Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR § 17 Rechtsordnung Änderung DHB 5a 5b 5b 5c 5d Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:6 IHR vorsätzliche oder arglistige Aktionen gegen SR/Z/S/SpA gemäß Regel 8:6b (alte Tätlichkeit mit Ausschluss) Sperre: 2 Monate 10 M/P-Spiele 250,00 € Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:6 IHR vorsätzliche oder arglistige Aktionen ohne Ballbezug gegen Spieler, Offizielle und andere Personen gemäß Regel 8:6b (alte Tätlichkeit mit Ausschluss) Sperre: 10 M/P-Spiele längstens 2 Monate 200,00 € Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:6 IHR besonders rücksichtslose oder gefährliche Vergehen mit Ballbezug gegen Spieler, von Hinten oder Seite mit Verletzung oder Behandlung gemäß Regel 8:6a (Aktionen mit Ballbezug) Sperre: 4 M/P-Spiele längstens 2 Monate 100,00 € Bericht der SR, Z/S oder Spielaufsicht im Bezug auf Regel 8:10 IHR besonders grob unsportliches Verhalten eines Spielers/Offiziellen gemäß Regel 8:10a (Beleidigung) Sperre: 2 M/P-Spiele längstens 1 Monat 75,00 € gemäß Regel 8:10a (Bedrohung) Sperre: 4 M/P-Spiele, längstens 1 Monat 150,00 € gemäß Regel 8:10b (Eingriff eines Offiziellen ins Spielgeschehen auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus) Sperre: 4 M/P-Spiele, längstens 1 Monat 150,00 € gemäß Regel 8:10b (Vereiteln einer klaren Torgelegenheit eines Spielers durch unerlaubtes Betreten der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus) Sperre: 4 M/P-Spiele, längstens 1 Monat 150,00 € gemäß Regel 8.10c/d (Aktionen in der letzte Spielminute, die ein mögliches Tor verhindern) Sperre: 2 M/P-Spiele, längstens 1 Monat 150,00 € grob/wiederholt unsportliches Verhalten eines Offiziellen (keine Beleidigung/Bedrohung) 50,00 € Die Vorgenannten Sperren und Geldbußen sind Richtwerte, die von Fall zu Fall und bei besonders harten Fällen, (nach Rücksprache mit dem Rechtswart) im Rahmen des § 17 RO bis zur Höchststrafe erweitert werden können bzw. bei minderschweren Fällen auch unterschritten werden können. Achtung: bei Jugendlichen werden gemäß § 26 (2) RO keine Geldbußen verhängt Bußgeld 2015 Stand:11.07.2015 Seite 1 Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR § 25 (1. ) Rechtsordnung 1 Nichtantreten- verschlossene Halle (erstes Vergehen) Rheinhessenliga, Verbandsliga, Kreisliga, Kreisklassen, Jugendrheinhessenligen Jugendkreisklassen Freundschaftsspiele Nichtantreten ohne Anruf (Bis 2 Std. vorm Spiel) 300,00 € 150,00 € 120,00 € 60,00 € 60,00 € Verdoppelung der Geldbuße Nichtantreten- verschlossene Halle (zweites Vergehen) Rheinhessenliga, Verbandsliga, Kreisliga, Kreisklassen, Jugendrheinhessenligen Jugendkreisklassen Nichtantreten ohne Anruf (Bis 2 Std. vorm Spiel) 600,00 € 300,00 € 240,00 € 120,00 € Verdoppelung der Geldbuße Nichtantreten- verschlossene Halle (drittes Vergehen) Rheinhessenliga, Verbandsliga, Kreisliga, Kreisklassen, Jugendrheinhessenligen Jugendkreisklassen Nichtantreten ohne Anruf (Bis 2 Std. vorm Spiel) 900,00 € 450,00 € 360,00 € 180,00 € Verdoppelung der Geldbuße und Ausscheiden aus der laufenden Runde gemäß § 49 SpO plus Verbandsauslagen § 21 (5) Dfb 50,00 € plus eventueller Kosten geschädigter Vereine, dies beinhaltet auch mögliche Nachforderungen beim Schiedsrichterausgleich 5 6 Spiele ohne Genehmigung gegen Mannschaften von Vereinen die keinem Landesverband angehören Spiele von gesperrten Mannschaften 100,00 € 100,00 € Unvorschriftsmäßiger Spielaufbau fehlender Wischer bzw. fehlende Person ( § 5 (4) Dfb 20,00 € 5,00 € 5,00 € 7 Fehlen von ordnungsgemäßen Formularen Freiumschlag fehlt 9 Spielberichte, Spiel- Abrechnungsprotokollen Verspätetes Absenden Verspätetes Absenden Eingang nach 1 Woche Nichtabsenden 5,00 € 10,00 € 15,00 € 10 Nichtmelden geforderter Presseinfos nach Angaben des Pressewarts 25,00 € 11 Fehlende Ausweise, die bis 18.00h des Folgetages per email beim KL eingehen Kostenlos danach 10,00 € Wiederholungen: 20.00 € // 25.00 € // jedes weitere 25,00 € 12 a) Nicht fristgemäße Vorlage der fehlenden Spielausweise b) Nicht fristgemäße Herausgabe der Spielausweise c) Nichtfristgemäße Umschreibung eines Spielausweises von Jugend auf Erwachsenenspielrecht d) Spielbericht vor dem Spiel gemäß § 5 (3) 10,00 € 50,00 € Fehlen von Zeitnehmer/Sekretäre 20,00 € 13 Bußgeld 2015 Stand:11.07.2015 30,00 € 5,00 € Seite 2 Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR 14 a) Zurückziehen von gemeldeter Mannschaften (vom Meldeschluss bis SIS Schließung) Rheinhessenliga 600,00 € Verbandsliga, 420,00 € Kreisliga 300,00 € Kreisklassen, 200,00 € Jugend (siehe §21 (4) Dfb) 100,00 € plus Verbandsauslagen § 21 (5) Dfb 50,00 € b) Zurückziehen oder Ausscheiden von gemeldeter Mannschaften ohne das eine andere Mannschaft nachgezogen werden kann: (nach Schließung SIS) Rheinhessenliga 1000,00 € Verbandsliga, 820,00 € Kreisliga 700,00 € Kreisklassen, 600,00 € Jugend (siehe § 21 (4) Dfb) 300,00 € plus Verbandsauslagen § 21 (5) Dfb 50,00 € 5,00 € 15 fehlende Trikotnummer 16 unentschuldigtes oder unbegründetes Fehlen bei Schiedsrichterzusammenkünften, Regel- u. Lehrabenden oder Lehrgängen, gilt auch für Z/S, SRB und TD 1. Vergehen 10,00 € 2. Vergehen 20,00 € 3. Vergehen 30,00 € 17 Mangelhaftes Ausfüllen des Spielberichtes, pro Vergehen 22 Fehlende Begleitung einer Jugendmannschaft Bußgeld 2015 Stand:11.07.2015 5,00 € 25,00 € Seite 3 Festlegung der von / bis Geldbußen – gültig für den Bereich des HVR § 32 Durchführungsbestimmungen 1 Durchführung einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung ohne Genehmigung 2 3 50,00 € Verzicht des Meisters auf den Aufstieg Rheinhessenliga, Verbandsliga, Kreisliga, Kreisklassen 1500,00 € 750,00 € Nichtbeachtung der Schiedsrichtergestellung für jeden SR weniger als soll Auszahlung für jeden SR mehr als soll 200,00 € 100,00 € 4 Nichtteilnahme an den Spielen nach § 3 (2) und (6) Dfb 150,00 € 5 Haftmittelbenutzung § 6 (3) Dfb 75,00 € 150,00 € 250,00 € 1. Vereinsvergehen 2. Vereinsvergehen jedes weitere 6 Nichtbeachtung der Bestimmungen bei Spielansetzungen, -verlegungen, -absetzungen Erwachsenenspiel 75,00 € Jugendspiel 25,00 € Miniturniere 20,00 € 7 Nichtbeachtung der Bestimmungen bei Freundschaftsspielen und Turnieren Verstöße gegen § 19 Verstöße gegen § 20 8 Ausbleiben von Spielern bei Lehrgängen und Auswahlmaßnahmen § 82 SpO 50,00 € 75,00 € 5,00 - 100,00 € 9 Nichtbeachtung der Gestellung von zwei regelgerechten Bällen 20,00 € 10 Nichtbeachtung der Spielberechtigung § 12 im Minibereich 50,00 € 11 Nichterfüllung von Auflagen bzw. nicht fristgemäße Abgabe von geforderten Unterlagen 10,00 - 250,00 € 5,00 - 50,00 € 12 Nichtbeachtung der Auflagen nach § 5 (3) 13 Nichtgestellung eines SR bei Jugendklassen 25,00 € 14 Nichtbeachtung der Ergebnismeldung im SIS 25,00 € 15 Verstöße gegen die zwingende Spielweisen der C-Jugend und jünger a) 1. Vergehen b) ab dem 2. Vergehen 25,00 € 50,00 € 16 Farbe der Spielkleidung entspricht nicht den Spielregeln 10,00 € 17 Verweigerung einer Unterschrift auf dem Spielbericht (§ 81 (7) SpO) 18 100,00 € Trikotfarbenänderung gemäß §1 (1) Meldung zum Eingabeschluss vorhanden keine Meldung vorhanden 5,00 € 10,00 € 19 Nichteingabe der Mannschaftsverantwortlichen im SIS 10,00 € 20 Nichtabgabe Vereinsbeobachtung gemäß § 4 (14) 25,00 € 21 verspäteter Spielbeginn § 7 (2) 25,00 € 22 fehlende Vorrichtung für Zeitstrafen (§ 4 (11)) 25,00 € Bußgeld 2015 Stand:11.07.2015 Seite 4
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