Informationsbrief und Reisebedingungen Action

Informationsbrief und Reisebedingungen
Action-Freizeit in Österreich 2016
1. An- und Abreise:
Abfahrt
Die Action-Freizeit beginnt am Vormittag des 1.7.2016 in Nordhausen.
Treffpunkt und genaue Uhrzeit wird nach der Anmeldung bekannt gegeben.
Ankunft
Die Ankunft in Nordhausen ist am 9.7.2016 am späten Nachmittag/Abend.
Die An- und Abreise wird entweder mit der Deutschen Bahn oder mit 4 Kleinbussen
organisiert.
2. Unterkunft
Unser Ferienhaus liegt in St. Leonhard mitten im Pitztal im Naturpark Kaunergrat.
Die gemütliche Herberge hat mehrere Gruppenräume, einen eigene Volleyballplatz
und 3er - 5er Zimmer für die Teilnehmenden. Selbstverständlich ist die Unterbringung
geschlechtergetrennt.
Der Ort St. Leonhard liegt im hinteren Pitztal, auf dessen schmaler Talsohle sich Weiler und
Dörfer auf einer Länge von etwa 25 km verstreuen.
3. Christliches Profil
Die Action-Freizeit in Österreich wird von Mitarbeitern des Evangelischen Kirchenkreises
Südharz veranstaltet und hat dadurch ein christliches Profil. Neben den gemeinsamen
Abenteuer-Aktionen und dem Chillen in der Herberge, freuen wir uns auf eine gute
Freizeitgemeinschaft, in der wir uns gegenseitig stärken, respektieren und über Fragen des
Lebens und des Glaubens reden können.
4. Gepäck
Jeder Reisende darf 1 Gepäckstück (max. 20 kg) und 1 kleines Handgepäckstück mitnehmen.
5. Freizeitkosten und Restzahlung
Die Freizeit kostet 299 € für jeden Teilnehmer. Circa 90 Euro zahlen der Kirchenkreis, der
Landkreis Nordhausen und die Kirche in Mitteldeutschland für jeden Teilnehmer dazu.
Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 90 € auf das
Freizeitkonto eingegangen ist und die Anmeldung durch Mitarbeiter des Evangelischen
Kirchenkreises bestätigt wurde.
Gerne können sie auch direkt den vollen Betrag in Höhe von 299 € überweisen.
Freizeitkonto:
Ev. Kirchenkreis Südharz
IBAN: DE 9782 0540 5200 3101 0090
BIC: HELADEF1NOR
Kreissparkasse Nordhausen
Verwendungszweck: Action 2016 + Name des Teilnehmers
6. Rechtliches
Der Freizeitleiter ist für den Ablauf der Maßnahme verantwortlich und den Teilnehmern
gegenüber weisungsberechtigt. Bei Minderjährigen übernimmt er die Aufsichtspflicht.
Wenn nicht ausdrücklich vermerkt (unter:‚besondere Hinweise‘), sind bei Minderjährigen die
Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihr(e) Sohn/Tochter am Water-Rafting,
Canyoning, Wandern, Baden, Klettern, Sport und Spiel und an Kleingruppenspaziergängen
teilnehmen darf.
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren weisen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder /
Jugendlichen an, den Anweisungen der Freizeitleitung Folge zu leisten. Haftung bei
selbstständigen Unternehmungen, die von der Freizeitleitung nicht angesetzt sind,
übernimmt der Teilnehmer oder der Erziehungsberechtigte selbst. Ihm ist bekannt, dass er
für die Schäden, die sein Kind/Jugendlicher verursacht haftet. Die Freizeitleitung kommt für
die Folgen, die sich aus dem Ungehorsam des Teilnehmers ergeben, nicht auf.
Die Freizeit wird veranstaltet von der Evangelischen Jugend im Südharz. Reiseleiter ist
Jugendreferent Simon Roppel.
7. Wichtige Grundregeln
Während der gesamten Freizeitmaßnahme gelten die Gesetze des deutschen
Jugendschutzes. Der Konsum von Alkohol ist Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Der
Konsum von hochprozentigem Alkohol ist auf unserer Freizeit grundsätzlich verboten.
Der Besitz von illegalen Drogen wird von den Mitarbeitern zur Anzeige gebracht.
Gegebenenfalls muss der Teilnehmer die Freizeit auf eigene Kosten vorzeitig verlassen.
Rauchen ist ab 18 Jahren erlaubt, allerdings nur an den dafür vorgesehenen Plätzen.
8. Volljährige Teilnehmer
Für volljährige Teilnehmer gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen
Freizeitteilnehmer. Volljährige akzeptieren mit ihrer Anmeldung, dass sie an den
Programmpunkten der Gruppe teilnehmen und sich verantwortungsvoll in die
Freizeitgemeinschaft einbringen.
9. Einreisebestimmungen
Österreich gehört zur Europäischen Union. Für die Einreise nach Österreich ist für deutsche
Staatsangehörige ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass erforderlich.
Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis oder der
deutsche Kinderreisepass.
10. Reiserücktritt
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Freizeit wird das gesamte Reisegeld erstattet, wenn für
den Teilnehmer ein/e Ersatzmitfahrer/in vorhanden ist.
Wenn es keine/n Ersatzmitfahrer/in gibt wird …
a) bei Abmeldung bis 12 Wochen vor Reisebeginn (08.04.15) 75% des Reisepreises erstattet.
b) bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Reisebeginn (06.05.15) 50 % des Reisepreises erstattet.
b) bei Abmeldung bis zum Abreisetag (01.07.16) 20% des Reisepreises erstattet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
11. Versicherung
Die Teilnehmer sind im Rahmen eines Sammelvertrages durch eine Auslandsreise-KrankenVersicherung und Notfall-Service-Versicherung geschützt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei selbstverschuldeten Beschädigungen,
Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Schadensfällen.
12. Vorzeitige Abreise
Die Teilnehmer akzeptieren, dass, sofern der Teilnehmer auf eigenen Wunsch oder auf
Anweisung eines Erziehungsberechtigten die Freizeit vorzeitig verlässt, der
Teilnehmerbeitrag nicht erstattet werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, wenn ein
Teilnehmer wegen Verstoßes gegen die Freizeitordnung vorzeitig nach Hause geschickt
werden muss.
13. Datenschutz von Anmeldedaten und Fotos
Die für die Verwaltung benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und
gespeichert. Die Evangelische Jugend wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.
Die Bilder werden nach der Freizeit ausschließlich Freizeitteilnehmern über ein USB
Speichergerät, auf einer CD oder über einen Onlinespeicher weitergegeben.
Einzelne Fotos der Freizeit werden auf Webseiten der Evangelischen Jugend im Südharz
veröffentlicht und eventuell für Werbezwecke weiterverwendet.