Achte Satzung vom 09.12.2015 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Lüdenscheid vom 12.12.2007 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 07.12.2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Der Gebührentarif als Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Lüdenscheid vom 12.12.2007 wird durch den beigefügten Gebührentarif ersetzt, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdenscheid, 09.12.2015 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Gebührentarif als Anlage zur Achten Satzung vom 09.12.2015 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Lüdenscheid vom 12.12.2007 I. Die fortlaufende Gebühr beträgt bei einer Behältergröße a) von b) von c) von d) von e) von f) von g) von h) von 35 l 50 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l 2.500 l 5.000 l und wöchentlich einmaliger Leerung im Kalenderjahr 242,43 Euro 310,69 Euro 430,51 Euro 569,39 Euro 1.029,79 Euro 3.474,57 Euro 14.195,58 Euro 24.695,09 Euro und 14-täglicher Leerung im Kalenderjahr 121,22 Euro 152,62 Euro 204,36 Euro 286,06 Euro 535,32 Euro 1.900,68 Euro 7.097,79 Euro 12.347,55 Euro und einmaliger Leerung 4,66 Euro 5,92 Euro 7,96 Euro 10,95 Euro 20,38 Euro 68,91 Euro 272,99 Euro 474,91 Euro II. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt (einschließlich des Kaufpreises) 5,19 Euro.
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