Ausschreibung PPP Indien – UGC 2016/2017

P33 – Projektförderung deutsche Sprache,
Alumniprojekte, Forschungsmobilität (PPP)
University
Grants Commission
(UGC)
Ausschreibung PPP Indien – UGC 2016/2017
Abkommen
Das Programm ‘Projektbezogener Personenaustausch mit Indien‘ ist ein bilaterales
Forschungsförderungsprogramm, das 2007 zwischen dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der University Grants Commission (UGC), Government
of India, vereinbart wurde.
Wer sind die
Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf indischer Seite
wird das Programm durch die University Grants Commission (UGC) gefördert.
Welche Ziele hat
das Programm?
Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen indischen und
deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm ‘Projektbezogener Personenaustausch mit
Indien’ sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt
dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen
(Anzahl und Status der Geförderten).
Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere
Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Postdoktoranden und Nachwuchswissenschaftler/innen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen und promovierte
Wissenschaftler/innen für ihre Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Das Programm steht allen geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen offen.
Welche Antragsvoraussetzungen gelten?
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben
von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Es genügt nicht, wissenschaftliche Fragestellungen allgemeiner Art aufzubereiten, derer sich die beiden Forschergruppen annehmen wollen. Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten auf
beiden Seiten) muss gesichert sein.
Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Parallelbewerbung des indischen Kooperationspartners bei UGC in Indien vorliegt. Dabei
muss klar dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben von der deutschen und
der ausländischen Seite übernommen werden. Gleiches gilt umgekehrt für den indischen Antrag.
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Wie lange wird ein
Projekt gefördert?
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre. Soll die Kooperation im dritten Jahr fortgesetzt werden, kann ein förmlicher Folgeantrag gestellt werden.
Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss
sichergestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule), dass das
Projekt weitergeführt wird.
Die Bewilligung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.
Welche Maßnahmen
werden gefördert?
Aus Mitteln des Programms ‘Projektbezogener Personenaustausch mit Indien’ werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind
sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt.
Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und
Nachwuchswissenschaftler/innen.
Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für
Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt. In der Projektbeschreibung ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden.
Insgesamt können 4 Reisen der deutschen und 4 Forschungsaufenthalte der indischen Projektteilnehmer gefördert werden.
Der DAAD übernimmt in Form von Förderpauschalen die Mobilität der Mitglieder
der deutschen Forschergruppe zu der ausländischen Partnereinrichtung und die
Aufenthaltskosten der Mitglieder der ausländischen Forschergruppe in Deutschland.
Der ausländische Partner übernimmt die Förderung der Mobilität der Mitglieder der
ausländischen Forschergruppe und fördert die Mitglieder der deutschen Forschergruppe in seinem Land.
Was ist nicht zuwendungsfähig?
Nicht gefördert werden können:
 Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-indischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch
den Personenaustausch einschließen
 reine Ausbildungsvorhaben
 bilaterale Kooperationen, die nur einen Ausschnitt aus anderweitig finanzierten
multilateralen Kooperationen darstellen
 Sprachkurse
 Individualstipendien
 Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten)
 Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen
sowie Personalkosten
 reine Seminarveranstaltungen
 Kongressteilnahmen
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Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Anträge werden auf beiden Seiten von unabhängigen Auswahlkommissionen
evaluiert. Die Endauswahl wird gemeinsam von UGC und DAAD durchgeführt.
Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
 Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik)
 Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und Innovationsgrad des Projektes).
 Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanzielle
Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche)
 Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen
 Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (methodisch, inhaltlich, apparativ etc.)
 Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n
Weitere Kriterien sind:
 Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe
 Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergebnisse
 Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem
ausländischen Partner
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Wie hoch sind die
Fördersätze?
Bitte beachten Sie den Leitfaden_zur_Antragsstellung.doc
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Der Antrag ist in englischer Sprache einzureichen.
Das maximale Antragsvolumen beträgt pro Projekt und Jahr 5.200,-- EUR.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die auf beiden Seiten sowohl bei
UGC als auch beim DAAD vollständig eingereicht werden.
DAAD Förderung für die deutsche Projektgruppe
Kategorie I
Kategorie II
Wissenschaftler
Reisekostenpauschalen
für deutsche Projektteilnehmer/innen
Nachwuchswissenschaftler
650 €
525 €
Kategorie I
Wissenschaftler
Indische Projektgruppe
Kategorie II
Nachwuchswissenschaftler
max. 1 Monat Förderung
1.-22.Tag
1 Monat ab dem
pro Tag
23. Tag
1.Fördermonat:
1.-22. Tag pro 1 Monat ab
Tag
dem 23. Tag
89 €
Pauschale
2.000 €
45 €
Pauschale
1.000€
2.Fördermonat:
1.-22. Tag pro
Ab dem
Tag
23.Tag
33 €
Pauschale
1.000 €
Fördersätze der UGC für den Aufenthalt deutscher Projektteilnehmer/innen in
Indien zur Kenntnis:
Alle Kategorien
IRs 12.000 monatlich sowie
freie Unterkunft
IRs 500 pro Tag bei Kurzaufenthalten sowie freie Unterkunft
Die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung gelten für die gesamte
Projektlaufzeit.
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Was gilt für erneute/mehrfache Antragsstellungen?
Erneute Antragsstellungen im Rahmen des Programms ‚PPP mit Indien’ sind möglich. Bei Antragstellern, die bereits eine Förderung im genannten Programm erhalten haben, sollte das neue Projekt mit einem anderen indischen Partnerinstitut
durchgeführt werden. Eine mehrfache Antragsstellung für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Ländern ist ebenfalls
möglich.
Wann ist Antragsschluss?
Antragsschluss für Anträge ist der 15. Juni 2015
Wann beginnt die
Förderung?
Förderungsbeginn ist der 01.01.2016.
Wo wird der Antrag
eingereicht?
Die deutsche Forschergruppe stellt den Förderantrag bitte online im DAAD-Portal
https://portal.daad.de/irj/portal.
Der Antrag der indischen Forschergruppe muß bei der University Grants Commission eingereicht werden.
Wer ist Ihr/e Ansprechpartner/in im
DAAD?
Mirjam Bouagnimbeck
P 33 – Projektförderung deutsche Sprache, Alumniprojekte, Forschungsmobilität
(PPP – hier mit Indien - UGC)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 882-375
Fax: 0228 / 882-9375
E-mail: [email protected]
http://www.daad.de/ppp
Die Antragsformulare für Antragsteller/innen auf deutscher Seite können aus dem
Internet heruntergeladen werden.
Wer sind die Ansprechpartner/innen
bei UGC in Indien?
Informationen zur Programmdurchführung und Antragstellung auf indischer Seite
erteilt :
Kontaktperson:
Mr. Mriganka Sekhar Sarma
Education Officer
Room No. 205,
University Grants Commission
Bahadurshah Zafar Marg
New Delhi-110002
e-mail: [email protected]