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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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VHS-Honorarkräfte: Anspruch auf Urlaubsentgelt
2015.44
Ein Anspruch für Honorarkräfte auf Urlaubsentgelt (bezahlten Urlaub) entsteht aufgrund der gesetzlichen
Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), und hier nach den §§ 3 (Dauer des Urlaubs) und 5 (Teilurlaub) in
Verbindung mit § 1 („Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“). Laut § 3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaub bei einer 6-Tage-Woche insgesamt 24 Tage (bei einer 5Tage-Woche dementsprechend 20 Urlaubstage, bei 4 Tagen 16 Urlaubstage, usw.). Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate
besteht (§ 4 BUrlG). Maßgeblich ist § 2 Satz 2 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG): Danach gelten Personen,
die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind,
wie bspw. VHS-Honorarkräfte, als Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes: „Arbeitnehmer im
Sinne des Gesetzes Arbeiter und Angestellte (sind) sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (…)“. (siehe hierzu auch § 12a Tarifvertragsgesetz).
Beschäftigte sind arbeitnehmerähnliche Personen, wenn mindestens 50 Prozent ihres Gesamteinkommens
bei einem Arbeitgeber erzielt werden. Kann der Urlaub vor Beendigung der Beschäftigung (z.B. Kündigung)
vom Arbeitgeber nicht mehr gewährt werden, besteht ein Abgeltungsanspruch.
Wichtig ist, dass Honorarkräfte ihren Urlaub immer innerhalb des laufenden Urlaubsjahres geltend machen
sollten, d.h. einen entsprechenden Antrag auf den Jahresurlaub stellen. Sollte dies nicht mehr möglich sein,
muss bis 31.12. ein Antrag auf Übertragung des Urlaubs auf das nächste Urlaubsjahr gestellt werden, da der
Urlaubsanspruch sonst verfällt.
Die GEW stellt ihren Mitgliedern ein Musterschreiben zur Beantragung von Urlaub bzw. zur Übertragung des
Urlaubs auf das nächste Urlaubsjahr bereit (siehe Anlage).
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft  Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nünningstr. 11  45141 Essen  Telefon 0201/2 94 03-01  Telefax 0201/2 94 03-51
Redaktion: J. Abebrese
Datum: 19.10.2015
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An die VHS-Leitung…
Betr.: Antrag auf Erholungsurlaub
Sehr geehrte/r Frau/Herr,
hiermit beantrage ich Erholungsurlaub in der Zeit vom __________ bis _________.
Ich bitte um Anrechnung des Urlaubs auf das Urlaubsjahr 2015.
Hilfsweise bitte ich um Anrechnung des Urlaubs auf die unterrichtsfreie Zeit in der Zeit vom_______
bis________.
Rein vorsorglich beantrage ich die Übertragung des Urlaubs auf das Urlaubsjahr 2016 für den Fall, dass im
laufenden Urlaubsjahr der Urlaub nicht wie beantragt bewilligt wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)