Mai 2015 - Gemeinde Weinbergen

Herausgeber: Gemeinde Weinbergen mit den Ortschaften Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach / Auflagenhöhe 1500
Satz und Druck: TOP- Druck e.K. Pörmitz, Ortsstraße 56, 07907 Pörmitz/ SOK • Tel. : 03663 / 400460 und Fax: 03663 / 413386 • E-Mail: [email protected]
Die Verteilung erfolgt kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Weinbergen. Weitere Exemplare sind zum Entgelt von 1,- EUR in der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Jahrgang 21
1. Mai 2015
Nummer 5
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Freiwillig
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Höngeda
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am 09.05. & 10.05.2015
Tag der ofofffenen Tür
SamStag, 09.05.2015
19.00 Uhr
gemütliches Beisammensein mit DJ Nico
Sonntag, 10.05.2015
10.00 Uhr
Frühschoppen mit Auszeichnung der
Jugendfeuerwehr
Essen aus der Gulaschkanone
Kaffee und Kuchen
ca.12.30 Uhr
ca.15.00 Uhr
Zielspritzen und Hüpfburg für alle Kleinen
Natürlich wird auch in diesem Jahr unsere Tombola nicht fehlen!
Für Unterhaltung und für Ihr leibliches Wohl ist
wieder bestens gesorgt! ! !
Ab 10.00 Uhr wird ein Pendelverkehr zum Feuerwehrhaus ab dem Plan eingerichtet!
Und wir möchten Sie dazU
recht herzlich einladen
aUf dem gelände der
ffw höngeda
-Seite 1-
Die Gemeindeverwaltung Weinbergen teilt mit:
Gemeindeinformationen
Am Freitag, dem 15.05.2015 bleibt die
Gemeindeverwaltung geschlossen.
Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung
Wasser- und Abwassernotdienst für die Orte Bollstedt und Grabe
Abwassernotdienst für die Orte Höngeda und
Seebach
Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“
Thomas-Müntzer-Straße 2, 99994 Schlotheim
tagsüber:
Tel.:
036021 / 9843
Fax:
036021 / 98 440
montags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs
geschlossen
donnerstags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten
- nur nach Vereinbarung Sie erreichen uns unter
Tel.: 03601/48410
E-Mail: [email protected]
Nach Dienstschluss und an den Wochenenden
Wasser- und Abwassernotdienst für die Orte
Bollstedt, Grabe
0171 / 6114585
Abwassernotdienst für die Orte
Höngeda und Seebach
0172 / 2317427 oder
0172 / 2317431
In Ausnahmefällen : Herr Eisenhardt 03601 / 424382
Notrufnummern für Weinbergen
Polizei-Notruf
Polizei- Inspektion
Feuerwehr-Notruf/ Rettungsdienst
Umweltamt U-H-Kreis
kassenärztlicher Notfalldienst
Krankentransport
Brand- und Katastrophenschutz
Thür. Energie
Störungs-Nr. Strom
Störungs-Nr. Erdgas
Kunden-Service
Bereitschaftsdienst bei Abwasserhavarien
0170 / 9169998 oder
0170 / 9171778 oder
0170 / 9171784
110
451-0
112
802782
Reinhard Eisenhardt/ Technischer Leiter
116117
19222
8318 0
0361/73907390
0800/6861177
03641/8171111
Sprechtage der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich
Herr Haustein hält in der Gemeinde Weinbergen/OT Bollstedt
Sprechzeiten im wöchentlichen Wechsel dienstags und donnertags ab:
Zusätzlich unter der Tel. der PI in Mühlhausen: 03601/4510
Rufbereitschaftsplan für die Wochenenden des
Monats Mai 2015
Trinkwasserzweckverband „Hainich“
Erinnerung zur Zahlung der 2.Rate für
Grund- und Hundesteuern
Die Gemeindekasse Weinbergen erinnert daran, dass am
15.Mai 2015 die Zahlung von Grund- und Hundesteuern
für Quartals-zahler fällig sind.
Die Beträge können auch im Lastschrifteinzugsverfahren
ge-zahlt werden: Die entsprechenden Anträge können in
der Ge-meindekasse ausgefüllt werden. Sie sparen sich den
Weg zur Bank und die Zahlung erfolgt immer pünktlich
zum Zahltermin.
Die o.g. Rufbereitschaft ist wie folgt abgesichert :
Datum
Uhrzeit
Name
Telefonnummer
30.04.
16.15 Uhr
04.05. 07.00 Uhr
Faupel, M. 0172 / 98 43 552
06.05.
16.15 Uhr
Meyer, R.
13.05. 07.00 Uhr
0173 / 38 17 251
13.05.
16.15 Uhr
Gregor, T.
19.05. 07.00 Uhr
0173 / 38 17 250
22.05.
13.45 Uhr
Meyer, R.
25.05. 07.00 Uhr
0173 / 38 17 251
25.05.
07.00 Uhr
26.05. 07.00 Uhr
Faupel, M. 0172 / 98 43 552
Schmidt/ Kämmerin
Amtliche Bekanntgaben
Bei Störungen der Wasserversorgung von Montagabend
bis Freitagfrüh außerhalb der Arbeitszeit ist folgende
Rufnummer zu wählen: 0173 - 690 18 31.
Mit freundlichen Grüßen
Grob/Werkleiter
Die nächste Ausgabe des „Weinbergener Heimatboten“
erscheint zum 1. Juni 2015
Redaktionsschluss ist am 15.05.2015
Wir weisen darauf hin, dass Artikel, Beiträge und
Anzeigen als E-Mail oder auf Datenträger generell
bei der Gemeindeverwaltung in Bollstedt fristgemäß einzureichen sind.
Digitale Fotos müssen in einer verwert-baren
Größe eingericht werden
(mind. 0,5 MB).
Weinbergener Heimatbote
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Weinbergen
Seitens des Landesverwaltungsamtes des Freistaates Thüringen
wurden eine vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete der Unstrut und der Notter im Gemeindegebiet der Gemeinde Weinbergen vorgenommen und auf Karten dargestellt.
Diese Karten können in der Gemeindeverwaltung Weinbergen
zu den Öffnungszeiten
montags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
dienstags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
donnerstags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und
freitags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden:
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05/15
Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde
Weinbergen (Landkreis Unstrut-Hainich)
für das Haushaltsjahr 2015
Widerspruch zur Datenübermittlung
Name, ggf. Geburtsname
Aufgrund der §§55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom
16.08.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat
in der Sitzung am 19.03.2015 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
3.243.200,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
1.032.600,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen
Geburtsort
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
gez. Menge/ Bürgermeister
Mit der Hebesatz-Satzung vom 09.12.2013 sind die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H
b) für sonstige Grundstücke (B)
389 v.H.
2. Gewerbesteuer
357 v.H.
Weinbergen, den
Unterschrift
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2015 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom
04.05. – 15.05.2015 sowie bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur
Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Weinbergen, Am
Heiligen Damm 1, Zi. 5 während der Dienstzeiten öffentlich
aus.
Hinweis:
Das Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) eröffnet die
Möglichkeit, der Weitergabe von persönlichen Daten in vorgenannten Fällen zu widersprechen. Wenn Sie in Weinbergen mit Hautwohnung angemeldet sind und von diesem
Recht Gebrauch machen wollen, senden Sie bitte den ausgefüllten und mit Ihrer Unterschrift versehenen Vordruck
an die Gemeinde Weinbergen, Am Heiligen Damm 1, 99998
Weinbergen.
Bereits geltend gemachte Widersprüche behalten ihre
Gültigkeit, sofern sie nicht zwischenzeitlich widerrufen
wurden.
Beschlüsse der 5. Gemeinderatssitzung
am 19.03.2015
Weinbergener Heimatbote
Religion
Hiermit widerspreche ich der Übermittlung meiner persönlichen Daten aus dem Melderegister der Gemeinde Weinbergen in nachstehend angekreuzten Fällen:
K an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen
Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl
vorangegangenen Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung. (§ 32 Abs. 1 ThürMeldeG)
K an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörper sowie Presse, Rundfunk und andere Medien bei Auskunftsersuchen nach Alters- und Ehejubiläen
(§ 32 Abs. 2 ThürMeldeG)
K an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung
in einem Adressbuch (§ 32 Abs. 3 ThürMeldeG)
K an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften meiner
Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder),
denen ich selbst nicht angehöre, deren Mitglied aber ein
Angehöriger meiner Familie ist (§ 29 Abs. 3 ThürMeldeG)
K Erstellung einfacher Melderegisterauskünfte durch
Datenübertragung mittels automatisierten Abrufs über
das Internet durch das Landesrechenzentrum (§ 31 Abs.
3 ThürMeldeG)
§5
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
17/05/15 Haushaltsplan 2015 mit Anlagen
18/05/15 Finanzplan zum Haushaltsplan 2015
19/05/15 Beratung und Beschlussfassung über die
Belastungsermächtigung eines Erbbaurechtes/
Rangrücktrittserklärung für die Grundstücke, die die
Gemeinde Weinbergen gemäß einem Erbbaurechtsvertrag dem Thepra Landesverband Thüringen e.V.
überlassen hat
20/05/15 Ernennung zum Ehrenbürger der Gemeinde Weinbergen
21/05/15 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Instandsetzungsarbeiten der Elektroanlage in der Gemeindeschänke Bollstedt
Geburtsdatum
Anschrift der Hauptwohnung
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind
nicht vorgesehen.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
450.000,00 €
festgesetzt.
Weinbergen, den 09.04.2015
Vorname(n)
22/05/15 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Trockenbau und die Malerarbeiten
in der Gemeindeschänke Bollstedt
23/05/15 Abschluss eines Ingenieurvertrages und Auftragserteilung für die Erstellung des Fördermittelantrages
zur Gewährung einer Zuwendung gemäß Richtlinie
des Freistaates Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaues (RL-KSB) BV-Nr. 32144004
– Ausbau der L 2099 OD Bollstedt, Nebenflächen
24/05/15 Grundstücksverkauf - Gemarkung Höngeda, Wohngebiet „Hinter der Kirche“ – einer noch zu vermes-
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05/15
senden Teilfläche des Flurstückes 27/29 in der Flur
2 der Gemarkung Höngeda
25/05/15 Grundstücksverkauf - Gemarkung Höngeda, Wohngebiet „Hinter der Kirche“ – einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 27/29 in der Flur
2 der Gemarkung Höngeda
26/05/15 Zulässigkeit von Befreiungen gemäß BauGB § 31
Abs. 2 hinsichtlich den textlichen und zeichnerischen
Festsetzungen zum Bebauungsplan „Hinter der
Kirche“ in Höngeda, bezugnehmend auf die Flurstücke 27/23 und 27/24 in der Flur 2 der Gemarkung Höngeda wegen des vorgeschriebenen Baues
von Satteldächern bzw. Walmdächern
27/05/15 Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücks- und Unterwertverkauf - Bei der Kirche 1
(ehem. Schulhort), Gemarkung Bollstedt, Flur 2,
Flurstück 471/2 mit 1.152 m²
tionen und sonstigen Stellen sowie Wirksamwerden als
Führungsgehilfe/in der Technischen Einsatzleistung (TEL).
• Zusammenwirken bei Havarien, Katastrophen und anderen
Ereignissen mit dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei
sowie Kommunal- und Landesbehörden.
• Erfüllen der Informationsbis und Meldepflichten gegenüber
dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, dem Thüringer
Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Innenministerium.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet:
• eine abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistent/in und
Brandmeister/in bzw. Oberbrandmeister/in
• eine nach amtsärztlichem Gutachten vorliegende Feuerwehrdiensttauglichkeit und körperliche Fitness
• Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr oder einer
Hilfsorganisation
• Führerschein Klasse B
• EDV-Kenntnisse
Nachrichten aus der Meldestelle
Insbesondere wird erwartet:
• ausgeprägte Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit
Geburten:
• Teilnahme am Wechselschichtsystem sowie am Bereitschaftsdienstsystem im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes
Max Fielker
geb. am 10.03.2015, OT Grabe
Emil-Jakob Mäder
geb. am 20.03.2015, OT Grabe
Florentine Damm geb. am 03.04.2014, OT Seebach
Henrik Stephan Krise, geb. am 14.04.2014, OT Bollstedt
Die Gemeinde Weinbergen gratuliert recht herzlich zur
Geburt der neuen Erdenbürger.
• grundsätzliche Bereitschaft zur Dienstdurchführung außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit bei besonderen Ereignissen
wie Katastrophen und anderen Großschadenslagen
Wünschenswert wären:
• Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Brandschutz,
Katastrophenschutz, Rettungsdienst
• hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität
• Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit im Team
• Führerschein Klasse C
Sterbefall:
Karl Arnold
verstorben am 02.04.2015
zuletzt wohnhaft im OT Grabe
Den Hinterbliebenen bekundet die Gemeinde Weinbergen ihr aufrichtiges Beileid.
Öffentliche Bekanntgaben
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter
für den Bereich Leitstelle.
Die Stelle beinhaltet folgende Aufgaben:
• Entgegennehmen und Bearbeiten von Meldungen (insbesondere Notfallmeldungen) zu Bränden, Havarien, technischen Hilfeleistungen, medizinischer Notfallrettung, kassenärztlichem Hausbesuchsdienst sowie Krankentransporten und
Zuordnen von Hilfs- und Rettungsmitteln.
• Alarmieren der Rettungsdienst- und Feuerwehreinheiten,
des Stabes des HVB und der örtlich vorgehaltenen Katastrophenschutzeinheiten sowie Koordinieren und Lenken der
eingesetzten Kräfte und Mittel entsprechend der jeweiligen
Lage im Ausrücke- und Rettungsdienstbereich.
• Halten von Fernsprechverbindungen zu den eingesetzten
Einheiten und zu anderen Leitstellen, Dienststellen, Organisa-
Weinbergener Heimatbote
Die Vergütung erfolgt entsprechend den Anforderungen nach
Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. den Vorschriften des Thüringer
Besoldungsgesetzes. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40
Stunden. Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und
Männer geeignet. Im Interesse der Förderung und beruflichen
Gleichstellung werden Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 04. Mai
2015 unter Angabe des Kennwortes „BKR“ an:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Felchta
Fachdienst Personal
Mühlhäuser Weg 139
99974 Mühlhausen
Alternativ können Sie sich auch online bewerben. Hierzu können
Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (PDF-Format) unter folgender
E-Mail-Adresse einreichen:
[email protected]
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben beim Landratsamt
Unstrut-Hainich-Kreis und werden nicht zurückgesandt. Nach
Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten
wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden
nicht erstattet.
Es ist beabsichtigt, Ihre Grunddaten elektronisch in der Bewerberdatenbank des Landratsamtes des Unstrut- Hainich Kreises zu erfassen und zu speichern. Bei Einverständnis bitten
wir um eine unterschriebene Erklärung mit folgendem Inhalt:
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05/15
Ich erkläre, dass ich der elektronischen Erfassung meiner
Grunddaten in der Bewerberdatenbank des Landratsamtes
Unstrut-Hainich-Kreis zustimme.“
Mühlhausen, 13.04.2015
Hänseroth/ Geschäftsleiter
TAZV „Notter“
Zanker/ Landrat
Lust auf Besuch?
Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien!
Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen?
Bürgerberatungs- und Informationstag in der
Gemeindeverwaltung Weinbergen, Ortsteil Bollstedt
Die Außenstelle Erfurt des Bundesbeauftragten für die StasiUnterlagen (BStU) berät am 2.Juni 2015 alle Interessierten
der Gemeinde Weinbergen und Umgebung rund um das Thema
„Einsicht in die Stasi-Akten”. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Außenstelle erläutern zwischen 10.00 und 170.00 Uhr in
der Gemeindeverwaltung Weinbergen die Möglichkeiten für
die Akteneinsicht. Ein Antrag auf Einsichtnahme in StasiUnterlagen kann auch vor Ort gestellt werden. Dafür ist ein
Identitätsnachweis durch die Vorlage eines gültigen Personaldokuments erforderlich.
Für interessierte Schulen oder andere Bildungseinrichtungen
werden entsprechende Publikationen bereitgehalten. Über die
Nutzung von Stasi-Unterlagen für Forschung und Medien ist
ebenfalls Informationsmaterial vorhanden.
Termin:
Dienstag, 02. Juni 2015
Zeit:
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort:
das Taschengeld.
Für weitere Informationen können Sie auch unter
www.bundesfreiwilligendienst.de nachlesen.
Gemeindeverwaltung Weinbergen
Am Heiligen Dann 1
99998 Weinbergen. Ortsteil Bollstedt
Der Eintritt ist frei!
Wolfgang Brunner,
Leiter der Außenstelle Erfurt des BStU
Die Schüler der Deutschen Schule Santa Cruz (Bolivien) wollen
gerne einmal Schnee in den Händen halten und Deutschland
kennen lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen
(15 bis 17 Jahre alt) aus dem leidenschaftlichen Land am
Titicacasee als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es,
mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu
erleben und gleichzeitig ein Fenster in ein Land aufzustoßen,
wo die Ursprünglichkeit noch existiert: meterhohe Kakteen und
Häuser, die aus Salz gebaut sind. Bolivien ist „wild“ und eigenwillig, das gilt ebenso für die grandiosen Landschaften wie für
die Bevölkerung. Die bolivianischen Jugendlichen lernen
Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation
gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, dem 26. September 2015 bis Samstag, dem 12.
Dezember 2015. Wenn Ihre Kinder Bolivien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch im Februar 2016 oder
Oktober 2016 teilzunehmen. Für Fragen und Infos
kontaktieren Sie bitte die gemeinnützige Servicestelle für
Auslandsschulen: Humboldteum – Verein für Bildung und
Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart,
Tel. 0711-2221400, Fax 0711-222 14 02,
E-mail: [email protected], www.humboldteum.de
Termine/Veranstaltungshinweise
Bundesfreiwilligendienst Stellenausschreibung
Veranstaltungskalenxder 2015
Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz?
Sie benötigen vor Studienbeginn ein vorbereitendes
Praxisjahr?
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und
Männer, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Auch der Gewässerunterhaltungszweckverband Mittleres Unstrutland ist eine
durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben anerkannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst und kann Stellen im ökologischen Bereich besetzen. Der Einsatzort ist überwiegend im Außenbereich an Gewässern 2. Ordnung.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, und Sie möchten
sich auf eine Bundesfreiwilligendienststelle mit Beginn zum
01.11.2015 bewerben, erbitten wir dies an nachstehende
Anschrift:
Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“
GUZV Mittleres Unstrutland
-BundesfreiwilligendienstThomas-Müntzer-Straße 2
99994 Schlotheim
Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement
ein unentgeltlicher Dienst. Das Taschengeld, das die Freiwilligen
für ihren Dienst erhalten, wird mit der jeweiligen Einsatzstelle
vereinbart. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende,
d. h., sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in
der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge dient
Weinbergener Heimatbote
Bollstedt
16.05.2015
29.05.2015
30.05. - 31.05.2015
12.06. - 14.06.2015
20. oder 27.06.2015
10.07. - 13.07.2015
Mitte August
03.10.2015
28.11. – 29.11.2015
Grabe
30.04.2015
09.05.2015
16.05.2015
06.06.2015
Countryfest
„20 Jahre Weinbergen“
Feuerwehrfest
Sportfest
Johannesfeuer
Große Kirmes
Kleine Kirmes
Drachenfest
Adventsmarkt
Maifeuer Heimat- und Fußballverein;
Hähenkrähen Rassegeflügelzuchtverein;
Oldtimerbörse
Wandertag und Sommerfest Rassegeflügelzuchtverein;
14.06.2015
Kindergartenfest Ev. Kindergarten;
20.06. - 21.06.2015 Reiterfest
11.07.2015
Kreisjugendtag der Rassegeflügelzüchter
Rassegeflügelzuchtverein
Juli
Sommerkirmes Kirmesburschen- u.
mädchen;
15.-16.08.2015
Kinderfest Heimatverein u. Mutter-KindAG;
05.09.2015
Töpfermarkt Heimatverein Töpferei;
30.10.-01.11.2015
Herbstkirmes Fußballverein;
31.10.-01.11.2015
Vereinsschau Rassegeflügelzuchtverein;
12.12.2015
Seniorenweihnachtsfeier Ortsteilrat
Grabe;
13.12.2015
Kindergartenweihnachtsfeier Ev. Kindergarten.
-Seite 5-
05/15
Höngeda
09.05. - 10.05.2015
07.06.2015
13.06.2015
Seebach
22.05. - 25.05.2015
11.09. – 13.09.2015
07.11.2015
21.11.2015
27.11.2015
28.11.2015
05. – 06.12.2015
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrages einschließlich der Wildschadespauschale
- Beschluss über den Kauf von Obstgehölzen zur Anpflanzung
in der Gemarkung Seebach
- Beschluss über den Kauf von zwei Sitzbänken, Hühnenteich
mit Lehne für den Ortsteil Seebach
- Beschluss über eine Zuwendung an die freiwillige Feuerwehr
Seebach
- Beschluss über die personelle Veränderung des Jagdpachtvertrages der Jagdgenossenschaft Seebach
- Verschiedenes
- Schlusswort
„Tag der offenen Tür“ der Feuerwehr
Kinderfest
Sommerfest des Männerchors
Pfingstfest
Kirmes
Bauerntheater
Bauerntheater
Bauerntheater (Zusatztermin)
Bauerntheater
Adventsmarkt
Zu dieser Versammlung sind alle Landeigentümer von Flächen,
auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, der Gemarkung
Seebach herzlichst eingeladen.
Fröbel/ Jagdvorsteher
AG Jugendarbeit organisiert
„Treffen und Spenden“
Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Jugendarbeit veranstaltet am
9. Mai von 10.00 bis 12.00 Uhr ein Zusammenkommen
für Asylbewerber und Menschen, die sich engagieren wollen. Unter dem Motto „Treffen und Spenden“ sollen nicht nur
Kleider, Möbel und Haushaltswaren abgegeben und verteilt
werden. Ziel ist es vielmehr „Kontakte zwischen Flüchtlingen
und ehrenamtlich Interessierte zu knüpfen“, berichtet Judith
Vockrodt-Reich, Mitglied Sprecherrat AG Jugendarbeit. Die
Idee zur Veranstaltung entstand am Mittwoch im Rahmen des
Treffens der AG Jugendarbeit im Mehrgenerationenhaus Mühlhausen. Frau Vockrodt-Reich freute sich, dass „gleich etwas
Konkretes“ festgelegt werden konnte. Die hintergründigen
Informationen hatte zuvor Rüdiger Faupel (Fachdienst Sicherheit-Ordnung/Bereich Asyl des Landratsamt Unstrut Hainich) geliefert. Für die Durchführung der Veranstaltung stellt
das Jugendprojekt Boje seine Räumlichkeiten am Kiliansgraben
17 in Mühlhausen zur Verfügung. Weitere Informationen zu
der Veranstaltung sollen in den nächsten Wochen folgen.
Weiteres Thema der AG Jugendarbeit war der Lokale Aktionsplan (LAP) „Gemeinsam Zukunft Gestalten“. Unter dem LAP
werden Aktivitäten zur Förderung von Demokratie und Toleranz sowie zur Extremismusprävention gebündelt. Thomas
Schabestiel, Mitglied Sprecherrat AG Jugendarbeit, erklärte den
Trägern, welche Möglichkeiten zur Beantragung von Fördergeldern für mögliche Projekte besteht.
Grundsatz der Arbeit der AG Jugendarbeit ist §78 des Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG). Hiernach sollen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaften anstreben, „in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen vertreten
sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt
werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen“, so der Gesetzestext. Die AG trifft sich einmal in zwei Monaten. Die Treffen sind
öffentlich.
Lars Wittchen
Kinder- und Jugendkoordinator
Sportjugend Unstrut-Hainich
Kasseler Str. 5 / Sporthotel • 99974 Mühlhausen
Tel.: 03601-498254
Jugendweihefeier 2015
Für den Ortsteil Bollstedt findet die Jungendweihefeier
am 09.05.2015 am Schwanenteich statt.
Zur Jugendweihe gehen
Aylina Bürgel und Jasmine Hohbein.
Für den Ortsteil Grabe findet die Jungendweihefeier
am 23.05.2015 statt.
Zur Jugendweihe gehen
Paul Sittig und Meike Ackermann.
coUntryfeSt in BollStedt
am 16. mai 2015
Es ist soweit, die Countryfreunde feiern wieder auf der Ranch
in der Tongrube in Bollstedt und alle sind hier herzlich eingeladen.
Zahlreiche Kutschgespanne haben ihr Kommen zugesagt und
unsere Gäste können diese in Aktion erleben.
Während der Schaufahrten durch Bollstedt am Nachmittag
kann man die zahlreichen Gespanne bestaunen und auch selbst
mal in dem ein oder anderen mitfahren.
Aber am interessantesten dürften die rasanten Parcours-Rennen
auf der Ranch werden. Hier messen sich die einzelnen Gespanne
in zwei Disziplinen und zeigen, was mit Pferd und Kutsche alles
möglich ist.
Selbstverständlich findet auch wieder Kinderreiten statt, bei
dem auch unsere kleinen Gäste viel Spaß haben werden. Außerdem lassen wir auch in diesem Jahr wieder alle gemeinsam im
großen Luftballonwettbewerb viele bunte Ballons in den Himmel
steigen.
Die eigene Treffsicherheit kann man beim Bogenschießen ausprobieren!
Natürlich gibt es wieder Kaffee und selbstgemachten Kuchen.
In diesem Jahr wird wieder ein Shuttle-Service angeboten!!!
Wilfried Hohlstein fährt alle zwanzig Minuten über die beiden
Bushaltestellen auf die Ranch und zurück.
Dies können alle von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr kostenlos nutzen.
Gegen 18.00 Uhr wird das traditionelle Feuer entzündet und
der Country-Abend kann beginnen. Ab ca. 19.00 Uhr gibt’s ein
WarmUp der Linedancer bei dem alle Tanzbegeisterten die
Stiefel aufwärmen können und ab 20.00 Uhr sorgt dann das
dUo dieSel
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Seebach
Ort:
Datum:
Zeit:
Bürgerhaus „Weißer Schwan“ Seebach
12.Mai 2015
19.30 Uhr
Tagesordnung:
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Bericht des Kassenführers
Weinbergener Heimatbote
aus Erfurt
mit Livemusik für die musikalische Stimmung und
Unterhaltung.
Die Verpflegung ist sichergestellt, also:
Besucht uns mal wieder auf der Ranch!
Wir freuen uns auf euch!
Euer Team der
coUntryfreUnde
red moUntain ranch BollStedt
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05/15
wird der Abend mit der Torsten-Witt-Band, die zum Tanz
aufspielt sowie weiteren interessanten Show-Acts.
Am Sonntag, 31.05.2015, nach dem Frühschoppen wird sich
gegen 13.30 Uhr der Festumzug durch Bollstedt in Bewegung
setzen, zu dem wir viele Kameraden aus den umliegenden
Städten und Gemeinden erwarten. Der Zug wird an der Agrargenossenschaft starten und auch dort seinen Zielpunkt haben.
Für den weiteren Nachmittag laden wir Sie alle ein, in und bei
der Festhalle mit uns fröhlich zu sein. Natürlich halten wir
auch an diesem Tag noch so manche Überraschung für Sie bereit.
Mitte Mai wird es für jeden Haushalt in Weinbergen einen Flyer
geben, aus dem der genaue Programmablauf entnommen werden kann.
Wir möchten mit Ihnen gemeinsam feiern und freuen uns auf
Sie.
Wehrleitung
Vereinsleitung
Vereinsnachrichten
Versammlung der FFw Bollstedt
Die Dienstversammlung der FFw Bollstedt
findet am Freitag, dem 08.05.2015, um
19.30 Uhr im Depot statt.
Krause/Wehrleiter
Neuer Vereinsvorsitzender im
Feuerwehrverein Seebach
20 Jahre Weinbergen 120 Jahre FFw Bollstedt
Festtage vom 29.05. bis 31.05.2015
Nunmehr hat es sich fast überall in unserer Gemeinde herumgesprochen, dass
die Einheitsgemeinde bereits über 20 Jahre
besteht und die Feuerwehr Bollstedt ihr
Jubiläum zu 120 Jahre FFw feiern möchte.
Dazu sollen die Festtage vom 29.5. bis
31.5.2015 stattfinden. Uns ist es wichtig,
darauf hinzuweisen, dass alle Veranstaltungen eintrittsfrei und öffentlich sind und wir uns schon heute
auf Sie als unsere Gäste freuen.
Die Festveranstaltung zu 20 Jahren Einheitsgemeinde
beginnt am Freitag, dem 29.05.2015 um 18.00 Uhr mit
vielfältigen Programmpunkten aus den Vereinen und Kindereinrichtungen. Wir sind überzeugt, dass dieser Abend unter
Federführung des Kulturausschusses des Gemeinderates für
die Akteure und Besucher ein Erlebnis wird.
Für die nächsten zwei Tage wird dann die Feuerwehr das Kommando übernehmen. Der Sonnabend, 30.05.2015, beginnt
mit einer gemeinsamen Einsatzübung der vier Weinbergener
Feuerwehren und unsere Partnerwehr aus Wattenbach. Anschließend laden wir ein zu Spaß und Spiele für unsere jüngsten
und jungen Einwohner sowie Entspannung mit Musik, Kuchen
und Kaffee in der Festhalle an der Agrargenossenschaft.
Pünktlich um 19.00 Uhr werden wir unsere
Festveranstaltung offiziell eröffnen und dass
Jubiläum feiern. Darin schließen wir auch unsere
Kameradschaft zur FFw Wattenbach ein, die nun schon 25
Jahre besteht und weiter erhalten bleiben soll. Neben kulturellen
Darbietungen wird die Ehrung verdienstvoller Kameradinnen
und Kameraden einen wichtigen Platz einnehmen. Ausklingen
Weinbergener Heimatbote
Am 27.03.2015 fand anlässlich der Jahreshauptversammlung
des Feuerwehrvereins Seebach die Wahl des Vereinsvorsitzenden statt. Die bisherige Vorsitzende Frau Marlies Weißflog trat
nicht wieder zur Wahl an. Als neuer Vorsitzender wurde
André Huschke einstimmig gewählt.
Als Stellvertreter bleibt Roland Stähling weiter im Amt.
Herr Huschke dankte Frau Weißflog für ihre bisher sehr gute
Arbeit im Verein und freut sich auf seine neuen Aufgaben. Er
wünschte allen eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Herr Huschke ist zu erreichen unter Tel. 7643936, Brühl 11.
Der Vorstand des Feuerwehrvereins Seebach
Aus unseren Ortschaften
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Weinbergen,
vom 16.03. – 31.03.2015 fand die diesjährige Straßensammlung des THEPRA Landesverbandes Thüringen e.V. statt.
Eine Spendensammlung hier in unseren drei Kindereinrichtungen, die soziale Projekte fördert und der Verbesserung
der materiellen Bedingungen dient.
Auch in diesem Jahr war die Hilfsbereitschaft beim Sammeln
der Spenden sehr groß. Dafür möchte ich mich im Namen aller
Mitarbeiter der drei Thepra Kindereinrichtungen und im
Namen des Trägers recht herzlich bedanken.
Der Gesamterlös in den drei Kindereinrichtungen beträgt
1969,30 €.
Ein stolzer Betrag, der von hohem Interesse an der Arbeit in
den Kindereinrichtungen und großer Hilfsbereitschaft zeugt.
Mit dem Erlös der Sammlung möchten wir die materiellen Bedingungen für den Aufenthalt im Freien verbessern.
Der aktive Frischluftaufenthalt zählt zu den Schwerpunkten
unserer pädagogischen Arbeit.
So möchten wir in der Kita „Rasselbande“ in Seebach neue Sitzgruppen anschaffen. In der Bollstedter Kita „Kinderland“ werden neue Fallschutzplatten im Babygarten ausgelegt.
Weiterhin werden hier und auch in der Kita „Abenteuerland“
-Seite 7-
05/15
in Höngeda die individuellen Spielecken im Garten durch neue
Materialien erweitert.
Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, dass wir diese
Vorhaben umsetzen können.
Alle drei Kindereinrichtungen haben ihre individuelle Geschichte und sind der soziale Mittelpunkt eines jeden Ortes. So
feiert das „Abenteuerland“ in diesem Jahr sein 40 jähriges
Bestehen und auch die „Rasselbande“ hat schon ihren 30. Geburtstag.
Ein schöner Anlass, um sich Gäste einzuladen und zu feiern.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, seien Sie herzlich
Willkommen……
Ihre A. Nowotny
Schulnachrichten
Neues aus der
wie Hallenfußball, Hüpfburgen, Badminton, Fahrradparcour,
Streetsoccer uvm. .
Die Klasse 1 a fuhr am 14.04.2015 zum B.U.N.D. nach Bad
Langensalza zur Ausstellung „Natur des Jahres“ und präsentierte
stolz ihr Projekt zum Gemüse des Jahres, Paprika.
Nun seid Ihr sicher auch schon sehr gespannt, auf die
Auswertung unseres Altpapiersammelwettbewerbes. Wir waren
überrascht, welch große Resonanz diese Aktion bei unseren
Schülern und Familien gefunden hat. Begeistert und voller
Eifer kamen fast alle Schülerinnen und Schüler jeden Montag
im März mit riesigen Altpapierbündeln in die Schule. Jede
Woche, während unserer Aktion, konnten wir die Firma Seeboth
und Sohn Recycling anrufen, da die Altpapiertonnen übervoll
waren.
Es kam ein enormes Gesamtergebnis von 4290,10 kg (Angabe
ohne Gewähr) zusammen.
Am 16.04.2015 wurden nun die besten Klassen und fleißigsten
Sammler geehrt.
Den 1. Platz belegte mit 1232,10 kg die Klasse 1 b, den 2. Platz
mit 1090 kg Klasse 4 und den 3. Platz mit 992,50 kg Klasse 3.
Die Klasse 1 b erhielt einen Wanderpokal und 50, - € für die
Klassenkasse und freuten sich riesig darüber.
THEPRA Grundschule Weinbergen, 99998 Weinbergen/OT Seebach, Lindenhof 4
Tel.03601/446402 Fax.03601/428131
www.thepra-grundschule.de
[email protected]
Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns
Vor den Osterferien
durften unsere Kinder traditionell ein
Osterkörbchen suchen und natürlich
mit nach Hause nehmen.
In den Osterferien
gab es so manches
tolles Erlebnis u.a.
Kinobesuch, Brezel
backen, Hainichwanderung, Ausflug
zum Spielplatz nach
Grabe, gesundes
Frühstück mit Bärlauch und Kräuterquark, Bastelangebote uvm. .
Die Klasse 1b und
die 2. Klasse verbrachten einen spannenden Tag auf dem
Messegelände in Erfurt zum KinderKult. Jede Klasse nahm an
verschieden Projekten teil und nutzten die schönen Angebote
Sammelkönige der einzelnen Klassen wurden:
Luzie Helen Ahke, Jannis Hladofsky, Hermine Bode, MarieSophie Hohlstein und Florence Elaine Schlothauer. Diese
Schülerinnen und Schüler bekamen einen tollen Preis für ihren
Fleiß und erhielten eine Urkunde.
Wir sagen Dankeschön für die super Teilnahme!!! Vom Erlös
wird natürlich etwas tolles für unsere Schule gekauft.
Die nächste Aktion wird voraussichtlich im November stattfinden, da kann der eine oder andere bereits zu Hause schon mit
dem Sammeln beginnen ☺.
Natürlich stehen unsere Altpapiertonnen immer zugänglich
auf unserem Schulhof.
Euer Team der THEPRA Grundschule Weinbergen
Geburtstage in Weinbergen
vom 05.05. bis 04.06.2015
im Ortsteil Bollstedt
Herr Pinternagel, Bruno
Herr Stauch, Peter
Frau Hill, Annelies
Herr Schreiber, Werner
Frau Listemann, Edith
Frau Salomon, Erika
Herr Unbereit, Peter
Herr Großkopf, Rolf
Frau Weise, Marlies
Herr Frank, Gerhard
Weinbergener Heimatbote
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am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
05.05. zum 77. Geburtstag
06.05. zum 75. Geburtstag
14.05. zum 75. Geburtstag
15.05. zum 80. Geburtstag
18.05. zum 74. Geburtstag
18.05. zum 68. Geburtstag
20.05. zum 74. Geburtstag
23.05. zum 74. Geburtstag
26.05. zum 69. Geburtstag
31.05. zum 72. Geburtstag
05/15
Evangelische Kirche
im Ortsteil Grabe
Frau Rautenberg, Waltraud am
Herr Werner, Bernhard-Erich am
Frau Stockmann, Karin
am
Frau Fitz, Gertrud
am
Frau Böttner, Helga
am
Herr Dr. Koch, Wilhelm
am
am
Frau Lehmann, Ingrid
11.05. zum 76. Geburtstag
12.05. zum 66. Geburtstag
14.05. zum 78. Geburtstag
17.05. zum 79. Geburtstag
23.05. zum 79. Geburtstag
29.05. zum 70. Geburtstag
30.05. zum 72. Geburtstag
im Ortsteil Höngeda
Herr Schade, Helmut
Frau Stauch, Ellen
Herr Muskat, Fritz
Frau Kraft, Vera
Herr Mücke, Bernhard
Herr Thomä, Rudolf
Frau Listemann, Erika
Frau Werner, Walburga
Herr Stauch, Heiner
Frau Scholle, Bärbel
Herr Kraft, Klaus-Dieter
Frau Heß, Helgard
Herr Schwarzkopf, Dieter
Frau Jessing, Helene
Frau Muskat, Marga
Frau Tschierschke, Gertrud
Frau Daniel, Anneliese
Herr Effenberger, Kurt
Herr Kroll, Jürgen
Frau Frohna, Edeltraud
Frau Hasert, Miltraud
am
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am
am
am
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am
am
am
am
am
05.05. zum 74. Geburtstag
05.05. zum 72. Geburtstag
08.05. zum 81. Geburtstag
10.05. zum 75. Geburtstag
11.05. zum 80. Geburtstag
12.05. zum 82. Geburtstag
14.05. zum 84. Geburtstag
15.05. zum 68. Geburtstag
16.05. zum 65. Geburtstag
22.05. zum 71. Geburtstag
23.05. zum 79. Geburtstag
25.05. zum 76. Geburtstag
26.05. zum 75. Geburtstag
28.05. zum 87. Geburtstag
28.05. zum 81. Geburtstag
28.05. zum 78. Geburtstag
29.05. zum 91. Geburtstag
29.05. zum 85. Geburtstag
29.05. zum 66. Geburtstag
03.06. zum 77. Geburtstag
03.06. zum 73. Geburtstag
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
am
05.05. zum 66. Geburtstag
07.05. zum 74. Geburtstag
09.05. zum 78. Geburtstag
12.05. zum 67. Geburtstag
15.05. zum 73. Geburtstag
21.05. zum 66. Geburtstag
26.05. zum 68. Geburtstag
26.05. zum 76. Geburtstag
27.05. zum 82. Geburtstag
28.05. zum 69. Geburtstag
03.06. zum 81. Geburtstag
im Ortsteil Seebach
Herr Martin, Volkmar
Herr Ludewig, Winfried
Herr Kiesewetter, Joachim
Frau Druba, Ursula
Herr Schneidenbach, Peter
Frau Kleinsteuber, Veronika
Frau Glaser, Christine
Frau Hegeholz, Ritta
Herr Heyer, Günter
Frau Hey, Monika
Herr Weber, Hans-Hermann
Bollstedt:
KINDER-GOTTESDIENST für Weinbergen (Kirche Bollstedt):
Sonntag, 10.05.
10.30 Uhr
Auch Erwachsene sind
herzlich willkommen.
Gottesdienste:
Samstag, 16.05.
13.30 Uhr
Trauung Yves Schmidt und
Nicole Heiland
Pfingstsonntag, 24.05. 14.30 Uhr mit Einführung der Gemeindepädagogin Annett
Reißland für den Bereich
Bad Langensalza West
durch den Superintendenten
A. Piontek, Mühlhausen
Konfirmandenunterricht:
Mittwoch, 06.05. 17.00 Uhr
Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr
Mütterfrühstückskaffee:
Dienstag, 19.05.
09.30 Uhr
Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen):
Donnerstag, 21.05.
Orgel-Wandel-Konzert mit Wieland Meinhold:
Samstag, 02.05.
16.00 Uhr
in der Kirche
Chorprojekt:
Dienstag,
05.05., 12.05. und 19.05.
19.45 Uhr
Grabe:
Gottesdienste:
Sonntag, 10.05.
14.00 Uhr
Pfingstsonntag, 24.05. 10.00 Uhr (Pf. Moritz, Windeberg)
Konfirmandenunterricht:
Mittwoch, 06.05. 17.00 Uhr
Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr
in Bollstedt
Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen):
Donnerstag, 28.05.
Höngeda:
Gottesdienste:
Samstag, 02.05.
13.00 Uhr
Trauung Ingo und
Katrin Herrmann
Sonntag, 10.05.
10.30 Uhr
Pfingstsonntag, 24.05. 10.30 Uhr mit Taufe (Frieda Nicolina
Kranhold)
Konfirmandenunterricht:
Donnerstag, 07.05. 17.00 Uhr
Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr
in Bollstedt
Wir gratulieren den Jubilaren recht
herzlich und wünschen noch viele schöne
Jahre bei bester Gesundheit
Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen):
Donnerstag, 28.05.
K ir chliche Nachrichten
Orgel-Wandel-Konzert mit Wieland Meinhold:
Samstag, 02.05.
15.00 Uhr
in der Kirche
Mai 2015
Seebach:
Termine für den Katholischen Gottesdienst
Sonntag, 10.05.
09.00 Uhr Heilige Messe in Höngeda
Pfingstsonntag, 24.05. 09.00 Uhr Heilige Messe in Höngeda
Am Sonntag, dem 03. Mai 2015, empfangen folgende Kinder
aus der Gemeinde Weinbergen in Mühlhausen St. Josef die
1. Heilige Kommunion:
• Johanna Gube aus Höngeda
• Mia Amelie Schäfer aus Bollstedt
Monatsspruch Mai:
„Alles vermag ich durch ihn,
der mir Kraft gibt.“ (Phil 4 / 13)
Weinbergener Heimatbote
Gottesdienste:
Sonntag, 03.05.
Sonntag, 17.05.
09.30 Uhr
13.30 Uhr
Goldene/Diam. Konfirmation mit Abendmahl
Pfingstsonntag, 24.5. 09.30 Uhr
Kinder-Kirchen-Klub:
Mittwoch, 13.05. 15.45 Uhr
Mittwoch, 27.05. 15.45 Uhr
Konfirmandenunterricht:
Donnerstag, 07.05.
Mittwoch, 20.05.
17.00 Uhr in Höngeda
17.00 Uhr in Bollstedt
Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen):
Donnerstag, 28.05.
-Seite 9-
05/15
Gedanken zum Pfingstfest
„Pfingsten ist das Fest der Kirche, die Geburtsstunde der christlichen Gemeinde. Nicht Menschen haben das bewirkt, sondern
Gott gab den Impuls zu dieser Bewegung. Das griechische Wort
für Geist heißt Pneuma, das ist Hauch, Duft, Wehen, Blasen,
Luftstrom, Atem, Schnauben oder Anhauchen.
Atmen bedeutet leben. Die Kirche lebt vom Atem Gottes. Ohne
ihn würde ihr die Luft ausgehen.
Pfingsten, so sagen wir, ist das Fest der Kirche, das Fest des Heiligen Geistes. Lange Zeit setzten Christen für den Geist Gottes
das Symbol der Taube. Sie brachte nach der großen Flut den
Ölzweig zu Noah zurück und signalisierte damit neues Leben,
den neuen Bund Gottes mit den Menschen.
Nehmen wir diesen Gruß Gottes, dieses Zeichen an seine Kirche
auch heute an!
Denn die Gemeinde Christi atmet, weil Gottes Geist sie treibt.
Das ist Grund, sich zu freuen. Und ein Fest zu feiern.“
Gottfried Hänisch
Verbraucherzentrale Thüringen rät Versicherten zur
umgehenden Schadensmeldung
Erfurt, 1.4.2015
Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern, die durch
die Stürme geschädigt wurden, zur raschen Anzeige bei ihrer
Versicherung. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet,
alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch
die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der
Verlust des Versicherungsschutzes. Kaputte Gegenstände sollten
Sie deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings dürfen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Generell
empfiehlt es sich, Schäden durch Fotos oder Film zu dokumentieren.
Für Schäden, die durch die Stürme der letzten Tage verursacht
wurden, haften je nach Versicherungsfall z.B. Gebäude-, Haftpflicht und Kaskoversicherungen. Kam es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter
eine Elementarschadenversicherung. Wurde Hausrat durch
den Sturm beschädigt, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während dessen in einem
Gebäude untergebracht waren.
Wissenswertes
Die IHK informiert:
Sachkundenachweise für Pflanzenschutz
verlieren ihre Gültigkeit!
Anträge sollten bis spätestens 26.05.2015 gestellt werden!
Nach dem 26.11.2015 verlieren die alten Sachkundenachweise
(Zeugnisse) ihre Gültigkeit. Aufgrund der Veränderung des
Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung reicht zukünftig nicht mehr nur der Nachweis
einer abgeschlossenen Ausbildung, eines abgeschlossenen
Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung aus. Den
neuen Sachkundenachweis (Karte) benötigen alle Personen,
die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten
oder beaufsichtigen und Pflanzenschutzmittel vertreiben - auch
für den Internethandel. Die zuständigen Behörden führen
Kontrollen hinsichtlich des Vorliegens des Sachkundenachweises
durch!
Die Beantragung der Karte sollte umgehend und noch vor dem
26.05.2015 erfolgen! Bei einer Antragsstellung ab dem
27.05.2015 entfallen gesetzliche Übergangsregelungen!
Konsequenz ist u. a., dass einige Berufsgruppen die Sachkunde
im Bereich Abgabe/Handel verlieren. Drogisten, Pharmazeutisch-Technische-Assistenten oder Pharmazeutisch-kaufmännische-Angestellte gelten nicht mehr pauschal als sachkundig
im Pflanzenschutz.
Der Antrag auf Ausstellung des Nachweises (Karte) erfolgt über
die bundesweite Online-Datenbank unter:
www.pflanzenschutz-skn.de
Alle Sachkundigen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines
Zeitraumes von drei Jahren an einer amtlichen oder anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Wer keinen anerkennungsfähigen Berufsabschluss hat, kann einen Lehrgang zur
Erlangung der Sachkunde besuchen.
Weitere Informationen: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Reinhard Götz (Leiter Referat Pflanzenschutz),
Tel. 0361 55068-0, E-Mail: [email protected]. de
Weinbergener Heimatbote
Sturmschäden durch „Mike“ und „Niklas“
Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören,
außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch
die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden. Ist
das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms
verdorben, enthalten die Policen einiger Hausratversicherer
einen zusätzlichen Schutz.
Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert,
zahlt die Teilkasko des Autohalters. Versichert ist allerdings in
den meisten Fällen nicht der Neupreis des Fahrzeugs, sondern
in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Zudem: Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der
Entschädigungssumme noch abgezogen wird.
Stürzte ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die
Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet
die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur
stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig
bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall
jedoch als sehr schwierig dar, wenn dies durch einen Sturm
passiert. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere
Gewalt“ und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
Alle Verbraucher, die mehr zum notwendigen Versicherungsschutz wissen möchten oder die nicht sicher sind, ob Schäden
durch ihre bestehenden Versicherungen gedeckt sind, können
sich an die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale
Thüringen wenden. Bei dieser Gelegenheit kann auch der
individuelle Versicherungsbedarf analysiert und mittels computergestützter Versicherungsvergleiche der passende Versicherungsschutz gefunden werden.
Für weitere Informationen:
• Andreas Behn, Referent Finanzen und Versicherungen, Tel.
0361 555140
-Seite 10-
05/15
Gartenarbeit an der Wand
Anzeigenteil
Fassadenbegrünung als natürlicher Wärmeschutz
Erfurt, 20.04.2015
Die Temperaturen steigen, und die Gartensaison hat begonnen.
Doch nicht nur im Garten, sondern auch an der Außenwand
des Eigenheims ist eine Begrünung schön anzuschauen. Zudem
haben begrünte Fassaden auch praktische Vorteile: sie verbessern
das lokale Klima, und im Sommer kann die Wandverschattung
auf natürliche Weise die Kühlung der Räume unterstützen.
Pflanzen filtern Staub- und Schadstoffpartikel aus der Luft und
geben Sauerstoff und Feuchtigkeit ab. Im Sommer kann eine
Fassadenbegrünung die Innenraumtemperatur des Gebäudes
mindern. Zur Begrünung von Fassaden eignen sich vor allem
Kletterpflanzen. Bei ihnen wird nach ihrer Klettertechnik zwischen Selbstklimmern (z.B. Efeu, Kletterhortensie) und Gerüstkletterpflanzen unterschieden. Letztere unterteilen sich wiederum in Rankpflanzen (z.B. Clematis, Weinreben), Schlingpflanzen (z.B. Geißblatt, Hopfen) und Spreizklimmen (z.B.
Brombeere, Kletterrose). Als Kletterhilfen eigen sich Holzgerüste
oder Spanndrähte. Die Auswahl der Pflanzen ist abhängig vom
jeweiligen Standort, dem Lichtanspruch der Pflanzen, den
Bodenverhältnissen, dem Klima und dem Material der Außenwand.
Immergrün oder blattabwerfend?
Einige Kletterpflanzen sind immergrün, andere verlieren im
Herbst ihre Blätter. Immergrüne Pflanzen haben den Nachteil,
dass die Verschattung nicht nur im Sommer für Abkühlung
sorgt, sondern auch im Winter den Wärmegewinn durch Sonne
auf der Wand verhindert. Gewächse wie beispielsweise Wein,
die im Herbst die Blätter abwerfen, sind hier flexibler. Als Kompromiss kann man für Süd-, Südwest- und Südostseiten blattabwerfende Pflanzen und für West-, Ost- und Nordseiten immergrüne Pflanzen verwenden.
Nachruf
Am 02. April 2015 verstarb das
Gründungsmitglied
des Heimatvereins Grabe e.V.
Karl Arnold
im Alter von 78 Jahren.
Während seiner fast 20-jährigen Mitgliedschaft
hat er immer umfangreich bei der Gestaltung der
Vereinsarbeit mitgewirkt.
Wir werden seiner in Ehren gedenken.
Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau.
Der Vorstand des Heimatvereins Grabe e.V.
Grabe, im April 2015
Regelmäßig zurückschneiden
Bei selbstkletternden Pflanzen sollte das Mauerwerk gut verputzt
sein und die Kletterhöhe der Pflanzen der Gebäudehöhe angepasst werden. Pflanzen wie Efeu oder Wein müssen regelmäßig
zurückgeschnitten werden, was in größeren Höhen mit recht
viel Aufwand verbunden sein kann. Vor allem die Fenster sollten vom Bewuchs freigehalten werden, um nicht Kleintiere aus
ihrem neuen Biotop in das Gebäudeinnere einzuladen.
Schutz vor Witterungseinflüssen
Eine dichte Wandbegrünung schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen wie Hagel, Starkregen und UV-Strahlung. Sie kann
sogar eine gewisse Lärmreduzierung bewirken, allerdings sollte
man sich keine allzu große Schallpegelminderung versprechen.
Und schließlich lassen sich durch Kletterpflanzen auch ästhetische Mängel am Haus gut kaschieren und das Ortsbild insgesamt verbessern. Eigenheimbesitzern sollte jedoch bewusst
sein, dass auch der dichteste Bewuchs keine richtige Wärmedämmung ersetzen kann.
Bei allen Fragen rund um Kühlung, baulichen Wärmeschutz
und geeignete Dämmmaßnahmen geben die Energieberater
der Verbraucherzentrale Auskunft: online, telefonisch oder in
einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.
Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem
Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400
(kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter
0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie.
Weinbergener Heimatbote
Wir trauern und nehmen Abschied vom
ehemaligen Bürgermeister
Karl Ar
nold
Arnold
Herr Arnold war 1977 in Seebach und von 1978
bis 1990 Bürgermeister der Gemeinde Grabe,
in der er auch nach der Gebietsreform von 1994
bis 1996 Ortsteilbürgermeister war.
Mit Tatkraft und persönlichem Engagement hat
er sich für die Belange und die Entwicklung seines
Heimatortes eingesetzt.
Ihm war das Wohl der Menschen in seinem Amt
als Bürgermeister und die Entwicklung unserer
Region eine Herzensangelegenheit.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Frau und
den Angehörigen.
Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren.
Hans-Martin Menge
Karsten Lutze
Bür
ger
meister
Ortsteilbür
ger
meister
Bürger
germeister
Ortsteilbürger
germeister
Gemeinde- und Ortsteilräte Weinbergen
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