0344-50 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft
- III F 2 -
Berlin, den 17.9.2015
Tel.: 90227 (9227) - 5611
Fax: 90227 (9227) - 5004
E-Mail: [email protected]
An die
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie
über den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
2135
Haushaltsgesetz 2016/2017
Kapitel 1045 Titel 67147 und 67176
Heimerziehung für alleinstehende Asylbewerber/innen nach dem KJHG
58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015
Berichtsauftrag Nr.: BJF 90 (Synopse lfd. Nr’n. 267 a) bis c) und 268 a) und b))
Titel 67147 - Heimerziehung
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
3.000.000,00 €
3.000.000,00 €
6.000.000,00 €
5.999.885,88 €
0€
4.121.696,34 €
Titel 67176 - Krankenhilfe
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
25.000,00 €
25.000,00 €
25.000,00 €
7.470,16 €
0€
3.012,57 €
Gesamtkosten:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung
Folgendes beschlossen:
„SenBildJugWiss wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur zweiten Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen:
267 a) Bündnis 90/Die Grünen
1. Wie viele junge Menschen wurden 2014 untergebracht?
2. Mit welchen Ausgaben für wie viele junge Menschen rechnet der Senat für 2015?
3. Hält der Senat einen Ansatz in Höhe der Ausgaben von 2014 für 2016 und 2017 wirklich für realistisch
und warum wird keine stärkere Vorsorge angesichts der aktuell deutlich steigenden Anzahl von Geflüchteten getroffen?
2
267 b) Die Linke
Erbeten wird ein Bericht zu folgenden Fragen/Themen:
- Wie ist der aktuelle Stand der Bedarfsdeckung? Können alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
(UMF) bedarfsgerecht untergebracht werden? Ist das Platzangebot ausreichend?
- Wie hoch ist der Anteil der UMF mit sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. mit Behinderung an der
Gesamtzahl der unbegleitet einreisenden Kinder und Jugendlichen und stehen auch für diese Kinder
und Jugendlichen ausreichend spezialisierte Angebote der Unterbringung und Beschulung während und
nach der Clearingphase zur Verfügung? Wie wird im Bedarfsfall deren Versorgung durch Land und Bezirke gesichert?
- Wie viele UMF sind z.Z. versorgt/unversorgt und wie ist die gegenwärtige Prognose für die Bedarfsentwicklung?
- Kann der Senat garantieren, dass in Kooperation mit Behörden und Einrichtungen wie Polizei und LaGeSo UMF entsprechend dem gesetzlichen Auftrag versorgt werden?
- Wie korrespondiert der gebildete Ansatz für 2016/17 mit dem Bedarf, der aus der Prognose abzuleiten
ist?
- Wie hoch schätzt der Senat den Mittelbedarf für neu einzurichtende Plätze/Einrichtungen?
- Wie ist der Stand der Gespräche mit freien Trägern für Unterbringungsangebote und spezialisierte Angebote für besonderen sozialpädagogischen Bedarf für traumatisierte Kinder und Jugendliche? Welcher
Mehrbedarf resultiert aus der Versorgung dieser traumatisierte Kinder und Jugendlichen?
- In welcher Höhe stehen für diese gesetzliche Verpflichtung der Versorgung der UMF Bundesmittel zur
Verfügung bzw. stehen in Aussicht?
267 c) Die Piraten
 Wie haben sich die Fallzahlen von 2013 bis heute entwickelt?
 Mit welchen Fallzahlen wird zum 2. Halbjahr 2015, zu 2016 und zu 2017 gerechnet? Welche Prognose
zur Entwicklung der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Berlin liegt dem zu Grunde?
 Wie begründet der Senat die nur geringfügig steigenden Mittel in den Jahren 2016 und 2017?
 Wie hoch sind die Mittel pro Jahr pro unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten?
268 a) Die Linke
Erbeten wird ein Bericht über die Bedarfsentwicklung. Wie erklärt der Senat, dass mit den gestiegenen Zahlen der UMF der Bedarf für ambulante und stationäre Krankenbehandlung nicht korrespondiert? Wer finanziert z.B. in welchem Umfang die Behandlung schwer traumatisierter Kinder und Jugendlicher, die als UMF
eingereist sind? Wie, durch wen ist die ärztliche Versorgung geregelt und gewährleistet?
268 b) Die Piraten
In welcher Größenordnung wurden welche Arten von stationären und ambulanten Behandlungsleistungen
(Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Operationen, psychotherapeutische Behandlungen) für die genannte
Zielgruppe in 2014 finanziert? Welche Prognose zur zahlenmäßigen Entwicklung der anspruchsberechtigten
Zielgruppe und zu deren Gesundheitszustand liegt den Ansätzen für 2016 und 2017 zu Grunde?
Wie sind die finanziellen Zuständigkeiten zwischen SenGesSoz und SenBildJugWiss hier verteilt? Ist SenBildJugWiss ausschließlich für die Krankenhilfe bei den minderjährigen Flüchtlingen verantwortlich?
Wo bestehen unter Umständen Bezüge zu Titeln aus dem Einzelplan 11?“
Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen:
Zu 267 a) – c)
Nach aktueller Schätzung wird in 2015 mit Ausgaben in Höhe von ca. 10 Millionen EUR
gerechnet. Es liegt eine Deckungszusage der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung
vor. Aufgrund der seit Jahresbeginn sprunghaft steigenden Zahl der monatlich ankommenden jungen Flüchtlinge ist die Lage extrem angespannt.
Ankommende junge Flüchtlinge 2015:
Januar
102
Februar
96
März
108
April
120
Mai
137
Juni
165
Juli
326
August
406
3
Vergleich
Jahr 2014: 1085 ankommende junge Flüchtlinge
Jahr 2013: 882 ankommende junge Flüchtlinge
Bei Anhalten der aktuellen Flüchtlingssituation ist bis Jahresende mit bis zu 3000 jungen
Flüchtlingen zu rechnen, die in Berlin ankommen werden. Dies würde eine Verdreifachung
im Vergleich zum Vorjahr bedeuten.
Derzeit werden knapp 700 junge Flüchtlinge von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung versorgt. Am 31. Dezember 2014 betreuten die bezirklichen Jugendämter insgesamt 534 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Über das 18. Lebensjahr hinaus waren
230 junge Flüchtlinge in der Jugendhilfe nach § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII untergebracht. Die Erhebung zum 30. Juni 2015 konnte aufgrund ausstehender bezirklicher Meldungen noch nicht abgeschlossen werden. Zu sonderpädagogischen Förderbedarfen wird
nicht erhoben. Nach aktueller Schätzung werden mindestens 500 weitere Clearingplätze
und eine korrespondierende Zahl an Angeboten für Anschlussbetreuungen benötigt. Die
Verhandlungen mit dem Bund hinsichtlich einer Beteiligung an den bisher aus Landesmitteln zu bestreitenden Ausgaben sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 268 a) und 268 b)
Mit der Bestätigung der Inobhutnahme nach § 42 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden alle
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch einen von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossenen Vertrag mit der AOK gesetzlich krankenversichert. Nach
Ermittlung der individuellen Förderbedarfe und bei Krankheit erfolgt eine entsprechende
Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger.
Eine Erhebung zu den unterschiedlichen stationären und ambulanten Behandlungsleistungen liegt nicht vor.
Im Rahmen der Inobhutnahme werden die Krankenkosten ausschließlich von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung getragen. Ein Bezug zu den Titeln des Einzelplans 11
besteht nicht.
In Vertretung
Sigrid Klebba
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft