Informationsbrief und Reisebedingungen Action-Freizeit in Österreich 2016 1. An- und Abreise: Abfahrt Die Action-Freizeit beginnt am Vormittag des 1.7.2016 in Nordhausen. Treffpunkt und genaue Uhrzeit wird nach der Anmeldung bekannt gegeben. Ankunft Die Ankunft in Nordhausen ist am 9.7.2016 am späten Nachmittag/Abend. Die An- und Abreise wird entweder mit der Deutschen Bahn oder mit 4 Kleinbussen organisiert. 2. Unterkunft Unser Ferienhaus liegt in St. Leonhard mitten im Pitztal im Naturpark Kaunergrat. Die gemütliche Herberge hat mehrere Gruppenräume, einen eigene Volleyballplatz und 3er - 5er Zimmer für die Teilnehmenden. Selbstverständlich ist die Unterbringung geschlechtergetrennt. Der Ort St. Leonhard liegt im hinteren Pitztal, auf dessen schmaler Talsohle sich Weiler und Dörfer auf einer Länge von etwa 25 km verstreuen. 3. Christliches Profil Die Action-Freizeit in Österreich wird von Mitarbeitern des Evangelischen Kirchenkreises Südharz veranstaltet und hat dadurch ein christliches Profil. Neben den gemeinsamen Abenteuer-Aktionen und dem Chillen in der Herberge, freuen wir uns auf eine gute Freizeitgemeinschaft, in der wir uns gegenseitig stärken, respektieren und über Fragen des Lebens und des Glaubens reden können. 4. Gepäck Jeder Reisende darf 1 Gepäckstück (max. 20 kg) und 1 kleines Handgepäckstück mitnehmen. 5. Freizeitkosten und Restzahlung Die Freizeit kostet 299 € für jeden Teilnehmer. Circa 90 Euro zahlen der Kirchenkreis, der Landkreis Nordhausen und die Kirche in Mitteldeutschland für jeden Teilnehmer dazu. Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 90 € auf das Freizeitkonto eingegangen ist und die Anmeldung durch Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreises bestätigt wurde. Gerne können sie auch direkt den vollen Betrag in Höhe von 299 € überweisen. Freizeitkonto: Ev. Kirchenkreis Südharz IBAN: DE 9782 0540 5200 3101 0090 BIC: HELADEF1NOR Kreissparkasse Nordhausen Verwendungszweck: Action 2016 + Name des Teilnehmers 6. Rechtliches Der Freizeitleiter ist für den Ablauf der Maßnahme verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsberechtigt. Bei Minderjährigen übernimmt er die Aufsichtspflicht. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt (unter:‚besondere Hinweise‘), sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihr(e) Sohn/Tochter am Water-Rafting, Canyoning, Wandern, Baden, Klettern, Sport und Spiel und an Kleingruppenspaziergängen teilnehmen darf. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren weisen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder / Jugendlichen an, den Anweisungen der Freizeitleitung Folge zu leisten. Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die von der Freizeitleitung nicht angesetzt sind, übernimmt der Teilnehmer oder der Erziehungsberechtigte selbst. Ihm ist bekannt, dass er für die Schäden, die sein Kind/Jugendlicher verursacht haftet. Die Freizeitleitung kommt für die Folgen, die sich aus dem Ungehorsam des Teilnehmers ergeben, nicht auf. Die Freizeit wird veranstaltet von der Evangelischen Jugend im Südharz. Reiseleiter ist Jugendreferent Simon Roppel. 7. Wichtige Grundregeln Während der gesamten Freizeitmaßnahme gelten die Gesetze des deutschen Jugendschutzes. Der Konsum von Alkohol ist Jugendlichen unter 16 Jahren verboten. Der Konsum von hochprozentigem Alkohol ist auf unserer Freizeit grundsätzlich verboten. Der Besitz von illegalen Drogen wird von den Mitarbeitern zur Anzeige gebracht. Gegebenenfalls muss der Teilnehmer die Freizeit auf eigene Kosten vorzeitig verlassen. Rauchen ist ab 18 Jahren erlaubt, allerdings nur an den dafür vorgesehenen Plätzen. 8. Volljährige Teilnehmer Für volljährige Teilnehmer gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Freizeitteilnehmer. Volljährige akzeptieren mit ihrer Anmeldung, dass sie an den Programmpunkten der Gruppe teilnehmen und sich verantwortungsvoll in die Freizeitgemeinschaft einbringen. 9. Einreisebestimmungen Österreich gehört zur Europäischen Union. Für die Einreise nach Österreich ist für deutsche Staatsangehörige ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis oder der deutsche Kinderreisepass. 10. Reiserücktritt Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Freizeit wird das gesamte Reisegeld erstattet, wenn für den Teilnehmer ein/e Ersatzmitfahrer/in vorhanden ist. Wenn es keine/n Ersatzmitfahrer/in gibt wird … a) bei Abmeldung bis 12 Wochen vor Reisebeginn (08.04.15) 75% des Reisepreises erstattet. b) bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Reisebeginn (06.05.15) 50 % des Reisepreises erstattet. b) bei Abmeldung bis zum Abreisetag (01.07.16) 20% des Reisepreises erstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. 11. Versicherung Die Teilnehmer sind im Rahmen eines Sammelvertrages durch eine Auslandsreise-KrankenVersicherung und Notfall-Service-Versicherung geschützt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei selbstverschuldeten Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Schadensfällen. 12. Vorzeitige Abreise Die Teilnehmer akzeptieren, dass, sofern der Teilnehmer auf eigenen Wunsch oder auf Anweisung eines Erziehungsberechtigten die Freizeit vorzeitig verlässt, der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, wenn ein Teilnehmer wegen Verstoßes gegen die Freizeitordnung vorzeitig nach Hause geschickt werden muss. 13. Datenschutz von Anmeldedaten und Fotos Die für die Verwaltung benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert. Die Evangelische Jugend wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Die Bilder werden nach der Freizeit ausschließlich Freizeitteilnehmern über ein USB Speichergerät, auf einer CD oder über einen Onlinespeicher weitergegeben. Einzelne Fotos der Freizeit werden auf Webseiten der Evangelischen Jugend im Südharz veröffentlicht und eventuell für Werbezwecke weiterverwendet.
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