Weitere für Sie zuständige Behörden Fragen zu Ihrem Aufenthaltsrecht in Deutschland beantwortet Ihnen diese Behörde: Kreis Plön Die Landrätin Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht -AusländerbehördeHamburger Straße 17/18 24306 Plön Die zuständigen Sachbearbeiter sind: Petra Neufeind 04522-743-253 Susanne Petersen 04522-743-447 Jan Göser 04522-743-276 Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Die Bearbeitung Ihres laufenden Asylverfahrens erfolgt durch diese Behörde: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle M15 Neumünster Haart 148 24539 Neumünster Telefon 04321-5561-0 Für die ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es Ihnen grundsätzlich untersagt eine Arbeit aufzunehmen. Anschließend kann Ihnen unter Umständen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Ausländerbehörde des Kreises Plön oder diese Behörde: Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Plön Lütjenburger Straße 9-10 24306 Plön Telefon 0800-4555500 Für eingereiste Minderjährige (unter 18 Jahre) ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigte ist das Jugendamt des Kreises Plön zuständig, welches auch die Vormundschaft übernimmt. Hier die Kontaktdaten: Kreis Plön Die Landrätin Amt für Jugend und Sport Hamburger Straße 17/18 24306 Plön Telefon 04522-743-223
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