UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG AUF HEIZKOSTENZUSCHUSS

UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG AUF
HEIZKOSTENZUSCHUSS
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Lichtbildausweis des/der AntragstellerIn
Kontokarte des/der AntragstellerIn mit IBAN-Nummer
Mietvertrag
E-Card aller Haushaltsmitglieder
Bei NICHT-EU-BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung,
Aufenthaltstitel, Visum aller Haushaltsmitglieder
• Einkommensnachweise ALLER Haushaltsmitglieder
aus dem Zeitraum 1.7.2015 bis 31.12.2015.
z.B.
o Pensionsbescheid 2015 oder Bankbeleg (auf dem der Pensionsbezug
aufgeschlüsselt ist), jedoch ohne Sonderzahlung, ebenso bei
Waisenpensionen
o Lohn- Gehaltszettel – bei Lehrlingen zusätzlich Lehrvertrag
o Unterhalt – Vergleichsausfertigung und aktueller Bankbeleg
o Alimente/Unterhaltsvorschuss – Vergleichsausfertigung und aktueller
Bankbeleg / Bescheid Bezirksgericht
o Aktueller Stipendienbescheid 2015
o Einkommensteuerbescheid für 2015 von selbstständig Erwerbstätigen
oder Bestätigung des Steuerberaterbüros
o Bescheid oder Bezugsbestätigung AMS (nicht älter als ein Monat)
o Bescheid GKK über Bezug von Kinderbetreuungsgeld
o Schreiben GKK über Bezug von Wochengeld
o Aktuelle Bescheinigung GKK über Krankengeldbezug
Weitere Nachweise die vorzulegen sind:
• Schulbesuchsbestätigung / Inskriptionsbestätigung – für alle Personen, die
das schulpflichtige Alter überschritten haben.
• Familienbeihilfenbescheid, jedoch nur dann, wenn erhöhte Familienbeihilfe
bezogen wird
Fehlende Unterlagen können innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung,
spätestens aber bis 15.4.2016 nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf www.land-oberoesterreich.at