Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Können bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegt. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung bei der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens hat. Es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe erfüllt sind. Höhe der Leistungen Den Grundbetrag in Höhe von 104 € pro Monat erhält man, wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Den erhöhten Betrag in Höhe von 208 € pro Monat erhält man, wenn eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Begutachtungskriterien zur Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz: Bereich 1. – 9. 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs („Weglauftendenz“) 2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. In Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten, 6. Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen, 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung, 8. Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben, 9. Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus, Bereich 10. – 13. 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren, 11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen, 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten, 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn mindestens zwei Einschränkungen gegeben sind. Eine Einschränkung muss aus dem Bereich 1. – 9. sein. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn die für die für die Voraussetzungen für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz erfüllt sind und zusätzlich noch mindestens eine Einschränkung aus einem der Bereiche 1, 2, 3. 4, 5, 9 oder 11 gegeben ist. Antragsverfahren 1. Der Versicherte ist in Pflegestufe I bis III eingestuft und wohnt noch bei der Familie. Er hat automatisch Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 104 € pro Monat. Wir empfehlen den Versicherten, einen formlosen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei ihrer Pflegekasse zu stellen. Möchte man zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 208 € pro Monat beantragen, muss man im Antrag auf die 13 Begutachtungspunkte eingehen. 2. Der Versicherte ist in Pflegestufe I bis III eingestuft und lebt in einem stationären Wohnheim. Ist der Versicherte regelmäßig zu Hause, dann hat er auch Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Da es keine genaue Regelung darüber gibt, was die Pflegekassen unter „regelmäßig zu Hause“ verstehen, sollte man bei der Antragsstellung genau aufführen, wie oft der Versicherte nach Hause geht. Der Versicherte möchte zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 104 € pro Monat beantragen, dann stellt er einen formlosen Antrag, in dem auch genau die regelmäßigen Besuche zu Hause dargestellt werden. Der Versicherte möchte zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 208 € pro Monat beantragen, dann muss er auf die 13 Begutachtungspunkte eingehen und genau die Regelmäßigkeit der Besuche zu Hause darstellen. 3. Der Versicherte ist in keiner Pflegestufe eingestuft. Wohnt der Versicherte zu Hause, muss er bei der Antragstellung auf die 13 Begutachtungskriterien eingehen. Wohnt der Versicherte in einem stationären Wohnheim, muss er auf die 13 Begutachtungskriterien eingehen und die Regelmäßigkeit der Besuche zu Hause darstellen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse auch ein Antragsformular für zusätzliche Betreuungsleistungen anfordern. Aus unserer Erfahrung empfiehlt es sich aber, zusätzlich zu dem Antrag, auf einem gesonderten Blatt ausführlich auf die zutreffenden Kriterien einzugehen. Im Anhang finden Sie eine genaue Beschreibung der 13 Beurteilungskriterien. Dies erleichtert die ausführliche Darstellung der Kriterien bei der Antragstellung. Feststellungsverfahren Wie die Pflegebedürftigkeit wird auch die eingeschränkte Alltagskompetenz im Rahmen eines Hausbesuchs durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), oder durch andere unabhängige Gutachter festgestellt. Leistungsangebote der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e. V., die durch die zusätzlichen Betreuungsangebote abgerechnet werden können: Einzelbetreuungen Tagesausflüge Urlaubsreisen Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche Nachmittagsangebote nach der Schule Montags- und Freitagstreff nach der Schule Sportangebote Kursangebote nach der Werkstatt Resturlaubstage Verhinderungspflege in einer Wohneinrichtung Niederschwellige Entlastungsleistungen: Hauswirtschaftliche Versorgung (Putzhilfe, Wäschepflege, Blumen gießen, Frühjahrsputz……),Fahrdienste, Hilfe beim Umzug (organisatorisch und praktisch),Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Botengänge, Einkäufe tätigen, Renovierungsarbeiten, Wohnungsumbau. Diese gesamte Zusammenstellung wurde nach dem derzeitigen Wissen erstellt und ist rechtlich nicht verbindlich. Vordrucke zur Beantragung finden Sie im Download-Center: http://www.asw-we.de/offene-hilfen-freizeit/downloads-formulare/ Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team der Offenen Hilfen wenden: Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e. V. Offene Hilfen Kesselstraße 10, 77652 Offenburg T: 0781 289488-45, Fax 0781 289488-50 [email protected] www.lebenshilfe-offenburg.de
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