Achte Satzung vom 09.12.2015 zur Änderung der Satzung über die

Achte Satzung vom 09.12.2015
zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
in der Stadt Lüdenscheid vom 12.12.2007
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 07.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif als Anlage zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt
Lüdenscheid vom 12.12.2007 wird durch den beigefügten Gebührentarif ersetzt, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lüdenscheid, 09.12.2015
Der Bürgermeister
Dieter Dzewas
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Gebührentarif
als Anlage zur Achten Satzung vom 09.12.2015
zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
in der Stadt Lüdenscheid vom 12.12.2007
I.
Die fortlaufende Gebühr beträgt
bei einer
Behältergröße
a) von
b) von
c) von
d) von
e) von
f) von
g) von
h) von
35 l
50 l
80 l
120 l
240 l
1.100 l
2.500 l
5.000 l
und wöchentlich
einmaliger
Leerung im
Kalenderjahr
242,43 Euro
310,69 Euro
430,51 Euro
569,39 Euro
1.029,79 Euro
3.474,57 Euro
14.195,58 Euro
24.695,09 Euro
und 14-täglicher
Leerung
im Kalenderjahr
121,22 Euro
152,62 Euro
204,36 Euro
286,06 Euro
535,32 Euro
1.900,68 Euro
7.097,79 Euro
12.347,55 Euro
und
einmaliger
Leerung
4,66 Euro
5,92 Euro
7,96 Euro
10,95 Euro
20,38 Euro
68,91 Euro
272,99 Euro
474,91 Euro
II. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt (einschließlich des Kaufpreises) 5,19
Euro.