Achte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Vom 04. Dezember 2015 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende Achte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer § 1 Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Emtmannsberg vom 17. Oktober 1980 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 10/1980) wird wie folgt geändert: In § 5 Abs. 1 Satz 1 werden die Steuersätze wie folgt festgesetzt: (1) „Die Steuer beträgt für den ersten Hund 40,‐‐ Euro für den zweiten Hund 60,‐‐ Euro für jeden weitere Hund 80,‐‐ Euro.“ § 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Weidenberg, 04. Dezember 2015 Thomas Kreil Erster Bürgermeister Gemeinde Emtmannsberg
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