monate, d. h. das Ableiten von Maßnahmen zur
Fehlervermeidung gemäß Anhang A, Teil 2, Ziffer 5. Verspätungen und Fehler werden dabei
zu den beauftragten Textmengen ins Verhältnis gesetzt und verschiedene Fehlerkategorien
verschieden gewichtet.
Verspätungen
werden
ins
Verhältnis
zur
jeweiligen
Leistungszeit gesetzt und in Abhängigkeit von diesem Verhältnis ergibt sich für eine
verspätet gelieferte Übersetzung folgender Score:
(V = Verspätung/Leistungszeit)
0 < V <= 0,5 => Score 0,2
0,5 < V <= 1 => Score 2,0
V > 1 => Score 4,0
Für jeden R0-Fehler gemäß Anhang A, Teil 1 wird überdies der Score 0,1 vergeben, für
jeden T1-Fehler der Score 1,0 und für jeden T2-Fehler der Score 4,0. Alle Scores während
der bisherigen Laufzeit des Rahmenvertrags werden aufsummiert und ins Verhältnis zur
Gesamtseitenzahl der gelieferten Aufträge gesetzt. Je kleiner das Ergebnis ist, desto besser
ist die Position in der Qualitätsrangliste. In die Bewertung der Weite des Spektrums der
abgedeckten Fachgebiete fließt die Häufigkeit der Ablehnung von Einzelaufträgen wegen
mangelnder spezieller Fachkenntnisse gemäß 2.4 ein, wenn die Ablehnung sich auf
auftragsgegenständliche Übersetzungsdokumente von DIN-Normenausschüssen bezieht,
die im Rahmen des Angebots als vom Auftraggeber abgedeckt ausgewiesen wurden. Die
Ablehnung von Eilaufträgen hat ebenso wenig Einfluss auf die Rangliste wie die Ablehnung
von Einzelaufträgen mit hinreichendem Grund. Die Unternehmen werden nach jeder
Überprüfung der Rangliste über Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
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