Antwort - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11534
21.03.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4447 vom 9. Februar 2016
des Abgeordneten Christian Möbius CDU
Drucksache 16/11100
Täuscht die Ministerpräsidentin mit ihren Aussagen zu den Einstellungszahlen von Polizeianwärtern bewusst die Öffentlichkeit oder ist es Unkenntnis?
Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 4447 mit Schreiben vom 18. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales
beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 01. Februar 2016 wird Ministerpräsidentin
Kraft in Bezug auf die Einstellungszahlen von Polizeianwärtern in NRW wie folgt zitiert:
„Nachdem die CDU/FDP-Vorgängerregierung Stellen abgebaut hat, haben wir 2010 von 1.100
auf 1.400 aufgestockt und bilden in diesem Jahr mit 1.920 Polizisten so viele aus wie noch nie
zuvor.“
Der Faktencheck zeigt, dass die Ministerpräsidentin die Unwahrheit verbreitet, wenn sie behauptet, unter der CDU/FDP-Vorgängerregierung seien Stellen abgebaut worden. Das Gegenteil ist der Fall:
Während die Regierung Steinbrück - mit dem damaligen Kabinettsmitglied Hannelore Kraft die Zahl der Einstellungszusagen für Polizeianwärter von 1.070 im Jahr 2003 auf nur noch 500
im Jahr 2004 mehr als halbiert hat, wurde sie unter der schwarz-gelben Landesregierung im
Jahr 2008 auf 1.100 Einstellungszusagen mehr als verdoppelt. Zu einem Stellenabbau – wie
von der Ministerpräsidentin behauptet –, ist es unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung
nicht gekommen.
Auch aus der Antwort der Landesregierung (Drs. 16/6068) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Golland (CDU) ergibt sich, dass die Personalstärke in den Polizeibehörden
unter rot-grüner Verantwortlichkeit zwischen dem Jahr 2000 und 2005 von 41.079 auf 39.775
sank, unter der schwarz-gelben Landesregierung von 2005 bis 2010 dagegen wieder auf
41.600 angestiegen ist.
Datum des Originals: 18.03.2016/Ausgegeben: 24.03.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/11534
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei dem in der Kleinen Anfrage 4447 wiedergegebenen Zitat aus einem Interview mit dem
Kölner Stadt-Anzeiger vom 1. Februar 2016 handelt es sich weder um Täuschung noch um
Unkenntnis, sondern einzig und allein um die korrekte Wiedergabe eines bestehenden Sachverhalts:
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Im Zeitraum von 2005 bis 2010 hat sich der Personalbestand (Anzahl der Planstellen) der
Polizei um 466 reduziert.
Von 2010 auf 2011 wurden die Einstellungsermächtigungen von 1.100 auf 1.400 erhöht.
(2012: 1.400; 2013: 1.477; 2014: 1.500; 2015: 1.892)
Mit 1.920 Einstellungsermächtigungen erreicht die Zahl der Kommissaranwärterinnen und
-anwärter in diesem Jahr einen Höchststand.
Die Kürzung der Einstellungsermächtigungen für künftige Kommissaranwärterinnen und -anwärter im Jahr 2004 lief einher mit einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 41 Stunden für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB). Dies führte rechnerisch zu zusätzlichen Personalkapazitäten im Umfang von über 2.000 Planstellen. Zugleich wurde die Lebensarbeitszeit der PVB um zwei Jahre verlängert. Beide Faktoren beeinflussten auch die Prognoseberechnungen für den Bedarf an Nachersatz für ausscheidende PVB.
1.
Wollte die Ministerpräsidentin die Öffentlichkeit mit ihren unzutreffenden Ausführungen in dem vorgenannten Interview bewusst täuschen?
2.
Kannte die Ministerpräsidentin die Entwicklung der Einstellungszusagen von Polizeianwärtern nicht?
3.
Wo sieht die Ministerpräsidentin einen angeblichen Stellenabbau unter der
CDU/FDP-Vorgängerregierung?
4.
Hat die Ministerpräsidentin nicht bei den Kabinettbeschlüssen zum Haushalt 2004
als damalige Ministerin mitgewirkt, als die Regierung Steinbrück die Einstellungszusagen für Polizeianwärter massiv zusammengestrichen hat?
Die Fragen 1-4 werden in der Vorbemerkung zusammenfassend beantwortet.
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