Care Leaver Fachtag Stuttgart 24. Juni 2015 AG 3 Übergänge von Care Leaver in Ausbildung und Arbeit Günter Buck, BAG EJSA „ja wo wollen sie denn hin“? I. Ausgangslage zum Übergang Schule-Beruf II. Nützliches Wissen allgemein 1. gesetzliche Grundlagen 2. Unterstützung - Förderbereiche III. Beispiele / Besonderheiten Buck 6/2015 Ü S-B I. „Übergangssystem“ Schule – Beruf Das Förder- und Unterstützungssystem im Übergang Schule – Beruf ist sehr komplex die Rahmenbedingungen sind (oft) nicht klar, und nicht „aus einem Guss“ Buck 6/2015 Ausgangslage Ü S-B o Die Zuständigkeiten für die berufliche und soziale Förderung von Jugendlichen sind zersplittert o drei Rechtssysteme SGB II, III, VIII folgen verschiedenen Logiken o Angebote der Jugendsozialarbeit im § 13 SGB VIII sind nur Solloder Kann-Leistungen o Rückzug der öffentlichen Jugendhilfe aus der berufsbezogenen Integrationsförderung o Jugendsozialarbeit“: Schlusslicht der öffentlichen Aufmerksamkeit o Jugendberufshilfe (Teil der Jugendsozialarbeit ?!) wird durch die Bundesagentur für Arbeit dominiert Buck 6/2015 Systemarchitektur des Berufsbildungssystems: Heimwerkerparadies Übergangssystem Buck 26.10.2010 Ü S-B Was soll „gemanagt“ werden? … die Zusammenarbeit der Beteiligten am und im Fördersystem Buck 6/2015 Wer ist daran beteiligt? BiBB: Dr. U. Bylinski ManagementRealität Berufsbildung: politische „Großwetterlage“ - Trends Probleme: Übergangssystem – Intransparenz, Ineffektiv, ineffizient Matchingprobleme Demographie – Fachkräftesicherung (Re)Aktionen: Verbesserung von Übergängen - ÜS-Reformen; „Dschungel“ weg Betriebsnähe: so viel wie möglich Passungsprobleme lösen - Attraktivität Duale B.-ausbild. erhöhen - mehr benachteiligte Jugendliche in Ausbildung - Jugendberufsagenturen - Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung Buck 6/2015 II. 1 Gesetzliche Grundlagen Die Leistungen sind verankert in: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Jugendamt, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) -> Jobcenter Arbeitsförderung (SGB III) Agentur für Arbeit Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) Sozialhilfe (SGB XII) Eingliederungshilfe (Soz.amt; JA) Berufsbildungsgesetz (BBiG/HwO) Gesetze der Bundesländer (Schule, etc.) Buck 6/2015 Ebene der Gesetze : Bund; Länder Quelle: A.Strunk 23.02.2011 Buck 19.10.2012 Gesetzliche Grundlagen (1) SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe Buck 19.10.2012 Gesetzliche Grundlagen (2) SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende Fokus: Eingliederung in Arbeit. SGB III - Arbeitsförderung Fokus: Vermeidung von Arbeitslosigkeit (keinen pädagogischen oder sonst ganzheitlichen Anspruch) SGB IX - Rehabilitation u.Teilhabe behinderter Menschen Kapitel 5: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33-41) -> § 35 Einrichtungen der berufl. Reha; DIA-AM (§33, Absa.4); UB (§38a) SGB XII - Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel: §§ 53 bis 60) -> § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe Buck 6/2015 Gesetzliche Grundlagen (3) Schnittstellenproblematik - Verschiedene Sozialgesetzbücher enthalten Regelungen zur (beruflichen) Integration junger Menschen jede „Stelle“ verweist auf die jeweils andere und deren Zuständigkeit („Bermudadreieck“) Zu wenig systematische Kooperation trotz bestehendem Gebot der Zusammenarbeit in den einzelnen Gesetzen (z.B. §18 Abs.1 SGB II; §§9 Abs.3, 9a SGB III; §13 Abs. 4 und §81 Nr.1 SGB VIII) Und strukturelle Grenzen auf der lokalen Ebene, insbes. durch: - Großereignisse auf Bundesebene - keine Gesetzgebungskompetenz der lokalen Ebene Buck 6/2015 Gesetzliche Grundlagen (4) Das Thema: Vorrang - Nachrang Grundnorm zum Vorrang-Nachrang-Prinzip:§10 Abs.3 SGB VIII. (Kollisionsnorm): SGB III hat Vorrang vor SGB VIII SGB VIII hat grundsätzlich Vorrang vor SGB II , ABER: o SGB VIII ist nachrangig gegenüber Vermittlung (§ 3 Abs. 2 SGB II) o SGB VIII ist nachrangig gegenüber Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 bis 16g SGB II) Buck 6/2015 wer bezahlt was (nicht) - Finanzierung Förderprogramme (und Finanzierung) Bund: Bundesministerien (Modellprogramme/-projekte) BA; BiBB Bundesländer (Ministerien; Landesjugendpläne) Landkreis-/kommunale Ebene (AA; JobCenter; JÄ; Jugendverbände; u.a.) EU-Ebene (Bundes-/Landes-ESF; Jugend/Bildungsprogramme; APe; etc.) Stiftungen (Bund, Land, Kommune) Buck 6/2015 Förderprogramme auf Bundesebene Bsp. (mit EU-Finanzierung) ab 2014 BMAS - Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung - ESF-Integrationsrichtlinie Bund IsA: Integration statt Ausgrenzung IdA: Integration durch Austausch IvAF: Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen - IQ - Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten - Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF) - Betriebliche Perspektive für Langzeitarbeitslose - Partnerrichtlinie "Wohlfahrtsverbände" - unternehmensWert: Mensch: - Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP/FEAD) Buck 6/2015 Förderprogramme auf Bundesebene Bsp. (mit EU-Finanzierung) ab 2014 BMBF - Jobstarter plus - Bildung integriert - Bildungsprämie - Digitale Medien in der beruflichen Bildung - Zukunft der Arbeit - VerA (Verhinderung von Ausb.-abbrüchen (BMBF mit SES) [nur nationale Mittel] BMFSFJ - JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ): (mit BMUB) - Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas - Perspektive Wiedereinstieg - Ressourcen stärken - Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit MGH BMUB - Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern (U25; "grüne Schlüsselkompetenzen„) Buck 6/2015 II. 2 Unterstützung – Förderbereiche Arbeitsfelder (SGB II; III; VIII) („Regelangebote“) • • • Berufsorientierung (Schule); Berufseinstiegsbegleitung Jugendsozialarbeit in der Schule Berufsvorbereitung (BA-BvB; schul. BvB); Nachholen des HS; BvB-Reha; BvB-pro; Produktionsschule, …, EQ) • Niedrigschwellige Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote (Aktivierungshilfen; …) • Berufsausbildung • • Ausbildungsbegleitende Hilfen Nachqualifizierung (BAE integr./koop.; A-Reha; bbA; Assistierte Ausbildung; …) Zudem: FSJ; FÖJ; BFD; europ. Fwd; ökumenischer Fwd; diak. Jahr im Ausland.. Buck 6/2015 II. 2 Angebote Rechtskreis SGB III • § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung • § 48 Berufsorientierungsmaßnahmen • § 49 Berufseinstiegsbegleitung • § 51 BvB • § 53 Vorbereitung auf HS i.R. BvB • § 54a Einstiegsqualifizierung • § 75 abH • § 76 BAE Buck 6/2015 II. 2 Angebote Rechtskreis SGB III Wichtige Details: § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung * Für die Bezieher von Arbeitslosengeld: Rechtsanspruch auf einen AVGS zur Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit. * Die mögliche Dauer einer betriebsnahen Erprobungsphase bei einem Arbeitgeber wird von vier auf bis zu sechs Wochen erhöht. * Für Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen im SGB II wird die mögliche Dauer dieser Erprobungsphasen auf bis zu zwölf Wochen verlängert. Buck 6/2015 II. 2 Angebote Rechtskreis SGB III • • • • • • • § 79 Leistungen Berufsausbildung § 80a Förderung Jugendwohnheime § 81-87 Förderung berufl. Weiterbildung § 93 Gründungszuschuss (neu) § 117 Besondere Leistungen (Reha) § 130 Assistierte Ausbildung (ab 01.05.2015) § 176–184 Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.V.m. § 443 (Übergangsregeln) Abgeschafft: ABM (a.F. §§ 260ff ); erweiterte BO (§130, a.F. § 421q) II. 2 Angebote Rechtskreis SGB II • §16 Leistungen zur Eingliederung § 16c Leistungen zur Eingl. von Selbständigen § 16d Arbeitsgelegenheiten § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16f Freie Förderung • §18a Zusammenarbeit AA, zkT, gemeinsam Einrichtungen mit der BA verpflichtend • § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln Buck 6/2015 II. 2 Angebote Rechtskreis SGB II Wichtige Details: • § 16d Arbeitsgelegenheiten Kriterien: „Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität“ Beratung durch den örtlichen Beirat bei Auswahl und Gestaltung • § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen Zuschüsse an AG von bis zu 75% des Arbeitsentgelts; Kofi mit Drittmittel weiter möglich • § 16f Freie Förderung * Aufhebung des Aufstockungs- und Umgehungsverbot für Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen * Kooperative Finanzierungsmodelle (z.B. von Jobc. und Jh) möglich Buck 6/2015 III. Beispiele Angebote (1) Arbeitsweltbezogene Einrichtungen (produktionsorientiertes arbeiten und lernen) Produktionsschulen (-> BVPS) Völlig uneinheitliche rechtl. Basis und Finanzierung / Länderspezifik Jugendwerkstätten (NiS; NRW; He; BY; Sachsen) Rechtl. Basis und Finanzierung länderspezifisch BvBpro für junge Menschen mit komplexem Förderbedarf. Rechtl. Basis: §§ 51 und 53 SGB SGB III Umsetzung: Basis Fachkonzept (vom 20.11.2012); in Produktionsschulen, Jugendwerkstätten oder vergleichbaren Einrichtungen möglich. Ausschreibung, Vergabe nach VOL/A (freihändige Vergabe möglich) Finanzierung: BA, wenn sich Dritte mit mind. 50% beteiligen Buck 6/2015 Beispiel Angebote (2) Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) eine verlässliche und kontinuierliche Dienstleistung, die flexible und individuell passgenaue Hilfen anbietet für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf und für Betriebe Maßgebliches Kriterium: konkrete individuelle Förderbedarf Phase I Ausbildungsvorbereitung (fakultativ) Phase II Ausbildungsbegleitung (obligatorisch) Angebot durch AA und Jobcenter (Ausschreibung) Personalschlüssel: - Ausbildungsbegleiter : Teilnehmenden = 1 : 23 - 25 • - Sozialpädagogen : Teilnehmenden = 1 : 31 - 33 • - Lehrkräfte : Teilnehmenden = 1 : 35 – 37 • Buck 6/2015 AsA zu Förderfähiger Personenkreis - lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligt (-> BaE-Erläuterungen) und - i.d.R. ohne berufl. Erstausbildung und - mit Ausbildungsreife (-> s. Kriterienkatalog) und Berufseignung und - nicht vollzeitschulpflichtig und - i.d.R. unter 25jährig und - wegen in ihrer Person liegende Gründe… • auch: Alleinerziehende und Angehörige Pflegende (Teilzeit) • mit Behinderung, sofern mit AsA der indiv. Förderbedarf abgedeckt werden kann • auch: AusländerInnen mit Duldungsstatus Zielgruppenerweiterung bei besonderen Lebensumständen, wenn: 1) Landeskonzept Übergang Schule – Beruf vorhanden 2) eine spezif. Landeskonzeption für AsA vorhanden 3) ein Dritter mit mind. 50 % an Maßnahmekosten beteiligt Buck 6/2015 Beispiel Angebote (3) Jugendberufsagenturen („Vorläufer“: Arbeitsbündnis Jugend und Beruf (BA)) - zwei zentralen Aspekte: „rechtskreisübergreifende Finanzierung“ und Datenaustausch“: konkrete Umsetzung bei den Ländern und Kommunen. * geltendes Recht reicht aus für rechtssichere und praktikable Lösungen für die trägerübergreifende Übermittlung von Sozialdaten. - Keine finanzielle Unterstützung durch Bund (Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger ist eine gesetzliche Aufgabe) - Länder: sollen Anpassung ihrer Schulgesetze an Koop.erfordernisse prüfen - Bund: plant mit Ländern Dialog zur Weiterentwicklung von § 13 SGB VIII Buck 6/2015 Also „frühzeitig“ (natürlich individuell angepasst) mit Jugendlichen zu „Ausbildung/Arbeit“ ins Gespräch kommen auch die JH-nachgelagerten Systeme kennen, um entsprechend vorbereiten/beraten/begleiten zu können Buck 2015 Danke für Ihr geduldiges mit-denken [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc