ANLAGE Vorblatt zum Frühwarndokument Vorhaben: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger KOM-Nr.: COM(2015) 668 final BR-Drucksache: BR-Drs-Nr. 45/16 Federführendes Ressort/Aktenzeichen: Innenministerium Zielsetzung: Geplant ist die Schaffung eines speziellen europäischen Reisedokuments, mit dem Drittstaatsangehörige, gegen die eine zur Rückkehr verpflichtende Entscheidung ergangen ist, zurückgeführt werden können. Das Dokument soll ein einheitliches Format und verbesserte technische Spezifikationen sowie Sicherheitsmerkmale aufweisen, damit eine größere Akzeptanz durch Drittstaaten sowie eine gesteigerte Verwendung dieser Dokumente gewährleistet wird. Die Verwendung dieses neuen Reisedokuments soll zur Steigerung der Rückführungsquote führen, um im Gegenzug über mehr Kakazitäten zur Aufnahme von Migranten, die tatsächlich Schutz benötigen, zu verfügen. Wesentlicher Inhalt: Die Verordnung regelt das Format und die technischen Spezifikationen des europäischen Reisedokuments für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen. Es wird das Format, der Inhalt, die Sprache und die Gültigkeit des europäischen Reisedokuments für die Rückführung festgelegt. Die Kommission erhält die Ermächtigung, Formatänderungen im Wege von delegierten Rechtsakten zu erlassen. Außerdem gibt es Gebührenregelungen, nach denen die Ausstellung des europäischen Reisedokumentes für die Rückführung kostenfrei sein sollte. Vorläufige Einschätzung zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips (bei Bedenken: kurze Begründung): Gemäß Artikel 79 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entwickelt die Union eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten soll. Für die zuvor genannten Zwecke erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren u. a. Maßnahmen im Bereich illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt, einschließlich Abschiebung und Rückführung solcher Personen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten. Der vorliegende Vorschlag bleibt im Rahmen dieser Bestimmungen. Mit ihm sollen Rückführungen mit einem einheitlichen, speziellen Reisedokument zu einer größeren Akzeptanz und damit auch zu einer Vereinfachung bei der Umsetzung von Rückführungsentscheidungen führen. Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund einer Vielzahl von EU-Rückübernahmeabkommen von den Mitgliedstaaten alleine nicht erreicht werden. Besonderes schleswig-holsteinisches Interesse?: Zeitplan für die Behandlung: a) Bundesrat b) Rat: c) ggf. Fachministerkonferenzen, etc. Besonderes schleswig-holsteinisches Interesse wird nicht gesehen.
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