Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft -ID- Berlin, den 21.9.2015 Tel.: 90227 (9227) - 5707 Fax: 90227 (9227) - 6444 E-Mail: [email protected] An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 2234 Doppelhaushalt 2016/2017 Kapitel 1250 Titel 71004 Zweite neue internationale Schule (Nelson Mandela) (Synopse Nr. 280 a-c) 58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 03. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 93 (Synopse lfd. Nr. 280 a-c) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist Gesamtkosten: ./. € ./. € ./. € ./. € ./. € ./. € ./. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugWiss wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen: Warum plant der Senat die Errichtung weiterer internationalen Schulen? Wie definiert der Senat den Begriff internationale Schule und welches Angebot ist genau geplant? Warum soll 2017 hier eine Entscheidung getroffen werden? Existieren Standorte zur Reaktivierung und wenn ja, welche? Wofür werden die eingestellten Mittel genau benötigt? Was ist hier in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen ab 2017 geplant? Wofür werden die Mittel in 2017 (500.000) verausgabt? Welche „zweite internationale Schule“ ist an welchem Standort geplant? 500.000 sind zu gering, um eine zweite internationale Schule zu errichten. Welche weiteren Mittel sind für die folgenden Jahre eingeplant? Gibt es Verpflichtungsermächtigungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen: Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen an der Internationalen Schule mit einem bilingualen Profil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, aus dem diplomatischen Dienst anderer Nationen, international tätigen Organisationen und Unter- 2 nehmen sowie der Berliner Hochschulen beabsichtigt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine weitere Schule dieser besonderen Prägung zu gründen. Um zwischenzeitlich der hohen Nachfrage besser gerecht zu werden - zum Schuljahr 2015/16 lagen 220 Anmeldungen für die erste Klasse an der Nelson-Mandela-Schule vor, von denen Dank der Filiale insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden konnten - ist die Nutzung der ehemaligen Ernst-Habermann-Grundschule als Filiale der Nelson-Mandela-Schule dringend erforderlich. Aufgrund der wachsenden Stadt ist davon auszugehen, dass die Nachfrage der hochmobilen Familien in nächster Zeit weiter zunehmen wird und daher die Filialgründung ein erster Schritt zur nachfrageorientierten Schulplatzbereitstellung ist. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Land Berlin steigt in kürzester Zeit außerordentlich an. Die Verdichtung durch Wohnungsbau, der Zuzug von Flüchtlingsfamilien etc. stellen das Land Berlin vor große Herausforderungen. Um zeitgerecht auf den steigenden Bedarf reagieren zu können, erfolgen kontinuierliche Abstimmungen zwischen den Bezirken und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Durch die Aufnahme einer Vielzahl von Schulbaumaßnahmen in die Investitionsplanung 2015 – 2019, zusätzliche finanzielle Mittel zur Errichtung modularer Ergänzungsgebäude sowie Reaktivierung früherer Schulstandorte lassen sich, sofern keine weiteren, nicht prognostizierbaren Ereignisse eintreten, durch die bis zum Jahr 2020 eingeleiteten Maßnahmen im Bereich der Grundschulen und der Gymnasien die erforderlichen Schulraumkapazitäten schaffen. Für die Integrierten Sekundarschulen (ISS) stellt sich die Situation anders dar. Trotz der bereits initiierten Kapazitätserweiterungen erwächst bis zum Jahr 2020 ein Bedarf, der es erforderlich macht, aufgegebene Schulstandorte wieder zu reaktivieren sowie weitere Liegenschaften für Integrierte Sekundarschulen zu entwickeln. Das Gebäude der ehemaligen Heinrich-von-Kleist-Oberschule in der Levetzowstraße gehört aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet sowie der Raum- und Baustruktur zur Kategorie der Standorte, die dringend wieder einer Nutzung als Integrierte Sekundarschule zugeführt werden müssten; dabei ist irrelevant, ob es sich um eine „normale“ ISS handelt oder um ISS-Schülerinnen und Schüler einer internationalen Schule. Auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der BIM GmbH und SenBildJugWiss wurde für das Gebäude Levetzowstraße bereits eine Einpassungsplanung für eine Nutzung als internationale Schule erarbeitet. Angesichts des bekannten Bedarfsanstiegs an Notunterkünften für Flüchtlinge ist eine Reaktivierung der Levetzowstraße als Notunterkunft vorgesehen, so dass aktuell keine belastbaren Aussagen über den weiteren Planungs- und Bauverlauf möglich sind. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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