Martin Luther: „Zwei-Reiche-Lehre“ Luther unterscheidet bei der Frage nach dem Gehorsam zwischen weltlichem und geistlichem Herrschaftsanspruch: Weltliches Regiment (Uneigentliches Regiment Gottes) Geistliches Regiment (Eigentliches Regiment Gottes) Zweck Erhaltungsordnung Umgang mit Unrecht/Sünden Erlösungsordnung Vergebung der Sünden Dauer Bis zur Wiederkunft Christi Über die Wiederkunft Christi hinaus bis in alle Ewigkeit Mittel Gesetze, staatliche Gewalt, Strafe Predigt, Liebe, Freiwilligkeit Träger Staatliche Regierungen oder andere zuständige Autoritäten (z.B. UNO) Kirche Heute: Christen sind Staatsbürger und Gläubige gleichzeitig. Sie müssen beide Regimenter klar voneinander unterscheiden. Die Regimenter sind jedoch nicht trennbar. Das heißt: Auch als Staatsbürger habe ich die Pflicht, staatliche Vorgaben und staatliches Handeln stets nach christlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. © S. Bernoth
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