Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Straßenbauprogramm 2020 Straßenbau in 2016 SCHILLERSTRAßE IM ORTSTEIL PETERSHAGEN Anliegerversammlung am Dienstag, den 12.5.2015 um 19:00 Uhr in der Aula der FAWSchule in Petershagen PROTOKOLL Teilnehmer Gemeindeverwaltung: Straßenplaner: Herr Borchardt (Bürgermeister), Frau Schiene (Bauamtsleiterin), Herr Dommitzsch (Bauamt/Tiefbau), Frau Milster (Bauamt Ausbau- und Erschließungsbeiträge), Frau Lehmann (Bauamt/Tiefbau) Projektierungsbüro IGF Frankfurt (Oder), Herr Kunigam und Herr Schimke ca. 39 Anlieger bei 40 Grundstücken Einführung Herr Borchardt begrüßt alle Anwesenden und stellt die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie Herrn Kunigam und Herrn Schimke vom Projektierungsbüro IGF Frankfurt (Oder) vor. Er führt in die Anliegerversammlung zum Bau der Schillerstraße im Ortsteil Petershagen. Herr Borchardt erläutert, dass der für 2016 geplante Straßenbau der Schillerstraße auf dem Straßenbauprogramm 2020 basiert und hier die Vorentwurfsplanung heute als Diskussionsgrundlage dienen soll. Anregungen und Bedenken der Anwohner sind ausdrücklich erwünscht. Diese können auch gern schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Grundlagen Für die Straße Frau Schiene teilt den Anwohnern mit, dass die Planung auf dem Straßenbauprogramm 2020 basiert, welches von der Gemeindevertretung im November 2011 beschlossen wurde und festlegt, wann und in welchem Umfang in den bisher unbefestigten Straßen ein Straßenbau stattfindet. Das Straßenbauprogramm wurde 2014 überarbeitet, im September wurde die Fortschreibung beschlossen. Weiterhin kommen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom August 2005 zum Konzept für die neu zu errichtenden Straßenbeleuchtungsanlagen und vom Juni 2011 zur Nutzung von LED-Technik für die gemeindliche Straßenbeleuchtung zum Tragen. Da gilt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf vom 8.7.1999 zuletzt geändert am 20.5.2010, die auf dem Baugesetzbuch (§§ 127 ff.) basiert. Nach diesen Vorschriften müssen die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Straßen Erschließungsbeiträge erheben. 1 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Hier sind die Anlieger mit einem Kostenanteil von 90 % zu beteiligen, die übrigen 10 % trägt die Gemeinde. In der Erschließungsbeitragssatzung ist festgelegt, dass Beiträge nur für Baugrundstücke erhoben werden. Alle öffentlichen Flächen, die selbst Erschließungsanlagen sind (wie z. B. Spielplätze und Gräben), und Außenbereichsflächen (wie z. B. landwirtschaftliche Nutzflächen und Wald) sind von der Beitragspflicht nicht erfasst. Maßgeblich für die Beitragsberechnung ist das zulässige Maß der baulichen Nutzung, nicht das Bestehende. Das bedeutet z. B., wenn in der ganzen Straße eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, wird dies auch da angesetzt, wo im Bestand nur ein eingeschossiges Gebäude vorhanden ist. Für die Straßenbeleuchtung: Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben, was voraussetzt, dass die Beleuchtung in der Straße bereits im Rechtssinne (irgendwann einmal) erstmalig hergestellt wurde, so dass jetzt nur noch von einem Ausbau gesprochen werden kann. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG Bbg.) und die Straßenausbaubeitragssatzung. Im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht werden nicht nur Baugrundstücke, sondern auch Waldgrundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen in die Berechnung einbezogen. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung vom 8.5.2008, zuletzt geändert am 20.5.2010, werden 66,66 % der Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf die Anlieger umgelegt. Planung Straße Herr Kunigam stellt das Projekt vor. Die Schillerstraße ist eine Anliegerstraße gemäß Straßenbaukonzeption. Die Schillerstraße beginnt im Westen an der Lessingstraße und endet nach ca. 475 m östlich an der Wilhelm-Busch-Straße. Ein Gehweg ist auf der südlichen Seite vorhanden. Die Schillerstraße wird vorrangig durch den Quell- und Zielverkehr der Anwohner charakterisiert. Der Ausbauquerschnitt der Straße richtet sich nach der RAST 06. Die Straße wird in die niedrigste Kategorie und Belastungsklasse (geringster Schwerlastverkehrsanteil) eingeordnet. Das Straßenbauprogramm sieht für die Schillerstraße eine 4,75 m breite Fahrbahn mit Asphaltdecke als Mischverkehrsfläche vor. An die Fahrbahn schließen sich beidseitig Tiefborde mit je 10 cm Breite und Schotterrasenbankette mit je 0,65 m an (also insgesamt je 0,75 m Breite). Die Fahrbahnbreite von 4,75 m ermöglicht den Regelbegegnungsverkehr Pkw/Pkw. Unter Inanspruchnahme der Tiefborde und in geringem Umfang auch der überfahrbaren Bankettstreifen sind Sonderbegegnungsfälle mit Lkw-Verkehr bei verminderter Geschwindigkeit ebenso möglich wie das Parken auf der Fahrbahn (so dass eine Durchfahrtsbreite von 3 m für Rettungsfahrzeuge frei bleibt). Dies wirkt gleichzeitig verkehrsberuhigend. Weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind in Form von 4 Fahrbahneinengungen auf je 3,50 m vorgesehen, an die sich beidseitig Hochborde mit Schlitzen zum Regenwasserablauf anschließen. Eine Einengung befindet sich direkt hinter dem Anschluss Lessingstraße, um die Anliegerstraßenfunktion einer Tempo 30-Zone zu betonen. Die Fahrbahn wird im Dachprofil hergestellt. Das Quergefälle der Straße beträgt 2,5 %; das Längsgefälle ist fast null. Über das Quergefälle der Fahrbahn erfolgt die Oberflächenentwässerung in Versickerungsmulden. Es ist eine beidseitige Oberflächenentwässerung geplant, d. h. es werden Versickerungsmulden mit einer Breite von ca. 2,00 bis 3,00 m und einer Tiefe von ca. 0,20 bis 0,30 m auf beiden Straßenseiten angelegt. Höhenmäßig wird die Straße den Grundstückshöhen am Zaun angepasst. Grundstückzufahrten werden nicht befestigt. Jeder Anwohner kann selbst entscheiden, wann und durch wen er seine Zufahrt (nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde) bauen 2 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf lässt. Die im Baubereich befindlichen Grundstückszufahrten und -zugänge werden nur höhenmäßig angepasst. Entsprechend der Belastungsklasse 0,3 erfolgt die Ausbildung des Unterbaus mit einer Gesamtstärke des frostsicheren Aufbaus von 50 cm. Für die Versiegelung der Fahrbahn sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz erforderlich. Es wurden alle Medienträger über den geplanten Straßenbau informiert. Es liegt von keiner Firma eine Bedarfsmeldung, dass sie Leitungen verlegen wollen, vor. Straßenbeleuchtung Herr Dommitzsch stellt die Planung (Firma Henschel & Pangert) der Straßenbeleuchtung vor. Es werden Leuchten des Typs Schwaben IV der Firma 2 K verwendet, wie sie z. B. auch in der Elbestraße oder jetzt neu in der Schenkendorfstraße stehen. Es handelt sich um grüne Bogenleuchten. Die beiden möglichen Farbtöne werden den Anwohnern anhand von Farbplättchen vorgestellt. Die Leuchten werden in einem Abstand zwischen 34 und 35 m gesetzt. Die Lichtpunkthöhe beträgt 4,5 m. bei den Leuchtkörpern handelt es sich um LED-Bausteine mit 24 W Systemleistung, die bis 17 W dimmbar sind (z. B. in verkehrsarmen Zeiten zw. 23 und 5 Uhr). Ihre Beleuchtungsklasse ist S 5. Die mittlere Beleuchtungsstärke beträgt 3 lx, die minimale Beleuchtungsstärke (E-min) 0,6 lx. Damit wird eine DIN-gerechte Ausleuchtung erreicht. In der Schillerstraße ist die Installation von 14 Leuchten auf der Südseite geplant (bisher: 7 Leuchten auf Beton- und Holzmasten auf der Südseite). Die geplante Erdverkabelung ist wesentlich weniger störanfällig als die bisherigen Freileitungen. Vorstellung der vorläufigen Beitragsberechnung Straße Frau Milster trägt zu der Kostenbeteiligung der Bürger vor. Bei der Kostenverteilung werden für die Straße alle anliegenden Baugrundstücke berücksichtigt. Sie unterstreicht noch einmal, dass für die Beitragsberechnung das zulässige Maß der baulichen Nutzung, nicht das bestehende maßgeblich ist. Das bedeutet z. B., wenn in der ganzen Straße eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, wird dies auch da angesetzt, wo im Bestand nur ein eingeschossiges Gebäude vorhanden ist. Entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung übernimmt die Gemeinde 10 % der Kosten, 90 % werden umgelegt. Die vorliegenden geschätzten Kosten für die Schillerstraße betragen 230.500 €. Für ein Beispielgrundstück von 1.000 m² ergibt sich daraus für die Anwohner ein vorläufiger Beitrag in Höhe von ca. 5.000 €. Straßenbeleuchtung Für die Straßenbeleuchtung erfolgt die Berechnung des Beitrages auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung, da 1990 bereits eine Beleuchtung vorhanden war. Bei der Kostenverteilung werden wiederum alle anliegenden Grundstücke berücksichtigt. Die geschätzten Kosten betragen für die Beleuchtung in der Schillerstraße ca. 40.000 €. Davon trägt die Gemeinde 33,34 %, so dass 66,66 % umgelegt werden. Für ein Beispielgrundstück von 1.000 m² ist mit einem Beitrag in Höhe von ca. 600 € für die Anwohner zu rechnen. Angaben zu jedem Einzelnen können telefonisch oder auch persönlich während der Sprechzeiten im Rathaus Eggersdorf erfragt werden. Die vorgestellten Zahlen sind alle vorläufig und beruhen auf Kostenschätzungen und den derzeitigen Grundstücksverhältnissen. Es werden nach Baubeginn für den Straßenbau Vorausleistungsbescheide in Höhe von 75 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben. Nach Erhalt der Bescheide ist ein Monat Zeit zur Bezah3 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf lung. Sollten Zahlungsschwierigkeiten auftreten, kann man sich an die Finanzabteilung (Kämmerei) wenden, die die Voraussetzung für eine Stundung bzw. Ratenzahlung prüft. Sobald alle Unternehmerrechnungen vorliegen, wird der Endbescheid erlassen. Vor dem Endbescheid werden Anhörungsschreiben versendet. Dieser Endbescheid löst den Vorausleistungsbescheid und auch ein ggf. anhängiges Widerspruchsverfahren ab. Mit einem Endbescheid ist nicht vor Ende 2017 zu rechnen. Gegen diesen Bescheid kann auch in Widerspruch gegangen werden. Dafür ist es unerheblich, ob bereits gegen den Vorausleistungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Alternativ zur Bescheidung besteht die Möglichkeit, mit der Gemeinde eine Ablösevereinbarung zu schließen. Die Ablösung des zu erwartenden Beitrags lässt die sachliche Beitragspflicht des Grundstücks nicht entstehen. Grundlage der Berechnung des Ablösebetrages ist das Submissionsergebnis und die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Planungsbüro über das Planerhonorar (HOAI). Der Abschluss einer Ablösevereinbarung ist also nach Bindung des Tiefbauunternehmens möglich. Diskussion Folgende Fragen bzw. entwurfserhebliche Stellungnahmen wurden abgegeben: • Ein Anwohner fragt, ob die Schmutzwassereinläufe der Straße erhöht werden. Außerdem würde Höhenunterschied zwischen der Schillerstraße und der anschließenden Wielandstraße über 40 cm betragen. Wie werden die Höhenunterschiede ausgeglichen? Ein Anwohner der Schillerstraße 32 ergänzte, dass die neue Straße dann höher sein wird, als sein Grundstück und er befürchtet, dass das Oberflächenwasser dann auf sein Grundstück läuft. Auch die Anwohner der Schillerstraße 1, 2 und 3 befürchten, dass die Straße höher als das Grundstück liegt. Antwort: Die Schmutzwasserschächte werden höhenmäßig der Fahrbahn angepasst. Von der Fahrbahn gelangt kein Wasser auf die Grundstücke. Über das Quergefälle der Fahrbahn erfolgt die beidseitige Oberflächenentwässerung in die Versickerungsmulden. Auch der Anschluss zur Wielandstraße wird höhenmäßig angepasst. Der Hinweis der Anwohner wird jedoch noch einmal vom Planungsbüro vor Ort überprüft. • Der Anwohner aus der Schillerstraße 24 teilt mit, dass er genug Bäume vor seinem Grundstück hat und keine weiteren Bäume haben möchte. • Eine Anwohnerin fragt, ob die Straße in mehreren Etappen gebaut wird. Antwort: Vor Baubeginn werden die Anwohner durch die bauausführende Firma über den geplanten Bauablauf informiert. Sie erhalten Namen und Telefonnummer des Ansprechpartners vor Ort und können Anliegen oder Besonderheiten, wie z. B. geplante Anlieferungen o. ä., direkt mit der benannten Person vor Ort klären. Die Zufahrt zu den Grundstücken ist nach Feierabend fast immer möglich; außer wenn die Borde gesetzt werden und der Asphalt aufgebracht wird. • Ein Anwohner fragt, warum die Straße 4,75 m breit und ohne Aufpflasterung gebaut wird. Aus seiner Sicht sind 4,00 m Breite ausreichend und Aufpflasterungen würden Raser ausbremsen. Antwort: Bei einer Fahrbahnbreite von 4,0 m ist bereits der Regelbegegnungsverkehr Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit nur unter Inanspruchnahme der Tiefborde möglich. Für Begegnungsfälle mit LKW-Verkehr ebenso wie für das Parken müssen die Bankettstreifen in größerem Umfang in Anspruch genommen werden. Da Bankette aufgrund ihrer Bauweise nicht für eine dauerhafte Belastung ausgelegt sind, sind Ausweichstellen zwischen den Straßenknoten erforderlich. Straßenanbindungen gelten dabei nicht als Ausweichmöglichkeit. Kostenmäßig stellt diese Variante keinen nennenswerten Unterschied zu einer 4,75-breiten Fahrbahn mit Einengungen dar. Die Minderkosten einer 4,00 m breiten Straße würden in etwa nur 7 % betragen, was in diesem Fall hier ca. 350 € ausmachen würde. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Straßenbreite von 4,75 m mehr Komfort und eine höhere Sicherheit bietet und auch die Schäden an den Banketten geringer sind. In der Vergangenheit wurden Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung gebaut. Viele Beschwerden wegen Lärm beim Abbremsen und Anfahren der Fahrzeuge oder beim Überfahren mit Anhängern haben dazu geführt, dass derzeit keine Aufpflasterungen gebaut werden. Außerdem bewirken diese eine Kostensteigerung in Höhe von ca. 3.000 € je Aufpflasterung. Die vorgeschlagenen Fahrbahneinengungen wären kostenneutral. 4 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf • Ein Anwohner fragt, was mit dem Gehweg passiert. Antwort: Es besteht die Möglichkeit, dass der Gehweg, der sich in keinem guten Zustand befindet, so wie er ist bestehen bleibt. Dann werden jedoch nur noch die notwendigsten Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt, z. B. die Entfernung von Gehwegplatten an Baumwurzeln und Ersatz durch Brechsand. Alternativ könnte der Gehweg im Rahmen der Straßenbaumaßnahme entfernt werden. Das hätte den Vorteil, dass dadurch Fläche entsiegelt wird, die bei der Berechnung der notwendigen Ersatzpflanzungen berücksichtigt wird. • Es wurden nachfolgend benannte Tendenzabstimmungen durchgeführt: Es wurde darauf hingewiesen, dass die letztendliche Entscheidung durch die Gemeindevertreter getroffen wird, es aber versucht wird, die Wünsche der Bürger weitestgehend zu berücksichtigen. Die Abstimmungen hatten folgendes Ergebnis: Thema Gehweg Variante 1 (Gehweg bleibt): 8 Zustimmungen Variante 2 (Gehweg wird entfernt): 30 Zustimmungen Thema Verkehrsberuhigungen Variante 1 (Aufpflasterung): Variante 2 (Einengungen): 7 Zustimmungen 16 Zustimmungen Thema Einengungen Variante 1 (2 Stück): Variante 2 (4 Stück): 9 Zustimmungen 12 Zustimmungen Thema Fahrbahnbreite (auf Wunsch der Bürger) Variante 1 (4,00 m): 10 Zustimmungen Variante 2 (4,75 m): 18 Zustimmungen Ausblick Frau Schiene erläutert das weitere Prozedere. Zunächst wird das Protokoll geschrieben und möglichst zeitnah ins Internet gestellt. Die Stellungnahmen der Bürger werden nicht einzeln durch die Verwaltung beantwortet, sondern im Originaltext gemeinsam mit dem Protokoll den Gemeindevertretern des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Ortsentwicklung und Tourismus zugeleitet. Dieser berät die Planungen in seiner Sitzung am 22.6.2015. Bis dahin können Stellungnahmen eingereicht werden. Der Ausschuss berät in der Regel das Projekt in zwei Sitzungen. Die Bürger können an den Sitzungen teilnehmen, sie erhalten Rederecht und können sich einbringen. Nach der 1. Lesung wird eine Empfehlung zur Planung abgegeben, gegebenenfalls erfolgt eine Überarbeitung. In der 2. Lesung wird dann die überarbeitete Planungsfassung besprochen und zur Beschlussfassung in die Gemeindevertretung empfohlen. Die 2. Lesung wird am 24.8.2015 stattfinden. Die Gemeindevertretung kann dann voraussichtlich in ihrer Sitzung im September 2015 über das Projekt abstimmen. Danach wird die Planung vervollständigt, alle Genehmigungen eingeholt und eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet. Diese soll im Winter stattfinden, damit man sich günstige Baupreise sichern kann. Voraussichtlicher Baubeginn ist mit Ende der Frostperiode Anfang April 2016. Dazu werden die Anwohner von der bauausführenden Firma gesondert informiert. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen ist im September/Oktober 2016 zu rechnen. Protokoll: Schiene / Lehmann 5
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