Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst 10/24/2015 EBM 2 EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab – EBM Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist die Grundlage von § 87 Abs.1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bewertungsausschuss nach § 87 Abs.3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen werden zu Lasten der KK (über die jeweilige KV ) über die Gesundheitskarte abgerechnet. 10/24/2015 EBM 3 EBM Der EBM ist in 7 Teile gegliedert: Teil I Allgemeine Bestimmungen Teil II Arztgruppen übergreifende allgemeine Leistungen Teil III Arztgruppen spezifische Leistungen Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen Kostenpauschalen Anhänge Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen Teil IV Teil V Teil VI Teil VII 10/24/2015 EBM 4 EBM 01-02 Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen 03-27 Arztgruppenspezifische Leistungen (08-Gynäkologe) 30 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Allergologie 31 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. ambulante, belegärztliche Operationen, Anästhesien 32 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Labordiagnostik 33 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Ultraschalldiagnostik 34 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Radiologie, CT, MRT 35 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Psychotherapie 36 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z.B. belegärztliche Leistungen 40 Pauschalerstattungen 10/24/2015 EBM 5 Folgende Ziffern stehen für bestimmte EBMKapitel: 01-02 Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen 03-27 Arztgruppenspezifische Leistungen (08-Gynäkologe) 30 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Allergologie 31 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. ambulante, belegärztliche Operationen, Anästhesien 32 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Labordiagnostik 33 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Ultraschalldiagnostik 34 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Radiologie, CT, MRT 35 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z. B. Psychotherapie 36 Arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen z.B. belegärztliche Leistungen 40 Pauschalerstattungen 10/24/2015 EBM 6 Definition KBV zum EBM Behandlungsfall: Ein Behandlungsfall ist die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse. (§ 21 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 25 Abs. 1 EKV)Quelle: www.kbv.de 10/24/2015 EBM 7 Definition KBV zum EBM Arztfall Umfasst die Behandlung desselben Versicherten durch denselben an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse unabhängig von der Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte. (§ 21 Abs. 1b BMV-Ä bzw. in § 25 Abs. 1b EKV)Quelle: www.kbv.de 10/24/2015 EBM 8 Definition KBV zum EBM Betriebsstättenfall: Umfasst die Behandlung desselben Versicherten in einem Kalendervierteljahr durch einen oder mehrere Ärzte derselben Betriebsstätte oder derselben Nebenbetriebsstätte zu Lasten derselben Krankenkasse unabhängig vom behandelnden Arzt. (§ 21 Abs. 1a BMV-Ä bzw. in § 25 Abs. 1a EKV)Quelle: www.kbv.de 10/24/2015 EBM 9 Obligate Leistungsinhalte Diese Leistungen, die nach einer Gebührenordnungsposition benannt sind müssen alle verpflichtend erbracht werden, um diese GOP abrechnen zu können. Bei Fehlen auch nur einer einzigen Leistung kann die GOP nicht abgerechnet werden. 10/24/2015 EBM 10 Fakultative Leistungsinhalte Sind Teilleistungen einer GOP, die zu einer definierten Leistung dazugehören, die aber grundsätzlich oder teilweise nicht erbracht werden müssen, aber können. Der Arzt muss die Leistung vorhalten, d.h. er muss in der Lage sein, die Leistung zu erbringen. Werden Leistungen erbracht, besteht darüber Dokumentationspflicht. 10/24/2015 EBM 11 Versichertenpauschale Patienten kommen mit der eGK in die Praxis Patienten kommen mit einer Überweisung des Facharztes in die Praxis Patienten kommen in Vertretung für einen anderen Arzt in die Praxis Patienten kommen mit einer Überweisung eines anderen hausärztlich tätigen Arztes in die Praxis Versichertenpauschale GOP 03000 Hausärztliche Kinderärzte GOP 04000 10/24/2015 EBM 12 Versichertenpauschale Bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (LJ): autom. 03001 Vom 5. LJ bis zum vollendeten 18. LJ: autom. 03002 Vom 19. LJ bis zum vollendeten 54. LJ: autom. 03003 Vom 55. LJ bis zum vollendeten 75. LJ: autom. 03004 Vom 76. Lebensjahr autom. 03005 10/24/2015 EBM 13 Verwaltungskomplex GOP 01430 Ausstellung von Wiederholungsrezepten/ Überweisungsschein ohne persönlichen Arzt- Pat.Kontakt. Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal. Die GOP 01430 ist im Arztfall nicht neben anderen GOP und nicht mehrfach am selben Tag berechnungsfähig. 10/24/2015 EBM 14 Chronikerpauchale Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der GOP 03000/04000 zur Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung. GOP 03220 / 04220 1. persönlicher APK 1 x im Behandlungsfall 2. persönlicher APK 1 x im Behandlungsfall GOP 03221/ 04221 10/24/2015 EBM 15 Chronikerpauschale Vorliegen mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung. Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung. Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt vor, wenn im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt gemäß den Allgemeinen Bestimmungen 4.3.1 pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. Ohne Voraussetzung der kontinuierlichen ärztlichen Behandlung. Neugeborene und Säuglinge 10/24/2015 EBM 16 Chronikerpauschale Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt auch vor, wenn der Patient mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung seinen ihn betreuenden Hausarzt gewechselt hat. In diesem Fall muss der die hausärztliche Betreuung übernehmende Hausarzt die bei einem anderen Hausarzt stattgefundenen Arzt-Patienten-Kontakte dokumentieren. Bei Hausarztwechsel sind die Chronikerpauschalen mit „H“ zu kennzeichnen Dauer der Kennzeichnung: aktuelles Quartal + drei folgende Quartale 10/24/2015 EBM 17 Vorhaltepauschale das Vorhalten von Praxisstrukturen für die Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung GOP 03040 / 04040 Einmal im Behandlungsfall (Bedeutet für die Praxis keinen Aufwand, die sog. Vorhaltepauschale wird von der KV automatisch zugesetzt) 10/24/2015 EBM 18 Vorhaltepauschalen und Chronikerzuschlag Bei diesen Leistungen gibt es keine Pauschalen Behandlung krebskranker Pat. nach der Onkologie-Vereinbarung Phlebologie (EBM-Abschnitt 30.5) Schmerztherapie nach EBM-Abschnitt 30.7. z.B. Akupunktur Schlafstörungsdiagnostik (EBM-Abschnitt 30.9) Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson(GOP 3511 bis 35113 Hypnose ( GOP 35120 ) Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung einer psychotherapeutischen Kurzzeittherapie ( GOP 35130 ) und ( GOP 35131 ) Biographische Anamnese, vertiefte Exploration ( GOP 35140 bis 35142 ) Probatorische Sitzung ( GOP 35150 ) Antragspflichtige Leistungen der Psychotherapie ( EBM-Abschnitt 35.2 ) Leistungen aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich ( §6 Anlage 5 Bundesmantelverträge ) 10/24/2015 EBM 19 Gesprächsleistungen Problemorientiertes ärztliches Gespräch das Aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist. GOP 03230 / 04230 Gespräch von mindestens 10 Minuten Dauer/ je vollendete 10 Minuten 19 Minuten 1 x GOP --- 21 Minuten 2 x GOP Cave es gibt eine Mengenbegrenzung Jede Praxis erhält ein quartal-bezogenes Gesprächskontingent von 4,50 Euro pro Behandlungsfall 10/24/2015 EBM 20 Leistungen im organisierten Notdienst Erster persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK ) im organisierten Notfalldienst GOP 01210 Notfallpauschale zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr ( werktags ) (Außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzl. Feiertagen und am 24.12 und 31.12 ) Die Uhrzeit der Inanspruchnahme ist anzugeben. GOP 01212 Notfallpauschale zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr des Folgetages, sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzl. Feiertagen und am 24.12. und 31.12. Die Uhrzeit der Inanspruchnahme ist anzugeben. 10/24/2015 EBM 21 Leistungen im organisierten Notdienst Jeder weitere persönliche und /oder telefonischer APK im organisierten Notfalldienst GOP 01214 Notfallpauschale zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr GOP 01216 Notfallpauschale zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr An Samstagen, Sonntagen und gesetzl. Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr GOP 01218 Notfallpauschale zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr An Samstagen, Sonntagen und gesetzl. Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr Die Uhrzeit der Inanspruchnahme ist anzugeben. 10/24/2015 EBM 22 Leistungen im organisierten Notdienst GOP 01418 Besuch im organisierten Notfalldienst Die Uhrzeit ist anzugeben Hausbesuche zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr ( Nacht ) werden mit „N“ gekennzeichnet GOP 01418N Gefahrenen Doppelkilometer–einfache Fahrstrecke 10/24/2015 EBM 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 10/24/2015 EBM 24
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