Herausgeber: Gemeinde Weinbergen mit den Ortschaften Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach / Auflagenhöhe 1500 Satz und Druck: TOP- Druck e.K. Pörmitz, Ortsstraße 56, 07907 Pörmitz/ SOK • Tel. : 03663 / 400460 und Fax: 03663 / 413386 • E-Mail: [email protected] Die Verteilung erfolgt kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Weinbergen. Weitere Exemplare sind zum Entgelt von 1,- EUR in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Jahrgang 22 1. April 2016 Hurra der Frühling ist da!!! -Seite 1- Nummer 4 DER FRÜHLING Heinz Erhardt Wie wundervoll ist die Natur! Man sieht so viele Blüten, man sieht auch Schafe auf der Flur und Schäfer, die sie hüten. Ein leises Lied erklingt im Tal: Der müde Wandrer singt es. Ein süßer Duft ist überall, bloß hier im Zimmer stinkt es! Notrufnummern für Weinbergen Gemeindeinformationen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr mittwochs geschlossen donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten - nur nach Vereinbarung Sie erreichen uns unter Tel.: 03601/48410 E-Mail: [email protected] Polizei-Notruf Polizei- Inspektion Feuerwehr-Notruf/ Rettungsdienst Umweltamt U-H-Kreis kassenärztlicher Notfalldienst Krankentransport Brand- und Katastrophenschutz Thür. Energie Störungs-Nr. Strom Störungs-Nr. Erdgas Kunden-Service 110 451-0 112 802782 116117 19222 8318 0 0361/73907390 0800/6861177 03641/8171111 Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ Thomas-Müntzer-Straße 2 99994 Schlotheim Tel.: 036021/9843 Fax: 036021/98440 E-Mail: [email protected] Öffentliche Geschäftszeiten: Montag – Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr Die nächste Ausgabe des „Weinbergener Heimatboten“ erscheint zum 1. Mai 2016 Redaktionsschluss ist am 11.04.2016 Wir weisen darauf hin, dass Artikel, Beiträge und Anzeigen als E-Mail oder auf Datenträger generell bei der Gemeindeverwaltung in Bollstedt fristgemäß einzureichen sind. Digitale Fotos müssen in einer verwertbaren Größe eingericht werden (mind. 0,5 MB). Störungsdienst: Trinkwasser für die Orte Bollstedt und Grabe: Tel.: 0171-6114585 Abwasser: Tel.: 0170-9169998 oder 0170-9171784 In Ausnahmefällen: Tel.: 03601/424382 Sprechtage der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich Herr Haustein hält in der Gemeinde Weinbergen/OT Bollstedt Sprechzeiten im wöchentlichen Wechsel dienstags oder donnertags ab. Zusätzlich unter der Tel. der PI in Mühlhausen: 03601/4510 Rufbereitschaftsplan für die Wochenenden des Monats April 2016 Trinkwasserzweckverband „Hainich“ Die o.g. Rufbereitschaft ist wie folgt abgesichert: Datum Uhrzeit Name Einwilligung zur Veröffentlichung meines Geburtstages Ich, …………………………………………….., geb. am ………………, wohne derzeit in 99998 Weinbergen, Ortsteil .......…………….………..................................................., Telefonnummer 01.04. 13.45 Uhr 04.04. 07.00 Uhr Zirpel, M. 0152 / 04 38 29 46 Straße, Nr. ……………………….…………............................. 08.04. 13.45 Uhr Meyer, R. und möchte auch weiterhin meinen Geburtstag im 15.04. 13.45 Uhr 18.04. 07.00 Uhr Gregor, T. 0173 / 38 17 250 22.04. 13.45 Uhr 25.04. 07.00 Uhr Zirpel, M. 0152 / 04 38 29 46 29.04. 13.45 Uhr Meyer, R. 11.04. 07.00 Uhr 0173 / 38 17 251 „Weinbergener Heimatboten“ sowie in der „Thüringer Allgemeinen“ veröffentlicht haben. 02.05. 07.00 Uhr 0173 / 38 17 251 Bei Störungen der Wasserversorgung von Montagabend bis Freitagfrüh außerhalb der Arbeitszeit ist folgende Rufnummer zu wählen: 0173 - 690 18 31. Mit freundlichen Grüßen Grob/Werkleiter Die Bezahlung in der Gemeindeverwaltung ist auch mit EC-Karte möglich. Weinbergener Heimatbote Einen Widerruf meiner Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich in der Gemeindeverwaltung, Am Heiligen Damm 1, 99998 Weinbergen/ OT Bollstedt einreichen. -Seite 2- …………………………. Ort, Datum ......................................... Unterschrift 04/16 Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert zur Sammlung von Grüngut! Ab dem 01.01.2016 hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, einmal im Halbjahr innerhalb eines veröffentlichten Zeitraumes Grüngut gebührenfrei an der Umladestation Aemilienhausen anzuliefern. Voraussetzung ist, dass die Anlieferung vorab telefonisch bei dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Tel.: 03601/801781 oder 03601/801782) angemeldet und das Volumen von 2 m³ nicht überschritten wird. Die Länge der jeweiligen Einzelteile des Grüngutes darf 2 m und deren Durchmesser maximal 10 cm betragen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, das Grüngut außerhalb der veröffentlichten Zeiträume oder mehr als einmal im Halbjahr angeliefert, gelten die Gebührensätze der Umladestation. Die Zeiträume für die gebührenfreie Anlieferung von Grüngut sind: 21.03.2016 - 30.04.2016 12.09.2016 - 22.10.2016 Bürozeiten für die Anmeldung: Mo-Fr.: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Di.: 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Do.: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Zeugen gesucht Seit mehreren Wochen werden auf den unbebauten Grundstücken in der Nähe des Neubaugebietes in Höngeda Weidezäune beschädigt bzw. zerstört. Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Wer hat beobachtet, wie sich jemand an den Weidezäunen zu schaffen gemacht hat. Zeugen melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung in Bollstedt oder bei der Polizei in Mühlhausen. Amtliche Bekanntgaben Beschlüsse zur 9. Gemeinderatssitzung am 17.03.2016 53/09/16 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Betreibervertrages der Kita Weinbergen (Betriebsstätten Bollstedt, Höngeda, Seebach) mit dem LV THEPRA e.V. 54/09/16 Haushaltssatzung mit Anlagen 55/09/16 Finanzplan zum Haushaltsplan 2016 Öffnungszeiten der Umladestation Aemilienhausen: Mo-Fr.: 7.00 Uhr - 17.00 Uhr Sa.: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Hartung/ Betriebsleiterin Es wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenabfällen und anderer Müll in der freien Natur insbesondere am Johannesfeuerplatz in Bollstedt, am Jugendclub Höngeda und auf den nicht bebauten Flächen im Wohngebiet Höngeda verboten ist. Zuwiderhandlungen können nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Geldbußen bis zu 100.000 € geahndet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Mitteilung aus dem Einwohnermeldeamt Seit dem 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Nach § 3 Abs. 1 des BMG ist die Namensschreibweise jeder Person durch das Einwohnermeldeamt anhand von Nachweisen im Geburts- oder Eheregister zu überprüfen. Alle Einwohner, die künftig einen Besuch im Einwohnermeldeamt planen, legen bitte ihre Geburtsurkunde oder das Familienbuch zur Einsichtnahme vor. 56/09/16 Beratung und Beschlussfassung zu den Nebenbestimmungen zum Bebauungsplan “Sondergebiet – Erneuerbare Energien MVA - Dorlaer Straße“ 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Weinbergen Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Weinbergen vom 24.04.2013 wird wie folgt geändert: Artikel 1 1. Im § 12 Tierhaltung wird Abs. 2 wie folgt neu formuliert: 2 . Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen baden zu lassen. 2. Im § 12 Tierhaltung wird Abs. 3 wie folgt neu formuliert: 3 . Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Artikel 2 Die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung tritt am 01.04.2016 in Kraft. Weinbergen, 14.03.2016 Menge/Bürgermeister Nachrichten aus der Meldestelle Heinze/ Einwohnermeldeamt Geburt: Die Gemeindeverwaltung bietet sofort beziehbare Gewerberäume im Ortsteil Seebach mit einer Fläche von 43,825 m² zum Pachten an. Des Weiteren bietet die Gemeindeverwaltung das Bürgerhaus „Weißer Schwan“ ab dem 01.10.2016 zur Pacht an (Gewerbemietfläche 269,17 m², Wohnfläche 79,93 m²). Interessenten können sich unter der Tel-Nr.: 03601/484120, der Fax-Nr.: 03610/484126, der E-Mail: [email protected] oder schriftlich in der Gemeindeverwaltung Weinbergen melden. Weinbergener Heimatbote Till Kolditz geb. am 04.03.2016, OT Bollstedt Die Gemeinde Weinbergen gratuliert recht herzlich zur Geburt der neuen Erdenbürger. Sterbefall: Frau Ingeburg Eisenhardt, gest. am 21.02.2016 zuletzt wohnhaft in Höngeda Den Hinterbliebenen bekundet die Gemeinde Weinbergen ihr aufrichtiges Beileid. -Seite 3- 04/16 Grabe 30.04.2016 08.05.2016 Öffentliche Bekanntgaben Forstliches Gutachten zur Erfassung der Waldverjüngungssituation und des Umfangs der Schälschäden Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte April 2016 finden im Forstamtsbereich die Außenaufnahmen zum Forstlichen Gutachten zur Erfassung der Waldverjüngungssituation und des Umfangs der Schälschäden statt. Im Vorfeld der Aufnahmen möchte das Forstamt alle Waldeigentümer und Jagdausübungsberechtigte darüber informieren. Eine Teilnahme an den Außenaufnahmen ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Revierleiterin bzw. Revierleiter. Kontakt: Thüringer Forstamt Hainich-Werratal Bahnhofstraße 76 • 99831 Creuzburg Telefon: 036926 7100-0 • Telefax: 036926 7100-20 [email protected] Maifeuer Ansommern auf dem Spielplatz Heimatverein /MutterKind-AG 14.05.2016 Hähnekrähen Rassegeflügelzuchtverein 21.05.2016 Oldtimerbörse 19.06.2016 160 Jahre Ev. Kindergarten Grabe Kinderfest 06.08.2016 Reiterfest Pferdesportverein Weinbergen 07.08.2016 Kinderfest Heimatverein / Mutter-KindAG 28.10. - 30.10.16 Ortsschau Rassegeflügelzuchtverein 11.11.2016 Martinstag mit Fackelumzug Heimatverein 10.12.2016 Seniorenweihnachtsfeier Ortsteilrat Grabe 11.12.2016 Kindergartenweihnachtsfeier Ev. Kindergarten Seebach 13.05.–15.05.2016 Pfingstfest 09.09. – 10.09.2016 Kirmes Ende August Sommerfest der Burgharmonie 07.12.2016 Seniorenweihnachtsfeier 03.12. – 04.12.2016 Adventsmarkt Unsere Ansprechpartner im Forstamt Hainich-Werratal - Revierleiter/-in Revier Hörselberg Frau Jennifer Kruspe 0172-348 0181 Revier Behringen Herr Lutz Hüttner 0172-348 0182 Revier Kammerforst Herr Herbert Lauberbach 0172-348 0183 Revier Mihla Herr Michael Kappauf 0172-348 0188 Revier Creuzburg Herr Gunther Born 0172-348 0185 Revier Heldrastein Herr Bernd Schröder 0172-348 0186 Revier Treffurt Herr Martin Kliebisch 0172-348 0187 Revier Langula Herr Andreas Biehl 0172-348 0189 Revier Oberdorla Herr Haiko Trümper 0172-348 0190 Revier Anrode Herr Timo Schmitt 0172-348 0191 Revier Hüpstedt Herr Daniel Kempen 0172-348 0385 Feuerwehrnachrichten Termine/ Veranstaltungshinweise Veranstaltungskalender 2016 (Angaben ohne Gewähr) Bollstedt 07.05. - 08.05.2016 Feuerwehrfest 28.05.2016 25. Jahre Agrargenossenschaft 04.06.2016 Countryfest 10.06. - 12.06.2016 Sportfest 25.06.2016 Johannisfeuer LPV 08.07. - 11.07.2016 große Kirmes im September kleine Kirmes 03.10.2016 Drachenfest Luftsportverein 26.11. - 27.11.2016 Adventsmarkt Höngeda 06./07.05.16 10.00 Uhr „Tag der offenen Tür“ der FFw Höngeda 05.06.2016 14.00 Uhr Kinderfest Sportverein 11.06.2016 14.00 Uhr Sommerfest Männerchor 07.10.2016 19.00 Uhr Fackelumzug Kirmesgesellschaft 08.10.2016 20.00 Uhr Kirmestanz Kirmesgesellschaft 09.10.2016 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen Kirmesgesellschaft 11.12.2016 17.00 Uhr Adventskonzert des Frauen- und Männerchores Weinbergener Heimatbote 155 Jahre Wann: 30. April 2016 Beginn: 14.00 Uhr Wo: Feuerwehrgerätehaus Was: • Spiel (Hüpfburg und vieles mehr ) • Spaß (unterhaltsame Wettkämpfe für Jung und Alt) • Spannung (feuerwehrtechnische Vorführungen) Gewinn: 1 Faß Bier -Seite 4- 04/16 Jetzt wollten wir auch noch wissen, wo die Glocken hängen. Dorthin führt nur eine ganz schmale und enge Treppe. Wir haben auch dorthin noch einen Blick werfen können. Aus unseren Ortschaften Der 29. Februar ist ein ganz besonderer Tag …… Nur alle 4 Jahre erleben wir diesen besonderen Tag im Schaltjahr. Für uns Kinder der Wackelzahngruppe aus der Kita „Abenteuerland“ gab es heute noch eine Besonderheit. Einige von uns waren noch nie in unserer Kirche. Aus diesem Grund haben unsere Erzieherinnen mit Herrn Herrmann einen Termin vereinbart, an dem wir uns die Kirche einmal genauer ansehen konnten. Und heute war es so weit. Für uns war das ein sehr interessanter Tag und wir haben wieder sehr viel gelernt. Das alles war aber nur möglich, weil uns Herr Herrmann dieses Erlebnis ermöglicht hat. Deshalb möchten wir uns auf diesem Wege noch mal ganz recht herzlich bei ihm bedanken. Die Kinder und die Erzieher der Kita „Abenteuerland“ in Höngeda Vereinsnachrichten Zuerst saßen wir in den Bankreihen und haben ganz viel Interessantes über eine Kirche erfahren. • wozu gibt es eine Kirche • wer predigt und wann steht der Pfarrer wo • was ist der Altar • wo kommt die Musik in der Kirche her • wie funktioniert die Orgel • wer läutet die Glocken ….und noch ganz viel mehr. News Schützenverein 1859 Bollstedt e.V. (Bogensport) Am Samstag und Sonntag den 20./21. Februar 2016 fand für einige unserer Bogenkinder im Sporthotel in Mühlhausen die jährliche AAE Indoor Championship 2016 statt. Es ging an beiden Tagen ab 9.00 Uhr los bis Mittag und am Sonntag war ab 17.00 Uhr im Sporthotel die Siegerehrung für alle Teilnehmer. Anschließend sind wir die Treppen hoch gestiegen und durften uns die Orgel von ganz nah ansehen. Herr Herrmann hat sie uns sehr verständlich erklärt und auch gezeigt, wie sie spielt. Einige Kinder konnten sogar selbst auf der Orgel spielen. Von hier oben haben wir auch ganz genau die schönen Bilder an der Decke gesehen. Weinbergener Heimatbote -Seite 5- 04/16 Schnupperkegeln Spiel, Sport & Spaß Hallo, der Höngedaer Sportverein 1950 e.V. veranstaltet einen Kegelnachmittag für alle Interessierten aus Weinbergen und würde sich über Dein Kommen freuen. Wann: am 13. April 2016 ab 16.30 Uhr Wer: alle Interessierte zwischen 10 und 99 Jahren Wo: auf der Höngedaer Kegelbahn mitzubringen: saubere Sportschuhe Schaut doch einfach mal vorbei! Euer Höngedaer Sportverein 1950 e.V. Jahreshauptversammlung des Bollstedter SV „Blau- Weiß 90“ Weinbergen e.V. Hier haben sich vier unserer Kinder tapfer geschlagen und tolle Medaillen mit nach Bollstedt geholt. Lennox Ludewig in seiner Altersklasse holte GOLD mit 419 Ringen, Vivian Mohr mit 437 Ringen Silber, Charleen Heinze mit 434 Ringen Bronze und Paul Schramm mit 418 Ringen Silber. Alle haben dafür lange trainiert und kämpften bis zum Schluss. Wir gratulieren Euch hiermit alle noch einmal für euren Sieg und, macht weiter so. Am Freitag, dem 08.04.2016, findet um 19.00 Uhr auf dem Saal der Agrargenossenschaft Bollstedt die Jahreshauptversammlung 2016 statt. Dazu sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen. Der Vorstand und die Sektionen legen Rechenschaft der bisher geleistet Arbeit ab. Im Anschluss daran erfolgen die Neuwahlen des Vorstandes der kommenden beiden Jahre. Ingolf Jaritz/ Vorsitzender Versammlung der FFw Bollstedt Die Dienstversammlung der FFw Bollstedt findet am Freitag, dem 15.04.2016, um 19.30 Uhr im Feuerwehrdepot statt. Krause/Wehrleiter Am Samstag, dem 23. April 2016, werden wir unsere Vereinsmeisterschaft „im Park“ im Freien schießen und darauf die Kreismeisterschaft am 21. Mai in Zaunröden. Dazu wünschen wir auch unseren neuen und jungen Bogenschützen viel Erfolg und immer ins GOLD. gez. Conny Nordmann News Schützenverein 1859 Bollstedt e.V. (Klein- u. Großkaliber) Auf der Arbeitsberatung am 13.01.2016 zum „Tag der offenen Tür“ am 24.09.2016 (Organisationskomitee: Schützenbrüder Lothar Scholz, Siegfried Penßler, Uwe Eisenhardt und Heinz Nederkorn) wurde u.a. beschlossen, eine vereinseigene Webseite für den Schützenverein zu erstellen. Bei der Jahreshauptversammlung am 19.02.2016 wurde dieses von den Mitgliedern einstimmig beschlossen und Heinz Nederkorn mit der Realisierung beauftragt. Auf der Webseite sind u.a. aktuelle Termine, Veranstaltungen sowie Fotos aus unserem Vereinsleben zu sehen. Die Webseite geht in den nächsten Tagen online. Interessenten und Mitglieder finden die Seite unter: http://www.sv-1859bollstedt.de gez. Heinz Nederkorn Weinbergener Heimatbote Schulnachrichten Neues aus der THEPRA Grundschule Weinbergen „Frühling ist die Musik der Natur“ (Monika Minder) Schritt für Schritt gestaltet sich unser Schulhof weiter. Neben unserer Nestschaukel sind nun auch der Bolzplatz und die Sandkiste fertiggestellt. Neue Bäume und Sträucher warten auf die Sonnenstrahlen, um endlich mit Ihrem Grün unseren Schulhof zu schmücken. Auch in unserer Arbeitsgemeinschaft „Gefiederte Freunde“ ist das Frühlingserwachen zu spüren. Es sind bereits die ersten Küken geschlüpft. Stolz beobachteten die Kinder der AG den Zuwachs. Es wurden Ostereier bunt bemalt und zieren nun als schöne Deko den Klassenraum der Klasse 2a. Es ist für uns alle eine Freude zu sehen, wie nach und nach die Räume und das Außengelände der Schule fertiggestellt werden. Dazu gehören im Kellerbereich der Werk- und Kunstraum, die dazugehörigen Nebenräume und die Sanitäranlagen. Am Freitag, dem 18.03., zogen die Möbel -Seite 6- 04/16 und die Materialien des Werken- und Kunstunterrichtes von der alten Schule am Lindenhof in die neuen Räume am Stadtweg. Für die fleißige Unterstützung dabei möchten wir uns auf diesem Weg herzlich bedanken. In der Woche vom 14.03 - 18.03. begannen auch Aufräum- und Baumschnittarbeiten in unserem Schulgarten. Auch hierbei erhielten wir Hilfe von Eltern, Freunden der Schule und vom Förderverein und sagen auch dafür ein herzliches Dankeschön. Einen ganz herzlichen Dank sagen wir auch der Seebacher Adventsmarktgruppe rund um Adventsmarktleiter Rene Huschke. Am „Tag der offenen Tür“ zur Eröffnung unserer Schule konnten wir sehr erfreut den Betrag von 350,00 € vom Seebacher Adventsmarkt entgegennehmen. Traditionell wurden die Einnahmen des Adventsmarktes wieder an die Kindereinrichtungen übergeben. Wie in jedem Jahr nahmen unsere Schüler und Schülerinnen der 3. und 4. Klassen am Känguru – Wettbewerb der Mathematik teil. Bei teilweise sehr kniffligen Aufgaben konnten die Kinder ihr mathematisches Wissen unter Beweis stellen. Jeder Teilnehmer wird mit einer kleinen Aufmerksamkeit belohnt. Vor unseren Osterferien freuten sich alle Kinder auf das Suchen ihrer selbstgebastelten Osterkörbchen, diese wurden natürlich vom „Osterhasen“ liebevoll befüllt. Nun sind aber erstmal wieder wohlverdiente Ferien. Dafür wünschen wir allen Kindern und deren Familien ein paar schöne und erholsame Tage. Allen Lesern und Leserinnen wünschen wir einen tollen Start in die Frühlingszeit 2016! Das Team der THEPRA- Grundschule Weinbergen! im Ortsteil Seebach Frau Marlis Weißflog Frau Hanne-Lore Raßloff Frau Sabina Schröter am 15.04. zum 69. Geburtstag am 24.04. zum 67. Geburtstag am 27.04. zum 66. Geburtstag Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit Kirchliche Nachrichten April 2016 Termine für den Katholischen Gottesdienst Sonntag, 17.04. 09.00 Uhr Heilige Messe in Höngeda Evangelische Kirche Bollstedt: Kinder-Gottesdienst für Weinbergen: Sonntag, 24.04. 10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt Gottesdienste: Samstag, 02.04. 12.30 Uhr Sonntag, 10.04. 13.30 Uhr Eiserne Hochzeit Bernhardt und Rosalinde Kley Konfirmation mit Hl. Abendmahl Teenie-Kreis für Weinbergen: Mittwoch, 20.04. 18.00 - 19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt 02.04. zum 80. Geburtstag 06.04. zum 78. Geburtstag 08.04. zum 65. Geburtstag 09.04. zum 83. Geburtstag 10.04. zum 67. Geburtstag 14.04. zum 78. Geburtstag 15.04. zum 77. Geburtstag 17.04. zum 76. Geburtstag 20.04. zum 91. Geburtstag 20.04. zum 70. Geburtstag 20.04. zum 84. Geburtstag 20.04. zum 66. Geburtstag 21.04. zum 69. Geburtstag 23.04. zum 75. Geburtstag 24.04. zum 92. Geburtstag 24.04. zum 85. Geburtstag 27.04. zum 70. Geburtstag 28.04. zum 76. Geburtstag 30.04. zum 79. Geburtstag 02.05. zum 81. Geburtstag im Ortsteil Grabe Frau Ulrike Messerschmidt am 05.04. zum 68. Geburtstag Herr Helmut Sadebeck am 11.04. zum 78. Geburtstag Herr Hubert Pleil am 12.04. zum 86. Geburtstag Frau Roswitha Koch am 16.04. zum 71. Geburtstag Frau Petra Carius am 17.04. zum 72. Geburtstag Frau Ingrid Gleichmann am 21.04. zum 67. Geburtstag Frau Herta Laube am 22.04. zum 88. Geburtstag Herr Wolfgang Stadermann am 24.04. zum 67. Geburtstag Herr Günter Stockmann am 25.04. zum 77. Geburtstag Frau Elke Rechenbach am 01.05. zum 72. Geburtstag Herr Werner Böttcher am 04.05. zum 66. Geburtstag Weinbergener Heimatbote am 29.04. zum 72. Geburtstag Frauenhilfe: Nach Absprache im Ortsteil Bollstedt am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am Frau Roswitha Wiesner Frauenfrühstückskaffee: Donnerstag, 14.04. 09.00 Uhr Geburtstage in Weinbergen vom 01.04. bis 02.05.2016 Frau Hildegard Harte Frau Hildegard Dorl Herr Peter Pote Frau Lilli Vollrath Frau Erika Ey Frau Vera Janz Frau Inge Krause Herr Martin Michel Herr Fritz Eisenhardt Herr Gerd Rechtenbach Herr Erwin Schneider Herr Dieter Seifert Frau Hanna Böhm Frau Ella Stauch Frau Elisabeth Bäger Frau Anni Meinlschmidt Herr Werner Kleinschmidt Frau Uta Krause Herr Horst Hartung Herr Arnold Albrecht im Ortsteil Höngeda Konfirmandenunterricht: Mittwoch, 06.04. 17.00 Uhr Konfirmiert werden Heinze, Charleen Michel, Anja Hühn, Steven Meux, Carsten Schumann, Florian Hanemann, Paul Vorkonfirmanden nach Absprache am 10. April: Bollstedt, Vor dem Riedtor 7a Bollstedt, Höngedarstr. 3 Bollstedt, Unter den Linden 7a Bollstedt, Unter den Linden 27 Bollstedt, Nottersiedlung 22 Görmar, Sondershäuser Landtsr. 106 Grabe: Kinder-Gottesdienst für Weinbergen: Sonntag, 24.04. 10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt Gottesdienste: Sonntag,10.04. Sonntag, 24.04. 09.30 Uhr 13.30 Uhr Konfirmation mit Abendmahl Seniorennachmittag: Donnerstag, 14.04. 14.00 Uhr Teenie-Kreis für Weinbergen Mittwoch, 20.04. 18.00- 19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt Konfirmandenunterricht: Mittwoch, 06.04. 17.00 Uhr Mittwoch, 20.04. 17.00 Uhr Konfirmiert werden am 24. April: Blaß, Luca-Marie Grabe, jetzt Mühlhausen, Körnerschestr. 7 Böttcher, Vincent Grabe, Unterdorf 37 Busse, Ann-Sophie Grabe, Dorfgraben 24 Obermann, Marie-Luise Grabe, Hauptstr.31 -Seite 7- 04/16 Höngeda: Kinder-Gottesdienst für Weinbergen: Sonntag, 24.04. 10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt Positionen im Management und ermöglichen durch ihre exzellenten Kenntnisse im Finanzbereich eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Gottesdienste: Sonntag, 17.04. 13.30 Uhr Sonntag, 01.05. 10.30 Uhr Ab Juni 2016 ist von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt ein berufsbegleitender Lehrgang in Mühlhausen geplant: Zeitraum 06.06.2016 bis 26.03.2018 (montags, mittwochs, 1 x monatlich samstags). Konfirmation mit Abendmahl Seniorennachmittag: Dienstag,19.04. 14.00 Uhr Konfirmandenunterricht: Dienstag, 05.04. 17.00 Uhr Donnerstag, 14.04 17.00 Uhr Teenie-Kreis für Weinbergen Mittwoch, 20.04. 18.00- 19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt Konfirmiert werden am 17. April: Dennstedt, Moritz Höngeda, Pfingstrieth 1 Schade, Tim Höngeda, Trift 53 Stephan, Christoph Höngeda, Landstr. 104 Zimmermann, Leon Seebach, Brühl 11 Seebach: Kinder-Gottesdienst für Weinbergen: Sonntag, 24.04. 10.30 Uhr in der Kirche zu Bollstedt Kinder-Kirchen-Club: Mittwoch, 06.04. 15.45 Uhr Mittwoch, 20.04. 15.45 Uhr Gottesdienste: Sonntag, 10.04. Sonntag, 17.04. 09.00 Uhr 13.30 Uhr Konfirmation in Höngeda Teenie-Kreis für Weinbergen Mittwoch, 20.04. 18.00-19.30 Uhr im Pfarrhaus Bollstedt Konfirmandenunterricht: Donnerstag, 07.04. 17.00 Uhr Donnerstag, 21.04. 17.00 Uhr Verbraucherberatungsstelle Mühlhausen Tel./Fax: 03601/440040 Verbraucherzentrale: Fünf Fragen zum Niedrigzins Traditionelle Geldanlagen bringen kaum noch Rendite Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins erneut gesenkt, diesmal auf 0 Prozent. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was das nun für Verbraucher und ihre Altersvorsorge bedeutet. Was ist unter dem Leitzins zu verstehen? Das ist ein Zinssatz, den die Zentralbanken festlegen. Zu diesen Konditionen können sich Banken und Sparkassen von den Zentralbanken Geld leihen. Wenn die Finanzinstitute bei der EZB Geld anlegen, anstatt es in Form von Darlehen an Firmen oder Verbraucher zu vergeben, müssen sie sogar Strafzinsen zahlen. Und welche Rolle spielt dabei der Verbraucher? Niedrige Zinsen für Banken und Sparkassen bedeuten auch niedrige Zinsen für Verbraucher. Bei Krediten für Haus oder Auto wirkt sich das natürlich positiv aus. Für Tages-, Festgeld, Sparbücher oder Lebensversicherungen heißt das allerdings, dass hier kaum noch mit Rendite zu rechnen ist. Seniorennachmittag: Donnerstag, 21.04. 14.00 Uhr Wissenswertes Müssen Verbraucher nun mit höheren Bankgebühren rechnen, aufgrund des 0-Prozent-Leitzins? Ein Leitzins von 0 Prozent sowie Strafzahlungen, wenn Finanzinstitute Geld bei der EZB "parken", bedeuten natürlich einen Rückgang bei den Einnahmen. Wie und inwiefern sich das beispielsweise auf die Kontogebühren auswirkt, müssen Verbraucher beobachten. IHK-Checkheft „Betriebliche Gesundheitsförderung“ Die Industrie- und Handelskammer (IHK) unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Dabei spielt die betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat zu dieser Thematik ein Checkheft heraus gegeben. Dieses bietet den Unternehmen zahlreiche Informationen und Tipps sowie Unternehmensbeispiele. Ab sofort ist die Broschüre kostenfrei im Regionalen Service-Center der IHK Erfurt in der KarlMarx-Straße 26 in Mühlhausen erhältlich. Sie steht auch als Download auf der IHK-Homepage (Dokument-Nr. 3148996) zur Verfügung. Mehr Kompetenz im Beruf: Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Die Weiterbildung zur/zum Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/ -in richtet sich an Kaufleute, kaufmännische Mitarbeiter/innen sowie Steuerfachangestellte mit einschlägiger Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen. Geprüfte Bilanzbuchhalter besetzen unternehmenswichtige Weinbergener Heimatbote Auskünfte zum Inhalt und organisatorischen Ablauf des Lehrgangs erteilt die IHK-Weiterbildungsberaterin Sandra Gärtner, Tel. 0361 3484-152, E-Mail: [email protected]. Interessenten für den Lehrgang sollten sich bis spätestens 15. April 2016 bei Frau Gärtner melden. Was bedeutet das für den Sparer bzw. für die Altersvorsorge? Traditionelle Anlageformen werfen schon seit einiger Zeit kaum noch Zinsen ab, sodass es für Verbraucher tatsächlich immer schwieriger wird, fürs Alter sicher vorzusorgen. Eine Möglichkeit ist, das Risiko bei Geldanlagen zu erhöhen, was natürlich nicht jedermanns Sache ist und zu hohen Verlusten führen kann. Und die Angebote, die weiterhin hohe Zinsen und Sicherheit versprechen? Solche Angebote sind meist im Bereich des Grauen Kapitalmarkts anzusiedeln, der nur unzureichend reguliert ist. Dabei handelt es sich meist um Investitionen in Wind- oder Solarparks, Schiffsfonds oder Wälder. Das Risiko ist hier besonders groß, Erspartes komplett zu verlieren oder sogar noch Geld nachschießen zu müssen. Es gilt die Regel: Je höher die Rendite, desto höher das Risiko. Die anbieterneutrale und unabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentrale Thüringen gibt es in: Altenburg, Erfurt, Gera, Heilbad Heiligenstadt, Jena, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl. Finanzberatung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0361 555 14-0 statt. -Seite 8- 04/16 Durchblick im Förderdschungel Aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren Seit 1. Januar gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind gegenüber den bisherigen Regelungen um 25 Prozent verschärft worden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, wie Verbraucher das umzusetzen haben. "Die Berechnung der entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes ist sehr komplex und muss immer den Dämmstandard und den gewählten Energieträger berücksichtigen", erklärt Steffen Lier, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei gelten die neueren, strengeren Regelungen nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Um die Vorgaben umzusetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Beim Heizen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich, beim vermehrtem Einsatz fossiler Energien muss stärker gedämmt werden, um den Wärmebedarf möglichst niedrig zu halten. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können. Der Experte empfiehlt in diesem Zusammenhang unbedingt, nicht nur die Investitions- sondern auch die Folgekosten im Blick zu haben. "Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard", sagt Steffen Lier zu den Neuerungen. Folglich passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April 2016 ihre Förderbedingungen an: Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung. Bauherren, die ein "KfW-Effizienzhaus-70" planen, können nur noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen. Danach wird die Förderung eingestellt. Doch Energieberater Lier weiß aus Erfahrung: "Häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen. Hier lohnt sich eine gute Beratung." Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April zusätzlich mit einem Zuschuss. Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden. Beim Heizungspaket wird der alte Kessel ausgetauscht und das Heizsystem optimiert. Das Lüftungspaket beinhaltet den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage, kombiniert mit mindestens Wärmeschutzmaßnahme. Diese neuen Konditionen gelten ab dem 1. April auch für bereits seit 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder Lüftungspakete. Anträge können ab dem 1. April nachträglich gestellt werden. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Bei weiteren Details und allen anderen Fragen zu Bundesund Landesförderprogrammen und dem effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Weinbergener Heimatbote Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie sich zusammen Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Seit dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus. Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent. Ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Thüringen im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen sich Verbraucher zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie per Post, E-Mail oder Online-Formular an die Verbraucherzentrale Thüringen senden. Hinweis: Haben Sie bitte Verständnis, dass wir zu Ihren Fällen und Unterlagen keine Stellungnahme abgeben oder Beratungen durchführen können. Wenden Sie sich dazu an eine unserer Beratungsstellen oder nutzen Sie die Telefonoder E-Mailberatung. "Wir möchten uns die Zusammensetzung der Rechnungen genau ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen", sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen. Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen keine höheren Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten, berechnet werden. Die Inkassokosten sind aber eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verbraucher können die Inkassoschreiben am besten per EMail an [email protected], per Post (Verbraucherzentrale Thüringen e.V., Stichwort: Inkasso-Aktion, Eugen-Richter-Str. 45, 99085 Erfurt) oder per Online-Formular einsenden. Es findet hierbei jedoch keine Beantwortung der Einsendungen bzw. keine Beratung statt. Ratsuchende können sich an zwölf Beratungsstellen in Thüringen wenden. Ergebnisse der Inkasso-Aktion von 2015: Jede zweite Forderung ist unberechtigt. -Seite 9- Anzeigenteil 04/16
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