Krautfäule: Lehren aus 2007 - Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ideale Bestandszusammensetzung anstreben – Besatz mit Unkräutern prüfen
Hohe Ertragsleistungen auf intensiv genutztem Grünland werden maßgeblich von der
Zusammensetzung des Pflanzenbestandes bestimmt. Der Grünlandbestand sollte zu
mindestens 80 % aus wertvollen Gräsern, zu 10-20 % aus Kräutern und zu 5-10 %
aus Weißklee bestehen. Der Grasbestand wiederum sollte etwa 60 % Deutsches
Weidelgras und 20 % der Komponenten Wiesenlieschgras, Wiesenrispe bzw.
Wiesenschwingel enthalten. Anzustreben sind ebene, trittfeste, dichte Narben ohne
Lücken. Die Regulierung der Bestandszusammensetzung erfolgt in erster Linie durch
eine sachgerechte Bewirtschaftung und regelmäßige Pflege. Narbenlücken müssen
durch eine Nachsaat schnell geschlossen werden. Nur so kann einer Entartung der
Narbe frühzeitig entgegengewirkt werden. Wird eine Zunahme von unerwünschten
Pflanzen festgestellt, sollte man eine Ausbreitung frühzeitig unterbinden. Die
Verunkrautung des Grünlandes ist i.d.R. auf Narbenschäden zurückzuführen, die
vielfältige Ursachen haben können. Zu den gängigen Bewirtschaftungsfehlern zählt
eine Narbenabdeckung durch überhöhte Gülle- oder Mistgaben, Erntereste oder den
Aushub der Grabenreinigung aber auch eine Narbenverletzung durch
Erntemaschinen, Fahr- und Trittschäden sowie Weidereste. Darüber hinaus können
Schaderreger (Mäuse, Tipualarven, Engerlinge, Pilzbefall wie Schneeschimmel und
Rost, etc.) oder Standortmängel (Vernässung, Trockenheit, Bodenverdichtung,
Baumschatten) bzw. Nährstoffungleichgewichte zu Narbenlücken und in der Folge
zum Einwandern unerwünschter Arten führen. Zur nachhaltigen Verminderung des
Unkrautbesatzes auf dem Grünland sind zunächst die genannten Ursachen der
Verunkrautung/ Verungrasung auszuschalten.
Änderungen bei den Grünlandherbiziden
Simplex hat eine langfristige Zulassung bis zum 31.12.2025 erhalten. Die
Anwendung darf nun während der gesamten Vegetationsperiode erfolgen. Die
Änderungen im Bereich der Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumbiotopen
sind zu beachten. Für Garlon 4 besteht eine Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2016. Bei
Duplosan KV endete die Zulassung am 31.01.2016. Die Abverkaufsfrist gilt bis zum
31.07.2016, die Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2017. U 46 D hat eine
Zulassungsverlängerung bis zum 30.06.2016 erhalten, es darf nun ebenfalls in der
gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden.
Einzelpflanzenbehandlung
Die Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung (Tab. 1) ist eine preiswerte Möglichkeit,
eine oft schnelle Ausbreitung von Ampfer, Distel und Brennnessel zu verhindern.
Geeignete Geräte hierfür sind die Rückenspritze sowie der Streichstab. Zur
Vermeidung von Doppelbehandlungen kann der Spritz- bzw. Streichlösung eine
Markierfarbe zugefügt werden. Bei bereits größerer Verbreitung einzelner
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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Unkrautarten, wie Löwenzahn, Hahnenfuß und Vogelmiere, ist eine
Flächenbehandlung unter Berücksichtigung der Schadschwellenwerte (Tabelle 2)
meist unumgänglich. Sie erfolgt mit selektiv wirkenden Herbiziden, deren
Wirkungsspektren in Tabelle 3 dargestellt sind. Bei allen selektiven
Herbizidmaßnahmen ist nach Herausnahme der Unkräuter die Gefahr einer
Neubesiedlung durch die gleichen oder auch andere Unkräuter gegeben. Die
entstandenen Lücken müssen daher umgehend im Rahmen einer Nachsaat
geschlossen werden, um die Qualität des Grünlandes zu verbessern. Grundsätzlich
sind beim Einsatz der Grünlandherbizide die optimalen Einsatztermine
(Unkrautgröße, Witterung, zulassungsbedingte Vorgaben), die Abstände zu
Gewässern (NW-) und Saumbiotopen (NT-Auflagen) und die festgelegten
Wartezeiten zur Vermeidung von Toxizitäten für das Vieh zu beachten. Nach der
Behandlung von Giftpflanzen darf eine Folgenutzung der Fläche erst erfolgen,
nachdem die Pflanzen vollends abgestorben sind und somit nicht mehr
aufgenommen werden können. Ansonsten würde sich das Vieh daran vergiften, da
die Giftpflanzen durch die Behandlung ihre repellende Wirkung verlieren.
Tab. 1: Möglichkeiten der Einzelpflanzenbehandlung
Präparat
Zulassung bis:
Duplosan
KV
31.01.2016
Harmony SX
31.12.2016
Garlon 4**
31.12.2014
Genoxzone
ZX
31.12.2016
Ranger/
Garlon
31.12.2021
Hoestar
31.12.2021
Simplex
31.12.2025
Konzentration
Streichgerät
Rückenspritze
Ampfer
Distel
Brennnessel
Adlerfarn
Anwendung
Tage
28
keine
Anwendung
von 01.09. –
01.03.
14
Vegetationspe
riode
xxx
14
Mai - August
xx
xxx
14
Frühjahr bis
Herbst
xx(x)
-
+++
14
Vegetationspe
riode
40 g/ha
-
-
-
21
Sommer bis
Herbst
1%
xxx
xxx
xxx
7
Vegetationspe
riode
-
0,50 %
xx
-
0,375 g/l
(Rotorwiper
1,12 g/l)
0,15 g/l
xxx
-
+
xxx
-
+
-
0,50 %
+(+)
-
-
12,5 ml/l
1,25 %
+(+)
4%
-
2,0 l/ha
in 30 – 50
l/ha Wasser
Wartezeit
Wirkung gegen
xx(x)
GlyphosatVegetationspe
33 %
2-3%
xxx
xxx
++(+)
+++
14
haltige
riode
Präparate*
*z. B. Dominator Neotec, Roundup ultra, Durano u. a. Nicht alle glyphosathaltigen Produkte haben
eine Zulassung zur Einzelpflanzenbehandlung. Glyphosathaltige Präparate haben unterschiedliche
Auflagen. Gebrauchsanweisung beachten. Bei allen Präparaten NW-Auflage beachten. In dieser
Indikation 1 m Abstand zu Gewässern. Zur Erläuterung der Kreuze und Pluszeichen siehe Tabelle 3.
** Aufbrauchfrist: 30.06.2016
Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die aktuelle Zulassungssituation und die
Gebrauchsanleitung genau zu beachten.
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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Tabelle 2: Schadschwellen für Unkräuter im Grünland
Anteil an der Grünmasse in %
Unkraut
Grünnutzung
Heunutzung
Pflanzen je
10 m2
Stumpfblättriger Ampfer
5
5
3-5
Kriechender Hahnenfuß
5
5
3-5
3-5
3-5
3
Brennnessel
5
5
3-5
Löwenzahn
30
20
10-15
Duwock (Sumpfschachtelhalm)
<1
<1
-
Rasenschmiele, Binsen
3-5
2-3
2-3
5
6
Distelarten
Vogelmiere
Deckungsgrad
10-15%
Stumpfblättriger und Krauser Ampfer verbreiten sich vor allem über die zahlreich
gebildeten Samen. Sie sind langlebig und widerstandsfähig und überdauern den
Verdauungstrakt des Rindes
sowie
ein
mehrwöchiges
Güllelager recht gut. Im Boden
bleiben sie mehrere Jahrzehnte
keimfähig.
Erhöhte
Konzentrationen an Gerbstoffen,
Oxalaten und Harzen sind für
den geringen Futterwert dieser
Pflanzen verantwortlich. Ampfer
ist
ein
Platzund
Nährstoffräuber mit starker
Wurzelbildung und siedelt sich Ampfer ist ein lästiger Platzräuber und muss im Rosettenstadium kurz vor dem Schieben des Blütenstängels
als Lichtkeimer schnell in konsequent bekämpft werden.
©Dr. Fisahn
beschädigten Grasnarben an.
Bereits einer beginnenden Verunkrautung muss sofort entgegengewirkt werden. Die
Samenbildung ist durch eine frühe Mahd oder Nachmahd zu unterbinden. Der
optimale Bekämpfungstermin ist das Rosettenstadium (bis 20 % Blütenstängel
geschoben).
Die
Bekämpfung
kann
bei
geringem
Besatz
als
Einzelpflanzenbehandlung mit Simplex, Ranger (nur Streichgerät) oder Glyphosathaltigen Präparaten erfolgen (Tab. 1). Im Rahmen der Flächenbehandlung können
Simplex (2 l/ha), Ranger (2 l/ha) oder die Fluroxypyr-haltigen Mittel Lodin/Minstrel
180 (2 l/ha) und Taipan (1,8 l/ha) eingesetzt werden. Die beste Dauerwirkung gegen
Ampfer wird im Herbst erreicht, wenn die Pflanzen ihre Assimilate in die Wurzel
einlagern. Im Herbst kann auch das Klee-schonende Harmony SX mit 45 g/ha
eingesetzt werden (kein Einsatz im ersten Standjahr!). Im Frühjahr sollte Harmony
SX nicht angewendet werden, da Weidelgräser zu diesem Zeitpunkt mit einem
vorübergehenden Wachstumsstopp reagieren.
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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Ackerkratzdisteln werden mit ihren harten dornigen Blättern vom Weidevieh
gemieden und beeinträchtigen die Aufnahme des mit ihnen durchsetzten Futters.
Durch häufigen Schnitt kann die Samenbildung verhindert werden. Die Vermehrung
der Pflanze wird allerdings stärker durch die vegetativen unterirdischen Triebe
(Rhizome) vorangetrieben, die die bekannte Nesterbildung zur Folge hat. Eine
sinnvolle Maßnahme ist das Abmähen von Distelbeständen 10 cm über dem Boden
während einer längeren Regenperiode. Durch Wassereintritt in den hohlen Stängel
setzt ein Fäulnisprozess ein, der zu einem gewissen Bekämpfungserfolg führt. Die
chemische Bekämpfung sollte im Spätsommer nach mehrmaligem Schnitt
(Erschöpfung der Reserven) bei 20 bis 30 cm Wuchshöhe im Blütenknospenstadium
erfolgen. Auf Behandlungen im Frühjahr reagiert die Ackerkratzdistel genauso wie
auf ein frühzeitiges Ausmähen nach der ersten Weidenutzung mit vermehrtem
Austrieb der Wurzelknospen und Rhizome. Generell sollten Einzelpflanzen frühzeitig
mit Simplex oder Glyphosat-haltigen Präparaten ausgeschaltet werden (Tab. 1). Im
Rahmen der Flächenbehandlung ist Simplex mit 2 l/ha ausgesprochen
leistungsstark. U 46-D-Fluid (2 l/ha) zeichnet sich durch eine gute Dauerwirkung aus.
Bei der Behandlung ist wüchsiges Wetter für eine zufrieden stellende Wirkung
entscheidend.
Brennnesseln treten i.d.R. nur horstweise auf, breiten sich jedoch schnell aus und
zerstören die Narbe. Durch häufige Mahd lassen sich Brennnesseln nur teilweise
zurück drängen. Erfolgt der Schnitt bei Nässe, kommt es wie bei Disteln zum
Ausfaulen der hohlen Stängel. Bedingt durch das horstweise Auftreten kann sich der
Herbizideinsatz auf eine Einzelpflanzenbehandlung mit Simplex (Tab. 1)
beschränken. Der beste Bekämpfungserfolg wird nach mehrmaligem Schnitt bei
einer Wuchshöhe von 20 bis 30 cm erzielt. Im Rahmen einer
Ganzflächenbehandlung lassen sich mit Lodin/Minstrel 180 (2 l/ha) bzw. Taipan (1,8
l/ha) oder besser Ranger (2 l/ha) recht gute Wirkungsgrade erzielen. Noch besser
werden jedoch Simplex (2 l/ha) und Garlon 4 (1 l/ha) beurteilt. Die Anwendungen
können unter Beachtung der Anwendungszeiträume (Tab. 3) das ganze Jahr über
erfolgen. Bei der Bekämpfung der Brennnesselhorste entstehen extrem große
Lücken, die zur Vermeidung des Eindringens unerwünschter Arten umgehend über
eine Nachsaat geschlossen werden müssen.
Löwenzahn wird auf der Weide gerne
gefressen und verbessert die Futterqualität,
allerdings ist er ertragsschwach und für die
Konservierung aufgrund von Bröckelverlusten
schlecht geeignet. Löwenzahn breitet sich über
den Samen schnell in lückigen Beständen aus.
Pflegemaßnahmen wie eine zeitige Mahd noch
vor der Blüte und eine sich anschließende
Mähweidenutzung reichen allein oft nicht aus,
ihn ausreichend zurückzudrängen.
Löwenzahn sollte im Knospenstadium bekämpft werden
©Dr. Fisahn
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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Wichtig gegen Neuanflug von Samen sind alle Maßnahmen, die einen
dichten Narbenschluss gewährleisten. Eine Verätzung des Löwenzahns erfolgt mit
einer Perlkalkstickstoffgabe von 3 dt/ha auf das taunasse Grünland. Die
Blütenknospen sollten dabei noch in den Blattrosetten stecken. Für Herbizideinsätze
eignet sich besonders der Spätsommer sowie als Alternative das Frühjahr vor dem
ersten Schnitt. Die Behandlung sollte bei vollständiger Blattentwicklung kurz vor dem
Aufbrechen der Blütenknospen erfolgen. Empfohlene Präparate sind Lodin/Minstrel
180 (1,5 /ha), Taipan (1,4 l/ha), Ranger (1,3 l/ha), Simplex (1,5 l/ha), Banvel M (4
l/ha) oder die Mischung aus U 46 D- und U 46 M-Fluid (je 1 l/ha).
Hahnenfußbesatz lässt sich langfristig durch eine Regulierung der Wasserführung
(Dräinieren von nassen Flächen, Beseitigung und Verhinderung von
Bodenverdichtungen) reduzieren. Rechtzeitiges Ausmähen vor der Blüte verhindert
auf Weiden die oft zu beobachtende inselartige Ausbreitung über Samen. Der
seltener vorkommende Scharfe Hahnenfuß weist gegenüber dem Kriechenden
Hahnenfuß eine größere Giftigkeit auf. Bei der Heugewinnung erfolgt über den
Trocknungsprozess eine Entgiftung. In Silagen wird das Gift Protoanemonin
innerhalb von zwei Monaten zu unschädlichen Konzentrationen abgebaut. Chemisch
kann Hahnenfuß sicher und preiswert mit U 46 M-Fluid (2 l/ha) bekämpft werden. Ein
günstiger Zeitpunkt ist im Spätsommer nach mehrmaligem Schnitt vor der Blüte in
einer Pflanzenhöhe von 10 bis 15 cm gegeben. Wuchsstoffwetter verbessert die
Wirkung.
Die Vogelmiere breitet sich dank ihrer polsterbildenden Wuchsform rasch aus und
stellt insbesondere in Neuansaaten ein Problem dar. Das Unkraut bleibt auch bei
nasskaltem Wetter mit niedrigen Temperaturen noch wachstumsaktiv, selbst dann,
wenn sich die Gräser in der Winterruhe befinden. Vor allem in milden Wintern
gefährdet die Vogelmiere lückige Grasbestände und gewinnt bis zur Vegetationszeit
der Gräser entscheidende Konkurrenzvorteile. Durch Striegeln bzw. scharf gestellte
Wieseneggen lässt sich der Vogelmierebesatz mechanisch vermindern. Eine
chemische Behandlung gegen Vogelmiere verspricht bei beginnender Polsterbildung
den besten Erfolg, oft sind nur Teilflächenbehandlungen erforderlich. Als Präparat
kommen Lodin/Minstrel 180 (1 bis 1,5 l/ha) oder Taipan (0,9-1,4 l/ha) in Betracht
(Wartezeit: 14 / 21 Tage). Beim Einsatz von Ranger gegen Ampfer wird die
Vogelmiere mit bekämpft. Die Flächenanwendung von Duplosan KV (2,0-3,0 l/ha)
schließt sich aufgrund der bestehenden Auflagen (Anwendung nach der letzten
Nutzung, Wartezeit bis zum nächsten Frühjahr; Anwendungsverbot zwischen 01.09.
und 01.03.) für unsere Region aus.
Der Sumpfschachtelhalm (Duwock) zählt zu den gefährlichsten Giftpflanzen auf
dem Grünland und weist auf feuchte Böden mit Staunässe hin. Wegen der tief
liegenden Rhizome (unterirdische Ausläufer) ist diese ausdauernde Pflanze
kurzfristig nur schwer zu bekämpfen. Gegen mechanische Schädigung und damit
auch gegenüber dem Tritt der Weidetiere ist der Duwock aber empfindlich. Durch die
Regelung der Wasserverhältnisse kann die Pflanze in Kombination mit einer
mechanischen Bekämpfung zurückgedrängt werden. Die mechanische Bekämpfung
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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erfolgt durch mehrmaliges Walzen (Abknicken der spröden Wedel ab
Fingerlänge) im Mai bis Juni sowie frühen und häufigen Schnitt. Vorbeugend wird der
Duwock durch gute Narbenpflege (Düngung, Nachmahd, Nachsaat) zurückgedrängt,
da er als lichtliebende Pflanze in einer dichten Grasnarbe nicht konkurrenzfähig ist.
Da die chemische Bekämpfung mit 2 l/ha U 46 M-Fluid aufgrund des weit
verzweigten und tief reichenden Wurzelsystems keine dauerhafte Lösung darstellt die ungeschädigten Rhizome treiben immer wieder nach - muss die Maßnahme
regelmäßig wiederholt werden. Hierbei ist der günstigste Bekämpfungstermin zum
Zeitpunkt der vollen Wedelentfaltung gegeben. Die beste Wirkung wird bei
wärmerem Wetter mit hoher Luftfeuchtigkeit erreicht. Auf Wiesen erfolgt die
Spritzung 4 Wochen vor der Mahd (28 Tage Wartezeit). Die Wedel vertrocknen
innerhalb von 8-10 Tagen und zerbröckeln bei der Heuwerbung. Das Heu kann
daher ohne Bedenken verfüttert werden. Wichtig ist, dass die Duwockwedel bei der
Spritzung bis unten gut benetzt werden. Auf Weiden kann das Vieh 4 Wochen nach
der Spritzung aufgetrieben werden.
Das Jakobskreuzkraut breitet sich insbesondere auf extensiv genutzten Weide- und
Wiesenflächen weiter aus. Die Pflanzen sind stark giftig und können die Gesundheit
von Pferden und Rindern in sehr hohem Maße gefährden. Bei Möglichkeit zur
Selektion wird das bitter schmeckende Jakobskreuzkraut auf der Weide zwar meist
nicht angenommen, jedoch verliert die Pflanze in Silage oder Heu seine
geschmackshemmenden Eigenschaften. Da die Giftwirkung erhalten bleibt, ergeben
sich durch das eingelagerte
Winterfutter größere Risiken
als auf Weideflächen. Auf
Weidelfächen
geht
die
größere Gefährdung von
jungen im Rosettenstadium
befindlichen Pflanzen aus,
da
diese
geringere
Bitterstoffkonzentrationen
aufweisen als ältere und
daher insbesondere von
unerfahrenen
Jungtieren
eher aufgenommen werden.
Die zweijährige Pflanze bildet im ersten Jahr eine Rosette mit löwenzahnähnlichen
gelappten Blättern aus. Im zweiten Jahr schiebt die Pflanze den Blütenstängel (30100 cm) mit fiederartigen Blättern. Die goldgelben, margeritenartigen Zungen- und
Röhrenblüten befinden sich in ca. 2 cm breiten Körbchen und sind charakteristisch
von 13 gelben Blütenblättern umgeben. Ein günstiger Bekämpfungstermin ist das
Rosettenstadium, bevor der Stängel schiebt. Blühende Bestände sollten daher
zunächst abgemäht (Mähgut verwerfen!) und dann im Nachwuchs behandelt werden.
Jakobskreuzkraut wird sehr gut mit 2 l/ha Simplex bekämpft. Die Behandlung mit 6
l/ha Banvel M bzw. je 2 l/ha U 46 M + U 46 D zeigen hingegen einen
eingeschränkten Wirkungsgrad. Eine einmalige Bekämpfung wird nicht immer
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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ausreichen. Die kurze Wartezeit von sieben Tagen (Simplex) sollte
nicht dazu verleiten, die Fläche im Anschluss direkt abzuweiden, denn das
Jakobskreuzkraut ist auch nach der Wartezeit noch giftig und wird dann von den
Tieren aufgenommen. Alle Maßnahmen, die zu einer geschlossenen dichten
Grasnarbe führen, wirken präventiv einer Ausbreitung dieses Unkrautes entgegen.
Wiesenkerbel, Schafgarbe und Bärenklau, kommen hauptsächlich auf Flächen mit
starker Gülle- und Jauchedüngung vor. Mechanisch lassen sich diese Kräuter durch
zeitiges wiederholtes Mähen bekämpfen. Da sie nicht trittfest sind, verhindert eine
intensive Beweidung ihre Ausbreitung (Vermeidung von Samenbildung). Bärenklau
wird am sichersten mit 2 l/ha Garlon 4 bekämpft. Ein günstiger Zeitpunkt ist das
Stadium der Rosette. Diese Maßnahme sollte in der Hauptvegetationsperiode von
Mai bis August erfolgen. Die Anwendung zum zweiten Aufwuchs bringt
erfahrungsgemäß bessere Bekämpfungserfolge als Maßnahmen im Frühjahr oder
Spätsommer. Gute Ergebnisse werden auch mit Ranger 2,0 l/ha erzielt. Die
chemische Bekämpfung des Wiesenkerbels stellt nach dem Widerruf des Präparates
Duplosan DP wieder ein Problem dar.
Binsen charakterisieren einen zu nassen Standort. Der günstigste Spritztermin liegt
vor, wenn die Binsen nach einem Schnitt neu ausgetrieben haben und ca. 20-30 cm
hoch sind. Mit U 46 M-Fluid (2 l/ha) wird eine gute Wirkung erzielt. Etwa zwei bis drei
Wochen nach der Behandlung müssen die Binsen unbedingt gemäht werden, da
sonst keine nachhaltige Wirkung zu erwarten ist. Der nachhaltige Effekt der
kombinierten Mahd ist darauf zurückzuführen, dass Regenwasser in den Stängel
eindringt und ein Fäulnisprozess einsetzt, der auf die Wurzel übergreift. Bei
Wiederaustrieb ist eine Wiederholung nötig. Bei starker Vernässung des Bodens
sollte die Beweidung unterbleiben, um ein Durchtreten der Narbe zu vermeiden.
Die Gemeine Rispe ist ein niedrig wachsendes, flach wurzelndes Gras, das sich
über Ausläufer vermehrt, sich schnell in Lücken breit macht und wertvolle Gräser
verdrängt (Platzräuber). Infolge des dichten Wuchses kommt es zu einer Verfilzung
der Narbe. Die Gemeine Rispe liefert nur im ersten Aufwuchs einen akzeptablen
Ertrag und fällt danach stark ab. Die Futterqualitäten sind unterdurchschnittlich.
Durch ihren muffigen Geruch, der durch Fäulnis und Pilzsporen an der Halmbasis
hervorgerufen wird, verringert die Gemeine Rispe die Futteraufnahme. Die
Ausbreitung des Grases wird in der Praxis häufig nicht erkannt.
Erkennungsmerkmale der Gemeinen Rispe: glänzende Blattunterseite, Blätter mit
Doppelrille („Skispur“), 1 cm langes und spitz zulaufendes Blatthäutchen,
oberirdische Ausläufer, leicht herausreißbar, muffiger Geruch. Nachsaaten auf stark
verfilzten Narben können sich i.d.R. nicht etablieren. Durch aggressives Striegeln
kann das Ungras herausgekämmt werden. Die beste Wirkung erzielt der Striegel auf
trockenem Boden im Sommer, bei hohen Besatzstärken muss die anfallende
Grünmasse anschließend geschwadet und abgefahren werden. Entstandene Lücken
sind durch Nachsaaten umgehend zu schließen.
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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Bei einem Grünmasseanteil der Quecke von mehr als 30 bis 40 % ist
eine Flächenbehandlung mit dem Wirkstoff Glyphosat angebracht. Nach Möglichkeit
sollte ein Tallowamin-freies Mittel wie z.B. Dominator 480 TF, Roundup Powerflex,
Touchdown Quattro, Glyphos Supreme u.a. eingesetzt werden. Optimal erfolgt die
letzte Schnittnutzung in der ersten Julidekade, so dass im Anschluss bei 10-15 cm
gleichmäßiger Aufwuchshöhe des Pflanzenbestandes zur Monatswende Juli/August
die Bestandsabtötung erfolgen kann. Etwa zwei bis drei Wochen nach der
Behandlung kann dann zeitgerecht eine Neuansaat durchgeführt werden. Eine
eventuell notwendig werdende Herbizid-Nachbehandlung gegen auflaufende
Unkräuter könnte dann noch im Herbst ab 4- bis 5- Blatt-Stadium der Gräser
erfolgen. Wird umgebrochen, sollte nicht gefräst, sondern überkreuz gegrubbert
werden. Das schüttelt die Rhizome auf und lässt sie abtrocknen.
Die jungen Blätter der Rasenschmiele werden vom Vieh noch gefressen, ältere
Blätter hingegen gemieden. Einzelpflanzen lassen sich mit Roundup im
Dochtstreichgerät bzw. mit Perlkalkstickstoff (1 Handvoll je Pflanze) recht gut
bekämpfen. Wird jedoch erst die Schadschwelle überschritten (Tab. 2), kommt man
um eine Verbesserung der Vorflutverhältnisse und den Ganzflächeneinsatz von
Glyphosat-haltigen Mitteln, z.B. Roundup Powerflex (3,75 l/ha mit 200 l Wasser),
nicht herum. Etwa 14 Tage nach dem Glyphosateinsatz muß die Fläche aggressiv
gemulcht werden (Schlegelmulcher). Anschließend werden die Grassoden und
Bülten der Rasenschmiele mit der Fräse fein zerschlagen und optimal mit dem
Boden vermischt. Eine flache Pflugfurche (nicht auf Moor!) im Anschluss an den
Fräsgang vergräbt sowohl organisches Material als auch bodenbürtige Ungras(Rasenschmiele!) und Unkrautsamen. Nach Saatbettbereitung und Aussaat ist die
Folgenutzung so zu gestalten, dass die aus dem Samenvorrat im Boden
hervorgehenden Rasenschmiele-Pflanzen weitestgehend unterdrückt werden. D.h.
Flächen in der Etablierungsphase durch Beweidung kurz halten, schnellen
Narbenschluß durch jeweils frühzeitige Nutzung anstreben.
Auflagen bei Simplex beachten
Simplex ist bekannt für seine überragende Ampfer- und Distelwirkung sowie seine
insgesamt sehr große Wirkungsbreite. Zudem weist es mit 7 Tagen die kürzeste
Wartezeit unter den Grünlandherbiziden auf. Die in der Gebrauchsanweisung und
am Flaschenanhänger aufgeführten Anwendungshinweise sind unbedingt zu
beachten, da es in Folgekulturen sonst zu Schäden kommen kann. Aufgrund der
Nachbauproblematik ist die Anwendung auf Dauerweiden und nach dem letzten
Schnitt begrenzt. Darüber hinaus dürfen die aus dem Grundfutter behandelter
Flächen gewonnenen Wirtschaftsdünger sowie das behandelte Grundfutter selber
nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Der Einsatz darf nur zu Grünland, Mais
und Getreide erfolgen. Kleegrasbestände sind von einer Behandlung auszunehmen.
Aufzeichnungspflicht
Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht nach Pflanzenschutzgesetz müssen der Name
des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das
verwendete Pflanzenschutzmittel, die Kultur und die Aufwandmenge zeitnah
aufgezeichnet werden. Seit dem 14.06.2011 ist die Aufzeichnung des Schaderregers
IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
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(Unkraut) nicht mehr vorgeschrieben. Die Aufbewahrungspflicht der
Aufzeichnungen beträgt 3 Jahre. Beanstandungen durch die Prüfdienste der
Landwirtschaftskammer im Jahr 2015 betrafen insbesondere das Fehlen und die
Unvollständigkeit
der
Aufzeichnungen.
Die
in
Tab.
3
genannten
Anwendungszeiträume sind bei der Ausbringung der Grünlandherbizide zu beachten.
Dr. Jürgen Fisahn
Bezirksstelle Oldenburg-Nord
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Neben den in den Artikeln bzw. Tabellen genannten Präparaten mit einer deutschen
Zulassung gibt es so genannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel. Diese sind in einem
Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen, stimmen mit einem in Deutschland
zugelassenen Pflanzenschutzmittel überein und sind als parallel gehandelte
Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine Liste der verkehrsfähigen.
Parallelimporte ist im Internetangebot des BVL verfügbar:
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/04_Parallelhandel/psm_Parallelimporte_node.html
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IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN
xx
-
++
-
U 46 M-Fluid
Dicopur M
CERIDOR MCPA
MCPA 500
Profi MCPA
MCPA 500 g/l
2,0 l/ha
Mai August
-
xx
-
++(+)
-
Duplosan KV
Mecoprop-P 600 g/l
3,0 l/ha
nach d.
letzten
Nutzung1)
xx
-
+
-
Banvel M
Dicamba 30 g/l
MCPA 340 g/l
6,0 l/ha
April September
xx
xx
x(x)
+(+)
Garlon 45)
Triclopyr 480 g/l
2,0 l/ha
Mai August
+(+)
+
Harmony
SX4)
Thifensulfuron 480,6
g/l
45 g/ha
Vegetation
xxx
Taipan
Fluroxypyr 200 g/l
1,8 l/ha
Mai August
xx(x)
xx(x)
(+)
++
-
+
-
-
-
-
+(+)
Schafgarbe
Vogelmiere
x
xx(x)
x
-
xx
-
28
1m
--
16
xx
xxx
-
xx
xxx
xx
-
xx
-
-
xxx
-
28
1m
NT 108
15
-
-
+++
-
+
+++
+++
(+)
+(+)
-
xxx
-
-
F**
1m
NT 109
44
x(x)
-
xx
xx(x)
(x)
xxx
x(x)
xx
x(x)
xxx
xx
xxx
xx
x
14
5 m oder
1 m / 50 %
NT 103
83
xxx
1l/ha
+++
xx(x)
++
+++
++
+
+++
+++
+
++
+
++
++
-
14
10 m oder
1 m/ 90%
NT 108
(+)
+
-
(+)
-
-
-
+
++
(+)
+
++
++
-
-
14
5 m oder 1
m/ 75%
NT 103
59
(+)
++
-
+
-
-
-
-
+++
+
+++
+
-
21
5 m oder
1 m / 50 %
NT 108
31
NT 101
35
NT 103
78
NT 103
98
2)
+(+)
+(+) +(+)
Binsen
Fluroxypyr 180 g/l
2,0 l/ha
Mai August
Ranger
Fluroxypyr 150 g/l
Triclopyr 150 g/l
2,0 l/ha
Vegetation
xx(x)
-
xxx
3)
+
++
-
+
+(+)
+
++(+)
++
Simplex
Fluroxypyr 100 g/l
Aminopyralid 30 g/l
2,0 l/ha
Vegetation
xxx
xxx
xxx
(x)
(x)
(x)
xxx
x(x)
xxx
xxx
xxx
+(+) +(+)
Löwenzahn
xx
Hellerkraut
Giersch
xxx
Hahnenfuß
Gänsefuß- /
Melde-Arten
x
Bärenklau
-
Brennessel
xxx
Lodin
Minstrel 180
+++
+
+++
++
-
++
xxx
+
+++
++
(+)
xx
xxx
xxx
xxx
xxx
x
Wartezeit
in Tagen
Abstand
von
Saumstruktur
Gewässer- mit > 3
abstand
m Breite
14 - 21
siehe
5 m / 90 %
Gebrauchsanleitung
5 m oder
14
1 m / 90%
7
1 m/90%
** Generell gilt: Von allen Gräben, ob mit oder ohne Wasser, ist in Niedersachsen 1 m Sicherheitsabstand einzuhalten! Die weitergehenden Gewässerabstandsauflagen gelten im Regelfall nicht für gelegentlich wasserführende Gräben.
x = Wirkungsbeurteilung für zugelassene Indikation
+ = Wirkungsbeurteilung für zurzeit nicht zugelassene Indikation
xxx bzw. +++ = durchschlagende Wirkung (mit Reserven)
xx bzw. ++ = gute Wirkung
x bzw. + = befriedigende Wirkung
() = Einschränkung
- = keine Wirkung; kein Eintrag = keine Bewertung
NT 101 = 20 m mit 50 % Abdriftminderung
Kosten (Herbst 2015)
€/ha
-
Wiesenkerbel
Vegetation
Wegerich-Arten
2,0 l/ha
Knöterich-Arten
2,4-D 500 g/l
Hirtentäschelkraut
Duwock /
Sumpfschachtelhalm
Anwendungszeitraum
U 46 D-Fluid
Wirkstoff g/l/kg
Ackerkratzdistel
max. zugelassene
Aufwandmenge
kg;l/ha bzw. g;mg/l
Ampfer, Stumpfbl.-
Tab. 3: Wirkungsspektrum und Anwendungsbedingungen bei Grünlandherbiziden
1) keine Anwendung von 01.09. – 01.03.
2) Das Mittel hat zurzeit keine Indikationszulassung gg. die Große Brennessel
3) Die Indikationszulassung besteht gegen die Große Brennessel
4) Anwendung nicht im Ansaatjahr; Weidelgrasreiche Bestände nur im
Herbst behandeln
5) Anwendung zum 2. Aufwuchs bringt bessere Bekämpfungsergebnisse
als im Frühjahr oder Spätsommer
NT 103 = 20 m mit 90 % Abdriftminderung
NT 108 = 5 m Abstand + 20 m mit 75 % Abdriftminderung
** F = Wartezeit durch Anwendungszeitpunkt unbedeutend
F gilt bei Flächenbehandlung; 28 Tage bei Einzelpflanzenbehandlung
NT 109 = 5 m Abstand + 20 m mit 90 % Abdriftminderung
Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die aktuelle Zulassungssituation und die Gebrauchsanleitung genau zu beachten.