0344-63 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft
-ID-
Berlin, den 21.9.2015
Tel.: 90227 (9227) - 5707
Fax: 90227 (9227) - 6444
E-Mail: [email protected]
An die
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie
über den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
2234
Doppelhaushalt 2016/2017
Kapitel 1250 Titel 71004
Zweite neue internationale Schule (Nelson Mandela) (Synopse Nr. 280 a-c)
58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 03. September 2015
Berichtsauftrag Nr.: BJF 93 (Synopse lfd. Nr. 280 a-c)
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
Gesamtkosten:
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Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung
Folgendes beschlossen:
SenBildJugWiss wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig
zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen:
Warum plant der Senat die Errichtung weiterer internationalen Schulen? Wie definiert der Senat
den Begriff internationale Schule und welches Angebot ist genau geplant? Warum soll 2017 hier
eine Entscheidung getroffen werden? Existieren Standorte zur Reaktivierung und wenn ja, welche?
Wofür werden die eingestellten Mittel genau benötigt?
Was ist hier in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen ab 2017 geplant?
Wofür werden die Mittel in 2017 (500.000) verausgabt? Welche „zweite internationale Schule“ ist
an welchem Standort geplant? 500.000 sind zu gering, um eine zweite internationale Schule zu
errichten. Welche weiteren Mittel sind für die folgenden Jahre eingeplant? Gibt es Verpflichtungsermächtigungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen an der Internationalen Schule mit einem
bilingualen Profil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, aus dem
diplomatischen Dienst anderer Nationen, international tätigen Organisationen und Unter-
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nehmen sowie der Berliner Hochschulen beabsichtigt die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft eine weitere Schule dieser besonderen Prägung zu gründen.
Um zwischenzeitlich der hohen Nachfrage besser gerecht zu werden - zum Schuljahr
2015/16 lagen 220 Anmeldungen für die erste Klasse an der Nelson-Mandela-Schule vor,
von denen Dank der Filiale insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden konnten - ist die Nutzung der ehemaligen Ernst-Habermann-Grundschule als Filiale
der Nelson-Mandela-Schule dringend erforderlich. Aufgrund der wachsenden Stadt ist davon auszugehen, dass die Nachfrage der hochmobilen Familien in nächster Zeit weiter
zunehmen wird und daher die Filialgründung ein erster Schritt zur nachfrageorientierten
Schulplatzbereitstellung ist.
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Land Berlin steigt in kürzester Zeit außerordentlich an. Die Verdichtung durch Wohnungsbau, der Zuzug von Flüchtlingsfamilien etc.
stellen das Land Berlin vor große Herausforderungen. Um zeitgerecht auf den steigenden
Bedarf reagieren zu können, erfolgen kontinuierliche Abstimmungen zwischen den Bezirken und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Durch die Aufnahme einer Vielzahl von Schulbaumaßnahmen in
die Investitionsplanung 2015 – 2019, zusätzliche finanzielle Mittel zur Errichtung modularer Ergänzungsgebäude sowie Reaktivierung früherer Schulstandorte lassen sich, sofern
keine weiteren, nicht prognostizierbaren Ereignisse eintreten, durch die bis zum Jahr 2020
eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Grundschulen und der Gymnasien die erforderlichen Schulraumkapazitäten schaffen.
Für die Integrierten Sekundarschulen (ISS) stellt sich die Situation anders dar. Trotz der
bereits initiierten Kapazitätserweiterungen erwächst bis zum Jahr 2020 ein Bedarf, der es
erforderlich macht, aufgegebene Schulstandorte wieder zu reaktivieren sowie weitere Liegenschaften für Integrierte Sekundarschulen zu entwickeln.
Das Gebäude der ehemaligen Heinrich-von-Kleist-Oberschule in der Levetzowstraße gehört aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet sowie der Raum- und Baustruktur zur Kategorie
der Standorte, die dringend wieder einer Nutzung als Integrierte Sekundarschule zugeführt
werden müssten; dabei ist irrelevant, ob es sich um eine „normale“ ISS handelt oder um
ISS-Schülerinnen und Schüler einer internationalen Schule.
Auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der BIM GmbH und SenBildJugWiss
wurde für das Gebäude Levetzowstraße bereits eine Einpassungsplanung für eine Nutzung als internationale Schule erarbeitet.
Angesichts des bekannten Bedarfsanstiegs an Notunterkünften für Flüchtlinge ist eine Reaktivierung der Levetzowstraße als Notunterkunft vorgesehen, so dass aktuell keine belastbaren Aussagen über den weiteren Planungs- und Bauverlauf möglich sind.
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft