1 Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht WS 2015/16 Hofmair/Pierer

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht
WS 2015/16
Hofmair/Pierer/Wöss
zivilrecht.univie.ac.at
X. Fall
(Geschäftsfähigkeit, AGB, Verbraucherschutz, Stellvertretung)
Die 16 jährige Sarah möchte sich sportlich betätigen und kauft eine Jahreskarte für das
Fitnessstudio FitMax GmbH. Im Zuge einer Werbeaktion bietet das Fitnessstudio günstige
Jahreskarten an. Die € 300 kann Sarah ohne Probleme aufbringen, weil sie in den
Sommerferien als Ferialpraktikantin gut verdient hat. Die Mutter von Sarah ist nicht
begeistert, dass ihre Tochter das Geld zum Fenster rauswirft, wo man doch in der freien Natur
auch Sport machen könne. Nach einem Jahr möchte Sarah in einem anderen Fitnessstudio
trainieren und erwirbt dort eine Jahreskarte. Wenig später erhält Sarah jedoch eine Rechnung
von der FitMax GmbH. Auf der Rückseite des Formulars, mit dem Sarah die Jahreskarte
gekauft hat, waren AGB abgedruckt. Demnach verlängert sich der Vertrag automatisch um
ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht zwei Monate vor Ablauf der Jahreskarte per Brief
kündigt. Sarah hat die AGB nicht gelesen, aber beim Kauf der Karte das Feld mit „Ich habe
die AGB gelesen“ angekreuzt.
Die FitMax GmbH hat durch die Werbeaktion zahlreiche neue Kunden gewonnen und will
nun als zusätzliche Annehmlichkeit einen Jacuzzi-Hot-Whirlpool anbieten. Der alleinige
Geschäftsführer der FitMax GmbH, Herr Brenner ruft beim Whirlpool-Händler Carl an und
erklärt, sein Angestellter Lenny werde kommen, um für die FitMax GmbH ein Modell zu
kaufen. Brenner trägt Lenny auf, ein passendes Modell aber nur dann zu kaufen, wenn er
10% Rabatt erhalte. Lenny lässt sich von Carl einige Modelle vorführen und entscheidet sich
für ein Modell zu einem Listenpreis von € 15.000. Lenny unterschreibt alle Papiere, die
Rechnung solle Carl an Brenner schicken. Weil Lenny keinen Rabatt bekommen hat, will
Brenner weder den Whirlpool, noch die Rechnung bezahlen. Carl wäre sogar bereit
gewesen, 10 % Rabatt zu gewähren.
Wie ist die Rechtslage?
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