Information zur Urlaubsabgeltung - Ernst-Moritz-Arndt

Die Rektorin
Universität Greifswald Personal 17487 Greifswald
Referat 5 Personal
nur per E-Mail
an die Dekane der Fakultäten
Siiri Buck
Leiterin
Telefon: 03834 86-1341
Telefax: 03834 86-1202
[email protected]
Az.
Bearb.: Siiri Buck
[email protected]
Tel.: 86-1139
28.01.2016
Hinweise zur Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung
Spektabilitäten, sehr geehrte Herren
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Gem. § 7 Abs. 3 Satz 1
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und
genommen werden. Es gibt zusätzlich landesrechtlich eine Übertragungsfrist von 12 Monaten. Somit
verfällt Resturlaub aus dem Vorjahr nach dem 31.12. des laufenden Jahres.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist darauf zu achten, dass in den jeweiligen
Einrichtungen rechtzeitig Urlaubsabsprachen erfolgen, sodass der Erholungsurlaub im laufenden
Kalenderjahr gewährt werden kann. Im Rahmen der Urlaubsabsprachen ist zu beachten, dass
wissenschaftliche Mitarbeiter gem. § 70 Abs. 5 Landeshochschulgesetz M-V ihren Erholungsurlaub
grundsätzlich nur in der vorlesungsfreien Zeit nehmen dürfen. Eine besondere Fürsorgepflicht trifft den
Arbeitgeber bei der Gewährung von Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mitarbeiter/innen.
Die Abgeltung des Erholungsurlaubs ist gem. § 7 Abs. 4 BUrlG nur möglich, wenn der Urlaub wegen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden konnte. Dies ist
z.B. im Ausnahmefall bei Auflösungsverträgen denkbar. In Fällen von Fristablauf oder Erreichen der
Altersgrenze ist eine Abgeltung i.d.R. nicht möglich, da hier das Ende des Arbeitsverhältnisses
langfristig absehbar ist. Ich bitte dringend darum, durch eine entsprechende Urlaubsplanung und gewährung zu gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine
Urlaubsansprüche der Beschäftigten mehr bestehen.
Ich bitte um Weitergabe meiner Bitte an die Leiter der Institute und Einrichtungen in Ihren Fakultäten.
Mit freundlichen Grüßen
Siiri Buck
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Referat 5 Personal
www.uni-greifswald.de/organisieren.html
Domstraße 14
Hausanschrift: 17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald
Sekretariat: Jutta Werner
Tel.: 03834 86-1341
[email protected]