UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG AUF HEIZKOSTENZUSCHUSS • • • • • Lichtbildausweis des/der AntragstellerIn Kontokarte des/der AntragstellerIn mit IBAN-Nummer Mietvertrag E-Card aller Haushaltsmitglieder Bei NICHT-EU-BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltstitel, Visum aller Haushaltsmitglieder • Einkommensnachweise ALLER Haushaltsmitglieder aus dem Zeitraum 1.7.2015 bis 31.12.2015. z.B. o Pensionsbescheid 2015 oder Bankbeleg (auf dem der Pensionsbezug aufgeschlüsselt ist), jedoch ohne Sonderzahlung, ebenso bei Waisenpensionen o Lohn- Gehaltszettel – bei Lehrlingen zusätzlich Lehrvertrag o Unterhalt – Vergleichsausfertigung und aktueller Bankbeleg o Alimente/Unterhaltsvorschuss – Vergleichsausfertigung und aktueller Bankbeleg / Bescheid Bezirksgericht o Aktueller Stipendienbescheid 2015 o Einkommensteuerbescheid für 2015 von selbstständig Erwerbstätigen oder Bestätigung des Steuerberaterbüros o Bescheid oder Bezugsbestätigung AMS (nicht älter als ein Monat) o Bescheid GKK über Bezug von Kinderbetreuungsgeld o Schreiben GKK über Bezug von Wochengeld o Aktuelle Bescheinigung GKK über Krankengeldbezug Weitere Nachweise die vorzulegen sind: • Schulbesuchsbestätigung / Inskriptionsbestätigung – für alle Personen, die das schulpflichtige Alter überschritten haben. • Familienbeihilfenbescheid, jedoch nur dann, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird Fehlende Unterlagen können innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung, spätestens aber bis 15.4.2016 nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen finden Sie auf www.land-oberoesterreich.at
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