Protokoll der Anliegerversammlung

Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Straßenbauprogramm 2020
Straßenbau in 2016
SCHILLERSTRAßE
IM ORTSTEIL PETERSHAGEN
Anliegerversammlung am Dienstag, den 12.5.2015 um 19:00 Uhr in der Aula der FAWSchule in Petershagen
PROTOKOLL
Teilnehmer
Gemeindeverwaltung:
Straßenplaner:
Herr Borchardt (Bürgermeister), Frau Schiene (Bauamtsleiterin), Herr Dommitzsch (Bauamt/Tiefbau), Frau Milster (Bauamt
Ausbau- und Erschließungsbeiträge), Frau Lehmann (Bauamt/Tiefbau)
Projektierungsbüro IGF Frankfurt (Oder), Herr Kunigam und
Herr Schimke
ca. 39 Anlieger bei 40 Grundstücken
Einführung
Herr Borchardt begrüßt alle Anwesenden und stellt die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
sowie Herrn Kunigam und Herrn Schimke vom Projektierungsbüro IGF Frankfurt (Oder) vor.
Er führt in die Anliegerversammlung zum Bau der Schillerstraße im Ortsteil Petershagen.
Herr Borchardt erläutert, dass der für 2016 geplante Straßenbau der Schillerstraße auf dem
Straßenbauprogramm 2020 basiert und hier die Vorentwurfsplanung heute als Diskussionsgrundlage dienen soll. Anregungen und Bedenken der Anwohner sind ausdrücklich erwünscht. Diese können auch gern schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift bei
der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Grundlagen
Für die Straße
Frau Schiene teilt den Anwohnern mit, dass die Planung auf dem Straßenbauprogramm
2020 basiert, welches von der Gemeindevertretung im November 2011 beschlossen wurde
und festlegt, wann und in welchem Umfang in den bisher unbefestigten Straßen ein Straßenbau stattfindet. Das Straßenbauprogramm wurde 2014 überarbeitet, im September wurde die Fortschreibung beschlossen. Weiterhin kommen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom August 2005 zum Konzept für die neu zu errichtenden Straßenbeleuchtungsanlagen und vom Juni 2011 zur Nutzung von LED-Technik für die gemeindliche Straßenbeleuchtung zum Tragen.
Da gilt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom
8.7.1999 zuletzt geändert am 20.5.2010, die auf dem Baugesetzbuch (§§ 127 ff.) basiert.
Nach diesen Vorschriften müssen die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Straßen
Erschließungsbeiträge erheben.
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Hier sind die Anlieger mit einem Kostenanteil von 90 % zu beteiligen, die übrigen 10 % trägt
die Gemeinde. In der Erschließungsbeitragssatzung ist festgelegt, dass Beiträge nur für
Baugrundstücke erhoben werden. Alle öffentlichen Flächen, die selbst Erschließungsanlagen
sind (wie z. B. Spielplätze und Gräben), und Außenbereichsflächen (wie z. B. landwirtschaftliche Nutzflächen und Wald) sind von der Beitragspflicht nicht erfasst.
Maßgeblich für die Beitragsberechnung ist das zulässige Maß der baulichen Nutzung, nicht
das Bestehende. Das bedeutet z. B., wenn in der ganzen Straße eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, wird dies auch da angesetzt, wo im Bestand nur ein eingeschossiges
Gebäude vorhanden ist.
Für die Straßenbeleuchtung:
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben, was
voraussetzt, dass die Beleuchtung in der Straße bereits im Rechtssinne (irgendwann einmal)
erstmalig hergestellt wurde, so dass jetzt nur noch von einem Ausbau gesprochen werden
kann. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG Bbg.) und die Straßenausbaubeitragssatzung. Im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht werden nicht nur Baugrundstücke, sondern auch Waldgrundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen in die Berechnung einbezogen. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung vom 8.5.2008, zuletzt geändert am 20.5.2010, werden 66,66 % der Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
auf die Anlieger umgelegt.
Planung
Straße
Herr Kunigam stellt das Projekt vor. Die Schillerstraße ist eine Anliegerstraße gemäß Straßenbaukonzeption. Die Schillerstraße beginnt im Westen an der Lessingstraße und endet
nach ca. 475 m östlich an der Wilhelm-Busch-Straße. Ein Gehweg ist auf der südlichen Seite
vorhanden. Die Schillerstraße wird vorrangig durch den Quell- und Zielverkehr der Anwohner
charakterisiert. Der Ausbauquerschnitt der Straße richtet sich nach der RAST 06. Die Straße
wird in die niedrigste Kategorie und Belastungsklasse (geringster Schwerlastverkehrsanteil)
eingeordnet.
Das Straßenbauprogramm sieht für die Schillerstraße eine 4,75 m breite Fahrbahn mit Asphaltdecke als Mischverkehrsfläche vor. An die Fahrbahn schließen sich beidseitig Tiefborde
mit je 10 cm Breite und Schotterrasenbankette mit je 0,65 m an (also insgesamt je 0,75 m
Breite). Die Fahrbahnbreite von 4,75 m ermöglicht den Regelbegegnungsverkehr Pkw/Pkw.
Unter Inanspruchnahme der Tiefborde und in geringem Umfang auch der überfahrbaren
Bankettstreifen sind Sonderbegegnungsfälle mit Lkw-Verkehr bei verminderter Geschwindigkeit ebenso möglich wie das Parken auf der Fahrbahn (so dass eine Durchfahrtsbreite von 3
m für Rettungsfahrzeuge frei bleibt). Dies wirkt gleichzeitig verkehrsberuhigend. Weitere
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind in Form von 4 Fahrbahneinengungen auf je 3,50 m
vorgesehen, an die sich beidseitig Hochborde mit Schlitzen zum Regenwasserablauf anschließen. Eine Einengung befindet sich direkt hinter dem Anschluss Lessingstraße, um die
Anliegerstraßenfunktion einer Tempo 30-Zone zu betonen.
Die Fahrbahn wird im Dachprofil hergestellt. Das Quergefälle der Straße beträgt 2,5 %; das
Längsgefälle ist fast null. Über das Quergefälle der Fahrbahn erfolgt die Oberflächenentwässerung in Versickerungsmulden. Es ist eine beidseitige Oberflächenentwässerung geplant, d.
h. es werden Versickerungsmulden mit einer Breite von ca. 2,00 bis 3,00 m und einer Tiefe
von ca. 0,20 bis 0,30 m auf beiden Straßenseiten angelegt. Höhenmäßig wird die Straße den
Grundstückshöhen am Zaun angepasst.
Grundstückzufahrten werden nicht befestigt. Jeder Anwohner kann selbst entscheiden, wann
und durch wen er seine Zufahrt (nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde) bauen
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lässt. Die im Baubereich befindlichen Grundstückszufahrten und -zugänge werden nur höhenmäßig angepasst.
Entsprechend der Belastungsklasse 0,3 erfolgt die Ausbildung des Unterbaus mit einer Gesamtstärke des frostsicheren Aufbaus von 50 cm.
Für die Versiegelung der Fahrbahn sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem
Brandenburgischen Naturschutzgesetz erforderlich.
Es wurden alle Medienträger über den geplanten Straßenbau informiert. Es liegt von keiner
Firma eine Bedarfsmeldung, dass sie Leitungen verlegen wollen, vor.
Straßenbeleuchtung
Herr Dommitzsch stellt die Planung (Firma Henschel & Pangert) der Straßenbeleuchtung
vor. Es werden Leuchten des Typs Schwaben IV der Firma 2 K verwendet, wie sie z. B. auch
in der Elbestraße oder jetzt neu in der Schenkendorfstraße stehen. Es handelt sich um grüne
Bogenleuchten. Die beiden möglichen Farbtöne werden den Anwohnern anhand von Farbplättchen vorgestellt. Die Leuchten werden in einem Abstand zwischen 34 und 35 m gesetzt.
Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,5 m. bei den Leuchtkörpern handelt es sich um LED-Bausteine
mit 24 W Systemleistung, die bis 17 W dimmbar sind (z. B. in verkehrsarmen Zeiten zw. 23
und 5 Uhr). Ihre Beleuchtungsklasse ist S 5. Die mittlere Beleuchtungsstärke beträgt 3 lx, die
minimale Beleuchtungsstärke (E-min) 0,6 lx. Damit wird eine DIN-gerechte Ausleuchtung
erreicht.
In der Schillerstraße ist die Installation von 14 Leuchten auf der Südseite geplant (bisher: 7
Leuchten auf Beton- und Holzmasten auf der Südseite). Die geplante Erdverkabelung ist
wesentlich weniger störanfällig als die bisherigen Freileitungen.
Vorstellung der vorläufigen Beitragsberechnung
Straße
Frau Milster trägt zu der Kostenbeteiligung der Bürger vor. Bei der Kostenverteilung werden
für die Straße alle anliegenden Baugrundstücke berücksichtigt. Sie unterstreicht noch einmal, dass für die Beitragsberechnung das zulässige Maß der baulichen Nutzung, nicht das
bestehende maßgeblich ist. Das bedeutet z. B., wenn in der ganzen Straße eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, wird dies auch da angesetzt, wo im Bestand nur ein eingeschossiges Gebäude vorhanden ist. Entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung übernimmt die Gemeinde 10 % der Kosten, 90 % werden umgelegt.
Die vorliegenden geschätzten Kosten für die Schillerstraße betragen 230.500 €. Für ein Beispielgrundstück von 1.000 m² ergibt sich daraus für die Anwohner ein vorläufiger Beitrag in
Höhe von ca. 5.000 €.
Straßenbeleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung erfolgt die Berechnung des Beitrages auf der Grundlage der
Straßenausbaubeitragssatzung, da 1990 bereits eine Beleuchtung vorhanden war. Bei der
Kostenverteilung werden wiederum alle anliegenden Grundstücke berücksichtigt.
Die geschätzten Kosten betragen für die Beleuchtung in der Schillerstraße ca. 40.000 €. Davon trägt die Gemeinde 33,34 %, so dass 66,66 % umgelegt werden. Für ein Beispielgrundstück von 1.000 m² ist mit einem Beitrag in Höhe von ca. 600 € für die Anwohner zu rechnen.
Angaben zu jedem Einzelnen können telefonisch oder auch persönlich während der Sprechzeiten im Rathaus Eggersdorf erfragt werden. Die vorgestellten Zahlen sind alle vorläufig und
beruhen auf Kostenschätzungen und den derzeitigen Grundstücksverhältnissen. Es werden
nach Baubeginn für den Straßenbau Vorausleistungsbescheide in Höhe von 75 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben. Nach Erhalt der Bescheide ist ein Monat Zeit zur Bezah3
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lung. Sollten Zahlungsschwierigkeiten auftreten, kann man sich an die Finanzabteilung
(Kämmerei) wenden, die die Voraussetzung für eine Stundung bzw. Ratenzahlung prüft.
Sobald alle Unternehmerrechnungen vorliegen, wird der Endbescheid erlassen. Vor dem
Endbescheid werden Anhörungsschreiben versendet. Dieser Endbescheid löst den Vorausleistungsbescheid und auch ein ggf. anhängiges Widerspruchsverfahren ab. Mit einem Endbescheid ist nicht vor Ende 2017 zu rechnen. Gegen diesen Bescheid kann auch in Widerspruch gegangen werden. Dafür ist es unerheblich, ob bereits gegen den Vorausleistungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.
Alternativ zur Bescheidung besteht die Möglichkeit, mit der Gemeinde eine Ablösevereinbarung zu schließen. Die Ablösung des zu erwartenden Beitrags lässt die sachliche Beitragspflicht des Grundstücks nicht entstehen. Grundlage der Berechnung des Ablösebetrages ist
das Submissionsergebnis und die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Planungsbüro über
das Planerhonorar (HOAI). Der Abschluss einer Ablösevereinbarung ist also nach Bindung
des Tiefbauunternehmens möglich.
Diskussion
Folgende Fragen bzw. entwurfserhebliche Stellungnahmen wurden abgegeben:
•
Ein Anwohner fragt, ob die Schmutzwassereinläufe der Straße erhöht werden. Außerdem würde
Höhenunterschied zwischen der Schillerstraße und der anschließenden Wielandstraße über 40
cm betragen. Wie werden die Höhenunterschiede ausgeglichen? Ein Anwohner der Schillerstraße
32 ergänzte, dass die neue Straße dann höher sein wird, als sein Grundstück und er befürchtet,
dass das Oberflächenwasser dann auf sein Grundstück läuft. Auch die Anwohner der Schillerstraße 1, 2 und 3 befürchten, dass die Straße höher als das Grundstück liegt. Antwort: Die Schmutzwasserschächte werden höhenmäßig der Fahrbahn angepasst. Von der Fahrbahn gelangt kein
Wasser auf die Grundstücke. Über das Quergefälle der Fahrbahn erfolgt die beidseitige Oberflächenentwässerung in die Versickerungsmulden. Auch der Anschluss zur Wielandstraße wird höhenmäßig angepasst. Der Hinweis der Anwohner wird jedoch noch einmal vom Planungsbüro vor
Ort überprüft.
•
Der Anwohner aus der Schillerstraße 24 teilt mit, dass er genug Bäume vor seinem Grundstück
hat und keine weiteren Bäume haben möchte.
•
Eine Anwohnerin fragt, ob die Straße in mehreren Etappen gebaut wird. Antwort: Vor Baubeginn
werden die Anwohner durch die bauausführende Firma über den geplanten Bauablauf informiert.
Sie erhalten Namen und Telefonnummer des Ansprechpartners vor Ort und können Anliegen oder
Besonderheiten, wie z. B. geplante Anlieferungen o. ä., direkt mit der benannten Person vor Ort
klären. Die Zufahrt zu den Grundstücken ist nach Feierabend fast immer möglich; außer wenn die
Borde gesetzt werden und der Asphalt aufgebracht wird.
•
Ein Anwohner fragt, warum die Straße 4,75 m breit und ohne Aufpflasterung gebaut wird. Aus
seiner Sicht sind 4,00 m Breite ausreichend und Aufpflasterungen würden Raser ausbremsen.
Antwort: Bei einer Fahrbahnbreite von 4,0 m ist bereits der Regelbegegnungsverkehr Pkw/Pkw
bei verminderter Geschwindigkeit nur unter Inanspruchnahme der Tiefborde möglich. Für Begegnungsfälle mit LKW-Verkehr ebenso wie für das Parken müssen die Bankettstreifen in größerem
Umfang in Anspruch genommen werden. Da Bankette aufgrund ihrer Bauweise nicht für eine
dauerhafte Belastung ausgelegt sind, sind Ausweichstellen zwischen den Straßenknoten erforderlich. Straßenanbindungen gelten dabei nicht als Ausweichmöglichkeit. Kostenmäßig stellt diese
Variante keinen nennenswerten Unterschied zu einer 4,75-breiten Fahrbahn mit Einengungen dar.
Die Minderkosten einer 4,00 m breiten Straße würden in etwa nur 7 % betragen, was in diesem
Fall hier ca. 350 € ausmachen würde. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die
Straßenbreite von 4,75 m mehr Komfort und eine höhere Sicherheit bietet und auch die Schäden
an den Banketten geringer sind. In der Vergangenheit wurden Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung gebaut. Viele Beschwerden wegen Lärm beim Abbremsen und Anfahren der Fahrzeuge
oder beim Überfahren mit Anhängern haben dazu geführt, dass derzeit keine Aufpflasterungen
gebaut werden. Außerdem bewirken diese eine Kostensteigerung in Höhe von ca. 3.000 € je Aufpflasterung. Die vorgeschlagenen Fahrbahneinengungen wären kostenneutral.
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•
Ein Anwohner fragt, was mit dem Gehweg passiert. Antwort: Es besteht die Möglichkeit, dass der
Gehweg, der sich in keinem guten Zustand befindet, so wie er ist bestehen bleibt. Dann werden
jedoch nur noch die notwendigsten Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt, z. B. die Entfernung von Gehwegplatten an Baumwurzeln und Ersatz durch Brechsand.
Alternativ könnte der Gehweg im Rahmen der Straßenbaumaßnahme entfernt werden. Das hätte
den Vorteil, dass dadurch Fläche entsiegelt wird, die bei der Berechnung der notwendigen Ersatzpflanzungen berücksichtigt wird.
•
Es wurden nachfolgend benannte Tendenzabstimmungen durchgeführt: Es wurde darauf hingewiesen, dass die letztendliche Entscheidung durch die Gemeindevertreter getroffen wird, es
aber versucht wird, die Wünsche der Bürger weitestgehend zu berücksichtigen. Die Abstimmungen hatten folgendes Ergebnis:
Thema Gehweg
Variante 1 (Gehweg bleibt):
8 Zustimmungen
Variante 2 (Gehweg wird entfernt): 30 Zustimmungen
Thema Verkehrsberuhigungen
Variante 1 (Aufpflasterung):
Variante 2 (Einengungen):
7 Zustimmungen
16 Zustimmungen
Thema Einengungen
Variante 1 (2 Stück):
Variante 2 (4 Stück):
9 Zustimmungen
12 Zustimmungen
Thema Fahrbahnbreite (auf Wunsch der Bürger)
Variante 1 (4,00 m):
10 Zustimmungen
Variante 2 (4,75 m):
18 Zustimmungen
Ausblick
Frau Schiene erläutert das weitere Prozedere. Zunächst wird das Protokoll geschrieben und
möglichst zeitnah ins Internet gestellt. Die Stellungnahmen der Bürger werden nicht einzeln
durch die Verwaltung beantwortet, sondern im Originaltext gemeinsam mit dem Protokoll den
Gemeindevertretern des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Ortsentwicklung und Tourismus zugeleitet. Dieser berät die Planungen in seiner Sitzung am 22.6.2015. Bis dahin
können Stellungnahmen eingereicht werden. Der Ausschuss berät in der Regel das Projekt
in zwei Sitzungen. Die Bürger können an den Sitzungen teilnehmen, sie erhalten Rederecht
und können sich einbringen. Nach der 1. Lesung wird eine Empfehlung zur Planung abgegeben, gegebenenfalls erfolgt eine Überarbeitung. In der 2. Lesung wird dann die überarbeitete
Planungsfassung besprochen und zur Beschlussfassung in die Gemeindevertretung empfohlen. Die 2. Lesung wird am 24.8.2015 stattfinden. Die Gemeindevertretung kann dann voraussichtlich in ihrer Sitzung im September 2015 über das Projekt abstimmen. Danach wird
die Planung vervollständigt, alle Genehmigungen eingeholt und eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet. Diese soll im Winter stattfinden, damit man sich günstige Baupreise sichern
kann. Voraussichtlicher Baubeginn ist mit Ende der Frostperiode Anfang April 2016. Dazu
werden die Anwohner von der bauausführenden Firma gesondert informiert. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen ist im September/Oktober 2016 zu rechnen.
Protokoll: Schiene / Lehmann
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