P33 – Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP) Department of Science & Technology (Govt. of India) Ausschreibung PPP Indien - DST 2016/2017 Abkommen Das Programm ‚Projektbezogener Personenaustausch mit Indien’ ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das 1998 zwischen dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Department of Science and Technology (DST), vereinbart wurde. Wer sind die Geldgeber? Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf indischer Seite wird das Programm durch das Department of Science and Technology (DST) der indischen Regierung gefördert. Welche Ziele hat das Programm? Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen indischen und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm ‚Projektbezogener Personenaustausch’ sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten). Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind erwünscht. Welche Zielgruppen werden gefördert? Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Postdoktorand/inn/en und Doktorand/inn/en. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen und promovierte Wissenschaftler/innen für ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Programm steht den Fachdisziplinen Agrarwissenschaft, Veterinärmedizin, Forstwissenschaft, Ingenieurwissenschaften, Geowissenschaften, Mathematik, Theoretische Computerwissenschaften, Informatik, Medizin, Lebenswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Tierwissenschaften, Ernährungswissenschaften, Physik, Materialwissenschaften und Chemie offen. Welche Antragsvoraussetzungen gelten? Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Es genügt nicht, wissenschaftliche Fragestellungen allgemeiner Art aufzubereiten, derer sich die beiden Forschergruppen annehmen wollen. Die Grundfinanzierung des Projektes muss gewährleistet sein. Der Förderantrag kann vom DAAD dann berücksichtigt werden, wenn ein Parallelantrag des indischen Kooperationspartners bei dem Department of Science and Technology vorliegt. Dabei muss jeweils klar dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben von der deutschen und der ausländischen Seite übernommen werden. Die wissenschaftlichen Ziele des Projekts sowie der Projekttitel muss in beiden, bei DAAD und DST, eingereichten Anträgen vollkommen identisch sein. Wie lange wird ein Projekt gefördert? Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre. Für den Fall, dass der Antragssteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sichergestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das Projekt weitergeführt wird. Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD und DST die entsprechenden Haushaltsmittel durch den jeweiligen Geldgeber zur Verfügung gestellt werden. Welche Maßnahmen werden gefördert? Aus Mitteln des Programms ‚Projektbezogener Personenaustausch‘ werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt. Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und Nachwuchswissenschaftler/innen. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden. Im Rahmen der Projektlaufzeit (01.01.2016 bis 31.12.2017) können insgesamt 4 Reisen der deutschen Projektteilnehmer und 4 Reisen der indischen Projektteilnehmer gefördert werden. Der einzelne Projekteilnehmer darf max. 1 Reise pro Kalenderjahr unternehmen. Die Anzahl und Dauer der Reisen auf deutscher und indischer Seite muss ausgeglichen und die Gegenseitigkeit der Besuche sichergestellt sein. Der DAAD übernimmt in Form von Förderpauschalen die Mobilität der Mitglieder der deutschen Forschergruppe zu der ausländischen Partnereinrichtung und die Aufenthaltskosten der Mitglieder der ausländischen Forschergruppe in Deutschland. Das DST übernimmt die Reisekosten der Mitglieder der indischen Forschergruppe und die Aufenthaltskosten der Mitglieder der deutschen Forschergruppe in Indien. Was ist nicht zuwendungsfähig? Nicht gefördert werden können: Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-indischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen reine Ausbildungsvorhaben bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen Sprachkurse Individualstipendien Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten) Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen sowie Personalkosten reine Seminarveranstaltungen Kongressteilnahmen Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Anträge werden auf beiden Seiten von unabhängigen Auswahlkommissionen evaluiert. Die Endauswahl wird gemeinsam von DST und DAAD durchgeführt. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind: Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik) Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und Innovationsgrad des Projektes) Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche) Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.) Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n Weitere Kriterien sind: Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Bitte beachten Sie den Leitfaden_zur_Antragsstellung.doc Der Antrag ist in englischer Sprache einzureichen. Das maximale Antragsvolumen beträgt pro Projekt und Jahr 5.200,-- EUR. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die sowohl bei DST als auch beim DAAD vollständig eingereicht werden. Wie hoch sind die Fördersätze? DAAD Förderung für die deutsche Projektgruppe Kategorie I Kategorie II Wissenschaftler Reisekostenpauschalen für deutsche Projektteilnehmer/innen Nachwuchswissenschaftler 650 € 525 € Indische Projektgruppe Kategorie II Nachwuchswissenschaftler/innen Kategorie I Wissenschaftler/innen max. 1 Monat Förderung 1.Fördermonat: 2.Fördermonat: 1.-22.Tag pro Tag 1 Monat ab dem 23. Tag 1.-22. Tag pro Tag 1 Monat ab dem 23. Tag 1.-22. Tag des 2. Monats pro Tag Ab dem 23. Tag 89 € Pauschale 2.000 € 45 € Pauschale 1.000€ 33 € Pauschale 1.000 € Fördersätze von DST für den Aufenthalt deutscher Projektteilnehmer/innen: Doktoranden, Promovierte Wissenschaftler/innen und Hochschullehrer/innen 2.500 Rupie pro Tag sowie freie Unterkunft im Gästehaus der gastgebenden Institution, falls keine Unterkunft im InstitutsGästehaus verfügbar ist und die Unterkunft außerhalb des Instituts liegt, dann bis maximal 4.000 Rupie pro Tag. Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte Projektlaufzeit. Was gilt für erneute / mehrfache Antragsstellungen? Erneute Antragsstellungen im Rahmen dieses ‚PPP‘-Programms sind nur möglich, wenn das vorherige Projekt formal abgeschlossen ist. Bei Antragstellern, die bereits eine Förderung im genannten Programm erhalten haben, sollte das neue Projekt mit einem anderen Partnerinstitut durchgeführt werden. Wann ist Antragsschluss? Antragsschluss für Neuanträge ist der 15. Juni 2015 Wann beginnt die Förderung? Förderungsbeginn ist der 01.01.2016 Wo wird der Antrag eingereicht? Die deutsche Forschergruppe stellt den Förderantrag online im DAAD-Portal https://portal.daad.de/irj/portal. Der Antrag der indischen Forschergruppe muß beim Department of Science and Technology eingereicht werden. Dabei müssen die Hinweise und die Vorgaben unter http://www.dst.gov.in/whats_new/main-new.htm beachtet werden. Wer ist Ihr/e Ansprechpartner/in im DAAD? Mirjam Bouagnimbeck P 33 – Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP – hier mit Indien - DST) Kennedyallee 50 53175 Bonn Tel.: 0228 / 882-375 Fax: 0228 / 882-9375 E-mail: [email protected] http://www.daad.de/ppp Die Antragsformulare für Antragsteller/innen auf deutscher Seite können aus dem Internet (http://www.daad.de/ppp) heruntergeladen werden. Wer ist Ihr/e Ansprechpartner/in bei DST? Informationen zur Programmdurchführung und Antragstellung auf indischer Seite erteilt : Raj Kumar Sharma Director (Scientist-E) International Bilateral Coop. Division, Ministery of Science & Technology (Govt of India) Department of Science & Technology R.No-18 D, Technology Bhavan New Mehrauli Road, NEW-DELHI-110016 Tel: +91-11-26567373, 26962819 extn 244 26590244 (direct dialling) E-mail: [email protected]
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