Übergänge von Care Leaver in Ausbildung und Arbeit

Care Leaver Fachtag
Stuttgart 24. Juni 2015
AG 3
Übergänge von Care Leaver
in Ausbildung und Arbeit
Günter Buck, BAG EJSA
 „ja wo wollen sie denn hin“?
I.
Ausgangslage zum Übergang Schule-Beruf
II. Nützliches Wissen allgemein
1. gesetzliche Grundlagen
2. Unterstützung - Förderbereiche
III. Beispiele / Besonderheiten
Buck 6/2015
Ü S-B
I.
„Übergangssystem“ Schule – Beruf
Das Förder- und Unterstützungssystem im
Übergang Schule – Beruf ist sehr komplex
die Rahmenbedingungen sind (oft) nicht klar,
und nicht „aus einem Guss“
Buck 6/2015
Ausgangslage Ü S-B
o Die Zuständigkeiten für die berufliche und soziale Förderung von
Jugendlichen sind zersplittert
o drei Rechtssysteme SGB II, III, VIII folgen verschiedenen Logiken
o Angebote der Jugendsozialarbeit im § 13 SGB VIII sind nur Solloder Kann-Leistungen
o Rückzug der öffentlichen Jugendhilfe aus der berufsbezogenen
Integrationsförderung
o Jugendsozialarbeit“: Schlusslicht der öffentlichen Aufmerksamkeit
o Jugendberufshilfe (Teil der Jugendsozialarbeit ?!) wird durch die
Bundesagentur für Arbeit dominiert
Buck 6/2015
Systemarchitektur des Berufsbildungssystems:
Heimwerkerparadies Übergangssystem
Buck 26.10.2010
Ü S-B
Was soll „gemanagt“ werden?
… die Zusammenarbeit der Beteiligten am und im Fördersystem
Buck 6/2015
Wer ist daran beteiligt?
BiBB: Dr. U. Bylinski
ManagementRealität
Berufsbildung: politische
„Großwetterlage“ - Trends
Probleme:
 Übergangssystem – Intransparenz, Ineffektiv, ineffizient
 Matchingprobleme
 Demographie – Fachkräftesicherung
(Re)Aktionen:
 Verbesserung von Übergängen - ÜS-Reformen; „Dschungel“ weg
 Betriebsnähe: so viel wie möglich
 Passungsprobleme lösen - Attraktivität Duale B.-ausbild. erhöhen
- mehr benachteiligte Jugendliche in Ausbildung
- Jugendberufsagenturen
- Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung
Buck 6/2015
II. 1 Gesetzliche Grundlagen
Die Leistungen sind verankert in:
 Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)  Jugendamt,
 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) -> Jobcenter
 Arbeitsförderung (SGB III)  Agentur für Arbeit
 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
 Sozialhilfe (SGB XII)  Eingliederungshilfe (Soz.amt; JA)
 Berufsbildungsgesetz (BBiG/HwO)
 Gesetze der Bundesländer (Schule, etc.)
Buck 6/2015
Ebene der Gesetze : Bund; Länder
Quelle:
A.Strunk
23.02.2011
Buck 19.10.2012
Gesetzliche Grundlagen (1)
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Buck 19.10.2012
Gesetzliche Grundlagen (2)
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Fokus: Eingliederung in Arbeit.
SGB III - Arbeitsförderung
Fokus: Vermeidung von Arbeitslosigkeit
(keinen pädagogischen oder sonst ganzheitlichen Anspruch)
SGB IX - Rehabilitation u.Teilhabe behinderter Menschen
Kapitel 5: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33-41)
-> § 35 Einrichtungen der berufl. Reha; DIA-AM (§33, Absa.4); UB (§38a)
SGB XII - Sozialhilfe
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel: §§ 53 bis 60)
-> § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe
Buck 6/2015
Gesetzliche Grundlagen (3)
Schnittstellenproblematik
 - Verschiedene Sozialgesetzbücher enthalten Regelungen zur
(beruflichen) Integration junger Menschen
 jede „Stelle“ verweist auf die jeweils andere und deren Zuständigkeit
(„Bermudadreieck“)
 Zu wenig systematische Kooperation trotz bestehendem Gebot der
Zusammenarbeit in den einzelnen Gesetzen
(z.B. §18 Abs.1 SGB II; §§9 Abs.3, 9a SGB III; §13 Abs. 4 und §81 Nr.1 SGB VIII)
 Und strukturelle Grenzen auf der lokalen Ebene, insbes. durch:
- Großereignisse auf Bundesebene
- keine Gesetzgebungskompetenz der lokalen Ebene
Buck 6/2015
Gesetzliche Grundlagen (4)
Das Thema: Vorrang - Nachrang
Grundnorm zum Vorrang-Nachrang-Prinzip:§10 Abs.3 SGB VIII.
(Kollisionsnorm):
 SGB III hat Vorrang vor SGB VIII
 SGB VIII hat grundsätzlich Vorrang vor SGB II , ABER:
o SGB VIII ist nachrangig gegenüber Vermittlung (§ 3 Abs. 2 SGB II)
o SGB VIII ist nachrangig gegenüber Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit (§§ 14 bis 16g SGB II)
Buck 6/2015
wer bezahlt was (nicht) - Finanzierung
Förderprogramme (und Finanzierung)

Bund: Bundesministerien (Modellprogramme/-projekte)
BA; BiBB

Bundesländer (Ministerien; Landesjugendpläne)

Landkreis-/kommunale Ebene (AA; JobCenter; JÄ;
Jugendverbände; u.a.)

EU-Ebene (Bundes-/Landes-ESF; Jugend/Bildungsprogramme; APe; etc.)

Stiftungen (Bund, Land, Kommune)
Buck 6/2015
Förderprogramme auf Bundesebene
Bsp. (mit EU-Finanzierung) ab 2014
BMAS
- Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung
- ESF-Integrationsrichtlinie Bund
IsA: Integration statt Ausgrenzung
IdA: Integration durch Austausch
IvAF: Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen
- IQ - Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten
- Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF)
- Betriebliche Perspektive für Langzeitarbeitslose
- Partnerrichtlinie "Wohlfahrtsverbände"
- unternehmensWert: Mensch:
- Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP/FEAD)
Buck 6/2015
Förderprogramme auf Bundesebene
Bsp. (mit EU-Finanzierung) ab 2014
BMBF
- Jobstarter plus
- Bildung integriert
- Bildungsprämie
- Digitale Medien in der beruflichen Bildung
- Zukunft der Arbeit
- VerA (Verhinderung von Ausb.-abbrüchen (BMBF mit SES) [nur nationale Mittel]
BMFSFJ
- JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ): (mit BMUB)
- Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas
- Perspektive Wiedereinstieg
- Ressourcen stärken - Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit MGH
BMUB
- Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern (U25; "grüne Schlüsselkompetenzen„)
Buck 6/2015
II. 2 Unterstützung – Förderbereiche
Arbeitsfelder (SGB II; III; VIII)
(„Regelangebote“)
•
•
•
Berufsorientierung (Schule); Berufseinstiegsbegleitung
Jugendsozialarbeit in der Schule
Berufsvorbereitung
(BA-BvB; schul. BvB); Nachholen des HS; BvB-Reha; BvB-pro;
Produktionsschule, …, EQ)
•
Niedrigschwellige Qualifizierungs- und
Beschäftigungsangebote (Aktivierungshilfen; …)
•
Berufsausbildung
•
•
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Nachqualifizierung
(BAE integr./koop.; A-Reha; bbA; Assistierte Ausbildung; …)
Zudem: FSJ; FÖJ; BFD; europ. Fwd; ökumenischer Fwd; diak. Jahr im Ausland..
Buck 6/2015
II. 2 Angebote
Rechtskreis SGB III
• § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung
• § 48 Berufsorientierungsmaßnahmen
• § 49 Berufseinstiegsbegleitung
• § 51 BvB
• § 53 Vorbereitung auf HS i.R. BvB
• § 54a Einstiegsqualifizierung
• § 75 abH
• § 76 BAE
Buck 6/2015
II. 2 Angebote
Rechtskreis SGB III
Wichtige Details:
§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
* Für die Bezieher von Arbeitslosengeld: Rechtsanspruch auf einen AVGS
zur Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach sechs
Wochen Arbeitslosigkeit.
* Die mögliche Dauer einer betriebsnahen Erprobungsphase bei einem
Arbeitgeber wird von vier auf bis zu sechs Wochen erhöht.
* Für Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schweren
Vermittlungshemmnissen im SGB II wird die mögliche Dauer dieser
Erprobungsphasen auf bis zu zwölf Wochen verlängert.
Buck 6/2015
II. 2 Angebote
Rechtskreis SGB III
•
•
•
•
•
•
•
§ 79 Leistungen Berufsausbildung
§ 80a Förderung Jugendwohnheime
§ 81-87 Förderung berufl. Weiterbildung
§ 93 Gründungszuschuss (neu)
§ 117 Besondere Leistungen (Reha)
§ 130 Assistierte Ausbildung (ab 01.05.2015)
§ 176–184 Zulassung von Trägern und Maßnahmen
i.V.m. § 443 (Übergangsregeln)
Abgeschafft:
ABM (a.F. §§ 260ff ); erweiterte BO (§130, a.F. § 421q)
II. 2 Angebote
Rechtskreis SGB II
• §16 Leistungen zur Eingliederung
§ 16c Leistungen zur Eingl. von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen
§ 16f Freie Förderung
• §18a Zusammenarbeit AA, zkT, gemeinsam Einrichtungen
mit der BA verpflichtend
• § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln
Buck 6/2015
II. 2 Angebote
Rechtskreis SGB II
Wichtige Details:
• § 16d Arbeitsgelegenheiten
Kriterien: „Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität“
Beratung durch den örtlichen Beirat bei Auswahl und Gestaltung
• § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen
Zuschüsse an AG von bis zu 75% des Arbeitsentgelts; Kofi mit Drittmittel
weiter möglich
• § 16f Freie Förderung
* Aufhebung des Aufstockungs- und Umgehungsverbot für
Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schwerwiegenden
Vermittlungshemmnissen
* Kooperative Finanzierungsmodelle (z.B. von Jobc. und Jh) möglich
Buck 6/2015
III. Beispiele Angebote (1)
Arbeitsweltbezogene Einrichtungen (produktionsorientiertes
arbeiten und lernen)
Produktionsschulen (-> BVPS)
Völlig uneinheitliche rechtl. Basis und Finanzierung / Länderspezifik
Jugendwerkstätten (NiS; NRW; He; BY; Sachsen)
Rechtl. Basis und Finanzierung länderspezifisch
BvBpro
für junge Menschen mit komplexem Förderbedarf.
Rechtl. Basis: §§ 51 und 53 SGB SGB III
Umsetzung: Basis Fachkonzept (vom 20.11.2012); in Produktionsschulen,
Jugendwerkstätten oder vergleichbaren Einrichtungen möglich.
Ausschreibung, Vergabe nach VOL/A (freihändige Vergabe möglich)
Finanzierung: BA, wenn sich Dritte mit mind. 50% beteiligen
Buck 6/2015
Beispiel Angebote (2)
Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III)
eine verlässliche und kontinuierliche Dienstleistung,
die flexible und individuell passgenaue Hilfen anbietet
für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf und
für Betriebe
Maßgebliches Kriterium: konkrete individuelle Förderbedarf
Phase I Ausbildungsvorbereitung (fakultativ)
Phase II Ausbildungsbegleitung (obligatorisch)
Angebot durch AA und Jobcenter (Ausschreibung)
Personalschlüssel:
- Ausbildungsbegleiter : Teilnehmenden = 1 : 23 - 25
•
- Sozialpädagogen : Teilnehmenden = 1 : 31 - 33
•
- Lehrkräfte : Teilnehmenden = 1 : 35 – 37
•
Buck 6/2015
AsA
zu Förderfähiger Personenkreis
- lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligt (-> BaE-Erläuterungen) und
- i.d.R. ohne berufl. Erstausbildung und
- mit Ausbildungsreife (-> s. Kriterienkatalog) und Berufseignung und
- nicht vollzeitschulpflichtig und
- i.d.R. unter 25jährig und
- wegen in ihrer Person liegende Gründe…
• auch: Alleinerziehende und Angehörige Pflegende (Teilzeit)
• mit Behinderung, sofern mit AsA der indiv. Förderbedarf abgedeckt werden kann
• auch: AusländerInnen mit Duldungsstatus
Zielgruppenerweiterung bei besonderen Lebensumständen, wenn:
1) Landeskonzept Übergang Schule – Beruf vorhanden
2) eine spezif. Landeskonzeption für AsA vorhanden
3) ein Dritter mit mind. 50 % an Maßnahmekosten beteiligt
Buck 6/2015
Beispiel Angebote (3)
Jugendberufsagenturen
(„Vorläufer“: Arbeitsbündnis Jugend und Beruf (BA))
- zwei zentralen Aspekte:
„rechtskreisübergreifende Finanzierung“ und Datenaustausch“:
konkrete Umsetzung bei den Ländern und Kommunen.
* geltendes Recht reicht aus für rechtssichere und praktikable
Lösungen für die trägerübergreifende Übermittlung von Sozialdaten.
- Keine finanzielle Unterstützung durch Bund (Zusammenarbeit der
Sozialleistungsträger ist eine gesetzliche Aufgabe)
- Länder: sollen Anpassung ihrer Schulgesetze an Koop.erfordernisse prüfen
- Bund: plant mit Ländern Dialog zur Weiterentwicklung von §
13 SGB VIII
Buck 6/2015
Also
 „frühzeitig“ (natürlich individuell angepasst) mit
Jugendlichen zu „Ausbildung/Arbeit“ ins Gespräch
kommen
 auch die JH-nachgelagerten Systeme kennen, um
entsprechend vorbereiten/beraten/begleiten zu
können
Buck 2015
Danke für Ihr
geduldiges mit-denken
[email protected]