Martin Luther: „Zwei-Reiche

Martin Luther: „Zwei-Reiche-Lehre“
Luther unterscheidet bei der Frage nach dem Gehorsam zwischen weltlichem und geistlichem Herrschaftsanspruch:
Weltliches Regiment
(Uneigentliches Regiment Gottes)
Geistliches Regiment
(Eigentliches Regiment Gottes)
Zweck
Erhaltungsordnung
Umgang mit Unrecht/Sünden
Erlösungsordnung
Vergebung der Sünden
Dauer
Bis zur Wiederkunft Christi
Über die Wiederkunft Christi
hinaus bis in alle Ewigkeit
Mittel
Gesetze, staatliche Gewalt, Strafe
Predigt, Liebe, Freiwilligkeit
Träger
Staatliche Regierungen
oder andere zuständige Autoritäten (z.B. UNO)
Kirche
Heute: Christen sind Staatsbürger und Gläubige gleichzeitig. Sie müssen beide Regimenter klar voneinander unterscheiden. Die Regimenter sind jedoch nicht trennbar. Das heißt: Auch als Staatsbürger habe ich die Pflicht, staatliche Vorgaben und staatliches Handeln stets nach christlichen Gesichtspunkten zu überprüfen.
© S. Bernoth