Herausgeber: Gemeinde Weinbergen mit den Ortschaften Bollstedt, Grabe, Höngeda und Seebach / Auflagenhöhe 1500 Satz und Druck: TOP- Druck e.K. Pörmitz, Ortsstraße 56, 07907 Pörmitz/ SOK • Tel. : 03663 / 400460 und Fax: 03663 / 413386 • E-Mail: [email protected] Die Verteilung erfolgt kostenfrei an alle Haushalte der Gemeinde Weinbergen. Weitere Exemplare sind zum Entgelt von 1,- EUR in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Jahrgang 21 1. Mai 2015 Nummer 5 Die F reiwillig euerw ehr Höng eda ffeiert Freiwillig reiwilligee F Feuerw euerwehr Höngeda eiert am 09.05. & 10.05.2015 Tag der ofofffenen Tür SamStag, 09.05.2015 19.00 Uhr gemütliches Beisammensein mit DJ Nico Sonntag, 10.05.2015 10.00 Uhr Frühschoppen mit Auszeichnung der Jugendfeuerwehr Essen aus der Gulaschkanone Kaffee und Kuchen ca.12.30 Uhr ca.15.00 Uhr Zielspritzen und Hüpfburg für alle Kleinen Natürlich wird auch in diesem Jahr unsere Tombola nicht fehlen! Für Unterhaltung und für Ihr leibliches Wohl ist wieder bestens gesorgt! ! ! Ab 10.00 Uhr wird ein Pendelverkehr zum Feuerwehrhaus ab dem Plan eingerichtet! Und wir möchten Sie dazU recht herzlich einladen aUf dem gelände der ffw höngeda -Seite 1- Die Gemeindeverwaltung Weinbergen teilt mit: Gemeindeinformationen Am Freitag, dem 15.05.2015 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Wasser- und Abwassernotdienst für die Orte Bollstedt und Grabe Abwassernotdienst für die Orte Höngeda und Seebach Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ Thomas-Müntzer-Straße 2, 99994 Schlotheim tagsüber: Tel.: 036021 / 9843 Fax: 036021 / 98 440 montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr mittwochs geschlossen donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten - nur nach Vereinbarung Sie erreichen uns unter Tel.: 03601/48410 E-Mail: [email protected] Nach Dienstschluss und an den Wochenenden Wasser- und Abwassernotdienst für die Orte Bollstedt, Grabe 0171 / 6114585 Abwassernotdienst für die Orte Höngeda und Seebach 0172 / 2317427 oder 0172 / 2317431 In Ausnahmefällen : Herr Eisenhardt 03601 / 424382 Notrufnummern für Weinbergen Polizei-Notruf Polizei- Inspektion Feuerwehr-Notruf/ Rettungsdienst Umweltamt U-H-Kreis kassenärztlicher Notfalldienst Krankentransport Brand- und Katastrophenschutz Thür. Energie Störungs-Nr. Strom Störungs-Nr. Erdgas Kunden-Service Bereitschaftsdienst bei Abwasserhavarien 0170 / 9169998 oder 0170 / 9171778 oder 0170 / 9171784 110 451-0 112 802782 Reinhard Eisenhardt/ Technischer Leiter 116117 19222 8318 0 0361/73907390 0800/6861177 03641/8171111 Sprechtage der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich Herr Haustein hält in der Gemeinde Weinbergen/OT Bollstedt Sprechzeiten im wöchentlichen Wechsel dienstags und donnertags ab: Zusätzlich unter der Tel. der PI in Mühlhausen: 03601/4510 Rufbereitschaftsplan für die Wochenenden des Monats Mai 2015 Trinkwasserzweckverband „Hainich“ Erinnerung zur Zahlung der 2.Rate für Grund- und Hundesteuern Die Gemeindekasse Weinbergen erinnert daran, dass am 15.Mai 2015 die Zahlung von Grund- und Hundesteuern für Quartals-zahler fällig sind. Die Beträge können auch im Lastschrifteinzugsverfahren ge-zahlt werden: Die entsprechenden Anträge können in der Ge-meindekasse ausgefüllt werden. Sie sparen sich den Weg zur Bank und die Zahlung erfolgt immer pünktlich zum Zahltermin. Die o.g. Rufbereitschaft ist wie folgt abgesichert : Datum Uhrzeit Name Telefonnummer 30.04. 16.15 Uhr 04.05. 07.00 Uhr Faupel, M. 0172 / 98 43 552 06.05. 16.15 Uhr Meyer, R. 13.05. 07.00 Uhr 0173 / 38 17 251 13.05. 16.15 Uhr Gregor, T. 19.05. 07.00 Uhr 0173 / 38 17 250 22.05. 13.45 Uhr Meyer, R. 25.05. 07.00 Uhr 0173 / 38 17 251 25.05. 07.00 Uhr 26.05. 07.00 Uhr Faupel, M. 0172 / 98 43 552 Schmidt/ Kämmerin Amtliche Bekanntgaben Bei Störungen der Wasserversorgung von Montagabend bis Freitagfrüh außerhalb der Arbeitszeit ist folgende Rufnummer zu wählen: 0173 - 690 18 31. Mit freundlichen Grüßen Grob/Werkleiter Die nächste Ausgabe des „Weinbergener Heimatboten“ erscheint zum 1. Juni 2015 Redaktionsschluss ist am 15.05.2015 Wir weisen darauf hin, dass Artikel, Beiträge und Anzeigen als E-Mail oder auf Datenträger generell bei der Gemeindeverwaltung in Bollstedt fristgemäß einzureichen sind. Digitale Fotos müssen in einer verwert-baren Größe eingericht werden (mind. 0,5 MB). Weinbergener Heimatbote Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weinbergen Seitens des Landesverwaltungsamtes des Freistaates Thüringen wurden eine vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete der Unstrut und der Notter im Gemeindegebiet der Gemeinde Weinbergen vorgenommen und auf Karten dargestellt. Diese Karten können in der Gemeindeverwaltung Weinbergen zu den Öffnungszeiten montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr von jedermann eingesehen werden: -Seite 2- 05/15 Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Weinbergen (Landkreis Unstrut-Hainich) für das Haushaltsjahr 2015 Widerspruch zur Datenübermittlung Name, ggf. Geburtsname Aufgrund der §§55 ff der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 19.03.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.243.200,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.032.600,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen Geburtsort §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. gez. Menge/ Bürgermeister Mit der Hebesatz-Satzung vom 09.12.2013 sind die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H b) für sonstige Grundstücke (B) 389 v.H. 2. Gewerbesteuer 357 v.H. Weinbergen, den Unterschrift Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2015 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 04.05. – 15.05.2015 sowie bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Weinbergen, Am Heiligen Damm 1, Zi. 5 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Hinweis: Das Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) eröffnet die Möglichkeit, der Weitergabe von persönlichen Daten in vorgenannten Fällen zu widersprechen. Wenn Sie in Weinbergen mit Hautwohnung angemeldet sind und von diesem Recht Gebrauch machen wollen, senden Sie bitte den ausgefüllten und mit Ihrer Unterschrift versehenen Vordruck an die Gemeinde Weinbergen, Am Heiligen Damm 1, 99998 Weinbergen. Bereits geltend gemachte Widersprüche behalten ihre Gültigkeit, sofern sie nicht zwischenzeitlich widerrufen wurden. Beschlüsse der 5. Gemeinderatssitzung am 19.03.2015 Weinbergener Heimatbote Religion Hiermit widerspreche ich der Übermittlung meiner persönlichen Daten aus dem Melderegister der Gemeinde Weinbergen in nachstehend angekreuzten Fällen: K an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl vorangegangenen Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung. (§ 32 Abs. 1 ThürMeldeG) K an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörper sowie Presse, Rundfunk und andere Medien bei Auskunftsersuchen nach Alters- und Ehejubiläen (§ 32 Abs. 2 ThürMeldeG) K an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch (§ 32 Abs. 3 ThürMeldeG) K an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder), denen ich selbst nicht angehöre, deren Mitglied aber ein Angehöriger meiner Familie ist (§ 29 Abs. 3 ThürMeldeG) K Erstellung einfacher Melderegisterauskünfte durch Datenübertragung mittels automatisierten Abrufs über das Internet durch das Landesrechenzentrum (§ 31 Abs. 3 ThürMeldeG) §5 Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan. 17/05/15 Haushaltsplan 2015 mit Anlagen 18/05/15 Finanzplan zum Haushaltsplan 2015 19/05/15 Beratung und Beschlussfassung über die Belastungsermächtigung eines Erbbaurechtes/ Rangrücktrittserklärung für die Grundstücke, die die Gemeinde Weinbergen gemäß einem Erbbaurechtsvertrag dem Thepra Landesverband Thüringen e.V. überlassen hat 20/05/15 Ernennung zum Ehrenbürger der Gemeinde Weinbergen 21/05/15 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Instandsetzungsarbeiten der Elektroanlage in der Gemeindeschänke Bollstedt Geburtsdatum Anschrift der Hauptwohnung §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,00 € festgesetzt. Weinbergen, den 09.04.2015 Vorname(n) 22/05/15 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für den Trockenbau und die Malerarbeiten in der Gemeindeschänke Bollstedt 23/05/15 Abschluss eines Ingenieurvertrages und Auftragserteilung für die Erstellung des Fördermittelantrages zur Gewährung einer Zuwendung gemäß Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaues (RL-KSB) BV-Nr. 32144004 – Ausbau der L 2099 OD Bollstedt, Nebenflächen 24/05/15 Grundstücksverkauf - Gemarkung Höngeda, Wohngebiet „Hinter der Kirche“ – einer noch zu vermes- -Seite 3- 05/15 senden Teilfläche des Flurstückes 27/29 in der Flur 2 der Gemarkung Höngeda 25/05/15 Grundstücksverkauf - Gemarkung Höngeda, Wohngebiet „Hinter der Kirche“ – einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 27/29 in der Flur 2 der Gemarkung Höngeda 26/05/15 Zulässigkeit von Befreiungen gemäß BauGB § 31 Abs. 2 hinsichtlich den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ in Höngeda, bezugnehmend auf die Flurstücke 27/23 und 27/24 in der Flur 2 der Gemarkung Höngeda wegen des vorgeschriebenen Baues von Satteldächern bzw. Walmdächern 27/05/15 Beratung und Beschlussfassung über den Grundstücks- und Unterwertverkauf - Bei der Kirche 1 (ehem. Schulhort), Gemarkung Bollstedt, Flur 2, Flurstück 471/2 mit 1.152 m² tionen und sonstigen Stellen sowie Wirksamwerden als Führungsgehilfe/in der Technischen Einsatzleistung (TEL). • Zusammenwirken bei Havarien, Katastrophen und anderen Ereignissen mit dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei sowie Kommunal- und Landesbehörden. • Erfüllen der Informationsbis und Meldepflichten gegenüber dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, dem Thüringer Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Innenministerium. Von der Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet: • eine abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistent/in und Brandmeister/in bzw. Oberbrandmeister/in • eine nach amtsärztlichem Gutachten vorliegende Feuerwehrdiensttauglichkeit und körperliche Fitness • Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation • Führerschein Klasse B • EDV-Kenntnisse Nachrichten aus der Meldestelle Insbesondere wird erwartet: • ausgeprägte Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit Geburten: • Teilnahme am Wechselschichtsystem sowie am Bereitschaftsdienstsystem im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes Max Fielker geb. am 10.03.2015, OT Grabe Emil-Jakob Mäder geb. am 20.03.2015, OT Grabe Florentine Damm geb. am 03.04.2014, OT Seebach Henrik Stephan Krise, geb. am 14.04.2014, OT Bollstedt Die Gemeinde Weinbergen gratuliert recht herzlich zur Geburt der neuen Erdenbürger. • grundsätzliche Bereitschaft zur Dienstdurchführung außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit bei besonderen Ereignissen wie Katastrophen und anderen Großschadenslagen Wünschenswert wären: • Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst • hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität • Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit im Team • Führerschein Klasse C Sterbefall: Karl Arnold verstorben am 02.04.2015 zuletzt wohnhaft im OT Grabe Den Hinterbliebenen bekundet die Gemeinde Weinbergen ihr aufrichtiges Beileid. Öffentliche Bekanntgaben Stellenausschreibung Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für den Bereich Leitstelle. Die Stelle beinhaltet folgende Aufgaben: • Entgegennehmen und Bearbeiten von Meldungen (insbesondere Notfallmeldungen) zu Bränden, Havarien, technischen Hilfeleistungen, medizinischer Notfallrettung, kassenärztlichem Hausbesuchsdienst sowie Krankentransporten und Zuordnen von Hilfs- und Rettungsmitteln. • Alarmieren der Rettungsdienst- und Feuerwehreinheiten, des Stabes des HVB und der örtlich vorgehaltenen Katastrophenschutzeinheiten sowie Koordinieren und Lenken der eingesetzten Kräfte und Mittel entsprechend der jeweiligen Lage im Ausrücke- und Rettungsdienstbereich. • Halten von Fernsprechverbindungen zu den eingesetzten Einheiten und zu anderen Leitstellen, Dienststellen, Organisa- Weinbergener Heimatbote Die Vergütung erfolgt entsprechend den Anforderungen nach Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. den Vorschriften des Thüringer Besoldungsgesetzes. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Im Interesse der Förderung und beruflichen Gleichstellung werden Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 04. Mai 2015 unter Angabe des Kennwortes „BKR“ an: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Felchta Fachdienst Personal Mühlhäuser Weg 139 99974 Mühlhausen Alternativ können Sie sich auch online bewerben. Hierzu können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (PDF-Format) unter folgender E-Mail-Adresse einreichen: [email protected] Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Es ist beabsichtigt, Ihre Grunddaten elektronisch in der Bewerberdatenbank des Landratsamtes des Unstrut- Hainich Kreises zu erfassen und zu speichern. Bei Einverständnis bitten wir um eine unterschriebene Erklärung mit folgendem Inhalt: -Seite 4- 05/15 Ich erkläre, dass ich der elektronischen Erfassung meiner Grunddaten in der Bewerberdatenbank des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis zustimme.“ Mühlhausen, 13.04.2015 Hänseroth/ Geschäftsleiter TAZV „Notter“ Zanker/ Landrat Lust auf Besuch? Bolivianische Schüler suchen Gastfamilien! Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen? Bürgerberatungs- und Informationstag in der Gemeindeverwaltung Weinbergen, Ortsteil Bollstedt Die Außenstelle Erfurt des Bundesbeauftragten für die StasiUnterlagen (BStU) berät am 2.Juni 2015 alle Interessierten der Gemeinde Weinbergen und Umgebung rund um das Thema „Einsicht in die Stasi-Akten”. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstelle erläutern zwischen 10.00 und 170.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Weinbergen die Möglichkeiten für die Akteneinsicht. Ein Antrag auf Einsichtnahme in StasiUnterlagen kann auch vor Ort gestellt werden. Dafür ist ein Identitätsnachweis durch die Vorlage eines gültigen Personaldokuments erforderlich. Für interessierte Schulen oder andere Bildungseinrichtungen werden entsprechende Publikationen bereitgehalten. Über die Nutzung von Stasi-Unterlagen für Forschung und Medien ist ebenfalls Informationsmaterial vorhanden. Termin: Dienstag, 02. Juni 2015 Zeit: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Ort: das Taschengeld. Für weitere Informationen können Sie auch unter www.bundesfreiwilligendienst.de nachlesen. Gemeindeverwaltung Weinbergen Am Heiligen Dann 1 99998 Weinbergen. Ortsteil Bollstedt Der Eintritt ist frei! Wolfgang Brunner, Leiter der Außenstelle Erfurt des BStU Die Schüler der Deutschen Schule Santa Cruz (Bolivien) wollen gerne einmal Schnee in den Händen halten und Deutschland kennen lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem leidenschaftlichen Land am Titicacasee als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster in ein Land aufzustoßen, wo die Ursprünglichkeit noch existiert: meterhohe Kakteen und Häuser, die aus Salz gebaut sind. Bolivien ist „wild“ und eigenwillig, das gilt ebenso für die grandiosen Landschaften wie für die Bevölkerung. Die bolivianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, dem 26. September 2015 bis Samstag, dem 12. Dezember 2015. Wenn Ihre Kinder Bolivien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch im Februar 2016 oder Oktober 2016 teilzunehmen. Für Fragen und Infos kontaktieren Sie bitte die gemeinnützige Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-2221400, Fax 0711-222 14 02, E-mail: [email protected], www.humboldteum.de Termine/Veranstaltungshinweise Bundesfreiwilligendienst Stellenausschreibung Veranstaltungskalenxder 2015 Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz? Sie benötigen vor Studienbeginn ein vorbereitendes Praxisjahr? Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Auch der Gewässerunterhaltungszweckverband Mittleres Unstrutland ist eine durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannte Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst und kann Stellen im ökologischen Bereich besetzen. Der Einsatzort ist überwiegend im Außenbereich an Gewässern 2. Ordnung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, und Sie möchten sich auf eine Bundesfreiwilligendienststelle mit Beginn zum 01.11.2015 bewerben, erbitten wir dies an nachstehende Anschrift: Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ GUZV Mittleres Unstrutland -BundesfreiwilligendienstThomas-Müntzer-Straße 2 99994 Schlotheim Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, d. h., sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge dient Weinbergener Heimatbote Bollstedt 16.05.2015 29.05.2015 30.05. - 31.05.2015 12.06. - 14.06.2015 20. oder 27.06.2015 10.07. - 13.07.2015 Mitte August 03.10.2015 28.11. – 29.11.2015 Grabe 30.04.2015 09.05.2015 16.05.2015 06.06.2015 Countryfest „20 Jahre Weinbergen“ Feuerwehrfest Sportfest Johannesfeuer Große Kirmes Kleine Kirmes Drachenfest Adventsmarkt Maifeuer Heimat- und Fußballverein; Hähenkrähen Rassegeflügelzuchtverein; Oldtimerbörse Wandertag und Sommerfest Rassegeflügelzuchtverein; 14.06.2015 Kindergartenfest Ev. Kindergarten; 20.06. - 21.06.2015 Reiterfest 11.07.2015 Kreisjugendtag der Rassegeflügelzüchter Rassegeflügelzuchtverein Juli Sommerkirmes Kirmesburschen- u. mädchen; 15.-16.08.2015 Kinderfest Heimatverein u. Mutter-KindAG; 05.09.2015 Töpfermarkt Heimatverein Töpferei; 30.10.-01.11.2015 Herbstkirmes Fußballverein; 31.10.-01.11.2015 Vereinsschau Rassegeflügelzuchtverein; 12.12.2015 Seniorenweihnachtsfeier Ortsteilrat Grabe; 13.12.2015 Kindergartenweihnachtsfeier Ev. Kindergarten. -Seite 5- 05/15 Höngeda 09.05. - 10.05.2015 07.06.2015 13.06.2015 Seebach 22.05. - 25.05.2015 11.09. – 13.09.2015 07.11.2015 21.11.2015 27.11.2015 28.11.2015 05. – 06.12.2015 - Beschluss über die Verwendung des Reinertrages einschließlich der Wildschadespauschale - Beschluss über den Kauf von Obstgehölzen zur Anpflanzung in der Gemarkung Seebach - Beschluss über den Kauf von zwei Sitzbänken, Hühnenteich mit Lehne für den Ortsteil Seebach - Beschluss über eine Zuwendung an die freiwillige Feuerwehr Seebach - Beschluss über die personelle Veränderung des Jagdpachtvertrages der Jagdgenossenschaft Seebach - Verschiedenes - Schlusswort „Tag der offenen Tür“ der Feuerwehr Kinderfest Sommerfest des Männerchors Pfingstfest Kirmes Bauerntheater Bauerntheater Bauerntheater (Zusatztermin) Bauerntheater Adventsmarkt Zu dieser Versammlung sind alle Landeigentümer von Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, der Gemarkung Seebach herzlichst eingeladen. Fröbel/ Jagdvorsteher AG Jugendarbeit organisiert „Treffen und Spenden“ Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Jugendarbeit veranstaltet am 9. Mai von 10.00 bis 12.00 Uhr ein Zusammenkommen für Asylbewerber und Menschen, die sich engagieren wollen. Unter dem Motto „Treffen und Spenden“ sollen nicht nur Kleider, Möbel und Haushaltswaren abgegeben und verteilt werden. Ziel ist es vielmehr „Kontakte zwischen Flüchtlingen und ehrenamtlich Interessierte zu knüpfen“, berichtet Judith Vockrodt-Reich, Mitglied Sprecherrat AG Jugendarbeit. Die Idee zur Veranstaltung entstand am Mittwoch im Rahmen des Treffens der AG Jugendarbeit im Mehrgenerationenhaus Mühlhausen. Frau Vockrodt-Reich freute sich, dass „gleich etwas Konkretes“ festgelegt werden konnte. Die hintergründigen Informationen hatte zuvor Rüdiger Faupel (Fachdienst Sicherheit-Ordnung/Bereich Asyl des Landratsamt Unstrut Hainich) geliefert. Für die Durchführung der Veranstaltung stellt das Jugendprojekt Boje seine Räumlichkeiten am Kiliansgraben 17 in Mühlhausen zur Verfügung. Weitere Informationen zu der Veranstaltung sollen in den nächsten Wochen folgen. Weiteres Thema der AG Jugendarbeit war der Lokale Aktionsplan (LAP) „Gemeinsam Zukunft Gestalten“. Unter dem LAP werden Aktivitäten zur Förderung von Demokratie und Toleranz sowie zur Extremismusprävention gebündelt. Thomas Schabestiel, Mitglied Sprecherrat AG Jugendarbeit, erklärte den Trägern, welche Möglichkeiten zur Beantragung von Fördergeldern für mögliche Projekte besteht. Grundsatz der Arbeit der AG Jugendarbeit ist §78 des Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG). Hiernach sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaften anstreben, „in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen“, so der Gesetzestext. Die AG trifft sich einmal in zwei Monaten. Die Treffen sind öffentlich. Lars Wittchen Kinder- und Jugendkoordinator Sportjugend Unstrut-Hainich Kasseler Str. 5 / Sporthotel • 99974 Mühlhausen Tel.: 03601-498254 Jugendweihefeier 2015 Für den Ortsteil Bollstedt findet die Jungendweihefeier am 09.05.2015 am Schwanenteich statt. Zur Jugendweihe gehen Aylina Bürgel und Jasmine Hohbein. Für den Ortsteil Grabe findet die Jungendweihefeier am 23.05.2015 statt. Zur Jugendweihe gehen Paul Sittig und Meike Ackermann. coUntryfeSt in BollStedt am 16. mai 2015 Es ist soweit, die Countryfreunde feiern wieder auf der Ranch in der Tongrube in Bollstedt und alle sind hier herzlich eingeladen. Zahlreiche Kutschgespanne haben ihr Kommen zugesagt und unsere Gäste können diese in Aktion erleben. Während der Schaufahrten durch Bollstedt am Nachmittag kann man die zahlreichen Gespanne bestaunen und auch selbst mal in dem ein oder anderen mitfahren. Aber am interessantesten dürften die rasanten Parcours-Rennen auf der Ranch werden. Hier messen sich die einzelnen Gespanne in zwei Disziplinen und zeigen, was mit Pferd und Kutsche alles möglich ist. Selbstverständlich findet auch wieder Kinderreiten statt, bei dem auch unsere kleinen Gäste viel Spaß haben werden. Außerdem lassen wir auch in diesem Jahr wieder alle gemeinsam im großen Luftballonwettbewerb viele bunte Ballons in den Himmel steigen. Die eigene Treffsicherheit kann man beim Bogenschießen ausprobieren! Natürlich gibt es wieder Kaffee und selbstgemachten Kuchen. In diesem Jahr wird wieder ein Shuttle-Service angeboten!!! Wilfried Hohlstein fährt alle zwanzig Minuten über die beiden Bushaltestellen auf die Ranch und zurück. Dies können alle von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr kostenlos nutzen. Gegen 18.00 Uhr wird das traditionelle Feuer entzündet und der Country-Abend kann beginnen. Ab ca. 19.00 Uhr gibt’s ein WarmUp der Linedancer bei dem alle Tanzbegeisterten die Stiefel aufwärmen können und ab 20.00 Uhr sorgt dann das dUo dieSel Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Seebach Ort: Datum: Zeit: Bürgerhaus „Weißer Schwan“ Seebach 12.Mai 2015 19.30 Uhr Tagesordnung: - Rechenschaftsbericht des Vorstandes - Bericht des Kassenführers Weinbergener Heimatbote aus Erfurt mit Livemusik für die musikalische Stimmung und Unterhaltung. Die Verpflegung ist sichergestellt, also: Besucht uns mal wieder auf der Ranch! Wir freuen uns auf euch! Euer Team der coUntryfreUnde red moUntain ranch BollStedt -Seite 6- 05/15 wird der Abend mit der Torsten-Witt-Band, die zum Tanz aufspielt sowie weiteren interessanten Show-Acts. Am Sonntag, 31.05.2015, nach dem Frühschoppen wird sich gegen 13.30 Uhr der Festumzug durch Bollstedt in Bewegung setzen, zu dem wir viele Kameraden aus den umliegenden Städten und Gemeinden erwarten. Der Zug wird an der Agrargenossenschaft starten und auch dort seinen Zielpunkt haben. Für den weiteren Nachmittag laden wir Sie alle ein, in und bei der Festhalle mit uns fröhlich zu sein. Natürlich halten wir auch an diesem Tag noch so manche Überraschung für Sie bereit. Mitte Mai wird es für jeden Haushalt in Weinbergen einen Flyer geben, aus dem der genaue Programmablauf entnommen werden kann. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam feiern und freuen uns auf Sie. Wehrleitung Vereinsleitung Vereinsnachrichten Versammlung der FFw Bollstedt Die Dienstversammlung der FFw Bollstedt findet am Freitag, dem 08.05.2015, um 19.30 Uhr im Depot statt. Krause/Wehrleiter Neuer Vereinsvorsitzender im Feuerwehrverein Seebach 20 Jahre Weinbergen 120 Jahre FFw Bollstedt Festtage vom 29.05. bis 31.05.2015 Nunmehr hat es sich fast überall in unserer Gemeinde herumgesprochen, dass die Einheitsgemeinde bereits über 20 Jahre besteht und die Feuerwehr Bollstedt ihr Jubiläum zu 120 Jahre FFw feiern möchte. Dazu sollen die Festtage vom 29.5. bis 31.5.2015 stattfinden. Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass alle Veranstaltungen eintrittsfrei und öffentlich sind und wir uns schon heute auf Sie als unsere Gäste freuen. Die Festveranstaltung zu 20 Jahren Einheitsgemeinde beginnt am Freitag, dem 29.05.2015 um 18.00 Uhr mit vielfältigen Programmpunkten aus den Vereinen und Kindereinrichtungen. Wir sind überzeugt, dass dieser Abend unter Federführung des Kulturausschusses des Gemeinderates für die Akteure und Besucher ein Erlebnis wird. Für die nächsten zwei Tage wird dann die Feuerwehr das Kommando übernehmen. Der Sonnabend, 30.05.2015, beginnt mit einer gemeinsamen Einsatzübung der vier Weinbergener Feuerwehren und unsere Partnerwehr aus Wattenbach. Anschließend laden wir ein zu Spaß und Spiele für unsere jüngsten und jungen Einwohner sowie Entspannung mit Musik, Kuchen und Kaffee in der Festhalle an der Agrargenossenschaft. Pünktlich um 19.00 Uhr werden wir unsere Festveranstaltung offiziell eröffnen und dass Jubiläum feiern. Darin schließen wir auch unsere Kameradschaft zur FFw Wattenbach ein, die nun schon 25 Jahre besteht und weiter erhalten bleiben soll. Neben kulturellen Darbietungen wird die Ehrung verdienstvoller Kameradinnen und Kameraden einen wichtigen Platz einnehmen. Ausklingen Weinbergener Heimatbote Am 27.03.2015 fand anlässlich der Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins Seebach die Wahl des Vereinsvorsitzenden statt. Die bisherige Vorsitzende Frau Marlies Weißflog trat nicht wieder zur Wahl an. Als neuer Vorsitzender wurde André Huschke einstimmig gewählt. Als Stellvertreter bleibt Roland Stähling weiter im Amt. Herr Huschke dankte Frau Weißflog für ihre bisher sehr gute Arbeit im Verein und freut sich auf seine neuen Aufgaben. Er wünschte allen eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Herr Huschke ist zu erreichen unter Tel. 7643936, Brühl 11. Der Vorstand des Feuerwehrvereins Seebach Aus unseren Ortschaften Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Weinbergen, vom 16.03. – 31.03.2015 fand die diesjährige Straßensammlung des THEPRA Landesverbandes Thüringen e.V. statt. Eine Spendensammlung hier in unseren drei Kindereinrichtungen, die soziale Projekte fördert und der Verbesserung der materiellen Bedingungen dient. Auch in diesem Jahr war die Hilfsbereitschaft beim Sammeln der Spenden sehr groß. Dafür möchte ich mich im Namen aller Mitarbeiter der drei Thepra Kindereinrichtungen und im Namen des Trägers recht herzlich bedanken. Der Gesamterlös in den drei Kindereinrichtungen beträgt 1969,30 €. Ein stolzer Betrag, der von hohem Interesse an der Arbeit in den Kindereinrichtungen und großer Hilfsbereitschaft zeugt. Mit dem Erlös der Sammlung möchten wir die materiellen Bedingungen für den Aufenthalt im Freien verbessern. Der aktive Frischluftaufenthalt zählt zu den Schwerpunkten unserer pädagogischen Arbeit. So möchten wir in der Kita „Rasselbande“ in Seebach neue Sitzgruppen anschaffen. In der Bollstedter Kita „Kinderland“ werden neue Fallschutzplatten im Babygarten ausgelegt. Weiterhin werden hier und auch in der Kita „Abenteuerland“ -Seite 7- 05/15 in Höngeda die individuellen Spielecken im Garten durch neue Materialien erweitert. Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, dass wir diese Vorhaben umsetzen können. Alle drei Kindereinrichtungen haben ihre individuelle Geschichte und sind der soziale Mittelpunkt eines jeden Ortes. So feiert das „Abenteuerland“ in diesem Jahr sein 40 jähriges Bestehen und auch die „Rasselbande“ hat schon ihren 30. Geburtstag. Ein schöner Anlass, um sich Gäste einzuladen und zu feiern. Liebe Bürgerinnen und Bürger, seien Sie herzlich Willkommen…… Ihre A. Nowotny Schulnachrichten Neues aus der wie Hallenfußball, Hüpfburgen, Badminton, Fahrradparcour, Streetsoccer uvm. . Die Klasse 1 a fuhr am 14.04.2015 zum B.U.N.D. nach Bad Langensalza zur Ausstellung „Natur des Jahres“ und präsentierte stolz ihr Projekt zum Gemüse des Jahres, Paprika. Nun seid Ihr sicher auch schon sehr gespannt, auf die Auswertung unseres Altpapiersammelwettbewerbes. Wir waren überrascht, welch große Resonanz diese Aktion bei unseren Schülern und Familien gefunden hat. Begeistert und voller Eifer kamen fast alle Schülerinnen und Schüler jeden Montag im März mit riesigen Altpapierbündeln in die Schule. Jede Woche, während unserer Aktion, konnten wir die Firma Seeboth und Sohn Recycling anrufen, da die Altpapiertonnen übervoll waren. Es kam ein enormes Gesamtergebnis von 4290,10 kg (Angabe ohne Gewähr) zusammen. Am 16.04.2015 wurden nun die besten Klassen und fleißigsten Sammler geehrt. Den 1. Platz belegte mit 1232,10 kg die Klasse 1 b, den 2. Platz mit 1090 kg Klasse 4 und den 3. Platz mit 992,50 kg Klasse 3. Die Klasse 1 b erhielt einen Wanderpokal und 50, - € für die Klassenkasse und freuten sich riesig darüber. THEPRA Grundschule Weinbergen, 99998 Weinbergen/OT Seebach, Lindenhof 4 Tel.03601/446402 Fax.03601/428131 www.thepra-grundschule.de [email protected] Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns Vor den Osterferien durften unsere Kinder traditionell ein Osterkörbchen suchen und natürlich mit nach Hause nehmen. In den Osterferien gab es so manches tolles Erlebnis u.a. Kinobesuch, Brezel backen, Hainichwanderung, Ausflug zum Spielplatz nach Grabe, gesundes Frühstück mit Bärlauch und Kräuterquark, Bastelangebote uvm. . Die Klasse 1b und die 2. Klasse verbrachten einen spannenden Tag auf dem Messegelände in Erfurt zum KinderKult. Jede Klasse nahm an verschieden Projekten teil und nutzten die schönen Angebote Sammelkönige der einzelnen Klassen wurden: Luzie Helen Ahke, Jannis Hladofsky, Hermine Bode, MarieSophie Hohlstein und Florence Elaine Schlothauer. Diese Schülerinnen und Schüler bekamen einen tollen Preis für ihren Fleiß und erhielten eine Urkunde. Wir sagen Dankeschön für die super Teilnahme!!! Vom Erlös wird natürlich etwas tolles für unsere Schule gekauft. Die nächste Aktion wird voraussichtlich im November stattfinden, da kann der eine oder andere bereits zu Hause schon mit dem Sammeln beginnen ☺. Natürlich stehen unsere Altpapiertonnen immer zugänglich auf unserem Schulhof. Euer Team der THEPRA Grundschule Weinbergen Geburtstage in Weinbergen vom 05.05. bis 04.06.2015 im Ortsteil Bollstedt Herr Pinternagel, Bruno Herr Stauch, Peter Frau Hill, Annelies Herr Schreiber, Werner Frau Listemann, Edith Frau Salomon, Erika Herr Unbereit, Peter Herr Großkopf, Rolf Frau Weise, Marlies Herr Frank, Gerhard Weinbergener Heimatbote -Seite 8- am am am am am am am am am am 05.05. zum 77. Geburtstag 06.05. zum 75. Geburtstag 14.05. zum 75. Geburtstag 15.05. zum 80. Geburtstag 18.05. zum 74. Geburtstag 18.05. zum 68. Geburtstag 20.05. zum 74. Geburtstag 23.05. zum 74. Geburtstag 26.05. zum 69. Geburtstag 31.05. zum 72. Geburtstag 05/15 Evangelische Kirche im Ortsteil Grabe Frau Rautenberg, Waltraud am Herr Werner, Bernhard-Erich am Frau Stockmann, Karin am Frau Fitz, Gertrud am Frau Böttner, Helga am Herr Dr. Koch, Wilhelm am am Frau Lehmann, Ingrid 11.05. zum 76. Geburtstag 12.05. zum 66. Geburtstag 14.05. zum 78. Geburtstag 17.05. zum 79. Geburtstag 23.05. zum 79. Geburtstag 29.05. zum 70. Geburtstag 30.05. zum 72. Geburtstag im Ortsteil Höngeda Herr Schade, Helmut Frau Stauch, Ellen Herr Muskat, Fritz Frau Kraft, Vera Herr Mücke, Bernhard Herr Thomä, Rudolf Frau Listemann, Erika Frau Werner, Walburga Herr Stauch, Heiner Frau Scholle, Bärbel Herr Kraft, Klaus-Dieter Frau Heß, Helgard Herr Schwarzkopf, Dieter Frau Jessing, Helene Frau Muskat, Marga Frau Tschierschke, Gertrud Frau Daniel, Anneliese Herr Effenberger, Kurt Herr Kroll, Jürgen Frau Frohna, Edeltraud Frau Hasert, Miltraud am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am 05.05. zum 74. Geburtstag 05.05. zum 72. Geburtstag 08.05. zum 81. Geburtstag 10.05. zum 75. Geburtstag 11.05. zum 80. Geburtstag 12.05. zum 82. Geburtstag 14.05. zum 84. Geburtstag 15.05. zum 68. Geburtstag 16.05. zum 65. Geburtstag 22.05. zum 71. Geburtstag 23.05. zum 79. Geburtstag 25.05. zum 76. Geburtstag 26.05. zum 75. Geburtstag 28.05. zum 87. Geburtstag 28.05. zum 81. Geburtstag 28.05. zum 78. Geburtstag 29.05. zum 91. Geburtstag 29.05. zum 85. Geburtstag 29.05. zum 66. Geburtstag 03.06. zum 77. Geburtstag 03.06. zum 73. Geburtstag am am am am am am am am am am am 05.05. zum 66. Geburtstag 07.05. zum 74. Geburtstag 09.05. zum 78. Geburtstag 12.05. zum 67. Geburtstag 15.05. zum 73. Geburtstag 21.05. zum 66. Geburtstag 26.05. zum 68. Geburtstag 26.05. zum 76. Geburtstag 27.05. zum 82. Geburtstag 28.05. zum 69. Geburtstag 03.06. zum 81. Geburtstag im Ortsteil Seebach Herr Martin, Volkmar Herr Ludewig, Winfried Herr Kiesewetter, Joachim Frau Druba, Ursula Herr Schneidenbach, Peter Frau Kleinsteuber, Veronika Frau Glaser, Christine Frau Hegeholz, Ritta Herr Heyer, Günter Frau Hey, Monika Herr Weber, Hans-Hermann Bollstedt: KINDER-GOTTESDIENST für Weinbergen (Kirche Bollstedt): Sonntag, 10.05. 10.30 Uhr Auch Erwachsene sind herzlich willkommen. Gottesdienste: Samstag, 16.05. 13.30 Uhr Trauung Yves Schmidt und Nicole Heiland Pfingstsonntag, 24.05. 14.30 Uhr mit Einführung der Gemeindepädagogin Annett Reißland für den Bereich Bad Langensalza West durch den Superintendenten A. Piontek, Mühlhausen Konfirmandenunterricht: Mittwoch, 06.05. 17.00 Uhr Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr Mütterfrühstückskaffee: Dienstag, 19.05. 09.30 Uhr Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen): Donnerstag, 21.05. Orgel-Wandel-Konzert mit Wieland Meinhold: Samstag, 02.05. 16.00 Uhr in der Kirche Chorprojekt: Dienstag, 05.05., 12.05. und 19.05. 19.45 Uhr Grabe: Gottesdienste: Sonntag, 10.05. 14.00 Uhr Pfingstsonntag, 24.05. 10.00 Uhr (Pf. Moritz, Windeberg) Konfirmandenunterricht: Mittwoch, 06.05. 17.00 Uhr Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr in Bollstedt Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen): Donnerstag, 28.05. Höngeda: Gottesdienste: Samstag, 02.05. 13.00 Uhr Trauung Ingo und Katrin Herrmann Sonntag, 10.05. 10.30 Uhr Pfingstsonntag, 24.05. 10.30 Uhr mit Taufe (Frieda Nicolina Kranhold) Konfirmandenunterricht: Donnerstag, 07.05. 17.00 Uhr Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr in Bollstedt Wir gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen): Donnerstag, 28.05. K ir chliche Nachrichten Orgel-Wandel-Konzert mit Wieland Meinhold: Samstag, 02.05. 15.00 Uhr in der Kirche Mai 2015 Seebach: Termine für den Katholischen Gottesdienst Sonntag, 10.05. 09.00 Uhr Heilige Messe in Höngeda Pfingstsonntag, 24.05. 09.00 Uhr Heilige Messe in Höngeda Am Sonntag, dem 03. Mai 2015, empfangen folgende Kinder aus der Gemeinde Weinbergen in Mühlhausen St. Josef die 1. Heilige Kommunion: • Johanna Gube aus Höngeda • Mia Amelie Schäfer aus Bollstedt Monatsspruch Mai: „Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt.“ (Phil 4 / 13) Weinbergener Heimatbote Gottesdienste: Sonntag, 03.05. Sonntag, 17.05. 09.30 Uhr 13.30 Uhr Goldene/Diam. Konfirmation mit Abendmahl Pfingstsonntag, 24.5. 09.30 Uhr Kinder-Kirchen-Klub: Mittwoch, 13.05. 15.45 Uhr Mittwoch, 27.05. 15.45 Uhr Konfirmandenunterricht: Donnerstag, 07.05. Mittwoch, 20.05. 17.00 Uhr in Höngeda 17.00 Uhr in Bollstedt Busfahrt nach Höxter (Kloster Corwey und Bad Karlshafen): Donnerstag, 28.05. -Seite 9- 05/15 Gedanken zum Pfingstfest „Pfingsten ist das Fest der Kirche, die Geburtsstunde der christlichen Gemeinde. Nicht Menschen haben das bewirkt, sondern Gott gab den Impuls zu dieser Bewegung. Das griechische Wort für Geist heißt Pneuma, das ist Hauch, Duft, Wehen, Blasen, Luftstrom, Atem, Schnauben oder Anhauchen. Atmen bedeutet leben. Die Kirche lebt vom Atem Gottes. Ohne ihn würde ihr die Luft ausgehen. Pfingsten, so sagen wir, ist das Fest der Kirche, das Fest des Heiligen Geistes. Lange Zeit setzten Christen für den Geist Gottes das Symbol der Taube. Sie brachte nach der großen Flut den Ölzweig zu Noah zurück und signalisierte damit neues Leben, den neuen Bund Gottes mit den Menschen. Nehmen wir diesen Gruß Gottes, dieses Zeichen an seine Kirche auch heute an! Denn die Gemeinde Christi atmet, weil Gottes Geist sie treibt. Das ist Grund, sich zu freuen. Und ein Fest zu feiern.“ Gottfried Hänisch Verbraucherzentrale Thüringen rät Versicherten zur umgehenden Schadensmeldung Erfurt, 1.4.2015 Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Verbrauchern, die durch die Stürme geschädigt wurden, zur raschen Anzeige bei ihrer Versicherung. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Kaputte Gegenstände sollten Sie deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings dürfen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Generell empfiehlt es sich, Schäden durch Fotos oder Film zu dokumentieren. Für Schäden, die durch die Stürme der letzten Tage verursacht wurden, haften je nach Versicherungsfall z.B. Gebäude-, Haftpflicht und Kaskoversicherungen. Kam es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Wurde Hausrat durch den Sturm beschädigt, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während dessen in einem Gebäude untergebracht waren. Wissenswertes Die IHK informiert: Sachkundenachweise für Pflanzenschutz verlieren ihre Gültigkeit! Anträge sollten bis spätestens 26.05.2015 gestellt werden! Nach dem 26.11.2015 verlieren die alten Sachkundenachweise (Zeugnisse) ihre Gültigkeit. Aufgrund der Veränderung des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung reicht zukünftig nicht mehr nur der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung aus. Den neuen Sachkundenachweis (Karte) benötigen alle Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen und Pflanzenschutzmittel vertreiben - auch für den Internethandel. Die zuständigen Behörden führen Kontrollen hinsichtlich des Vorliegens des Sachkundenachweises durch! Die Beantragung der Karte sollte umgehend und noch vor dem 26.05.2015 erfolgen! Bei einer Antragsstellung ab dem 27.05.2015 entfallen gesetzliche Übergangsregelungen! Konsequenz ist u. a., dass einige Berufsgruppen die Sachkunde im Bereich Abgabe/Handel verlieren. Drogisten, Pharmazeutisch-Technische-Assistenten oder Pharmazeutisch-kaufmännische-Angestellte gelten nicht mehr pauschal als sachkundig im Pflanzenschutz. Der Antrag auf Ausstellung des Nachweises (Karte) erfolgt über die bundesweite Online-Datenbank unter: www.pflanzenschutz-skn.de Alle Sachkundigen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer amtlichen oder anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Wer keinen anerkennungsfähigen Berufsabschluss hat, kann einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde besuchen. Weitere Informationen: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Reinhard Götz (Leiter Referat Pflanzenschutz), Tel. 0361 55068-0, E-Mail: [email protected]. de Weinbergener Heimatbote Sturmschäden durch „Mike“ und „Niklas“ Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden. Ist das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms verdorben, enthalten die Policen einiger Hausratversicherer einen zusätzlichen Schutz. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, zahlt die Teilkasko des Autohalters. Versichert ist allerdings in den meisten Fällen nicht der Neupreis des Fahrzeugs, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Zudem: Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Stürzte ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar, wenn dies durch einen Sturm passiert. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“ und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden. Alle Verbraucher, die mehr zum notwendigen Versicherungsschutz wissen möchten oder die nicht sicher sind, ob Schäden durch ihre bestehenden Versicherungen gedeckt sind, können sich an die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Bei dieser Gelegenheit kann auch der individuelle Versicherungsbedarf analysiert und mittels computergestützter Versicherungsvergleiche der passende Versicherungsschutz gefunden werden. Für weitere Informationen: • Andreas Behn, Referent Finanzen und Versicherungen, Tel. 0361 555140 -Seite 10- 05/15 Gartenarbeit an der Wand Anzeigenteil Fassadenbegrünung als natürlicher Wärmeschutz Erfurt, 20.04.2015 Die Temperaturen steigen, und die Gartensaison hat begonnen. Doch nicht nur im Garten, sondern auch an der Außenwand des Eigenheims ist eine Begrünung schön anzuschauen. Zudem haben begrünte Fassaden auch praktische Vorteile: sie verbessern das lokale Klima, und im Sommer kann die Wandverschattung auf natürliche Weise die Kühlung der Räume unterstützen. Pflanzen filtern Staub- und Schadstoffpartikel aus der Luft und geben Sauerstoff und Feuchtigkeit ab. Im Sommer kann eine Fassadenbegrünung die Innenraumtemperatur des Gebäudes mindern. Zur Begrünung von Fassaden eignen sich vor allem Kletterpflanzen. Bei ihnen wird nach ihrer Klettertechnik zwischen Selbstklimmern (z.B. Efeu, Kletterhortensie) und Gerüstkletterpflanzen unterschieden. Letztere unterteilen sich wiederum in Rankpflanzen (z.B. Clematis, Weinreben), Schlingpflanzen (z.B. Geißblatt, Hopfen) und Spreizklimmen (z.B. Brombeere, Kletterrose). Als Kletterhilfen eigen sich Holzgerüste oder Spanndrähte. Die Auswahl der Pflanzen ist abhängig vom jeweiligen Standort, dem Lichtanspruch der Pflanzen, den Bodenverhältnissen, dem Klima und dem Material der Außenwand. Immergrün oder blattabwerfend? Einige Kletterpflanzen sind immergrün, andere verlieren im Herbst ihre Blätter. Immergrüne Pflanzen haben den Nachteil, dass die Verschattung nicht nur im Sommer für Abkühlung sorgt, sondern auch im Winter den Wärmegewinn durch Sonne auf der Wand verhindert. Gewächse wie beispielsweise Wein, die im Herbst die Blätter abwerfen, sind hier flexibler. Als Kompromiss kann man für Süd-, Südwest- und Südostseiten blattabwerfende Pflanzen und für West-, Ost- und Nordseiten immergrüne Pflanzen verwenden. Nachruf Am 02. April 2015 verstarb das Gründungsmitglied des Heimatvereins Grabe e.V. Karl Arnold im Alter von 78 Jahren. Während seiner fast 20-jährigen Mitgliedschaft hat er immer umfangreich bei der Gestaltung der Vereinsarbeit mitgewirkt. Wir werden seiner in Ehren gedenken. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau. Der Vorstand des Heimatvereins Grabe e.V. Grabe, im April 2015 Regelmäßig zurückschneiden Bei selbstkletternden Pflanzen sollte das Mauerwerk gut verputzt sein und die Kletterhöhe der Pflanzen der Gebäudehöhe angepasst werden. Pflanzen wie Efeu oder Wein müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, was in größeren Höhen mit recht viel Aufwand verbunden sein kann. Vor allem die Fenster sollten vom Bewuchs freigehalten werden, um nicht Kleintiere aus ihrem neuen Biotop in das Gebäudeinnere einzuladen. Schutz vor Witterungseinflüssen Eine dichte Wandbegrünung schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen wie Hagel, Starkregen und UV-Strahlung. Sie kann sogar eine gewisse Lärmreduzierung bewirken, allerdings sollte man sich keine allzu große Schallpegelminderung versprechen. Und schließlich lassen sich durch Kletterpflanzen auch ästhetische Mängel am Haus gut kaschieren und das Ortsbild insgesamt verbessern. Eigenheimbesitzern sollte jedoch bewusst sein, dass auch der dichteste Bewuchs keine richtige Wärmedämmung ersetzen kann. Bei allen Fragen rund um Kühlung, baulichen Wärmeschutz und geeignete Dämmmaßnahmen geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Auskunft: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Weinbergener Heimatbote Wir trauern und nehmen Abschied vom ehemaligen Bürgermeister Karl Ar nold Arnold Herr Arnold war 1977 in Seebach und von 1978 bis 1990 Bürgermeister der Gemeinde Grabe, in der er auch nach der Gebietsreform von 1994 bis 1996 Ortsteilbürgermeister war. Mit Tatkraft und persönlichem Engagement hat er sich für die Belange und die Entwicklung seines Heimatortes eingesetzt. Ihm war das Wohl der Menschen in seinem Amt als Bürgermeister und die Entwicklung unserer Region eine Herzensangelegenheit. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Frau und den Angehörigen. Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren. Hans-Martin Menge Karsten Lutze Bür ger meister Ortsteilbür ger meister Bürger germeister Ortsteilbürger germeister Gemeinde- und Ortsteilräte Weinbergen -Seite 11- 05/15
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