Hurra der Frühling ist da!!!

Herausgeber: Gemeinde Weinbergen mit den Ortschaften Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach / Auflagenhöhe 1500
Satz und Druck: TOP- Druck e.K. Pörmitz, Ortsstraße 56, 07907 Pörmitz/ SOK • Tel. : 03663 / 400460 und Fax: 03663 / 413386 • E-Mail: [email protected]
Die Verteilung erfolgt kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Weinbergen. Weitere Exemplare sind zum Entgelt von 1,- EUR in der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Jahrgang 22
1. April 2016
Hurra der
Frühling ist da!!!
-Seite 1-
Nummer 4
DER FRÜHLING
Heinz Erhardt
Wie wundervoll ist die Natur!
Man sieht so viele Blüten,
man sieht auch Schafe auf der Flur
und Schäfer, die sie hüten.
Ein leises Lied erklingt im Tal:
Der müde Wandrer singt es.
Ein süßer Duft ist überall,
bloß hier im Zimmer stinkt es!
Notrufnummern für Weinbergen
Gemeindeinformationen
Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung
montags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs
geschlossen
donnerstags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
- nur nach Vereinbarung Sie erreichen uns unter
Tel.: 03601/48410
E-Mail: [email protected]
Polizei-Notruf
Polizei- Inspektion
Feuerwehr-Notruf/ Rettungsdienst
Umweltamt U-H-Kreis
kassenärztlicher Notfalldienst
Krankentransport
Brand- und Katastrophenschutz
Thür. Energie
Störungs-Nr. Strom
Störungs-Nr. Erdgas
Kunden-Service
110
451-0
112
802782
116117
19222
8318 0
0361/73907390
0800/6861177
03641/8171111
Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“
Thomas-Müntzer-Straße 2
99994 Schlotheim
Tel.: 036021/9843
Fax: 036021/98440
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Geschäftszeiten:
Montag – Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
Die nächste Ausgabe des „Weinbergener Heimatboten“ erscheint zum 1. Mai 2016
Redaktionsschluss ist am 11.04.2016
Wir weisen darauf hin, dass Artikel, Beiträge
und Anzeigen als E-Mail oder auf Datenträger
generell bei der Gemeindeverwaltung in
Bollstedt fristgemäß einzureichen sind.
Digitale Fotos müssen in einer verwertbaren
Größe eingericht werden
(mind. 0,5 MB).
Störungsdienst:
Trinkwasser für die Orte Bollstedt und Grabe:
Tel.: 0171-6114585
Abwasser:
Tel.: 0170-9169998 oder 0170-9171784
In Ausnahmefällen:
Tel.: 03601/424382
Sprechtage der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich
Herr Haustein hält in der Gemeinde Weinbergen/OT
Bollstedt Sprechzeiten im wöchentlichen Wechsel dienstags
oder donnertags ab.
Zusätzlich unter der Tel. der PI in Mühlhausen: 03601/4510
Rufbereitschaftsplan für die Wochenenden des
Monats April 2016
Trinkwasserzweckverband „Hainich“
Die o.g. Rufbereitschaft ist wie folgt abgesichert:
Datum
Uhrzeit
Name
Einwilligung zur Veröffentlichung
meines Geburtstages
Ich, …………………………………………….., geb. am ………………,
wohne derzeit in 99998 Weinbergen, Ortsteil
.......…………….………...................................................,
Telefonnummer
01.04.
13.45 Uhr 04.04. 07.00 Uhr
Zirpel, M. 0152 / 04 38 29 46
Straße, Nr. ……………………….………….............................
08.04.
13.45 Uhr
Meyer, R.
und möchte auch weiterhin meinen Geburtstag im
15.04.
13.45 Uhr 18.04. 07.00 Uhr
Gregor, T. 0173 / 38 17 250
22.04.
13.45 Uhr 25.04. 07.00 Uhr
Zirpel, M. 0152 / 04 38 29 46
29.04.
13.45 Uhr
Meyer, R.
11.04. 07.00 Uhr
0173 / 38 17 251
„Weinbergener Heimatboten“
sowie in der
„Thüringer Allgemeinen“ veröffentlicht haben.
02.05. 07.00 Uhr
0173 / 38 17 251
Bei Störungen der Wasserversorgung von Montagabend
bis Freitagfrüh außerhalb der Arbeitszeit ist folgende
Rufnummer zu wählen: 0173 - 690 18 31.
Mit freundlichen Grüßen
Grob/Werkleiter
Die Bezahlung in der Gemeindeverwaltung ist auch mit EC-Karte möglich.
Weinbergener Heimatbote
Einen Widerruf meiner Einwilligung kann ich jederzeit
schriftlich in der Gemeindeverwaltung, Am Heiligen
Damm 1, 99998 Weinbergen/ OT Bollstedt einreichen.
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………………………….
Ort, Datum
.........................................
Unterschrift
04/16
Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert zur
Sammlung von Grüngut!
Ab dem 01.01.2016 hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, einmal im Halbjahr innerhalb eines veröffentlichten
Zeitraumes Grüngut gebührenfrei an der Umladestation
Aemilienhausen anzuliefern.
Voraussetzung ist, dass die Anlieferung vorab telefonisch
bei dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Tel.: 03601/801781 oder
03601/801782) angemeldet und das Volumen von 2 m³
nicht überschritten wird. Die Länge der jeweiligen Einzelteile
des Grüngutes darf 2 m und deren Durchmesser maximal
10 cm betragen.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, das Grüngut
außerhalb der veröffentlichten Zeiträume oder mehr als
einmal im Halbjahr angeliefert, gelten die Gebührensätze
der Umladestation.
Die Zeiträume für die gebührenfreie Anlieferung von
Grüngut sind:
21.03.2016 - 30.04.2016
12.09.2016 - 22.10.2016
Bürozeiten für die Anmeldung:
Mo-Fr.:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di.:
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Do.:
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Zeugen gesucht
Seit mehreren Wochen werden auf den unbebauten Grundstücken in der Nähe des Neubaugebietes in Höngeda Weidezäune beschädigt bzw. zerstört.
Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Wer hat beobachtet,
wie sich jemand an den Weidezäunen zu schaffen gemacht
hat.
Zeugen melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung in
Bollstedt oder bei der Polizei in Mühlhausen.
Amtliche Bekanntgaben
Beschlüsse zur 9. Gemeinderatssitzung
am 17.03.2016
53/09/16 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Betreibervertrages der Kita Weinbergen (Betriebsstätten Bollstedt, Höngeda,
Seebach) mit dem LV THEPRA e.V.
54/09/16 Haushaltssatzung mit Anlagen
55/09/16 Finanzplan zum Haushaltsplan 2016
Öffnungszeiten der Umladestation Aemilienhausen:
Mo-Fr.:
7.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sa.:
8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Hartung/ Betriebsleiterin
Es wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenabfällen und anderer Müll
in der freien Natur insbesondere am Johannesfeuerplatz in Bollstedt, am Jugendclub Höngeda
und auf den nicht bebauten Flächen im Wohngebiet Höngeda verboten ist.
Zuwiderhandlungen können nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Geldbußen bis zu
100.000 € geahndet werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Wichtige Mitteilung aus dem
Einwohnermeldeamt
Seit dem 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz
in Kraft getreten.
Nach § 3 Abs. 1 des BMG ist die Namensschreibweise jeder
Person durch das Einwohnermeldeamt anhand von Nachweisen im Geburts- oder Eheregister zu überprüfen.
Alle Einwohner, die künftig einen Besuch im Einwohnermeldeamt planen, legen bitte ihre Geburtsurkunde oder das
Familienbuch zur Einsichtnahme vor.
56/09/16 Beratung und Beschlussfassung zu den Nebenbestimmungen zum Bebauungsplan “Sondergebiet – Erneuerbare Energien MVA - Dorlaer
Straße“
1. Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung der Gemeinde Weinbergen
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde
Weinbergen vom 24.04.2013 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
1. Im § 12 Tierhaltung wird Abs. 2 wie folgt neu formuliert:
2 . Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu
lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in
öffentlichen Brunnen baden zu lassen.
2. Im § 12 Tierhaltung wird Abs. 3 wie folgt neu formuliert:
3 . Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.
Artikel 2
Die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
tritt am 01.04.2016 in Kraft.
Weinbergen, 14.03.2016
Menge/Bürgermeister
Nachrichten aus der Meldestelle
Heinze/ Einwohnermeldeamt
Geburt:
Die Gemeindeverwaltung bietet sofort beziehbare
Gewerberäume im Ortsteil Seebach mit einer Fläche
von 43,825 m² zum Pachten an.
Des Weiteren bietet die Gemeindeverwaltung das
Bürgerhaus „Weißer Schwan“ ab dem 01.10.2016 zur
Pacht an (Gewerbemietfläche 269,17 m², Wohnfläche
79,93 m²).
Interessenten können sich unter der Tel-Nr.:
03601/484120, der Fax-Nr.: 03610/484126,
der E-Mail: [email protected] oder schriftlich in
der Gemeindeverwaltung Weinbergen melden.
Weinbergener Heimatbote
Till Kolditz
geb. am 04.03.2016, OT Bollstedt
Die Gemeinde Weinbergen gratuliert
recht herzlich zur Geburt der neuen Erdenbürger.
Sterbefall:
Frau Ingeburg Eisenhardt,
gest. am 21.02.2016
zuletzt wohnhaft in Höngeda
Den Hinterbliebenen bekundet die Gemeinde Weinbergen ihr aufrichtiges Beileid.
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Grabe
30.04.2016
08.05.2016
Öffentliche Bekanntgaben
Forstliches Gutachten zur Erfassung der
Waldverjüngungssituation und des Umfangs
der Schälschäden
Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte April 2016 finden im
Forstamtsbereich die Außenaufnahmen zum Forstlichen
Gutachten zur Erfassung der Waldverjüngungssituation
und des Umfangs der Schälschäden statt. Im Vorfeld der Aufnahmen möchte das Forstamt alle Waldeigentümer und
Jagdausübungsberechtigte darüber informieren. Eine Teilnahme an den Außenaufnahmen ist möglich. Bei Interesse
wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Revierleiterin
bzw. Revierleiter.
Kontakt:
Thüringer Forstamt Hainich-Werratal
Bahnhofstraße 76 • 99831 Creuzburg
Telefon: 036926 7100-0 • Telefax: 036926 7100-20
[email protected]
Maifeuer
Ansommern auf dem Spielplatz
Heimatverein /MutterKind-AG
14.05.2016
Hähnekrähen Rassegeflügelzuchtverein
21.05.2016
Oldtimerbörse
19.06.2016 160 Jahre Ev. Kindergarten Grabe
Kinderfest
06.08.2016 Reiterfest Pferdesportverein Weinbergen
07.08.2016 Kinderfest Heimatverein / Mutter-KindAG
28.10. - 30.10.16 Ortsschau Rassegeflügelzuchtverein
11.11.2016
Martinstag mit Fackelumzug Heimatverein
10.12.2016
Seniorenweihnachtsfeier Ortsteilrat Grabe
11.12.2016
Kindergartenweihnachtsfeier Ev. Kindergarten
Seebach
13.05.–15.05.2016
Pfingstfest
09.09. – 10.09.2016
Kirmes
Ende August
Sommerfest der Burgharmonie
07.12.2016
Seniorenweihnachtsfeier
03.12. – 04.12.2016 Adventsmarkt
Unsere Ansprechpartner
im Forstamt Hainich-Werratal - Revierleiter/-in
Revier Hörselberg Frau Jennifer Kruspe 0172-348 0181
Revier Behringen Herr Lutz Hüttner 0172-348 0182
Revier Kammerforst Herr Herbert Lauberbach
0172-348 0183
Revier Mihla
Herr Michael Kappauf 0172-348 0188
Revier Creuzburg Herr Gunther Born 0172-348 0185
Revier Heldrastein Herr Bernd Schröder 0172-348 0186
Revier Treffurt
Herr Martin Kliebisch 0172-348 0187
Revier Langula
Herr Andreas Biehl 0172-348 0189
Revier Oberdorla Herr Haiko Trümper 0172-348 0190
Revier Anrode
Herr Timo Schmitt 0172-348 0191
Revier Hüpstedt
Herr Daniel Kempen 0172-348 0385
Feuerwehrnachrichten
Termine/ Veranstaltungshinweise
Veranstaltungskalender 2016
(Angaben
ohne
Gewähr)
Bollstedt
07.05. - 08.05.2016 Feuerwehrfest
28.05.2016
25. Jahre Agrargenossenschaft
04.06.2016
Countryfest
10.06. - 12.06.2016 Sportfest
25.06.2016
Johannisfeuer LPV
08.07. - 11.07.2016 große Kirmes
im September
kleine Kirmes
03.10.2016
Drachenfest Luftsportverein
26.11. - 27.11.2016
Adventsmarkt
Höngeda
06./07.05.16 10.00 Uhr „Tag der offenen Tür“ der
FFw Höngeda
05.06.2016 14.00 Uhr Kinderfest Sportverein
11.06.2016
14.00 Uhr Sommerfest Männerchor
07.10.2016 19.00 Uhr Fackelumzug Kirmesgesellschaft
08.10.2016 20.00 Uhr Kirmestanz Kirmesgesellschaft
09.10.2016 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen
Kirmesgesellschaft
11.12.2016
17.00 Uhr Adventskonzert des Frauen- und
Männerchores
Weinbergener Heimatbote
155 Jahre
Wann:
30. April 2016
Beginn:
14.00 Uhr
Wo:
Feuerwehrgerätehaus
Was:
• Spiel (Hüpfburg und vieles mehr )
• Spaß (unterhaltsame Wettkämpfe für Jung
und Alt)
• Spannung (feuerwehrtechnische Vorführungen)
Gewinn:
1 Faß Bier
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Jetzt wollten wir auch
noch wissen, wo die
Glocken hängen. Dorthin
führt nur eine ganz
schmale und enge Treppe. Wir haben auch dorthin noch einen Blick
werfen können.
Aus unseren Ortschaften
Der 29. Februar ist ein ganz besonderer Tag ……
Nur alle 4 Jahre erleben wir diesen besonderen Tag im
Schaltjahr. Für uns Kinder der Wackelzahngruppe aus der
Kita „Abenteuerland“ gab es heute noch eine Besonderheit.
Einige von uns waren noch nie in unserer Kirche. Aus diesem
Grund haben unsere Erzieherinnen mit Herrn Herrmann
einen Termin vereinbart, an dem wir uns die Kirche einmal
genauer ansehen konnten. Und heute war es so weit.
Für uns war das ein sehr
interessanter Tag und wir
haben wieder sehr viel
gelernt. Das alles war
aber nur möglich, weil
uns Herr Herrmann
dieses Erlebnis ermöglicht hat. Deshalb möchten wir uns auf diesem
Wege noch mal ganz recht
herzlich bei ihm bedanken.
Die Kinder und die Erzieher
der Kita „Abenteuerland“
in Höngeda
Vereinsnachrichten
Zuerst saßen wir in den
Bankreihen und haben
ganz viel Interessantes
über eine Kirche erfahren.
• wozu gibt es eine Kirche
• wer predigt und wann
steht der Pfarrer wo
• was ist der Altar
• wo kommt die Musik in
der Kirche her
• wie funktioniert die
Orgel
• wer läutet die Glocken
….und noch ganz viel
mehr.
News Schützenverein 1859 Bollstedt e.V.
(Bogensport)
Am Samstag und Sonntag den 20./21. Februar 2016 fand für
einige unserer Bogenkinder im Sporthotel in Mühlhausen die
jährliche AAE Indoor Championship 2016 statt. Es ging an
beiden Tagen ab 9.00 Uhr los bis Mittag und am Sonntag war
ab 17.00 Uhr im Sporthotel die Siegerehrung für alle
Teilnehmer.
Anschließend sind wir die
Treppen hoch gestiegen
und durften uns die Orgel
von ganz nah ansehen.
Herr Herrmann hat sie
uns sehr verständlich
erklärt und auch gezeigt,
wie sie spielt. Einige Kinder konnten sogar selbst auf der Orgel
spielen. Von hier oben haben wir auch ganz genau die schönen
Bilder an der Decke gesehen.
Weinbergener Heimatbote
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Schnupperkegeln
Spiel, Sport & Spaß
Hallo,
der Höngedaer Sportverein 1950 e.V. veranstaltet
einen Kegelnachmittag für alle Interessierten aus
Weinbergen und würde sich über Dein Kommen freuen.
Wann: am 13. April 2016 ab 16.30 Uhr
Wer:
alle Interessierte zwischen 10 und 99 Jahren
Wo:
auf der Höngedaer Kegelbahn
mitzubringen:
saubere Sportschuhe
Schaut doch einfach mal vorbei!
Euer Höngedaer Sportverein 1950 e.V.
Jahreshauptversammlung des Bollstedter SV
„Blau- Weiß 90“ Weinbergen e.V.
Hier haben sich vier unserer Kinder tapfer geschlagen und
tolle Medaillen mit nach Bollstedt geholt.
Lennox Ludewig in seiner Altersklasse holte GOLD mit 419
Ringen, Vivian Mohr mit 437 Ringen Silber, Charleen Heinze
mit 434 Ringen Bronze und Paul Schramm mit 418 Ringen
Silber.
Alle haben dafür lange trainiert und kämpften bis zum
Schluss. Wir gratulieren Euch hiermit alle noch einmal für
euren Sieg und, macht weiter so.
Am Freitag, dem 08.04.2016, findet um 19.00 Uhr auf dem
Saal der Agrargenossenschaft Bollstedt die Jahreshauptversammlung 2016 statt. Dazu sind alle Vereinsmitglieder
herzlich eingeladen.
Der Vorstand und die Sektionen legen Rechenschaft der
bisher geleistet Arbeit ab. Im Anschluss daran erfolgen die
Neuwahlen des Vorstandes der kommenden beiden Jahre.
Ingolf Jaritz/ Vorsitzender
Versammlung der FFw Bollstedt
Die Dienstversammlung der FFw
Bollstedt findet am Freitag, dem
15.04.2016, um 19.30 Uhr im
Feuerwehrdepot statt.
Krause/Wehrleiter
Am Samstag, dem 23. April 2016, werden wir unsere
Vereinsmeisterschaft „im Park“ im Freien schießen und
darauf die Kreismeisterschaft am 21. Mai in Zaunröden.
Dazu wünschen wir auch unseren neuen und jungen
Bogenschützen viel Erfolg und immer ins GOLD.
gez. Conny Nordmann
News Schützenverein 1859 Bollstedt e.V.
(Klein- u. Großkaliber)
Auf der Arbeitsberatung am 13.01.2016 zum „Tag der
offenen Tür“ am 24.09.2016 (Organisationskomitee:
Schützenbrüder Lothar Scholz, Siegfried Penßler, Uwe
Eisenhardt und Heinz Nederkorn) wurde u.a. beschlossen,
eine vereinseigene Webseite für den Schützenverein zu
erstellen.
Bei der Jahreshauptversammlung am 19.02.2016 wurde
dieses von den Mitgliedern einstimmig beschlossen und
Heinz Nederkorn mit der Realisierung beauftragt. Auf der
Webseite sind u.a. aktuelle Termine, Veranstaltungen
sowie Fotos aus unserem Vereinsleben zu sehen. Die Webseite geht in den nächsten Tagen online. Interessenten und
Mitglieder finden die Seite unter: http://www.sv-1859bollstedt.de
gez. Heinz Nederkorn
Weinbergener Heimatbote
Schulnachrichten
Neues aus der THEPRA Grundschule Weinbergen
„Frühling ist die
Musik der Natur“
(Monika Minder)
Schritt für Schritt gestaltet sich unser
Schulhof weiter. Neben unserer Nestschaukel sind nun auch
der Bolzplatz und die Sandkiste fertiggestellt. Neue Bäume
und Sträucher warten auf die Sonnenstrahlen, um endlich
mit Ihrem Grün unseren Schulhof zu schmücken.
Auch in unserer Arbeitsgemeinschaft „Gefiederte Freunde“
ist das Frühlingserwachen zu spüren. Es sind bereits die
ersten Küken geschlüpft. Stolz beobachteten die Kinder der
AG den Zuwachs. Es wurden Ostereier bunt bemalt und
zieren nun als schöne Deko den Klassenraum der Klasse 2a.
Es ist für uns alle eine Freude zu sehen, wie nach und nach die
Räume und das Außengelände der Schule fertiggestellt
werden. Dazu gehören im Kellerbereich der Werk- und
Kunstraum, die dazugehörigen Nebenräume und die
Sanitäranlagen. Am Freitag, dem 18.03., zogen die Möbel
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und die Materialien des Werken- und Kunstunterrichtes von
der alten Schule am Lindenhof in die neuen Räume am
Stadtweg. Für die fleißige Unterstützung dabei möchten wir
uns auf diesem Weg herzlich bedanken. In der Woche vom
14.03 - 18.03. begannen auch Aufräum- und Baumschnittarbeiten in unserem Schulgarten. Auch hierbei erhielten
wir Hilfe von Eltern, Freunden der Schule und vom Förderverein und sagen auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Einen ganz herzlichen Dank sagen wir auch der Seebacher
Adventsmarktgruppe rund um Adventsmarktleiter Rene
Huschke. Am „Tag der offenen Tür“ zur Eröffnung unserer
Schule konnten wir sehr erfreut den Betrag von 350,00 €
vom Seebacher Adventsmarkt entgegennehmen. Traditionell wurden die Einnahmen des Adventsmarktes wieder
an die Kindereinrichtungen übergeben.
Wie in jedem Jahr nahmen unsere Schüler und Schülerinnen
der 3. und 4. Klassen am Känguru – Wettbewerb der Mathematik teil. Bei teilweise sehr kniffligen Aufgaben konnten die
Kinder ihr mathematisches Wissen unter Beweis stellen.
Jeder Teilnehmer wird mit einer kleinen Aufmerksamkeit
belohnt.
Vor unseren Osterferien freuten sich alle Kinder auf das
Suchen ihrer selbstgebastelten Osterkörbchen, diese wurden
natürlich vom „Osterhasen“ liebevoll befüllt.
Nun sind aber erstmal wieder wohlverdiente Ferien. Dafür
wünschen wir allen Kindern und deren Familien ein paar
schöne und erholsame Tage.
Allen Lesern und Leserinnen wünschen wir einen tollen Start
in die Frühlingszeit 2016!
Das Team der THEPRA- Grundschule Weinbergen!
im Ortsteil Seebach
Frau Marlis Weißflog
Frau Hanne-Lore Raßloff
Frau Sabina Schröter
am 15.04. zum 69. Geburtstag
am 24.04. zum 67. Geburtstag
am 27.04. zum 66. Geburtstag
Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen noch viele schöne Jahre
bei bester Gesundheit
Kirchliche Nachrichten
April 2016
Termine für den Katholischen Gottesdienst
Sonntag, 17.04.
09.00 Uhr Heilige Messe in Höngeda
Evangelische Kirche
Bollstedt:
Kinder-Gottesdienst für Weinbergen:
Sonntag, 24.04.
10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt
Gottesdienste:
Samstag, 02.04.
12.30 Uhr
Sonntag, 10.04.
13.30 Uhr
Eiserne Hochzeit Bernhardt und Rosalinde Kley
Konfirmation
mit Hl. Abendmahl
Teenie-Kreis für Weinbergen:
Mittwoch, 20.04. 18.00 - 19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt
02.04. zum 80. Geburtstag
06.04. zum 78. Geburtstag
08.04. zum 65. Geburtstag
09.04. zum 83. Geburtstag
10.04. zum 67. Geburtstag
14.04. zum 78. Geburtstag
15.04. zum 77. Geburtstag
17.04. zum 76. Geburtstag
20.04. zum 91. Geburtstag
20.04. zum 70. Geburtstag
20.04. zum 84. Geburtstag
20.04. zum 66. Geburtstag
21.04. zum 69. Geburtstag
23.04. zum 75. Geburtstag
24.04. zum 92. Geburtstag
24.04. zum 85. Geburtstag
27.04. zum 70. Geburtstag
28.04. zum 76. Geburtstag
30.04. zum 79. Geburtstag
02.05. zum 81. Geburtstag
im Ortsteil Grabe
Frau Ulrike Messerschmidt am 05.04. zum 68. Geburtstag
Herr Helmut Sadebeck
am 11.04. zum 78. Geburtstag
Herr Hubert Pleil
am 12.04. zum 86. Geburtstag
Frau Roswitha Koch
am 16.04. zum 71. Geburtstag
Frau Petra Carius
am 17.04. zum 72. Geburtstag
Frau Ingrid Gleichmann am 21.04. zum 67. Geburtstag
Frau Herta Laube
am 22.04. zum 88. Geburtstag
Herr Wolfgang Stadermann am 24.04. zum 67. Geburtstag
Herr Günter Stockmann am 25.04. zum 77. Geburtstag
Frau Elke Rechenbach
am 01.05. zum 72. Geburtstag
Herr Werner Böttcher
am 04.05. zum 66. Geburtstag
Weinbergener Heimatbote
am 29.04. zum 72. Geburtstag
Frauenhilfe:
Nach Absprache
im Ortsteil Bollstedt
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
Frau Roswitha Wiesner
Frauenfrühstückskaffee:
Donnerstag, 14.04. 09.00 Uhr
Geburtstage in Weinbergen
vom 01.04. bis 02.05.2016
Frau Hildegard Harte
Frau Hildegard Dorl
Herr Peter Pote
Frau Lilli Vollrath
Frau Erika Ey
Frau Vera Janz
Frau Inge Krause
Herr Martin Michel
Herr Fritz Eisenhardt
Herr Gerd Rechtenbach
Herr Erwin Schneider
Herr Dieter Seifert
Frau Hanna Böhm
Frau Ella Stauch
Frau Elisabeth Bäger
Frau Anni Meinlschmidt
Herr Werner Kleinschmidt
Frau Uta Krause
Herr Horst Hartung
Herr Arnold Albrecht
im Ortsteil Höngeda
Konfirmandenunterricht:
Mittwoch, 06.04. 17.00 Uhr
Konfirmiert werden
Heinze, Charleen
Michel, Anja
Hühn, Steven
Meux, Carsten
Schumann, Florian
Hanemann, Paul
Vorkonfirmanden nach
Absprache
am 10. April:
Bollstedt, Vor dem Riedtor 7a
Bollstedt, Höngedarstr. 3
Bollstedt, Unter den Linden 7a
Bollstedt, Unter den Linden 27
Bollstedt, Nottersiedlung 22
Görmar, Sondershäuser Landtsr. 106
Grabe:
Kinder-Gottesdienst für Weinbergen:
Sonntag, 24.04. 10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt
Gottesdienste:
Sonntag,10.04.
Sonntag, 24.04.
09.30 Uhr
13.30 Uhr
Konfirmation
mit Abendmahl
Seniorennachmittag:
Donnerstag, 14.04. 14.00 Uhr
Teenie-Kreis für Weinbergen
Mittwoch, 20.04. 18.00- 19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt
Konfirmandenunterricht:
Mittwoch, 06.04.
17.00 Uhr
Mittwoch, 20.04.
17.00 Uhr
Konfirmiert werden am 24. April:
Blaß, Luca-Marie Grabe, jetzt Mühlhausen,
Körnerschestr. 7
Böttcher, Vincent
Grabe, Unterdorf 37
Busse, Ann-Sophie
Grabe, Dorfgraben 24
Obermann, Marie-Luise Grabe, Hauptstr.31
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04/16
Höngeda:
Kinder-Gottesdienst für Weinbergen:
Sonntag, 24.04.
10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt
Positionen im Management und ermöglichen durch ihre
exzellenten Kenntnisse im Finanzbereich eine erfolgreiche
Unternehmensentwicklung.
Gottesdienste:
Sonntag, 17.04.
13.30 Uhr
Sonntag, 01.05.
10.30 Uhr
Ab Juni 2016 ist von der Industrie- und Handelskammer
(IHK) Erfurt ein berufsbegleitender Lehrgang in Mühlhausen geplant: Zeitraum 06.06.2016 bis 26.03.2018
(montags, mittwochs, 1 x monatlich samstags).
Konfirmation
mit Abendmahl
Seniorennachmittag:
Dienstag,19.04.
14.00 Uhr
Konfirmandenunterricht:
Dienstag, 05.04.
17.00 Uhr
Donnerstag, 14.04 17.00 Uhr
Teenie-Kreis für Weinbergen
Mittwoch, 20.04. 18.00- 19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt
Konfirmiert werden am 17. April:
Dennstedt, Moritz
Höngeda, Pfingstrieth 1
Schade, Tim
Höngeda, Trift 53
Stephan, Christoph
Höngeda, Landstr. 104
Zimmermann, Leon
Seebach, Brühl 11
Seebach:
Kinder-Gottesdienst für Weinbergen:
Sonntag, 24.04.
10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt
Kinder-Kirchen-Club:
Mittwoch, 06.04. 15.45 Uhr
Mittwoch, 20.04. 15.45 Uhr
Gottesdienste:
Sonntag, 10.04.
Sonntag, 17.04.
09.00 Uhr
13.30 Uhr
Konfirmation in Höngeda
Teenie-Kreis für Weinbergen
Mittwoch, 20.04. 18.00-19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt
Konfirmandenunterricht:
Donnerstag, 07.04. 17.00 Uhr
Donnerstag, 21.04. 17.00 Uhr
Verbraucherberatungsstelle
Mühlhausen
Tel./Fax: 03601/440040
Verbraucherzentrale: Fünf Fragen zum Niedrigzins
Traditionelle Geldanlagen bringen kaum noch Rendite
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins erneut
gesenkt, diesmal auf 0 Prozent. Die Verbraucherzentrale
Thüringen erklärt, was das nun für Verbraucher und ihre
Altersvorsorge bedeutet.
Was ist unter dem Leitzins zu verstehen?
Das ist ein Zinssatz, den die Zentralbanken festlegen. Zu diesen Konditionen können sich Banken und Sparkassen von
den Zentralbanken Geld leihen. Wenn die Finanzinstitute
bei der EZB Geld anlegen, anstatt es in Form von Darlehen
an Firmen oder Verbraucher zu vergeben, müssen sie sogar
Strafzinsen zahlen.
Und welche Rolle spielt dabei der Verbraucher?
Niedrige Zinsen für Banken und Sparkassen bedeuten auch
niedrige Zinsen für Verbraucher. Bei Krediten für Haus oder
Auto wirkt sich das natürlich positiv aus. Für Tages-, Festgeld, Sparbücher oder Lebensversicherungen heißt das allerdings, dass hier kaum noch mit Rendite zu rechnen ist.
Seniorennachmittag:
Donnerstag, 21.04. 14.00 Uhr
Wissenswertes
Müssen Verbraucher nun mit höheren Bankgebühren rechnen,
aufgrund des 0-Prozent-Leitzins?
Ein Leitzins von 0 Prozent sowie Strafzahlungen, wenn
Finanzinstitute Geld bei der EZB "parken", bedeuten natürlich einen Rückgang bei den Einnahmen. Wie und inwiefern sich das beispielsweise auf die Kontogebühren auswirkt,
müssen Verbraucher beobachten.
IHK-Checkheft
„Betriebliche Gesundheitsförderung“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Dabei spielt die
betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle. Der
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat zu
dieser Thematik ein Checkheft heraus gegeben. Dieses bietet
den Unternehmen zahlreiche Informationen und Tipps sowie
Unternehmensbeispiele. Ab sofort ist die Broschüre kostenfrei
im Regionalen Service-Center der IHK Erfurt in der KarlMarx-Straße 26 in Mühlhausen erhältlich. Sie steht auch als
Download auf der IHK-Homepage (Dokument-Nr. 3148996)
zur Verfügung.
Mehr Kompetenz im Beruf:
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Die Weiterbildung zur/zum Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/
-in richtet sich an Kaufleute, kaufmännische Mitarbeiter/innen sowie Steuerfachangestellte mit einschlägiger
Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen.
Geprüfte Bilanzbuchhalter besetzen unternehmenswichtige
Weinbergener Heimatbote
Auskünfte zum Inhalt und organisatorischen Ablauf des
Lehrgangs erteilt die IHK-Weiterbildungsberaterin Sandra
Gärtner, Tel. 0361 3484-152,
E-Mail: [email protected].
Interessenten für den Lehrgang sollten sich bis spätestens
15. April 2016 bei Frau Gärtner melden.
Was bedeutet das für den Sparer bzw. für die Altersvorsorge?
Traditionelle Anlageformen werfen schon seit einiger Zeit
kaum noch Zinsen ab, sodass es für Verbraucher tatsächlich
immer schwieriger wird, fürs Alter sicher vorzusorgen. Eine
Möglichkeit ist, das Risiko bei Geldanlagen zu erhöhen, was
natürlich nicht jedermanns Sache ist und zu hohen Verlusten führen kann.
Und die Angebote, die weiterhin hohe Zinsen und Sicherheit
versprechen?
Solche Angebote sind meist im Bereich des Grauen Kapitalmarkts anzusiedeln, der nur unzureichend reguliert ist.
Dabei handelt es sich meist um Investitionen in Wind- oder
Solarparks, Schiffsfonds oder Wälder. Das Risiko ist hier
besonders groß, Erspartes komplett zu verlieren oder sogar
noch Geld nachschießen zu müssen. Es gilt die Regel: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko.
Die anbieterneutrale und unabhängige Finanzberatung der
Verbraucherzentrale Thüringen gibt es in: Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl. Finanzberatung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0361 555 14-0 statt.
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Durchblick im Förderdschungel
Aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes
Bauen und Sanieren
Seit 1. Januar gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind
gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft worden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt,
wie Verbraucher das umzusetzen haben.
"Die Berechnung der entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes ist sehr komplex und muss immer den Dämmstandard und den gewählten Energieträger berücksichtigen", erklärt Steffen Lier, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei gelten die neueren, strengeren
Regelungen nur für den Neubau – nicht für die Sanierung
von Bestandsgebäuden.
Um die Vorgaben umzusetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Beim Heizen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren
Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich, beim
vermehrtem Einsatz fossiler Energien muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu
halten. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können.
Der Experte empfiehlt in diesem Zusammenhang unbedingt,
nicht nur die Investitions- sondern auch die Folgekosten im
Blick zu haben.
"Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war,
wird nun Standard", sagt Steffen Lier zu den Neuerungen.
Folglich passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April
2016 ihre Förderbedingungen an: Vergünstigte Darlehen
gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen
Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit
bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung.
Bauherren, die ein "KfW-Effizienzhaus-70" planen, können
nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen.
Danach wird die Förderung eingestellt. Doch Energieberater
Lier weiß aus Erfahrung: "Häufig lässt sich mit geringem
Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen. Hier
lohnt sich eine gute Beratung." Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April zusätzlich mit einem Zuschuss.
Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und
Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss
gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden. Beim Heizungspaket wird der alte Kessel ausgetauscht und das Heizsystem optimiert. Das Lüftungspaket
beinhaltet den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage, kombiniert mit mindestens Wärmeschutzmaßnahme.
Diese neuen Konditionen gelten ab dem 1. April auch für
bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder
Lüftungspakete. Anträge können ab dem 1. April nachträglich gestellt werden. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.
Bei weiteren Details und allen anderen Fragen zu Bundesund Landesförderprogrammen und dem effizienten Einsatz
von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder
mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater
informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine
Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 –
555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird
gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weinbergener Heimatbote
Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten
unter die Lupe
Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie
sich zusammen
Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400
Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die
gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Seit
dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung
nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.
Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von
6 Cent. Ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Thüringen im Rahmen des
Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert
durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen sich Verbraucher zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch
ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben
in Kopie per Post, E-Mail oder Online-Formular an die Verbraucherzentrale Thüringen senden.
Hinweis: Haben Sie bitte Verständnis, dass wir zu Ihren Fällen und Unterlagen keine Stellungnahme abgeben oder Beratungen durchführen können. Wenden Sie sich dazu an
eine unserer Beratungsstellen oder nutzen Sie die Telefonoder E-Mailberatung.
"Wir möchten uns die Zusammensetzung der Rechnungen
genau ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden. Denn bislang gibt es noch keine
klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste
sein dürfen", sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen.
Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen keine höheren Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass
die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten, berechnet werden. Die Inkassokosten sind aber eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung.
Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung.
Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verbraucher können die Inkassoschreiben am besten per EMail an [email protected], per Post (Verbraucherzentrale Thüringen e.V., Stichwort: Inkasso-Aktion, Eugen-Richter-Str.
45, 99085 Erfurt) oder per Online-Formular einsenden. Es
findet hierbei jedoch keine Beantwortung der Einsendungen bzw. keine Beratung statt. Ratsuchende können sich an
zwölf Beratungsstellen in Thüringen wenden.
Ergebnisse der Inkasso-Aktion von 2015: Jede zweite Forderung ist unberechtigt.
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Anzeigenteil
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