Bestimmen Sie über Ihr Leben, ehe es andere für Sie tun! Sorgen Sie vor durch Vollmachten oder Verfügungen Maria Siebert 20.09.2015 Vollmachten & Verfügungen Broschüre Patientenverfügung Broschüre Vorsorgevollmacht, sämtliche Formulare sowie Vortrag: www.ksk-stade.de/vollmacht Maria Siebert 20.09.2015 Vertretung Sie können - vorübergehend oder dauerhaft - durch • Unfall • Krankheit • oder Alter Ihren Willen nicht mehr äußern. Problem: wer vertritt Sie? Maria Siebert 20.09.2015 Vertretung Vertretung gesetzliche Vertretung Vollmacht Minderjährige: Eltern Volljährige: Betreuer Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, Sie im Ernstfall zu vertreten. Maria Siebert 20.09.2015 Vertretung Betreuer: Bestellung durch das Betreuungsgericht gerichtliches Betreuungsverfahren Zeitverlust, Kosten Kontrolle durch das Gericht Rechenschaftspflicht gegenüber Gericht Maßstab: Wohl des Betreuten Vollmacht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretung grundsätzlich keine Kontrolle uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten schnelles Handeln Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit jederzeit widerrufbar Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht Tipp: Erteilen Sie einer absolut vertrauenswürdigen Person eine Vorsorgevollmacht! Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht - Aufgabengebiete 1. Gesundheitsfürsorge: • Vertretung gegenüber Ärzten • Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen • bei Lebensgefahr oder gefährlichem Eingriff: muss in schriftlicher Vollmacht ausdrücklich genannt sein (§ 1904 BGB)! • Ausführung einer Patientenverfügung • Ärzte von der Schweigepflicht entbinden! Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht - Aufgabengebiete 2. Aufenthaltsbestimmung: Wohnung kündigen Haushalt auflösen in Pflegeeinrichtung unterbringen in freiheitsentziehende Maßnahmen einwilligen muss in schriftlicher Vollmacht ausdrücklich genannt sein (§1906 BGB) Tipp: Bestehende ältere Vollmachten ansehen. Entsprechen sie noch heutigen Anforderungen? Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht - Aufgabengebiete 3. Vermögenssorge: • Vermögen verwalten und alle Rechtsgeschäfte dazu vornehmen Tipp: • Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten auf die von der Sparkasse/Bank angebotenen Formulare zurückgreifen (KSK-Globalvollmacht)! • Zusammen mit der Vertrauensperson die Bank/Sparkasse besuchen. • Personalausweis mitnehmen! • gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten • über den Tod hinaus Bevollmächtigter kann Beerdigung bezahlen und Erbabwicklung vornehmen! Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht - Form 1. schriftlich z. B. Nieders. Justizministerium oder Betreuungsstelle Landkreis Stade wichtig: Unterschrift des Vollmachtgebers (Vor- und Zuname)! für jeden Bevollmächtigten Ehemann Ehefrau jeweils eine separate Vollmachtsurkunde Kind ausstellen Ja bzw. Nein deutlich ankreuzen mit einer Linie eindeutig entwerten: Nein freie Felder durch Durchstreichen entwerten immer alle Blätter zusammenheften (keine losen Blätter!) evtl. Bestätigung vom Hausarzt einholen, dass man im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht - Form 2. Beglaubigung Tipp: durch die Betreuungsstelle des Landkreises Stade, Heckenweg 7, 21680 Stade, Telefon: 04141 12-700 Kosten: 10 Euro je Vollmachtsurkunde 3. notarielle Beurkundung bei komplexen Vermögen oder Immobilien – Prüfung der Geschäftsfähigkeit – größere Akzeptanz – Grundstücksgeschäft möglich Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht – wohin mit der Urkunde? Der Bevollmächtigte muss für Handlungen das Original vorlegen! 1. sofort dem Bevollmächtigen aushändigen 2. zu Hause aufbewahren (Notfallordner) und dem Bevollmächtigten den Ort mitteilen Tipp: mit der Vertrauensperson sprechen, einbinden, Absprachen treffen! Tipp: Urkunde nicht im Safe einer Bank aufbewahren, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmacht zum Safe hat. Er kommt an die Urkunde nicht heran! Maria Siebert 20.09.2015 Vorsorgevollmacht bekannt machen! Tipp: Hinweiskärtchen in Portemonnaie/Brieftasche aufbewahren! Tipp: Registrierung im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer – Datenbank – ca. 20 Euro – mit einem Anmeldeformular per Post – oder online unter www.vorsorgeregister.de Maria Siebert 20.09.2015 Betreuungsverfügung Sie haben keine absolut vertrauenswürdige Person? Sind Sie Kunde der KSK Stade? Sprechen Sie uns an, wir finden eine gemeinsame Lösung! (Generalvollmacht an die KSK Stade) Eine Betreuung im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit wird notwendig. Tipp: Erteilen Sie eine Betreuungsverfügung! Maria Siebert 20.09.2015 Betreuungsverfügung • Greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist (= Hilfebedürftigkeit) und keine Vollmacht vorliegt • Erklärung gegenüber dem Betreuungsgericht: Wer soll Betreuer sein? Wer soll nicht Betreuer sein? wie soll die Betreuung aussehen? (Wohnung oder Heim, Vermögensfragen, Lebensgestaltung, Wünsche und Gewohnheiten) • schriftlich • z. B. Nieders. Justizministerium Maria Siebert 20.09.2015 Was ist eine Patientenverfügung? • schriftliche Festlegung • im voraus • ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten • für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit • richtet sich in erster Linie an Ärzte und Pflegepersonal: vorweggenommene Einwilligung oder Ablehnung sie ist für Ärzte bindend Maria Siebert 20.09.2015 Patientenverfügung – Wirksamkeitsvoraussetzung: • schriftlich gedruckte Form, die eigenhändig unterzeichnet wird, reicht grundsätzlich aus z. B. Patientenverfügung der Nieders. Ärztekammer • Datum • eigenhändige Unterschrift • kann jederzeit formlos, auch mündlich, widerrufen werden Tipp: Informieren Sie sich anhand der Broschüre Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums! Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt! Maria Siebert 20.09.2015 Patientenverfügung - Inhalt Folgende medizinische Notfälle können beispielsweise geregelt werden: • unabwendbarer Sterbeprozess • Endstadium einer tödlichen Krankheit • dauerhafter Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit (Wachkoma) • durch Demenzerkrankung nur noch künstliche Ernährung möglich Eigene Wünsche ob, wie und in welchem Umfang Sie dann medizinisch und pflegerisch behandelt werden wollen Maria Siebert 20.09.2015 Patientenverfügung – wie erfährt der Arzt davon? Wie erfährt der Arzt von der Verfügung? • Hinweiskärtchen in Portemonnaie/Brieftasche (Hausarzt und Aufbewahrungsort angeben!) • Kopie der Verfügung in der Hausarztpraxis abgeben • Kopie der Verfügung an Bevollmächtigten aushändigen • bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim Kopie aushändigen • Original gut zugänglich zu Hause aufbewahren (Notfallordner) Maria Siebert 20.09.2015 Handlungsempfehlung! 1. Einer vertrauenswürdigen Person eine Vorsorgevollmacht ausstellen 2. Bestehende ältere Vollmachten ansehen: Entsprechen sie noch den heutigen Anforderungen? 3. In Bankangelegenheiten eine separate Bankvollmacht erteilen. 4. Eine Betreuungsverfügung erteilen, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist 5. evtl. Patientenverfügung erstellen 6. alle notwendigen Dokumente in einem Notfallordner zusammenstellen. Hinweis, wo sich wichtige Unterlagen befinden. Zugang von Vertrauensperson zu allen Unterlagen sichern 7. mit den beteiligten Personen sprechen 8. Testament errichten 9. Pflichtteilsverzicht vereinbaren 10. alle paar Jahre überprüfen, ob die getroffenen Verfügungen noch der aktuellen Lebenssituation entsprechen. Maria Siebert 20.09.2015 Kümmern Sie sich um die Dinge, ehe die Dinge Sie bekümmern! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Maria Siebert KSK Stade Maria Siebert 20.09.2015
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