1.1 Das Beklettern der Wände ist nur in Kletterschuhen oder

1.1 Das Beklettern der Wände ist nur in Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen
gestattet.
1.2 Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Hallenbereich untersagt.
1.3 Bitte achtet im gesamten Hallenbereich auf Sauberkeit und entsorgt sämtliche
Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnisse. Dies gilt auch im Außenbereich,
insbesondere für Zigarettenkippen.
2.1 Klettern und der Aufenthalt im Boulderbereich des blöckle sind nur gestattet, wenn
eine gültige Eintrittskarte käuflich erworben wurde. Die aktuell gültigen Preise für die
Benutzung der Anlage können dem Aushang sowie unserer Website entnommen
werden.
2.2 Die Boulderanlagen dürfen nur während der offiziellen Öffnungszeiten genutzt
werden. Im Falle eingeschränkter Öffnungszeiten, bspw. aufgrund von
Veranstaltungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
Entsprechende Termine werden rechtzeitig auf unserer Website angekündigt.
3.1 Kindern unter 6 Jahren ist die Nutzung des Boulderbereichs nicht gestattet, der
Aufenthalt im Kinderbereich kann nur unter Aufsicht erfolgen.
3.2 Kinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 13. Lebensjahr dürfen die
Boulderanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer mit der
Aufsicht bevollmächtigten, volljährigen Person nutzen und sind während der
gesamten Dauer des Hallenaufenthaltes zu beaufsichtigen.
3.3 Der Aufenthalt im Trainingsbereich ist Kindern unter 14 Jahren nicht gestattet.
3.4 Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen auch allein im blöckle
klettern, sofern eine unterzeichnete schriftliche Einverständniserklärung eines
gesetzlichen Erziehungsberechtigten vorliegt. Hierzu ist das Formular
„Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten“ zu verwenden, welches an der
Theke erhältlich ist oder auf unserer Website heruntergeladen werden kann.
3.5 Bei Gruppenveranstaltungen verpflichtet sich die bevollmächtigte Aufsichtsperson
mit ihrer Unterschrift zur Sicherstellung der Benutzungsregeln durch alle
Gruppenmitglieder. Die Namen der Gruppenmitglieder müssen schriftlich auf der
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Rückseite der Nutzungsbedingungen aufgeführt sein. Gruppenleiter können nur
dann die Aufsicht übernehmen, wenn sie die Volljährigkeit erreicht haben.
3.6 Gruppen mit mehr als 5 Personen (bspw. Kindergeburtstage) müssen sich mindestens
2 Tage vorher bei uns anmelden.
4.1 Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die auch bei Einhaltung aller
Regeln durch den Betreiber sowie der Anwendung großer Vorsicht durch den
Benutzer nicht restlos verhindert werden können. Der Hallenaufenthalt und die
Benutzung der Boulderanlagen im blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH erfolgt
daher ausschließlich auf eigene Gefahr!
4.2 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. für die ihnen
anvertrauten Personen.
5.1 Die Kletterwände, Ausstiege sowie der Umlauf unserer Boulderanlage sind kein
Spielbereich! Spielen und Herumtoben im Bereich der Kletterwände und auf den
Fallschutzmatten stellt eine direkte Gefahr für die Kinder und die Kletterer dar und ist
deshalb nicht gestattet. Die Aufsichtsperson muss für entsprechendes Verhalten der
beaufsichtigten Kinder Sorge tragen.
5.2 Jede Route darf immer nur von einer Person beklettert werden, es darf nicht
übereinander geklettert werden.
5.3 Achtet darauf, euch nicht im Sturzbereich von Kletterern aufzuhalten. Eine Ausnahme
hiervon stellt selbstverständlich das Spotten dar.
5.4 Auf besondere Vorsicht ist beim Ausstieg aus allen aussteigbaren Routen im vorderen
Hallenteil zu achten. Dem Benutzer ist bewusst, dass der jeweilige Ausstieg den
höchsten Punkt der Wand markiert. Das Begehen der obersten Wandflächen und
Plateaus muss mit größtmöglicher Achtsamkeit erfolgen. Angebrachte
Leitern/Sprossen dienen ausschließlich dem Abstieg. Im hinteren Hallenteil ist das
Aussteigen prinzipiell untersagt.
5.5 Das Klettern ist grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Boulderwänden
erlaubt. Das Beklettern sonstiger Bestandteile der Immobilie (bspw. Stahlträger) ist
verboten und führt zum sofortigen Ausschluss von der Benutzung der Boulderanlage.
5.6 Zum Zwecke von Umbau, Neugestaltung oder Wartung gesperrte Segmente dürfen
nicht beklettert werden.
5.7 Im gesamten Boulderbereich sind ausschließlich Trinkbehältnisse aus Kunststoff
zugelassen. Geschirr und Gläser müssen im Bistro bleiben. Auf die Fallschutzmatten
dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen werden.
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5.8 Schmuck, insbesondere Halsketten und Fingerringe, sind grundsätzlich abzunehmen,
um Verletzungen zu vermeiden.
5.9 Nach dem Konsum von Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen
ist das Klettern in der gesamten Anlage verboten!
5.10
Die Benutzer unserer Anlage haben größtmögliche Rücksicht auf andere
Besucher zu nehmen und sämtliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer
Gefährdung Dritter führen könnten.
5.11
Jeder Unfall, bei dem eine Person zu Schaden gekommen ist, muss umgehend
dem Personal gemeldet werden.
5.12
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
5.13
Die Betreiber lehnen explizit die Haftung ab, wenn diese Regeln nicht
eingehalten werden.
6.1 Im blöckle kommen ausschließlich künstliche Klettergriffe zum Einsatz. Die Benutzer
sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und
im ungünstigsten Falle brechen können. Die Betreiber übernehmen keine Gewähr für
die Festigkeit der angebrachten Griffe, die Benutzer tragen diesbezüglich jedes Risiko
selbst.
6.2 Beschädigte oder lose Griffe und andere Mängel sind umgehend dem Personal
mitzuteilen.
6.3 Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht
erlaubt.
7.1 Entliehenes Material ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des
entliehenen Gegenstandes ist der Entleiher verpflichtet, diesen zum gelisteten Preis
zu ersetzen.
7.2 Die Leihgebühr bezieht sich auf die Nutzungsdauer von einem Kalendertag.
8.1 Auf Garderobe und Wertsachen ist selbst zu achten, für Beschädigungen und
Diebstahl übernehmen die Betreiber keine Haftung. Auch abschließbare Spinde
obliegen der Nutzung auf eigene Gefahr.
8.2 Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selbst zu
tragen. Die Betreiber übernehmen hierfür keine Haftung. Von den gesetzlichen
Haftungsbestimmungen abgesehen, unternehmen die Besucher der Boulderanlage
den Sport auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für
Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht. Bei Verstößen
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gegen die genannten und allgemein gültigen Benutzerregeln haftet die blöckle
Boulderzentrum Ravensburg GmbH für keinerlei Schäden.
9.1 Das Hausrecht über die Kletteranlagen obliegt den Gesellschaftern der blöckle
Boulderzentrum Ravensburg GmbH und den von ihnen bevollmächtigten Personen.
9.2 Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen im blöckle kann zeitweise oder zum
andauernden Hausverbot führen. Des Weiteren behalten wir uns vor, im Falle von
Zuwiderhandlungen weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, geltend zu
machen.
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