Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht WS 2015/16 Hofmair/Pierer/Wöss zivilrecht.univie.ac.at X. Fall (Geschäftsfähigkeit, AGB, Verbraucherschutz, Stellvertretung) Die 16 jährige Sarah möchte sich sportlich betätigen und kauft eine Jahreskarte für das Fitnessstudio FitMax GmbH. Im Zuge einer Werbeaktion bietet das Fitnessstudio günstige Jahreskarten an. Die € 300 kann Sarah ohne Probleme aufbringen, weil sie in den Sommerferien als Ferialpraktikantin gut verdient hat. Die Mutter von Sarah ist nicht begeistert, dass ihre Tochter das Geld zum Fenster rauswirft, wo man doch in der freien Natur auch Sport machen könne. Nach einem Jahr möchte Sarah in einem anderen Fitnessstudio trainieren und erwirbt dort eine Jahreskarte. Wenig später erhält Sarah jedoch eine Rechnung von der FitMax GmbH. Auf der Rückseite des Formulars, mit dem Sarah die Jahreskarte gekauft hat, waren AGB abgedruckt. Demnach verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht zwei Monate vor Ablauf der Jahreskarte per Brief kündigt. Sarah hat die AGB nicht gelesen, aber beim Kauf der Karte das Feld mit „Ich habe die AGB gelesen“ angekreuzt. Die FitMax GmbH hat durch die Werbeaktion zahlreiche neue Kunden gewonnen und will nun als zusätzliche Annehmlichkeit einen Jacuzzi-Hot-Whirlpool anbieten. Der alleinige Geschäftsführer der FitMax GmbH, Herr Brenner ruft beim Whirlpool-Händler Carl an und erklärt, sein Angestellter Lenny werde kommen, um für die FitMax GmbH ein Modell zu kaufen. Brenner trägt Lenny auf, ein passendes Modell aber nur dann zu kaufen, wenn er 10% Rabatt erhalte. Lenny lässt sich von Carl einige Modelle vorführen und entscheidet sich für ein Modell zu einem Listenpreis von € 15.000. Lenny unterschreibt alle Papiere, die Rechnung solle Carl an Brenner schicken. Weil Lenny keinen Rabatt bekommen hat, will Brenner weder den Whirlpool, noch die Rechnung bezahlen. Carl wäre sogar bereit gewesen, 10 % Rabatt zu gewähren. Wie ist die Rechtslage? 1
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