BUßGELD - KATALOG - hv

Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR
§ 17 Rechtsordnung Änderung DHB
5a
5b
5b
5c
5d
Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:6 IHR
vorsätzliche oder arglistige Aktionen gegen SR/Z/S/SpA
gemäß Regel 8:6b (alte Tätlichkeit mit Ausschluss)
Sperre: 2 Monate 10 M/P-Spiele
250,00 €
Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:6 IHR
vorsätzliche oder arglistige Aktionen
ohne Ballbezug gegen Spieler, Offizielle und andere Personen
gemäß Regel 8:6b (alte Tätlichkeit mit Ausschluss)
Sperre: 10 M/P-Spiele längstens 2 Monate
200,00 €
Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:6 IHR
besonders rücksichtslose oder gefährliche
Vergehen mit Ballbezug gegen Spieler, von Hinten oder Seite
mit Verletzung oder Behandlung
gemäß Regel 8:6a (Aktionen mit Ballbezug)
Sperre: 4 M/P-Spiele längstens 2 Monate
100,00 €
Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:10 IHR
besonders grob unsportliches Verhalten eines Spielers/Offiziellen
gemäß Regel 8:10a (Beleidigung)
Sperre: 2 M/P-Spiele längstens 1 Monat
75,00 €
gemäß Regel 8:10a (Bedrohung)
Sperre: 4 M/P-Spiele, längstens 1 Monat
150,00 €
gemäß Regel 8:10b (Eingriff eines Offiziellen ins Spielgeschehen
auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus)
Sperre: 4 M/P-Spiele, längstens 1 Monat
150,00 €
gemäß Regel 8:10b (Vereiteln einer klaren Torgelegenheit eines
Spielers durch unerlaubtes Betreten der Spielfläche oder vom
Auswechselraum aus)
Sperre: 4 M/P-Spiele, längstens 1 Monat
150,00 €
gemäß Regel 8.10c/d
(Aktionen in der letzte Spielminute, die ein mögliches Tor verhindern)
Sperre: 2 M/P-Spiele, längstens 1 Monat
150,00 €
grob/wiederholt unsportliches Verhalten eines Offiziellen
(keine Beleidigung/Bedrohung)
50,00 €
Die Vorgenannten Sperren und Geldbußen sind Richtwerte, die von Fall zu Fall und bei besonders harten
Fällen, (nach Rücksprache mit dem Rechtswart) im Rahmen des § 17 RO bis zur Höchststrafe erweitert
werden können bzw. bei minderschweren Fällen auch unterschritten werden können.
Achtung: bei Jugendlichen werden gemäß § 26 (2) RO keine Geldbußen verhängt
Bußgeld 2015
Stand:11.07.2015
Seite 1
Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR
§ 25 (1. )
Rechtsordnung
1
Nichtantreten- verschlossene Halle (erstes Vergehen)
Rheinhessenliga, Verbandsliga,
Kreisliga, Kreisklassen,
Jugendrheinhessenligen
Jugendkreisklassen
Freundschaftsspiele
Nichtantreten ohne Anruf (Bis 2 Std. vorm Spiel)
300,00 €
150,00 €
120,00 €
60,00 €
60,00 €
Verdoppelung der Geldbuße
Nichtantreten- verschlossene Halle (zweites Vergehen)
Rheinhessenliga, Verbandsliga,
Kreisliga, Kreisklassen,
Jugendrheinhessenligen
Jugendkreisklassen
Nichtantreten ohne Anruf (Bis 2 Std. vorm Spiel)
600,00 €
300,00 €
240,00 €
120,00 €
Verdoppelung der Geldbuße
Nichtantreten- verschlossene Halle (drittes Vergehen)
Rheinhessenliga, Verbandsliga,
Kreisliga, Kreisklassen,
Jugendrheinhessenligen
Jugendkreisklassen
Nichtantreten ohne Anruf (Bis 2 Std. vorm Spiel)
900,00 €
450,00 €
360,00 €
180,00 €
Verdoppelung der Geldbuße
und Ausscheiden aus der laufenden Runde gemäß § 49 SpO
plus Verbandsauslagen § 21 (5) Dfb
50,00 €
plus eventueller Kosten geschädigter Vereine,
dies beinhaltet auch mögliche Nachforderungen beim Schiedsrichterausgleich
5
6
Spiele ohne Genehmigung gegen Mannschaften von
Vereinen die keinem Landesverband angehören
Spiele von gesperrten Mannschaften
100,00 €
100,00 €
Unvorschriftsmäßiger Spielaufbau
fehlender Wischer bzw. fehlende Person ( § 5 (4) Dfb
20,00 €
5,00 €
5,00 €
7
Fehlen von ordnungsgemäßen Formularen
Freiumschlag fehlt
9
Spielberichte, Spiel- Abrechnungsprotokollen
Verspätetes Absenden
Verspätetes Absenden Eingang nach 1 Woche
Nichtabsenden
5,00 €
10,00 €
15,00 €
10
Nichtmelden geforderter Presseinfos nach Angaben des Pressewarts
25,00 €
11
Fehlende Ausweise,
die bis 18.00h des Folgetages per email beim KL eingehen
Kostenlos
danach
10,00 €
Wiederholungen:
20.00 € // 25.00 € // jedes weitere 25,00 €
12
a) Nicht fristgemäße Vorlage der fehlenden Spielausweise
b) Nicht fristgemäße Herausgabe der Spielausweise
c) Nichtfristgemäße Umschreibung eines Spielausweises
von Jugend auf Erwachsenenspielrecht
d) Spielbericht vor dem Spiel gemäß § 5 (3)
10,00 €
50,00 €
Fehlen von Zeitnehmer/Sekretäre
20,00 €
13
Bußgeld 2015
Stand:11.07.2015
30,00 €
5,00 €
Seite 2
Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR
14
a) Zurückziehen von gemeldeter Mannschaften (vom Meldeschluss bis SIS Schließung)
Rheinhessenliga
600,00 €
Verbandsliga,
420,00 €
Kreisliga
300,00 €
Kreisklassen,
200,00 €
Jugend (siehe §21 (4) Dfb)
100,00 €
plus Verbandsauslagen § 21 (5) Dfb
50,00 €
b) Zurückziehen oder Ausscheiden von gemeldeter Mannschaften
ohne das eine andere Mannschaft nachgezogen werden kann: (nach Schließung SIS)
Rheinhessenliga
1000,00 €
Verbandsliga,
820,00 €
Kreisliga
700,00 €
Kreisklassen,
600,00 €
Jugend (siehe § 21 (4) Dfb)
300,00 €
plus Verbandsauslagen § 21 (5) Dfb
50,00 €
5,00 €
15
fehlende Trikotnummer
16
unentschuldigtes oder unbegründetes Fehlen bei
Schiedsrichterzusammenkünften,
Regel- u. Lehrabenden oder Lehrgängen, gilt auch für Z/S, SRB und TD
1. Vergehen
10,00 €
2. Vergehen
20,00 €
3. Vergehen
30,00 €
17
Mangelhaftes Ausfüllen des Spielberichtes, pro Vergehen
22
Fehlende Begleitung einer Jugendmannschaft
Bußgeld 2015
Stand:11.07.2015
5,00 €
25,00 €
Seite 3
Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR
§ 32
Durchführungsbestimmungen
1
Durchführung einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung
ohne Genehmigung
2
3
50,00 €
Verzicht des Meisters auf den Aufstieg
Rheinhessenliga, Verbandsliga,
Kreisliga, Kreisklassen
1500,00 €
750,00 €
Nichtbeachtung der Schiedsrichtergestellung
für jeden SR weniger als soll
Auszahlung für jeden SR mehr als soll
200,00 €
100,00 €
4
Nichtteilnahme an den Spielen nach § 3 (2) und (6) Dfb
150,00 €
5
Haftmittelbenutzung § 6 (3) Dfb
75,00 €
150,00 €
250,00 €
1. Vereinsvergehen
2. Vereinsvergehen
jedes weitere
6
Nichtbeachtung der Bestimmungen bei Spielansetzungen, -verlegungen, -absetzungen
Erwachsenenspiel
75,00 €
Jugendspiel
25,00 €
Miniturniere
20,00 €
7
Nichtbeachtung der Bestimmungen bei Freundschaftsspielen und Turnieren
Verstöße gegen § 19
Verstöße gegen § 20
8
Ausbleiben von Spielern bei Lehrgängen und
Auswahlmaßnahmen § 82 SpO
50,00 €
75,00 €
5,00 - 100,00 €
9
Nichtbeachtung der Gestellung von zwei regelgerechten Bällen
20,00 €
10
Nichtbeachtung der Spielberechtigung § 12 im Minibereich
50,00 €
11
Nichterfüllung von Auflagen bzw.
nicht fristgemäße Abgabe von geforderten Unterlagen
10,00 - 250,00 €
5,00 - 50,00 €
12
Nichtbeachtung der Auflagen nach § 5 (3)
13
Nichtgestellung eines SR bei Jugendklassen
25,00 €
14
Nichtbeachtung der Ergebnismeldung im SIS
25,00 €
15
Verstöße gegen die zwingende Spielweisen der C-Jugend und jünger
a) 1. Vergehen
b) ab dem 2. Vergehen
25,00 €
50,00 €
16
Farbe der Spielkleidung entspricht nicht den Spielregeln
10,00 €
17
Verweigerung einer Unterschrift auf dem Spielbericht
(§ 81 (7) SpO)
18
100,00 €
Trikotfarbenänderung gemäß §1 (1)
Meldung zum Eingabeschluss vorhanden
keine Meldung vorhanden
5,00 €
10,00 €
19
Nichteingabe der Mannschaftsverantwortlichen im SIS
10,00 €
20
Nichtabgabe Vereinsbeobachtung gemäß § 4 (14)
25,00 €
21
verspäteter Spielbeginn § 7 (2)
25,00 €
22
fehlende Vorrichtung für Zeitstrafen (§ 4 (11))
25,00 €
Bußgeld 2015
Stand:11.07.2015
Seite 4