Ideale Bestandszusammensetzung anstreben – Besatz mit Unkräutern prüfen Hohe Ertragsleistungen auf intensiv genutztem Grünland werden maßgeblich von der Zusammensetzung des Pflanzenbestandes bestimmt. Der Grünlandbestand sollte zu mindestens 80 % aus wertvollen Gräsern, zu 10-20 % aus Kräutern und zu 5-10 % aus Weißklee bestehen. Der Grasbestand wiederum sollte etwa 60 % Deutsches Weidelgras und 20 % der Komponenten Wiesenlieschgras, Wiesenrispe bzw. Wiesenschwingel enthalten. Anzustreben sind ebene, trittfeste, dichte Narben ohne Lücken. Die Regulierung der Bestandszusammensetzung erfolgt in erster Linie durch eine sachgerechte Bewirtschaftung und regelmäßige Pflege. Narbenlücken müssen durch eine Nachsaat schnell geschlossen werden. Nur so kann einer Entartung der Narbe frühzeitig entgegengewirkt werden. Wird eine Zunahme von unerwünschten Pflanzen festgestellt, sollte man eine Ausbreitung frühzeitig unterbinden. Die Verunkrautung des Grünlandes ist i.d.R. auf Narbenschäden zurückzuführen, die vielfältige Ursachen haben können. Zu den gängigen Bewirtschaftungsfehlern zählt eine Narbenabdeckung durch überhöhte Gülle- oder Mistgaben, Erntereste oder den Aushub der Grabenreinigung aber auch eine Narbenverletzung durch Erntemaschinen, Fahr- und Trittschäden sowie Weidereste. Darüber hinaus können Schaderreger (Mäuse, Tipualarven, Engerlinge, Pilzbefall wie Schneeschimmel und Rost, etc.) oder Standortmängel (Vernässung, Trockenheit, Bodenverdichtung, Baumschatten) bzw. Nährstoffungleichgewichte zu Narbenlücken und in der Folge zum Einwandern unerwünschter Arten führen. Zur nachhaltigen Verminderung des Unkrautbesatzes auf dem Grünland sind zunächst die genannten Ursachen der Verunkrautung/ Verungrasung auszuschalten. Änderungen bei den Grünlandherbiziden Simplex hat eine langfristige Zulassung bis zum 31.12.2025 erhalten. Die Anwendung darf nun während der gesamten Vegetationsperiode erfolgen. Die Änderungen im Bereich der Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumbiotopen sind zu beachten. Für Garlon 4 besteht eine Aufbrauchfrist bis zum 30.06.2016. Bei Duplosan KV endete die Zulassung am 31.01.2016. Die Abverkaufsfrist gilt bis zum 31.07.2016, die Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2017. U 46 D hat eine Zulassungsverlängerung bis zum 30.06.2016 erhalten, es darf nun ebenfalls in der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Einzelpflanzenbehandlung Die Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung (Tab. 1) ist eine preiswerte Möglichkeit, eine oft schnelle Ausbreitung von Ampfer, Distel und Brennnessel zu verhindern. Geeignete Geräte hierfür sind die Rückenspritze sowie der Streichstab. Zur Vermeidung von Doppelbehandlungen kann der Spritz- bzw. Streichlösung eine Markierfarbe zugefügt werden. Bei bereits größerer Verbreitung einzelner IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 2 von 10 Unkrautarten, wie Löwenzahn, Hahnenfuß und Vogelmiere, ist eine Flächenbehandlung unter Berücksichtigung der Schadschwellenwerte (Tabelle 2) meist unumgänglich. Sie erfolgt mit selektiv wirkenden Herbiziden, deren Wirkungsspektren in Tabelle 3 dargestellt sind. Bei allen selektiven Herbizidmaßnahmen ist nach Herausnahme der Unkräuter die Gefahr einer Neubesiedlung durch die gleichen oder auch andere Unkräuter gegeben. Die entstandenen Lücken müssen daher umgehend im Rahmen einer Nachsaat geschlossen werden, um die Qualität des Grünlandes zu verbessern. Grundsätzlich sind beim Einsatz der Grünlandherbizide die optimalen Einsatztermine (Unkrautgröße, Witterung, zulassungsbedingte Vorgaben), die Abstände zu Gewässern (NW-) und Saumbiotopen (NT-Auflagen) und die festgelegten Wartezeiten zur Vermeidung von Toxizitäten für das Vieh zu beachten. Nach der Behandlung von Giftpflanzen darf eine Folgenutzung der Fläche erst erfolgen, nachdem die Pflanzen vollends abgestorben sind und somit nicht mehr aufgenommen werden können. Ansonsten würde sich das Vieh daran vergiften, da die Giftpflanzen durch die Behandlung ihre repellende Wirkung verlieren. Tab. 1: Möglichkeiten der Einzelpflanzenbehandlung Präparat Zulassung bis: Duplosan KV 31.01.2016 Harmony SX 31.12.2016 Garlon 4** 31.12.2014 Genoxzone ZX 31.12.2016 Ranger/ Garlon 31.12.2021 Hoestar 31.12.2021 Simplex 31.12.2025 Konzentration Streichgerät Rückenspritze Ampfer Distel Brennnessel Adlerfarn Anwendung Tage 28 keine Anwendung von 01.09. – 01.03. 14 Vegetationspe riode xxx 14 Mai - August xx xxx 14 Frühjahr bis Herbst xx(x) - +++ 14 Vegetationspe riode 40 g/ha - - - 21 Sommer bis Herbst 1% xxx xxx xxx 7 Vegetationspe riode - 0,50 % xx - 0,375 g/l (Rotorwiper 1,12 g/l) 0,15 g/l xxx - + xxx - + - 0,50 % +(+) - - 12,5 ml/l 1,25 % +(+) 4% - 2,0 l/ha in 30 – 50 l/ha Wasser Wartezeit Wirkung gegen xx(x) GlyphosatVegetationspe 33 % 2-3% xxx xxx ++(+) +++ 14 haltige riode Präparate* *z. B. Dominator Neotec, Roundup ultra, Durano u. a. Nicht alle glyphosathaltigen Produkte haben eine Zulassung zur Einzelpflanzenbehandlung. Glyphosathaltige Präparate haben unterschiedliche Auflagen. Gebrauchsanweisung beachten. Bei allen Präparaten NW-Auflage beachten. In dieser Indikation 1 m Abstand zu Gewässern. Zur Erläuterung der Kreuze und Pluszeichen siehe Tabelle 3. ** Aufbrauchfrist: 30.06.2016 Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die aktuelle Zulassungssituation und die Gebrauchsanleitung genau zu beachten. IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 3 von 10 Tabelle 2: Schadschwellen für Unkräuter im Grünland Anteil an der Grünmasse in % Unkraut Grünnutzung Heunutzung Pflanzen je 10 m2 Stumpfblättriger Ampfer 5 5 3-5 Kriechender Hahnenfuß 5 5 3-5 3-5 3-5 3 Brennnessel 5 5 3-5 Löwenzahn 30 20 10-15 Duwock (Sumpfschachtelhalm) <1 <1 - Rasenschmiele, Binsen 3-5 2-3 2-3 5 6 Distelarten Vogelmiere Deckungsgrad 10-15% Stumpfblättriger und Krauser Ampfer verbreiten sich vor allem über die zahlreich gebildeten Samen. Sie sind langlebig und widerstandsfähig und überdauern den Verdauungstrakt des Rindes sowie ein mehrwöchiges Güllelager recht gut. Im Boden bleiben sie mehrere Jahrzehnte keimfähig. Erhöhte Konzentrationen an Gerbstoffen, Oxalaten und Harzen sind für den geringen Futterwert dieser Pflanzen verantwortlich. Ampfer ist ein Platzund Nährstoffräuber mit starker Wurzelbildung und siedelt sich Ampfer ist ein lästiger Platzräuber und muss im Rosettenstadium kurz vor dem Schieben des Blütenstängels als Lichtkeimer schnell in konsequent bekämpft werden. ©Dr. Fisahn beschädigten Grasnarben an. Bereits einer beginnenden Verunkrautung muss sofort entgegengewirkt werden. Die Samenbildung ist durch eine frühe Mahd oder Nachmahd zu unterbinden. Der optimale Bekämpfungstermin ist das Rosettenstadium (bis 20 % Blütenstängel geschoben). Die Bekämpfung kann bei geringem Besatz als Einzelpflanzenbehandlung mit Simplex, Ranger (nur Streichgerät) oder Glyphosathaltigen Präparaten erfolgen (Tab. 1). Im Rahmen der Flächenbehandlung können Simplex (2 l/ha), Ranger (2 l/ha) oder die Fluroxypyr-haltigen Mittel Lodin/Minstrel 180 (2 l/ha) und Taipan (1,8 l/ha) eingesetzt werden. Die beste Dauerwirkung gegen Ampfer wird im Herbst erreicht, wenn die Pflanzen ihre Assimilate in die Wurzel einlagern. Im Herbst kann auch das Klee-schonende Harmony SX mit 45 g/ha eingesetzt werden (kein Einsatz im ersten Standjahr!). Im Frühjahr sollte Harmony SX nicht angewendet werden, da Weidelgräser zu diesem Zeitpunkt mit einem vorübergehenden Wachstumsstopp reagieren. IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 4 von 10 Ackerkratzdisteln werden mit ihren harten dornigen Blättern vom Weidevieh gemieden und beeinträchtigen die Aufnahme des mit ihnen durchsetzten Futters. Durch häufigen Schnitt kann die Samenbildung verhindert werden. Die Vermehrung der Pflanze wird allerdings stärker durch die vegetativen unterirdischen Triebe (Rhizome) vorangetrieben, die die bekannte Nesterbildung zur Folge hat. Eine sinnvolle Maßnahme ist das Abmähen von Distelbeständen 10 cm über dem Boden während einer längeren Regenperiode. Durch Wassereintritt in den hohlen Stängel setzt ein Fäulnisprozess ein, der zu einem gewissen Bekämpfungserfolg führt. Die chemische Bekämpfung sollte im Spätsommer nach mehrmaligem Schnitt (Erschöpfung der Reserven) bei 20 bis 30 cm Wuchshöhe im Blütenknospenstadium erfolgen. Auf Behandlungen im Frühjahr reagiert die Ackerkratzdistel genauso wie auf ein frühzeitiges Ausmähen nach der ersten Weidenutzung mit vermehrtem Austrieb der Wurzelknospen und Rhizome. Generell sollten Einzelpflanzen frühzeitig mit Simplex oder Glyphosat-haltigen Präparaten ausgeschaltet werden (Tab. 1). Im Rahmen der Flächenbehandlung ist Simplex mit 2 l/ha ausgesprochen leistungsstark. U 46-D-Fluid (2 l/ha) zeichnet sich durch eine gute Dauerwirkung aus. Bei der Behandlung ist wüchsiges Wetter für eine zufrieden stellende Wirkung entscheidend. Brennnesseln treten i.d.R. nur horstweise auf, breiten sich jedoch schnell aus und zerstören die Narbe. Durch häufige Mahd lassen sich Brennnesseln nur teilweise zurück drängen. Erfolgt der Schnitt bei Nässe, kommt es wie bei Disteln zum Ausfaulen der hohlen Stängel. Bedingt durch das horstweise Auftreten kann sich der Herbizideinsatz auf eine Einzelpflanzenbehandlung mit Simplex (Tab. 1) beschränken. Der beste Bekämpfungserfolg wird nach mehrmaligem Schnitt bei einer Wuchshöhe von 20 bis 30 cm erzielt. Im Rahmen einer Ganzflächenbehandlung lassen sich mit Lodin/Minstrel 180 (2 l/ha) bzw. Taipan (1,8 l/ha) oder besser Ranger (2 l/ha) recht gute Wirkungsgrade erzielen. Noch besser werden jedoch Simplex (2 l/ha) und Garlon 4 (1 l/ha) beurteilt. Die Anwendungen können unter Beachtung der Anwendungszeiträume (Tab. 3) das ganze Jahr über erfolgen. Bei der Bekämpfung der Brennnesselhorste entstehen extrem große Lücken, die zur Vermeidung des Eindringens unerwünschter Arten umgehend über eine Nachsaat geschlossen werden müssen. Löwenzahn wird auf der Weide gerne gefressen und verbessert die Futterqualität, allerdings ist er ertragsschwach und für die Konservierung aufgrund von Bröckelverlusten schlecht geeignet. Löwenzahn breitet sich über den Samen schnell in lückigen Beständen aus. Pflegemaßnahmen wie eine zeitige Mahd noch vor der Blüte und eine sich anschließende Mähweidenutzung reichen allein oft nicht aus, ihn ausreichend zurückzudrängen. Löwenzahn sollte im Knospenstadium bekämpft werden ©Dr. Fisahn IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 5 von 10 Wichtig gegen Neuanflug von Samen sind alle Maßnahmen, die einen dichten Narbenschluss gewährleisten. Eine Verätzung des Löwenzahns erfolgt mit einer Perlkalkstickstoffgabe von 3 dt/ha auf das taunasse Grünland. Die Blütenknospen sollten dabei noch in den Blattrosetten stecken. Für Herbizideinsätze eignet sich besonders der Spätsommer sowie als Alternative das Frühjahr vor dem ersten Schnitt. Die Behandlung sollte bei vollständiger Blattentwicklung kurz vor dem Aufbrechen der Blütenknospen erfolgen. Empfohlene Präparate sind Lodin/Minstrel 180 (1,5 /ha), Taipan (1,4 l/ha), Ranger (1,3 l/ha), Simplex (1,5 l/ha), Banvel M (4 l/ha) oder die Mischung aus U 46 D- und U 46 M-Fluid (je 1 l/ha). Hahnenfußbesatz lässt sich langfristig durch eine Regulierung der Wasserführung (Dräinieren von nassen Flächen, Beseitigung und Verhinderung von Bodenverdichtungen) reduzieren. Rechtzeitiges Ausmähen vor der Blüte verhindert auf Weiden die oft zu beobachtende inselartige Ausbreitung über Samen. Der seltener vorkommende Scharfe Hahnenfuß weist gegenüber dem Kriechenden Hahnenfuß eine größere Giftigkeit auf. Bei der Heugewinnung erfolgt über den Trocknungsprozess eine Entgiftung. In Silagen wird das Gift Protoanemonin innerhalb von zwei Monaten zu unschädlichen Konzentrationen abgebaut. Chemisch kann Hahnenfuß sicher und preiswert mit U 46 M-Fluid (2 l/ha) bekämpft werden. Ein günstiger Zeitpunkt ist im Spätsommer nach mehrmaligem Schnitt vor der Blüte in einer Pflanzenhöhe von 10 bis 15 cm gegeben. Wuchsstoffwetter verbessert die Wirkung. Die Vogelmiere breitet sich dank ihrer polsterbildenden Wuchsform rasch aus und stellt insbesondere in Neuansaaten ein Problem dar. Das Unkraut bleibt auch bei nasskaltem Wetter mit niedrigen Temperaturen noch wachstumsaktiv, selbst dann, wenn sich die Gräser in der Winterruhe befinden. Vor allem in milden Wintern gefährdet die Vogelmiere lückige Grasbestände und gewinnt bis zur Vegetationszeit der Gräser entscheidende Konkurrenzvorteile. Durch Striegeln bzw. scharf gestellte Wieseneggen lässt sich der Vogelmierebesatz mechanisch vermindern. Eine chemische Behandlung gegen Vogelmiere verspricht bei beginnender Polsterbildung den besten Erfolg, oft sind nur Teilflächenbehandlungen erforderlich. Als Präparat kommen Lodin/Minstrel 180 (1 bis 1,5 l/ha) oder Taipan (0,9-1,4 l/ha) in Betracht (Wartezeit: 14 / 21 Tage). Beim Einsatz von Ranger gegen Ampfer wird die Vogelmiere mit bekämpft. Die Flächenanwendung von Duplosan KV (2,0-3,0 l/ha) schließt sich aufgrund der bestehenden Auflagen (Anwendung nach der letzten Nutzung, Wartezeit bis zum nächsten Frühjahr; Anwendungsverbot zwischen 01.09. und 01.03.) für unsere Region aus. Der Sumpfschachtelhalm (Duwock) zählt zu den gefährlichsten Giftpflanzen auf dem Grünland und weist auf feuchte Böden mit Staunässe hin. Wegen der tief liegenden Rhizome (unterirdische Ausläufer) ist diese ausdauernde Pflanze kurzfristig nur schwer zu bekämpfen. Gegen mechanische Schädigung und damit auch gegenüber dem Tritt der Weidetiere ist der Duwock aber empfindlich. Durch die Regelung der Wasserverhältnisse kann die Pflanze in Kombination mit einer mechanischen Bekämpfung zurückgedrängt werden. Die mechanische Bekämpfung IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 6 von 10 erfolgt durch mehrmaliges Walzen (Abknicken der spröden Wedel ab Fingerlänge) im Mai bis Juni sowie frühen und häufigen Schnitt. Vorbeugend wird der Duwock durch gute Narbenpflege (Düngung, Nachmahd, Nachsaat) zurückgedrängt, da er als lichtliebende Pflanze in einer dichten Grasnarbe nicht konkurrenzfähig ist. Da die chemische Bekämpfung mit 2 l/ha U 46 M-Fluid aufgrund des weit verzweigten und tief reichenden Wurzelsystems keine dauerhafte Lösung darstellt die ungeschädigten Rhizome treiben immer wieder nach - muss die Maßnahme regelmäßig wiederholt werden. Hierbei ist der günstigste Bekämpfungstermin zum Zeitpunkt der vollen Wedelentfaltung gegeben. Die beste Wirkung wird bei wärmerem Wetter mit hoher Luftfeuchtigkeit erreicht. Auf Wiesen erfolgt die Spritzung 4 Wochen vor der Mahd (28 Tage Wartezeit). Die Wedel vertrocknen innerhalb von 8-10 Tagen und zerbröckeln bei der Heuwerbung. Das Heu kann daher ohne Bedenken verfüttert werden. Wichtig ist, dass die Duwockwedel bei der Spritzung bis unten gut benetzt werden. Auf Weiden kann das Vieh 4 Wochen nach der Spritzung aufgetrieben werden. Das Jakobskreuzkraut breitet sich insbesondere auf extensiv genutzten Weide- und Wiesenflächen weiter aus. Die Pflanzen sind stark giftig und können die Gesundheit von Pferden und Rindern in sehr hohem Maße gefährden. Bei Möglichkeit zur Selektion wird das bitter schmeckende Jakobskreuzkraut auf der Weide zwar meist nicht angenommen, jedoch verliert die Pflanze in Silage oder Heu seine geschmackshemmenden Eigenschaften. Da die Giftwirkung erhalten bleibt, ergeben sich durch das eingelagerte Winterfutter größere Risiken als auf Weideflächen. Auf Weidelfächen geht die größere Gefährdung von jungen im Rosettenstadium befindlichen Pflanzen aus, da diese geringere Bitterstoffkonzentrationen aufweisen als ältere und daher insbesondere von unerfahrenen Jungtieren eher aufgenommen werden. Die zweijährige Pflanze bildet im ersten Jahr eine Rosette mit löwenzahnähnlichen gelappten Blättern aus. Im zweiten Jahr schiebt die Pflanze den Blütenstängel (30100 cm) mit fiederartigen Blättern. Die goldgelben, margeritenartigen Zungen- und Röhrenblüten befinden sich in ca. 2 cm breiten Körbchen und sind charakteristisch von 13 gelben Blütenblättern umgeben. Ein günstiger Bekämpfungstermin ist das Rosettenstadium, bevor der Stängel schiebt. Blühende Bestände sollten daher zunächst abgemäht (Mähgut verwerfen!) und dann im Nachwuchs behandelt werden. Jakobskreuzkraut wird sehr gut mit 2 l/ha Simplex bekämpft. Die Behandlung mit 6 l/ha Banvel M bzw. je 2 l/ha U 46 M + U 46 D zeigen hingegen einen eingeschränkten Wirkungsgrad. Eine einmalige Bekämpfung wird nicht immer IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 7 von 10 ausreichen. Die kurze Wartezeit von sieben Tagen (Simplex) sollte nicht dazu verleiten, die Fläche im Anschluss direkt abzuweiden, denn das Jakobskreuzkraut ist auch nach der Wartezeit noch giftig und wird dann von den Tieren aufgenommen. Alle Maßnahmen, die zu einer geschlossenen dichten Grasnarbe führen, wirken präventiv einer Ausbreitung dieses Unkrautes entgegen. Wiesenkerbel, Schafgarbe und Bärenklau, kommen hauptsächlich auf Flächen mit starker Gülle- und Jauchedüngung vor. Mechanisch lassen sich diese Kräuter durch zeitiges wiederholtes Mähen bekämpfen. Da sie nicht trittfest sind, verhindert eine intensive Beweidung ihre Ausbreitung (Vermeidung von Samenbildung). Bärenklau wird am sichersten mit 2 l/ha Garlon 4 bekämpft. Ein günstiger Zeitpunkt ist das Stadium der Rosette. Diese Maßnahme sollte in der Hauptvegetationsperiode von Mai bis August erfolgen. Die Anwendung zum zweiten Aufwuchs bringt erfahrungsgemäß bessere Bekämpfungserfolge als Maßnahmen im Frühjahr oder Spätsommer. Gute Ergebnisse werden auch mit Ranger 2,0 l/ha erzielt. Die chemische Bekämpfung des Wiesenkerbels stellt nach dem Widerruf des Präparates Duplosan DP wieder ein Problem dar. Binsen charakterisieren einen zu nassen Standort. Der günstigste Spritztermin liegt vor, wenn die Binsen nach einem Schnitt neu ausgetrieben haben und ca. 20-30 cm hoch sind. Mit U 46 M-Fluid (2 l/ha) wird eine gute Wirkung erzielt. Etwa zwei bis drei Wochen nach der Behandlung müssen die Binsen unbedingt gemäht werden, da sonst keine nachhaltige Wirkung zu erwarten ist. Der nachhaltige Effekt der kombinierten Mahd ist darauf zurückzuführen, dass Regenwasser in den Stängel eindringt und ein Fäulnisprozess einsetzt, der auf die Wurzel übergreift. Bei Wiederaustrieb ist eine Wiederholung nötig. Bei starker Vernässung des Bodens sollte die Beweidung unterbleiben, um ein Durchtreten der Narbe zu vermeiden. Die Gemeine Rispe ist ein niedrig wachsendes, flach wurzelndes Gras, das sich über Ausläufer vermehrt, sich schnell in Lücken breit macht und wertvolle Gräser verdrängt (Platzräuber). Infolge des dichten Wuchses kommt es zu einer Verfilzung der Narbe. Die Gemeine Rispe liefert nur im ersten Aufwuchs einen akzeptablen Ertrag und fällt danach stark ab. Die Futterqualitäten sind unterdurchschnittlich. Durch ihren muffigen Geruch, der durch Fäulnis und Pilzsporen an der Halmbasis hervorgerufen wird, verringert die Gemeine Rispe die Futteraufnahme. Die Ausbreitung des Grases wird in der Praxis häufig nicht erkannt. Erkennungsmerkmale der Gemeinen Rispe: glänzende Blattunterseite, Blätter mit Doppelrille („Skispur“), 1 cm langes und spitz zulaufendes Blatthäutchen, oberirdische Ausläufer, leicht herausreißbar, muffiger Geruch. Nachsaaten auf stark verfilzten Narben können sich i.d.R. nicht etablieren. Durch aggressives Striegeln kann das Ungras herausgekämmt werden. Die beste Wirkung erzielt der Striegel auf trockenem Boden im Sommer, bei hohen Besatzstärken muss die anfallende Grünmasse anschließend geschwadet und abgefahren werden. Entstandene Lücken sind durch Nachsaaten umgehend zu schließen. IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 8 von 10 Bei einem Grünmasseanteil der Quecke von mehr als 30 bis 40 % ist eine Flächenbehandlung mit dem Wirkstoff Glyphosat angebracht. Nach Möglichkeit sollte ein Tallowamin-freies Mittel wie z.B. Dominator 480 TF, Roundup Powerflex, Touchdown Quattro, Glyphos Supreme u.a. eingesetzt werden. Optimal erfolgt die letzte Schnittnutzung in der ersten Julidekade, so dass im Anschluss bei 10-15 cm gleichmäßiger Aufwuchshöhe des Pflanzenbestandes zur Monatswende Juli/August die Bestandsabtötung erfolgen kann. Etwa zwei bis drei Wochen nach der Behandlung kann dann zeitgerecht eine Neuansaat durchgeführt werden. Eine eventuell notwendig werdende Herbizid-Nachbehandlung gegen auflaufende Unkräuter könnte dann noch im Herbst ab 4- bis 5- Blatt-Stadium der Gräser erfolgen. Wird umgebrochen, sollte nicht gefräst, sondern überkreuz gegrubbert werden. Das schüttelt die Rhizome auf und lässt sie abtrocknen. Die jungen Blätter der Rasenschmiele werden vom Vieh noch gefressen, ältere Blätter hingegen gemieden. Einzelpflanzen lassen sich mit Roundup im Dochtstreichgerät bzw. mit Perlkalkstickstoff (1 Handvoll je Pflanze) recht gut bekämpfen. Wird jedoch erst die Schadschwelle überschritten (Tab. 2), kommt man um eine Verbesserung der Vorflutverhältnisse und den Ganzflächeneinsatz von Glyphosat-haltigen Mitteln, z.B. Roundup Powerflex (3,75 l/ha mit 200 l Wasser), nicht herum. Etwa 14 Tage nach dem Glyphosateinsatz muß die Fläche aggressiv gemulcht werden (Schlegelmulcher). Anschließend werden die Grassoden und Bülten der Rasenschmiele mit der Fräse fein zerschlagen und optimal mit dem Boden vermischt. Eine flache Pflugfurche (nicht auf Moor!) im Anschluss an den Fräsgang vergräbt sowohl organisches Material als auch bodenbürtige Ungras(Rasenschmiele!) und Unkrautsamen. Nach Saatbettbereitung und Aussaat ist die Folgenutzung so zu gestalten, dass die aus dem Samenvorrat im Boden hervorgehenden Rasenschmiele-Pflanzen weitestgehend unterdrückt werden. D.h. Flächen in der Etablierungsphase durch Beweidung kurz halten, schnellen Narbenschluß durch jeweils frühzeitige Nutzung anstreben. Auflagen bei Simplex beachten Simplex ist bekannt für seine überragende Ampfer- und Distelwirkung sowie seine insgesamt sehr große Wirkungsbreite. Zudem weist es mit 7 Tagen die kürzeste Wartezeit unter den Grünlandherbiziden auf. Die in der Gebrauchsanweisung und am Flaschenanhänger aufgeführten Anwendungshinweise sind unbedingt zu beachten, da es in Folgekulturen sonst zu Schäden kommen kann. Aufgrund der Nachbauproblematik ist die Anwendung auf Dauerweiden und nach dem letzten Schnitt begrenzt. Darüber hinaus dürfen die aus dem Grundfutter behandelter Flächen gewonnenen Wirtschaftsdünger sowie das behandelte Grundfutter selber nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Der Einsatz darf nur zu Grünland, Mais und Getreide erfolgen. Kleegrasbestände sind von einer Behandlung auszunehmen. Aufzeichnungspflicht Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht nach Pflanzenschutzgesetz müssen der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel, die Kultur und die Aufwandmenge zeitnah aufgezeichnet werden. Seit dem 14.06.2011 ist die Aufzeichnung des Schaderregers IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN Seite 9 von 10 (Unkraut) nicht mehr vorgeschrieben. Die Aufbewahrungspflicht der Aufzeichnungen beträgt 3 Jahre. Beanstandungen durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer im Jahr 2015 betrafen insbesondere das Fehlen und die Unvollständigkeit der Aufzeichnungen. Die in Tab. 3 genannten Anwendungszeiträume sind bei der Ausbringung der Grünlandherbizide zu beachten. Dr. Jürgen Fisahn Bezirksstelle Oldenburg-Nord Landwirtschaftskammer Niedersachsen Neben den in den Artikeln bzw. Tabellen genannten Präparaten mit einer deutschen Zulassung gibt es so genannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel. Diese sind in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen, stimmen mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel überein und sind als parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine Liste der verkehrsfähigen. Parallelimporte ist im Internetangebot des BVL verfügbar: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/04_Parallelhandel/psm_Parallelimporte_node.html Seite 10 von 10 IDEALE BESTANDSZUSAMMENSETZUNG ANSTREBEN – BESATZ MIT UNKRÄUTERN PRÜFEN xx - ++ - U 46 M-Fluid Dicopur M CERIDOR MCPA MCPA 500 Profi MCPA MCPA 500 g/l 2,0 l/ha Mai August - xx - ++(+) - Duplosan KV Mecoprop-P 600 g/l 3,0 l/ha nach d. letzten Nutzung1) xx - + - Banvel M Dicamba 30 g/l MCPA 340 g/l 6,0 l/ha April September xx xx x(x) +(+) Garlon 45) Triclopyr 480 g/l 2,0 l/ha Mai August +(+) + Harmony SX4) Thifensulfuron 480,6 g/l 45 g/ha Vegetation xxx Taipan Fluroxypyr 200 g/l 1,8 l/ha Mai August xx(x) xx(x) (+) ++ - + - - - - +(+) Schafgarbe Vogelmiere x xx(x) x - xx - 28 1m -- 16 xx xxx - xx xxx xx - xx - - xxx - 28 1m NT 108 15 - - +++ - + +++ +++ (+) +(+) - xxx - - F** 1m NT 109 44 x(x) - xx xx(x) (x) xxx x(x) xx x(x) xxx xx xxx xx x 14 5 m oder 1 m / 50 % NT 103 83 xxx 1l/ha +++ xx(x) ++ +++ ++ + +++ +++ + ++ + ++ ++ - 14 10 m oder 1 m/ 90% NT 108 (+) + - (+) - - - + ++ (+) + ++ ++ - - 14 5 m oder 1 m/ 75% NT 103 59 (+) ++ - + - - - - +++ + +++ + - 21 5 m oder 1 m / 50 % NT 108 31 NT 101 35 NT 103 78 NT 103 98 2) +(+) +(+) +(+) Binsen Fluroxypyr 180 g/l 2,0 l/ha Mai August Ranger Fluroxypyr 150 g/l Triclopyr 150 g/l 2,0 l/ha Vegetation xx(x) - xxx 3) + ++ - + +(+) + ++(+) ++ Simplex Fluroxypyr 100 g/l Aminopyralid 30 g/l 2,0 l/ha Vegetation xxx xxx xxx (x) (x) (x) xxx x(x) xxx xxx xxx +(+) +(+) Löwenzahn xx Hellerkraut Giersch xxx Hahnenfuß Gänsefuß- / Melde-Arten x Bärenklau - Brennessel xxx Lodin Minstrel 180 +++ + +++ ++ - ++ xxx + +++ ++ (+) xx xxx xxx xxx xxx x Wartezeit in Tagen Abstand von Saumstruktur Gewässer- mit > 3 abstand m Breite 14 - 21 siehe 5 m / 90 % Gebrauchsanleitung 5 m oder 14 1 m / 90% 7 1 m/90% ** Generell gilt: Von allen Gräben, ob mit oder ohne Wasser, ist in Niedersachsen 1 m Sicherheitsabstand einzuhalten! Die weitergehenden Gewässerabstandsauflagen gelten im Regelfall nicht für gelegentlich wasserführende Gräben. x = Wirkungsbeurteilung für zugelassene Indikation + = Wirkungsbeurteilung für zurzeit nicht zugelassene Indikation xxx bzw. +++ = durchschlagende Wirkung (mit Reserven) xx bzw. ++ = gute Wirkung x bzw. + = befriedigende Wirkung () = Einschränkung - = keine Wirkung; kein Eintrag = keine Bewertung NT 101 = 20 m mit 50 % Abdriftminderung Kosten (Herbst 2015) €/ha - Wiesenkerbel Vegetation Wegerich-Arten 2,0 l/ha Knöterich-Arten 2,4-D 500 g/l Hirtentäschelkraut Duwock / Sumpfschachtelhalm Anwendungszeitraum U 46 D-Fluid Wirkstoff g/l/kg Ackerkratzdistel max. zugelassene Aufwandmenge kg;l/ha bzw. g;mg/l Ampfer, Stumpfbl.- Tab. 3: Wirkungsspektrum und Anwendungsbedingungen bei Grünlandherbiziden 1) keine Anwendung von 01.09. – 01.03. 2) Das Mittel hat zurzeit keine Indikationszulassung gg. die Große Brennessel 3) Die Indikationszulassung besteht gegen die Große Brennessel 4) Anwendung nicht im Ansaatjahr; Weidelgrasreiche Bestände nur im Herbst behandeln 5) Anwendung zum 2. Aufwuchs bringt bessere Bekämpfungsergebnisse als im Frühjahr oder Spätsommer NT 103 = 20 m mit 90 % Abdriftminderung NT 108 = 5 m Abstand + 20 m mit 75 % Abdriftminderung ** F = Wartezeit durch Anwendungszeitpunkt unbedeutend F gilt bei Flächenbehandlung; 28 Tage bei Einzelpflanzenbehandlung NT 109 = 5 m Abstand + 20 m mit 90 % Abdriftminderung Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist die aktuelle Zulassungssituation und die Gebrauchsanleitung genau zu beachten.
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