1.1 Das Beklettern der Wände ist nur in Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet. 1.2 Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Hallenbereich untersagt. 1.3 Bitte achtet im gesamten Hallenbereich auf Sauberkeit und entsorgt sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnisse. Dies gilt auch im Außenbereich, insbesondere für Zigarettenkippen. 2.1 Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des blöckle sind nur gestattet, wenn eine gültige Eintrittskarte käuflich erworben wurde. Die aktuell gültigen Preise für die Benutzung der Anlage können dem Aushang sowie unserer Website entnommen werden. 2.2 Die Boulderanlagen dürfen nur während der offiziellen Öffnungszeiten genutzt werden. Im Falle eingeschränkter Öffnungszeiten, bspw. aufgrund von Veranstaltungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Entsprechende Termine werden rechtzeitig auf unserer Website angekündigt. 3.1 Kindern unter 6 Jahren ist die Nutzung des Boulderbereichs nicht gestattet, der Aufenthalt im Kinderbereich kann nur unter Aufsicht erfolgen. 3.2 Kinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 13. Lebensjahr dürfen die Boulderanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer mit der Aufsicht bevollmächtigten, volljährigen Person nutzen und sind während der gesamten Dauer des Hallenaufenthaltes zu beaufsichtigen. 3.3 Der Aufenthalt im Trainingsbereich ist Kindern unter 14 Jahren nicht gestattet. 3.4 Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen auch allein im blöckle klettern, sofern eine unterzeichnete schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Erziehungsberechtigten vorliegt. Hierzu ist das Formular „Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten“ zu verwenden, welches an der Theke erhältlich ist oder auf unserer Website heruntergeladen werden kann. 3.5 Bei Gruppenveranstaltungen verpflichtet sich die bevollmächtigte Aufsichtsperson mit ihrer Unterschrift zur Sicherstellung der Benutzungsregeln durch alle Gruppenmitglieder. Die Namen der Gruppenmitglieder müssen schriftlich auf der 1 Rückseite der Nutzungsbedingungen aufgeführt sein. Gruppenleiter können nur dann die Aufsicht übernehmen, wenn sie die Volljährigkeit erreicht haben. 3.6 Gruppen mit mehr als 5 Personen (bspw. Kindergeburtstage) müssen sich mindestens 2 Tage vorher bei uns anmelden. 4.1 Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die auch bei Einhaltung aller Regeln durch den Betreiber sowie der Anwendung großer Vorsicht durch den Benutzer nicht restlos verhindert werden können. Der Hallenaufenthalt und die Benutzung der Boulderanlagen im blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr! 4.2 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. für die ihnen anvertrauten Personen. 5.1 Die Kletterwände, Ausstiege sowie der Umlauf unserer Boulderanlage sind kein Spielbereich! Spielen und Herumtoben im Bereich der Kletterwände und auf den Fallschutzmatten stellt eine direkte Gefahr für die Kinder und die Kletterer dar und ist deshalb nicht gestattet. Die Aufsichtsperson muss für entsprechendes Verhalten der beaufsichtigten Kinder Sorge tragen. 5.2 Jede Route darf immer nur von einer Person beklettert werden, es darf nicht übereinander geklettert werden. 5.3 Achtet darauf, euch nicht im Sturzbereich von Kletterern aufzuhalten. Eine Ausnahme hiervon stellt selbstverständlich das Spotten dar. 5.4 Auf besondere Vorsicht ist beim Ausstieg aus allen aussteigbaren Routen im vorderen Hallenteil zu achten. Dem Benutzer ist bewusst, dass der jeweilige Ausstieg den höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der obersten Wandflächen und Plateaus muss mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen. Angebrachte Leitern/Sprossen dienen ausschließlich dem Abstieg. Im hinteren Hallenteil ist das Aussteigen prinzipiell untersagt. 5.5 Das Klettern ist grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Boulderwänden erlaubt. Das Beklettern sonstiger Bestandteile der Immobilie (bspw. Stahlträger) ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss von der Benutzung der Boulderanlage. 5.6 Zum Zwecke von Umbau, Neugestaltung oder Wartung gesperrte Segmente dürfen nicht beklettert werden. 5.7 Im gesamten Boulderbereich sind ausschließlich Trinkbehältnisse aus Kunststoff zugelassen. Geschirr und Gläser müssen im Bistro bleiben. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen werden. 2 5.8 Schmuck, insbesondere Halsketten und Fingerringe, sind grundsätzlich abzunehmen, um Verletzungen zu vermeiden. 5.9 Nach dem Konsum von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen ist das Klettern in der gesamten Anlage verboten! 5.10 Die Benutzer unserer Anlage haben größtmögliche Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen und sämtliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Gefährdung Dritter führen könnten. 5.11 Jeder Unfall, bei dem eine Person zu Schaden gekommen ist, muss umgehend dem Personal gemeldet werden. 5.12 Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 5.13 Die Betreiber lehnen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. 6.1 Im blöckle kommen ausschließlich künstliche Klettergriffe zum Einsatz. Die Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können. Die Betreiber übernehmen keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe, die Benutzer tragen diesbezüglich jedes Risiko selbst. 6.2 Beschädigte oder lose Griffe und andere Mängel sind umgehend dem Personal mitzuteilen. 6.3 Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. 7.1 Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des entliehenen Gegenstandes ist der Entleiher verpflichtet, diesen zum gelisteten Preis zu ersetzen. 7.2 Die Leihgebühr bezieht sich auf die Nutzungsdauer von einem Kalendertag. 8.1 Auf Garderobe und Wertsachen ist selbst zu achten, für Beschädigungen und Diebstahl übernehmen die Betreiber keine Haftung. Auch abschließbare Spinde obliegen der Nutzung auf eigene Gefahr. 8.2 Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selbst zu tragen. Die Betreiber übernehmen hierfür keine Haftung. Von den gesetzlichen Haftungsbestimmungen abgesehen, unternehmen die Besucher der Boulderanlage den Sport auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht. Bei Verstößen 3 gegen die genannten und allgemein gültigen Benutzerregeln haftet die blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH für keinerlei Schäden. 9.1 Das Hausrecht über die Kletteranlagen obliegt den Gesellschaftern der blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH und den von ihnen bevollmächtigten Personen. 9.2 Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen im blöckle kann zeitweise oder zum andauernden Hausverbot führen. Des Weiteren behalten wir uns vor, im Falle von Zuwiderhandlungen weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, geltend zu machen. 4
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