Fragen und Antworten zum Betrugs-/Untreuefall Die Vereinsführung der IG CSD Stuttgart e.V. erlangte Anfang September 2015 Kenntnis von einem Betrugsfall aus der Mitte des Vereins heraus. Der langjährige Mitarbeiter im Orgateam und ehrenamtliche Buchhalter der IG CSD unterschlug über das Bankkonto des CSD-Vereins über Jahre hinweg einen hohen Geldbetrag und verschleierte dies vor Vorstand, Rechnungsprüfung, Steuerberatung und Mitgliederversammlung systematisch. Seit der Kenntnis der Unterschlagung unternahmen Vorstand und Geschäftsführung alle nötigen Schritte zur lückenlosen Aufklärung des Falles. Die interne Aufarbeitung sowie die Wahrung sämtlicher Vereinsinteressen waren und sind zu jeder Zeit sichergestellt. Dabei wurde und wird eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet. Gegen den ehemaligen Buchhalter laufen sowohl straf- als auch zivilrechtliche Anzeigen. Am 30.03.2016 wurde der Fall öffentlich am Stuttgarter Amtsgericht verhandelt. Das Urteil lautet auf 2 Jahre Haftstrafe auf Bewährung, 4 Jahre Bewährungszeit, Bestellung einer Bewährungshilfe, Zahlung von 150 Euro an die IG CSD Stuttgart e.V. an jedem fünften des Monats. Die über 300 Mitglieder der IG CSD Stuttgart e.V. wurde bereits im Rahmen einer Mitgliederversammlung im November 2015 umfassend über alle Hintergründe, die eingeleiteten Maßnahmen sowie weiteren Schritte vollumfänglich und ausführlich informiert. Der von der Vereinsführung eingeschlagene Kurs und die Form der Aufarbeitung fanden in der Sitzung einhellige Zustimmung. Eine Beeinträchtigung der laufenden Vereinstätigkeiten oder gar eine Gefährdung des diesjährigen Christopher Street Day-Festivals (22.-31.07.2016, Polit-Parade am 30.07.) bestanden und bestehen nicht. Höhe des Schadens? Der Schaden beläuft sich auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Dauer des Betrugs? Die Vorgänge erstreckten sich über einen Zeitraum von zehn Jahren (2005-2015). Wie ging der Betrug vonstatten? Der Buchhalter hob über den Betrugszeitraum Summen zwischen 100 und 1.000 Euro vom Vereinskonto ab. Die Abbuchungen wurden auf einer separaten Kostenstelle ausgewiesen, welche bei vorgelegten Unterlagen und Auswertungen sowohl dem Vorstand, der Mitgliederversammlung, den Rechnungsprüfern und dem Steuerberater vorenthalten wurde. Die entsprechenden Kontoauszüge wurden vernichtet. Wie flog das System auf? Im Zuge einer angestrebten und mittlerweile bewilligten Anerkennung des CSD-Vereins als gemeinnützige Organisation, beschloss der Vorstand den Steuerberater zu wechseln. Dieser Wechsel brachte Unregelmäßigkeiten in den Eröffnungsbilanzen einzelner Vereinsjahre ans Licht. Auf Rückfragen der beauftragten Steuerkanzlei wurde vom Buchhalter zunächst ausweichend reagiert, später (im August 2015) folgte dann eine Selbstanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Warum fiel der Betrug nicht früher auf? Der Buchhalter engagierte sich bereits kurz nach der Gründung der IG CSD im Jahr 2001 für den Verein. Er war also fast 15 Jahre für die Organisation ehrenamtlich tätig. Durch die augenscheinlich stets tadellose Arbeit, welche in allen Rechnungsprüfungsberichten vollumfänglich gelobt wurde, erwarb sich der Buchhalter bei allen Beteiligten (intern wie extern) eine immense Vertrauensbasis. Auch das berufliche Umfeld sowie ein eigener Buchhaltungsservice auf selbstständiger Basis ließen auf profunde Kenntnisse und einen guten Ruf schließen. Vorgelegte Unterlagen (GuV, Jahresabschluss, Kostencontrolling etc.) erweckten immer einen einwandfreien Eindruck. Durch die nahezu penible Ausführung aller übertragenen Arbeiten im Verein kam nie ein offensichtlicher Verdacht auf. Warum fiel der Betrugsfall bei der jährlichen Rechnungsprüfung nicht auf? Die Rechnungsprüfung hat die satzungsgemäße Aufgabe, Rechnungsbelege und deren ordnungsgemäße Verbuchung, den Kassenbestand sowie die Mittelverwendung zu prüfen. Dies ist bei der Fülle der Unterlagen – vier Aktenordner – nur stichprobenartig möglich, wodurch fehlende Kontoauszüge ohne einen konkreten Anfangsverdacht nicht aufgefallen sind. Die geprüften Unterlagen waren stets ordnungsgemäß geführt und abgelegt. Der Buchhalter konnte Fragen jederzeit vollumfänglich beantworten. Hat der Betrugsfall Auswirkungen auf den CSD? Abseits des finanziellen Schadens und dem beträchtlichen Aufwand rund um die lückenlose Aufklärung waren und sind die laufenden Vereinsgeschäfte sowie die Veranstaltungen bzw. Aktionen rund um das kommende Kulturfestival im Juli 2016 in keiner Weise beeinträchtigt. Wurde Anzeige erstattet? Gegen den Buchhalter wurde unverzüglich nach Bekanntwerden des Betrugs Strafanzeige bei der Kriminalpolizei erstattet. Zusätzlich wurden zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung aller finanziellen Ansprüche des Vereins gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter gestellt. Bekommt der Verein das unterschlagene Geld zurück? Die Rechtsansprüche (Finanztitel, Mahnbescheide) gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter wurde beim Amtsgericht Stuttgart bereits Ende September anzeigt und sukzessive ergänzt. Diese umfassen mittlerweile die gesamte Unterschlagungssumme sowie alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrugsfall stehen. Die Ansprüche bestehen für die nächsten 30 Jahre und lassen sich auch nicht über eine Privatinsolvenz des ExBuchhalters tilgen. Ob die Finanztitel und Mahnbescheide vollstreckbar sind muss sich zeigen. Gleichzei- tig verpflichtet das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts vom 30.03.2016 den nun verurteilten ExBuchhalter zur Zahlung von 150 Euro an jedem fünften des Monats. Erfolgt die Zahlung nicht, droht die Aussetzung der Bewährung und der Verurteilte muss ins Gefängnis. Wie wird das Urteil des Amtsgerichts bewertet? Auch wenn mit der Verurteilung und der Strafe wahrscheinlich nur ein geringerer Teil des finanziellen Schadens wiedergutzumachen ist, setzen die klaren Worte des Richters bei der Urteilsverkündung ein wichtiges Zeichen für alle Beteiligten. Der Richter warf dem ehemaligen Buchhalter vor, nicht nur dreist, sondern auch "moralisch verwerflich" gehandelt zu haben. Nach der transparenten internen Aufarbeitung, den klaren Konsequenzen für die künftige Arbeit im Verein sowie der breiten, öffentlichen Berichterstattung ist nun auch die strafrechtliche Auseinandersetzung mit den kriminellen Machenschaften unseres früheren Mitarbeiters erfolgt. Zivilrechtlich bleiben wir mit Nachdruck darauf bedacht, alle Ansprüche gegenüber dem Ex-Buchhalter wahrzunehmen und einzutreiben. Diese Ansprüche bestehen dabei für die nächsten 30 Jahre und sind auch nicht über eine Privatinsolvenz des Verurteilten zu tilgen. Damit sollten gute Voraussetzungen geschaffen sein, um sensibilisiert, vor allem aber gestärkt in die Zukunft des CSD Stuttgart und seines Trägervereins zu blicken. Ist der Verein finanziell oder substanziell bedroht? Der Verein weist trotz des Betrugsfalles eine solide Finanzierungsbasis auf. Die Vereinsarbeit geht normal weiter. Sie ist zu keiner Zeit gefährdet. Welche Konsequenzen wurden gezogen? Innerhalb der Vereinsarbeit wurden weitere Kontrollstufen im Umgang mit Bankgeschäften eingeführt. Damit haben nun mehrere wachsame Augen zu jeder Zeit Einblick in die Kontoführung sowie die Finanzsituation der IG CSD. Die interne Transparenz innerhalb aller aktiven Vereinsorgane wurde weiter erhöht und eine größere Sensibilisierung aller Beteiligten vorangetrieben. Zudem wurde die Abwicklung der Vereinsbuchhaltung an eine externe Steuerkanzlei ausgelagert. Diese erhält künftig alle Kontobewegungen automatisch und direkt vom Kreditinstitut in die eigene Buchhaltungssoftware übermittelt. Zu allen Mitgliederversammlungen wird künftig bereits vier Wochen nach Geschäftsjahresende ein von der Steuerberatung testierter Jahresabschluss vorgelegt werden. Hängen die neue Führungsstruktur im Verein – eine neue Person im Vorstand und Berufung einer Person für die Geschäftsführung – und der Betrugsfall zusammen? Nein, ein Zusammenhang mit den auf der Mitgliederversammlung im November 2015 beschlossenen und mittlerweile umgesetzten neuen Strukturen und etwaigen Satzungsänderungen besteht nicht. Vielmehr erfordert die Anerkennung der IG CSD Stuttgart e.V. als gemeinnütziger Verein durch das Finanzamt einige organisatorische Veränderungen, um diesen wichtigen Status auch für die Zukunft zu bewahren. Dazu gehören aufgrund von Vergütungsregelungen die Einführung einer Geschäftsführung und die Neubesetzung eines der drei Vor- standsposten. Auch die Änderung des Vereinsjahres (bisher: 01.10. bis 30.09.) auf das Kalenderjahr hängt mit den Anforderungen des Finanzamts zusammen. Stuttgart, erstellt im Oktober 2015, aktualisiert im März 2016 IG CSD Stuttgart e.V. Erna Mijnheer Mitglied des Vorstands Christoph Michl Geschäftsführer Thomas Schaal Mitglied des Vorstands Brigitte Weigel Mitglied des Vorstands
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