FWS 18/223

ANLAGE
Vorblatt zum Frühwarndokument
Vorhaben:
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über ein europäisches
Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger
Drittstaatsangehöriger
KOM-Nr.:
COM(2015) 668 final
BR-Drucksache:
BR-Drs-Nr. 45/16
Federführendes Ressort/Aktenzeichen:
Innenministerium
Zielsetzung:
Geplant ist die Schaffung eines speziellen
europäischen Reisedokuments, mit dem
Drittstaatsangehörige, gegen die eine zur Rückkehr
verpflichtende Entscheidung ergangen ist,
zurückgeführt werden können.
Das Dokument soll ein einheitliches Format und
verbesserte technische Spezifikationen sowie
Sicherheitsmerkmale aufweisen, damit eine größere
Akzeptanz durch Drittstaaten sowie eine gesteigerte
Verwendung dieser Dokumente gewährleistet wird.
Die Verwendung dieses neuen Reisedokuments soll
zur Steigerung der Rückführungsquote führen, um im
Gegenzug über mehr Kakazitäten zur Aufnahme von
Migranten, die tatsächlich Schutz benötigen, zu
verfügen.
Wesentlicher Inhalt:
Die Verordnung regelt das Format und die
technischen Spezifikationen des europäischen
Reisedokuments für die Rückführung von
Drittstaatsangehörigen.
Es wird das Format, der Inhalt, die Sprache und die
Gültigkeit des europäischen Reisedokuments für die
Rückführung festgelegt. Die Kommission erhält die
Ermächtigung, Formatänderungen im Wege von
delegierten Rechtsakten zu erlassen.
Außerdem gibt es Gebührenregelungen, nach denen
die Ausstellung des europäischen Reisedokumentes
für die Rückführung kostenfrei sein sollte.
Vorläufige Einschätzung zur Einhaltung
des Subsidiaritätsprinzips (bei
Bedenken: kurze Begründung):
Gemäß Artikel 79 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union entwickelt die Union eine
gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen
Phasen eine wirksame Steuerung der
Migrationsströme, eine angemessene Behandlung
von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in
einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die Verhütung
und verstärkte Bekämpfung von illegaler
Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten
soll.
Für die zuvor genannten Zwecke erlassen das
Europäische Parlament und der Rat gemäß dem
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren u. a.
Maßnahmen im Bereich illegale Einwanderung und
illegaler Aufenthalt, einschließlich Abschiebung und
Rückführung solcher Personen, die sich illegal in
einem Mitgliedstaat aufhalten.
Der vorliegende Vorschlag bleibt im Rahmen dieser
Bestimmungen. Mit ihm sollen Rückführungen mit
einem einheitlichen, speziellen Reisedokument zu
einer größeren Akzeptanz und damit auch zu einer
Vereinfachung bei der Umsetzung von
Rückführungsentscheidungen führen.
Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund einer
Vielzahl von EU-Rückübernahmeabkommen von den
Mitgliedstaaten alleine nicht erreicht werden.
Besonderes schleswig-holsteinisches
Interesse?:
Zeitplan für die Behandlung:
a) Bundesrat
b) Rat:
c) ggf. Fachministerkonferenzen,
etc.
Besonderes schleswig-holsteinisches Interesse
wird nicht gesehen.