Begleitbrief Lesehilfe Vernehmlassung

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Basel, 16. Dezember 2015
Betreff: Start der Behördenvernehmlassung zum Agglomerationsprogram Basel der 3. Generation
Sehr geehrten Damen und Herren
Die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Basel hat beschlossen, im Rahmen der Erarbeitung des
Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation eine trinationale Behördenvernehmlassung
durchzuführen.
In der Behördenvernehmlassung werden die übergeordneten Behörden, die Planungsverbände sowie die
Städte und Gemeinden der trinationalen Agglomeration berücksichtigt. Allen an der Erarbeitung des
Agglomerationsprogramms der 3. Generation beteiligten Behörden wird damit die Möglichkeit gegeben
sich konstruktiv in den Endspurt einzubringen.
Unter dem Download-Link https://login.agglobasel.org/public_links/XS_TvAaI2-TBgcTk356VWg unterbreiten wir
Ihnen die Vernehmlassungsversion des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation zur
Stellungnahme. Bitte beachten Sie dazu auch die Leseanleitung auf der nächsten Seite.
Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme bis am 14. Februar 2016 einzureichen, vorzugsweise elektronisch
als Word-Dokument an die Mail-Adresse [email protected] .
Wir begrüssen es sehr, wenn die zur Vernehmlassung eingeladene Städte und Gemeinden sowie
Planungsverbände, die in den Korridorprozessen involviert sind, eine gemeinsame Stellungnahme pro
Korridor ausarbeiten.
Wir möchten Sie ausserdem darauf hinweisen, dass begleitend zur Vernehmlassung am 29. Januar 2016
im Gymnasium in Laufen die 10. Mitwirkungsveranstaltung von Agglo Basel stattfinden wird
(14:00 – 18:00 Uhr). Die Einladung inkl. Anmeldetalon erhalten Sie in den nächsten Tagen. Wir würden
uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Behörden bzw. Mitarbeitern bedanken, die bisher an der
Erstellung des 3. Agglomerationsprogramms Basel mitgearbeitet haben. Ganz besonders möchten wir
den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern danken, die mit den erfolgreichen
Korridorprozessen einen zentralen Beitrag zu einem substanziellen Agglomerationsprogramm geleistet
haben.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Hans-Peter Wessels
Regierungsrat Kanton Basel-Stadt, Präsident Agglo Basel
Leseanleitung zur Vernehmlassungsversion AP3
Die vorliegende Vernehmlassungsversion des Agglomerationsprogramms Basel der 3. Generation stellt
den Stand der Arbeiten bis Ende November 2015 dar. Bis zum Abgabetermin der 3. Generation am
31. Dezember 2016 wird das Programm, nicht zuletzt aufgrund der Inputs aus der Vernehmlassung,
nochmals überarbeitet und verfeinert.
A: Inhalte Schlussbericht (Dezember 2016)
Der definitive Schlussbericht für die Eingaben am 31. Dezember 2016 wird folgende Berichtsteile
enthalten:
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Band 1: Hauptbericht
Band 2: Kartenband
Band 3: Massnahmenband mit einzelnen Massnahmenblättern
Korridorberichte aus 8 Korridoren
Band 1: Der Hauptbericht bildet das strategische Kernstück des Agglomerationsprogramms der
3. Generation. Hauptadressat ist die Schweizer Eidgenossenschaft, insbesondere die Bundesämter ARE,
ASTRA, BAV und BAFU. Es handelt sich um einen sehr umfassenden Bericht mit vielen Details. Der
Bericht ist strikt nach den Anforderungen des Bundes (Weisung) geschrieben.
Band 2: Der Kartenband enthält alle Abbildungen mit Bezug zum Hauptbericht (Band 1).
Band 3: Der Massnahmenband beschreibt ausführlich alle im Programm enthaltenen Projekte. Der
Massnahmenband enthält die mitzufinanzierenden Verkehrsmassnahmen (A-Horizont). Die Siedlungssowie Natur- und Landschaftsmassnahmen bilden einen weiteren wichtigen Teil dieses Berichts. Sie
begründen die Verkehrsmassnahmen von der Siedlungs- und Landschaftsseite. Die Bezüge zwischen
den Verkehrs- und Siedlungs- resp. Natur- und Landschaftsmassnahmen verdeutlichen die mit dem
Agglomerationsprogramm angestrebte Abstimmung von Siedlung und Verkehr auf ganz konkrete Weise.
Die Verkehrsmassnahmen des B-und C-Horizont bringen zum Ausdruck, dass man mit dem
Agglomerationsprogramm nicht nur kurzfristig denkt, sondern die A-Massnahmen eingebettet sind in eine
mittel- und langfristige Planung.
Die drei Berichte ermöglichen es den Prüfinstanzen des Bundes, das Agglomerationsprogramm Basel
der 3. Generation nach den vorgegeben Prüfkriterien zu bewerten.
Korridorberichte (inkl. Annexe): Es handelt sich hierbei prioritär um ein Dokument für die kommunale
Ebene der einzelnen Korridore. Es weist die im Rahmen vom Agglomerationsprogramm der
3. Generation geleistete Arbeit aus. Ausserdem dienen die Korridorberichte dem Informations- und
Erfahrungsaustausch unter den Korridoren. Des Weiteren erläutern die Berichte gegenüber dem Bund,
wie die Agglomeration die Vertiefung /Weiterentwicklung des Zukunftsbilds der Agglomeration an die
Hand genommen hat. Zudem können die Zusammenhänge von verschiedenen Massnahmen (Bereich
Siedlung und Verkehr), gezielter dargestellt werden als in den Massnahmenblättern.
B: Bestandteile der Vernehmlassungsversion (Dezember 2015)
Für die nun durchgeführte Behördenvernehmlassung werden bereits grosse inhaltliche Teile der oben
beschriebenen Bände 1-3 zugänglich gemacht. Die Korridorberichte sind nicht Bestandteil der
Behördenvernehmlassung, da noch zahlreiche Untersuchungen bzw. Studien in den Korridoren noch am
Laufen sind. Die Korridorberichte werden während der Vernehmlassung erstellt werden und
anschliessend mit allen Gemeinden der jeweiligen Korridore besprochen bzw. „vernehmlasst“. Die
Vernehmlassungsversion besteht daher aus folgenden Elementen:
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Hauptbericht AP3 inkl. Kartenannex
Massnahmenliste AP3
Massnahmenblätter aller A-Projekte mit Baustart zwischen 2019 und 2022
Hauptbericht AP3 inkl. Kartenannex: Die wesentlichen Inhalte und zentralen Aussagen sind der
Zusammenfassung des Hauptberichts gleich zu Beginn zu entnehmen. Vor zentralen Kapiteln wie
beispielsweise Zukunftsbild und Handlungsbedarf geben Informationsboxen Auskunft über die
wesentlichen Inhalte der jeweiligen Kapitel. Der Kartenband ist „noch“ nicht als eigener Bericht verfasst,
sondern findet sich in der Vernehmlassungsversion im Anhang des Hauptberichts.
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Aufgrund des nach der Bundesanforderung strukturierten Berichts beginnen die zentralen inhaltlich
strategischen Kapitel wie Zukunftsbild, Teilstrategien und Massnahmen erst ab dem Mittelteil des
Berichts ab Kapitel 6.
Zusammenfassung und Informationsboxen zu Beginn der zentralen Kapitel wurden auf Französisch
übersetzt und liegen zweisprachig vor.
Die in Kapitel 9 aufgeführten Massnahmenlisten sind nochmals als separates Dokument beigefügt.
Neben dem Hauptbericht und der Massnahmenliste bildet eine umfangreiche Projektdokumentation aller
A-Projekte in Form von Massnahmenblättern den Abschluss des Vernehmlassungspaketes. Mit den
Massnahmenblättern der A-Massnahmen bekommt der Leser einen guten Überblick über die im Rahmen
von AP3 zur Mitfinanzierung beantragten Projekten.
Einreichen von weiteren Massnahmen während der Vernehmlassung
Massnahmen, die nach der Sitzung der Geschäftsleitung von Agglo Basel vom 17. November 2015
eingereicht wurden, sind im Hauptbericht der Vernehmlassungsversion nicht enthalten. Im oben
erwähnten separaten Dokument sind die Projekte jedoch als Anträge aufgeführt. Diese Massnahmen sind
als „Anwärterprojekte“ zu verstehen, die noch von der Geschäftsstelle Agglo Basel geprüft werden und in
den zuständigen Fachgruppen, der Geschäftsleitung sowie der Politischen Steuerung der Trägerschaft
besprochen und ggf. beschlossen werden müssen.
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