Arbeit & Bildung für die Generation 50+ - Infoblatt

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GZ: 072210285, Stand 01.01.2016
Arbeit & Bildung für die Generation 50+
Mit dem Angebot „Arbeit und Bildung für die Generation 50+“ (A&B 50+) geben das AMS OÖ und das
Land OÖ arbeitslosen Personen mit Eintritt in ein Dienstverhältnis die Möglichkeit zu praxisnahen Ausund Weiterbildungen, die konkreten betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Zielsetzung
Höhe des Lohnkostenzuschusses
Arbeitslose Personen werden im Rahmen eines
Dienstverhältnisses qualifiziert. Mit Beginn von A&B
50+ wird somit die Arbeitslosigkeit beendet.
 Männer ab 50+: für die ersten 2 Monate 100% +
restliche Ausbildungsdauer max. 50% der Bemessungsgrundlage*;
 Männer ab 55+ und Frauen ab 50+: für die ersten 3 Monate 100% + restliche Ausbildungsdauer
max. 50 % der Bemessungsgrundlage*
Zugleich bietet das Modell A&B 50+ Unternehmen in
Branchen mit Fachkräftemangel die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf auszubilden.
Zielgruppe
Personen über 50 Jahre, die mindestens 182 Tage
beim AMS arbeitslos vorgemerkt oder gesundheitlich
eingeschränkt sind und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung
haben.
Unternehmen, die MitarbeiterInnen aus der o.a. Zielgruppe einstellen und auf einem konkreten Arbeitsplatz aus- oder weiterbilden. (Ausgenommen Bundesdienststellen und Personalbereitstellungsbetriebe
für Leiharbeitskräfte)
Schulungsdauer
Männer:
 zwischen 50 und 54 Jahren: mindestens 3 Monate
Schulungsdauer
 ab 55 Jahren: mindestens 6 Monate Schulungsdauer
Frauen:
 ab 50 Jahren: mindestens 6 Monate Schulungsdauer
Die maximale Schulungsdauer ist mit 18 Monaten
bzw. bei Ausbildungen mit Lehrabschluss unter Anrechnung der Vorkenntnisse mit max. der halben
Lehrzeit limitiert.
Verhältnis Arbeit und Ausbildung
Für Theorie- und Arbeitsplatzschulungen sind mindestens 50% der vereinbarten Arbeitszeit lt. Dienstvertrag vorzusehen. Der Theorieanteil hat dabei
mind. 10% der für die Ausbildung vorgesehenen
Stunden zu umfassen und muss in einer institutionellen Bildungseinrichtung stattfinden. Die vorgesehenen Schulungen sind mit Unterstützung eines
vom AMS autorisierten Kooperationspartners in einem Bildungsplan darzustellen. Die restlichen 50%
sind „normale“ Arbeitszeit.
Max. Gesamtförderhöhe pro Person: € 36.000,Berücksichtigtes
Einkommen:
max.
ASVGHöchstbemessung bzw. bei auffälliger Überzahlung
branchenübliches Gehalt.
*Bemessungsgrundlage = laufendes Bruttoentgelt zuzüglich
50% Pauschale für Nebenkosten
Finanzierung
Die Unternehmen leisten die üblichen Gehaltszahlungen an die ArbeitnehmerInnen. Das AMS fördert diese im Rahmen der „Eingliederungsbeihilfe
50+“ in o.a. Höhe und Dauer und gewährt im Normalfall im Rahmen der „Qualifizierungsförderung
für Beschäftigte“ (QBN) auch einen 50% Zuschuss
zu den Kurskosten der Theorieausbildungen. In
Fällen, in denen eine AMS
Kurskostenförderung nicht möglich ist, gewährt das Land OÖ
an Betriebe in Oberösterreich
(ausgenommen öffentl. Dienst)
für Personen mit Hauptwohnsitz in OÖ eine Beihilfe in Höhe von 50% der Kurskosten. Die Kosten
der Koop-Partner für ihre Unterstützungsleistung
bei der Abwicklung von A&B 50+ in Höhe von €
300,-/mtl sind vom Betrieb zu übernehmen, werden aber für OÖ Betriebe zur Gänze vom Land OÖ
gefördert. Wenn eine LAP im Rahmen dieses Programms erfolgreich abgelegt wird, gewährt das
Land Betrieben eine einmalige Sonderförderung in
Höhe von € 5.000,- (inkl. evtl. Kurskosten).
Kontakt
Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Regionalen AMS Geschäftsstelle.
www.ams.at