Weitere für Sie zuständige Behörden

Weitere für Sie zuständige Behörden
Fragen zu Ihrem Aufenthaltsrecht in Deutschland beantwortet Ihnen diese Behörde:
Kreis Plön
Die Landrätin
Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
-AusländerbehördeHamburger Straße 17/18
24306 Plön
Die zuständigen Sachbearbeiter sind:
Petra Neufeind
04522-743-253
Susanne Petersen 04522-743-447
Jan Göser
04522-743-276
Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Die Bearbeitung Ihres laufenden Asylverfahrens erfolgt durch diese Behörde:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle M15 Neumünster
Haart 148
24539 Neumünster
Telefon 04321-5561-0
Für die ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es Ihnen grundsätzlich untersagt eine Arbeit
aufzunehmen. Anschließend kann Ihnen unter Umständen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Nähere Auskünfte
erteilt Ihnen die Ausländerbehörde des Kreises Plön oder diese Behörde:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Plön
Lütjenburger Straße 9-10
24306 Plön
Telefon 0800-4555500
Für eingereiste Minderjährige (unter 18 Jahre) ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigte ist das
Jugendamt des Kreises Plön zuständig, welches auch die Vormundschaft übernimmt. Hier die Kontaktdaten:
Kreis Plön
Die Landrätin
Amt für Jugend und Sport
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön
Telefon 04522-743-223