Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen GZ: 072210285, Stand 01.01.2016 Arbeit & Bildung für die Generation 50+ Mit dem Angebot „Arbeit und Bildung für die Generation 50+“ (A&B 50+) geben das AMS OÖ und das Land OÖ arbeitslosen Personen mit Eintritt in ein Dienstverhältnis die Möglichkeit zu praxisnahen Ausund Weiterbildungen, die konkreten betrieblichen Anforderungen entsprechen. Zielsetzung Höhe des Lohnkostenzuschusses Arbeitslose Personen werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses qualifiziert. Mit Beginn von A&B 50+ wird somit die Arbeitslosigkeit beendet. Männer ab 50+: für die ersten 2 Monate 100% + restliche Ausbildungsdauer max. 50% der Bemessungsgrundlage*; Männer ab 55+ und Frauen ab 50+: für die ersten 3 Monate 100% + restliche Ausbildungsdauer max. 50 % der Bemessungsgrundlage* Zugleich bietet das Modell A&B 50+ Unternehmen in Branchen mit Fachkräftemangel die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf auszubilden. Zielgruppe Personen über 50 Jahre, die mindestens 182 Tage beim AMS arbeitslos vorgemerkt oder gesundheitlich eingeschränkt sind und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben. Unternehmen, die MitarbeiterInnen aus der o.a. Zielgruppe einstellen und auf einem konkreten Arbeitsplatz aus- oder weiterbilden. (Ausgenommen Bundesdienststellen und Personalbereitstellungsbetriebe für Leiharbeitskräfte) Schulungsdauer Männer: zwischen 50 und 54 Jahren: mindestens 3 Monate Schulungsdauer ab 55 Jahren: mindestens 6 Monate Schulungsdauer Frauen: ab 50 Jahren: mindestens 6 Monate Schulungsdauer Die maximale Schulungsdauer ist mit 18 Monaten bzw. bei Ausbildungen mit Lehrabschluss unter Anrechnung der Vorkenntnisse mit max. der halben Lehrzeit limitiert. Verhältnis Arbeit und Ausbildung Für Theorie- und Arbeitsplatzschulungen sind mindestens 50% der vereinbarten Arbeitszeit lt. Dienstvertrag vorzusehen. Der Theorieanteil hat dabei mind. 10% der für die Ausbildung vorgesehenen Stunden zu umfassen und muss in einer institutionellen Bildungseinrichtung stattfinden. Die vorgesehenen Schulungen sind mit Unterstützung eines vom AMS autorisierten Kooperationspartners in einem Bildungsplan darzustellen. Die restlichen 50% sind „normale“ Arbeitszeit. Max. Gesamtförderhöhe pro Person: € 36.000,Berücksichtigtes Einkommen: max. ASVGHöchstbemessung bzw. bei auffälliger Überzahlung branchenübliches Gehalt. *Bemessungsgrundlage = laufendes Bruttoentgelt zuzüglich 50% Pauschale für Nebenkosten Finanzierung Die Unternehmen leisten die üblichen Gehaltszahlungen an die ArbeitnehmerInnen. Das AMS fördert diese im Rahmen der „Eingliederungsbeihilfe 50+“ in o.a. Höhe und Dauer und gewährt im Normalfall im Rahmen der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (QBN) auch einen 50% Zuschuss zu den Kurskosten der Theorieausbildungen. In Fällen, in denen eine AMS Kurskostenförderung nicht möglich ist, gewährt das Land OÖ an Betriebe in Oberösterreich (ausgenommen öffentl. Dienst) für Personen mit Hauptwohnsitz in OÖ eine Beihilfe in Höhe von 50% der Kurskosten. Die Kosten der Koop-Partner für ihre Unterstützungsleistung bei der Abwicklung von A&B 50+ in Höhe von € 300,-/mtl sind vom Betrieb zu übernehmen, werden aber für OÖ Betriebe zur Gänze vom Land OÖ gefördert. Wenn eine LAP im Rahmen dieses Programms erfolgreich abgelegt wird, gewährt das Land Betrieben eine einmalige Sonderförderung in Höhe von € 5.000,- (inkl. evtl. Kurskosten). Kontakt Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Regionalen AMS Geschäftsstelle. www.ams.at
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