Geschä ftss tel le A gglo B ase l Emm a He r we gh -Pl a tz 2a CH -4 41 0 Lies tal Tel ef on: + 41 6 1 9 26 9 0 5 0 Fa x : + 41 6 1 9 21 1 2 4 6 info @a ggl ob a s el.o r g www.agglobasel.org Zeichen: GS Agglo Basel Basel, 16. Dezember 2015 Betreff: Start der Behördenvernehmlassung zum Agglomerationsprogram Basel der 3. Generation Sehr geehrten Damen und Herren Die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel hat beschlossen, im Rahmen der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation eine trinationale Behördenvernehmlassung durchzuführen. In der Behördenvernehmlassung werden die übergeordneten Behörden, die Planungsverbände sowie die Städte und Gemeinden der trinationalen Agglomeration berücksichtigt. Allen an der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms der 3. Generation beteiligten Behörden wird damit die Möglichkeit gegeben sich konstruktiv in den Endspurt einzubringen. Unter dem Download-Link https://login.agglobasel.org/public_links/XS_TvAaI2-TBgcTk356VWg unterbreiten wir Ihnen die Vernehmlassungsversion des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation zur Stellungnahme. Bitte beachten Sie dazu auch die Leseanleitung auf der nächsten Seite. Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme bis am 14. Februar 2016 einzureichen, vorzugsweise elektronisch als Word-Dokument an die Mail-Adresse [email protected] . Wir begrüssen es sehr, wenn die zur Vernehmlassung eingeladene Städte und Gemeinden sowie Planungsverbände, die in den Korridorprozessen involviert sind, eine gemeinsame Stellungnahme pro Korridor ausarbeiten. Wir möchten Sie ausserdem darauf hinweisen, dass begleitend zur Vernehmlassung am 29. Januar 2016 im Gymnasium in Laufen die 10. Mitwirkungsveranstaltung von Agglo Basel stattfinden wird (14:00 – 18:00 Uhr). Die Einladung inkl. Anmeldetalon erhalten Sie in den nächsten Tagen. Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Behörden bzw. Mitarbeitern bedanken, die bisher an der Erstellung des 3. Agglomerationsprogramms Basel mitgearbeitet haben. Ganz besonders möchten wir den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern danken, die mit den erfolgreichen Korridorprozessen einen zentralen Beitrag zu einem substanziellen Agglomerationsprogramm geleistet haben. Mit freundlichen Grüssen Dr. Hans-Peter Wessels Regierungsrat Kanton Basel-Stadt, Präsident Agglo Basel Leseanleitung zur Vernehmlassungsversion AP3 Die vorliegende Vernehmlassungsversion des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation stellt den Stand der Arbeiten bis Ende November 2015 dar. Bis zum Abgabetermin der 3. Generation am 31. Dezember 2016 wird das Programm, nicht zuletzt aufgrund der Inputs aus der Vernehmlassung, nochmals überarbeitet und verfeinert. A: Inhalte Schlussbericht (Dezember 2016) Der definitive Schlussbericht für die Eingaben am 31. Dezember 2016 wird folgende Berichtsteile enthalten: Band 1: Hauptbericht Band 2: Kartenband Band 3: Massnahmenband mit einzelnen Massnahmenblättern Korridorberichte aus 8 Korridoren Band 1: Der Hauptbericht bildet das strategische Kernstück des Agglomerationsprogramms der 3. Generation. Hauptadressat ist die Schweizer Eidgenossenschaft, insbesondere die Bundesämter ARE, ASTRA, BAV und BAFU. Es handelt sich um einen sehr umfassenden Bericht mit vielen Details. Der Bericht ist strikt nach den Anforderungen des Bundes (Weisung) geschrieben. Band 2: Der Kartenband enthält alle Abbildungen mit Bezug zum Hauptbericht (Band 1). Band 3: Der Massnahmenband beschreibt ausführlich alle im Programm enthaltenen Projekte. Der Massnahmenband enthält die mitzufinanzierenden Verkehrsmassnahmen (A-Horizont). Die Siedlungssowie Natur- und Landschaftsmassnahmen bilden einen weiteren wichtigen Teil dieses Berichts. Sie begründen die Verkehrsmassnahmen von der Siedlungs- und Landschaftsseite. Die Bezüge zwischen den Verkehrs- und Siedlungs- resp. Natur- und Landschaftsmassnahmen verdeutlichen die mit dem Agglomerationsprogramm angestrebte Abstimmung von Siedlung und Verkehr auf ganz konkrete Weise. Die Verkehrsmassnahmen des B-und C-Horizont bringen zum Ausdruck, dass man mit dem Agglomerationsprogramm nicht nur kurzfristig denkt, sondern die A-Massnahmen eingebettet sind in eine mittel- und langfristige Planung. Die drei Berichte ermöglichen es den Prüfinstanzen des Bundes, das Agglomerationsprogramm Basel der 3. Generation nach den vorgegeben Prüfkriterien zu bewerten. Korridorberichte (inkl. Annexe): Es handelt sich hierbei prioritär um ein Dokument für die kommunale Ebene der einzelnen Korridore. Es weist die im Rahmen vom Agglomerationsprogramm der 3. Generation geleistete Arbeit aus. Ausserdem dienen die Korridorberichte dem Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Korridoren. Des Weiteren erläutern die Berichte gegenüber dem Bund, wie die Agglomeration die Vertiefung /Weiterentwicklung des Zukunftsbilds der Agglomeration an die Hand genommen hat. Zudem können die Zusammenhänge von verschiedenen Massnahmen (Bereich Siedlung und Verkehr), gezielter dargestellt werden als in den Massnahmenblättern. B: Bestandteile der Vernehmlassungsversion (Dezember 2015) Für die nun durchgeführte Behördenvernehmlassung werden bereits grosse inhaltliche Teile der oben beschriebenen Bände 1-3 zugänglich gemacht. Die Korridorberichte sind nicht Bestandteil der Behördenvernehmlassung, da noch zahlreiche Untersuchungen bzw. Studien in den Korridoren noch am Laufen sind. Die Korridorberichte werden während der Vernehmlassung erstellt werden und anschliessend mit allen Gemeinden der jeweiligen Korridore besprochen bzw. „vernehmlasst“. Die Vernehmlassungsversion besteht daher aus folgenden Elementen: Hauptbericht AP3 inkl. Kartenannex Massnahmenliste AP3 Massnahmenblätter aller A-Projekte mit Baustart zwischen 2019 und 2022 Hauptbericht AP3 inkl. Kartenannex: Die wesentlichen Inhalte und zentralen Aussagen sind der Zusammenfassung des Hauptberichts gleich zu Beginn zu entnehmen. Vor zentralen Kapiteln wie beispielsweise Zukunftsbild und Handlungsbedarf geben Informationsboxen Auskunft über die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Kapitel. Der Kartenband ist „noch“ nicht als eigener Bericht verfasst, sondern findet sich in der Vernehmlassungsversion im Anhang des Hauptberichts. ww w. ag glo ba s el.o r g 2 Aufgrund des nach der Bundesanforderung strukturierten Berichts beginnen die zentralen inhaltlich strategischen Kapitel wie Zukunftsbild, Teilstrategien und Massnahmen erst ab dem Mittelteil des Berichts ab Kapitel 6. Zusammenfassung und Informationsboxen zu Beginn der zentralen Kapitel wurden auf Französisch übersetzt und liegen zweisprachig vor. Die in Kapitel 9 aufgeführten Massnahmenlisten sind nochmals als separates Dokument beigefügt. Neben dem Hauptbericht und der Massnahmenliste bildet eine umfangreiche Projektdokumentation aller A-Projekte in Form von Massnahmenblättern den Abschluss des Vernehmlassungspaketes. Mit den Massnahmenblättern der A-Massnahmen bekommt der Leser einen guten Überblick über die im Rahmen von AP3 zur Mitfinanzierung beantragten Projekten. Einreichen von weiteren Massnahmen während der Vernehmlassung Massnahmen, die nach der Sitzung der Geschäftsleitung von Agglo Basel vom 17. November 2015 eingereicht wurden, sind im Hauptbericht der Vernehmlassungsversion nicht enthalten. Im oben erwähnten separaten Dokument sind die Projekte jedoch als Anträge aufgeführt. Diese Massnahmen sind als „Anwärterprojekte“ zu verstehen, die noch von der Geschäftsstelle Agglo Basel geprüft werden und in den zuständigen Fachgruppen, der Geschäftsleitung sowie der Politischen Steuerung der Trägerschaft besprochen und ggf. beschlossen werden müssen. ww w. ag glo ba s el.o r g 3
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