Vortrag Messe Mittendrin im STADEUM

Bestimmen Sie über Ihr Leben,
ehe es andere für Sie tun!
Sorgen Sie vor
durch Vollmachten oder
Verfügungen
Maria Siebert
20.09.2015
Vollmachten & Verfügungen
Broschüre Patientenverfügung
Broschüre Vorsorgevollmacht,
sämtliche Formulare
sowie Vortrag:
www.ksk-stade.de/vollmacht
Maria Siebert
20.09.2015
Vertretung
Sie können
- vorübergehend oder dauerhaft - durch
• Unfall
• Krankheit
• oder Alter
Ihren Willen nicht mehr äußern.
Problem: wer vertritt Sie?
Maria Siebert
20.09.2015
Vertretung
Vertretung
gesetzliche
Vertretung
Vollmacht
Minderjährige:
Eltern
Volljährige:
Betreuer
Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder sind nicht automatisch
berechtigt, Sie im Ernstfall zu vertreten.
Maria Siebert
20.09.2015
Vertretung
Betreuer:
Bestellung durch das
Betreuungsgericht
gerichtliches
Betreuungsverfahren
Zeitverlust, Kosten
Kontrolle durch das
Gericht
Rechenschaftspflicht
gegenüber Gericht
Maßstab: Wohl des
Betreuten
Vollmacht:
rechtsgeschäftlich
erteilte Vertretung
grundsätzlich keine
Kontrolle
uneingeschränktes
persönliches Vertrauen
zum Bevollmächtigten
schnelles Handeln
Voraussetzung:
Geschäftsfähigkeit
jederzeit widerrufbar
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht
 Tipp: Erteilen Sie einer absolut
vertrauenswürdigen Person eine
Vorsorgevollmacht!
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht - Aufgabengebiete
1. Gesundheitsfürsorge:
• Vertretung gegenüber Ärzten
• Zustimmung zu ärztlichen Maßnahmen
• bei Lebensgefahr oder gefährlichem Eingriff:
muss in schriftlicher Vollmacht ausdrücklich genannt
sein (§ 1904 BGB)!
• Ausführung einer Patientenverfügung
• Ärzte von der Schweigepflicht entbinden!
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht - Aufgabengebiete
2. Aufenthaltsbestimmung:
Wohnung kündigen
Haushalt auflösen
in Pflegeeinrichtung unterbringen
in freiheitsentziehende Maßnahmen einwilligen
muss in schriftlicher Vollmacht ausdrücklich
genannt sein (§1906 BGB)
 Tipp:
Bestehende ältere Vollmachten ansehen.
Entsprechen sie noch heutigen Anforderungen?
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht - Aufgabengebiete
3. Vermögenssorge:
• Vermögen verwalten und alle Rechtsgeschäfte dazu
vornehmen
 Tipp:
• Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten
auf die von der Sparkasse/Bank angebotenen Formulare
zurückgreifen (KSK-Globalvollmacht)!
• Zusammen mit der Vertrauensperson die Bank/Sparkasse
besuchen.
• Personalausweis mitnehmen!
• gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten
• über den Tod hinaus Bevollmächtigter kann Beerdigung
bezahlen und Erbabwicklung vornehmen!
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht - Form
1. schriftlich
 z. B. Nieders. Justizministerium oder Betreuungsstelle
Landkreis Stade
 wichtig: Unterschrift des Vollmachtgebers (Vor- und Zuname)!
 für jeden Bevollmächtigten
Ehemann
Ehefrau
jeweils eine separate
Vollmachtsurkunde
Kind
ausstellen
  Ja bzw.  Nein deutlich ankreuzen
 mit einer Linie eindeutig entwerten:
 Nein
 freie Felder durch Durchstreichen entwerten
 immer alle Blätter zusammenheften (keine losen Blätter!)
 evtl. Bestätigung vom Hausarzt einholen, dass man im
Vollbesitz der geistigen Kräfte ist.
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht - Form
2. Beglaubigung
 Tipp: durch die Betreuungsstelle des Landkreises
Stade, Heckenweg 7, 21680 Stade,
Telefon: 04141 12-700
Kosten: 10 Euro je Vollmachtsurkunde
3. notarielle Beurkundung
bei komplexen Vermögen oder Immobilien
– Prüfung der Geschäftsfähigkeit
– größere Akzeptanz
– Grundstücksgeschäft möglich
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht – wohin mit der
Urkunde?
Der Bevollmächtigte muss für Handlungen das Original
vorlegen!
1. sofort dem Bevollmächtigen aushändigen
2. zu Hause aufbewahren (Notfallordner)
und dem Bevollmächtigten den Ort mitteilen
 Tipp: mit der Vertrauensperson sprechen, einbinden,
Absprachen treffen!
 Tipp: Urkunde nicht im Safe einer Bank aufbewahren,
wenn der Bevollmächtigte keine Vollmacht zum Safe
hat. Er kommt an die Urkunde nicht heran!
Maria Siebert
20.09.2015
Vorsorgevollmacht bekannt machen!
 Tipp: Hinweiskärtchen in Portemonnaie/Brieftasche
aufbewahren!
 Tipp: Registrierung im zentralen Vorsorgeregister bei
der Bundesnotarkammer
– Datenbank
– ca. 20 Euro
– mit einem Anmeldeformular per Post
– oder online unter www.vorsorgeregister.de
Maria Siebert
20.09.2015
Betreuungsverfügung
Sie haben keine absolut vertrauenswürdige Person?
Sind Sie Kunde der KSK Stade? Sprechen Sie uns an, wir
finden eine gemeinsame Lösung!
(Generalvollmacht an die KSK Stade)
Eine Betreuung im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit wird notwendig.
 Tipp: Erteilen Sie eine Betreuungsverfügung!
Maria Siebert
20.09.2015
Betreuungsverfügung
• Greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung
erforderlich ist
(= Hilfebedürftigkeit) und keine Vollmacht vorliegt
• Erklärung gegenüber dem Betreuungsgericht:
Wer soll Betreuer sein?
Wer soll nicht Betreuer sein?
wie soll die Betreuung aussehen? (Wohnung oder
Heim, Vermögensfragen, Lebensgestaltung,
Wünsche und Gewohnheiten)
• schriftlich
• z. B. Nieders. Justizministerium
Maria Siebert
20.09.2015
Was ist eine Patientenverfügung?
• schriftliche Festlegung
• im voraus
• ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich
behandelt werden möchten
• für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit
• richtet sich in erster Linie an Ärzte und
Pflegepersonal:
vorweggenommene Einwilligung oder Ablehnung
sie ist für Ärzte bindend
Maria Siebert
20.09.2015
Patientenverfügung –
Wirksamkeitsvoraussetzung:
• schriftlich
gedruckte Form, die eigenhändig unterzeichnet wird,
reicht grundsätzlich aus
z. B. Patientenverfügung der Nieders. Ärztekammer
• Datum
• eigenhändige Unterschrift
• kann jederzeit formlos, auch mündlich, widerrufen
werden
 Tipp: Informieren Sie sich anhand der Broschüre
Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums!
 Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt!
Maria Siebert
20.09.2015
Patientenverfügung - Inhalt
Folgende medizinische Notfälle können beispielsweise
geregelt werden:
• unabwendbarer Sterbeprozess
• Endstadium einer tödlichen Krankheit
• dauerhafter Verlust der Einsichts- und
Kommunikationsfähigkeit (Wachkoma)
• durch Demenzerkrankung nur noch künstliche
Ernährung möglich
Eigene Wünsche ob, wie und in welchem Umfang Sie
dann medizinisch und pflegerisch behandelt werden
wollen
Maria Siebert
20.09.2015
Patientenverfügung – wie erfährt der Arzt
davon?
Wie erfährt der Arzt von der Verfügung?
• Hinweiskärtchen in Portemonnaie/Brieftasche
(Hausarzt und Aufbewahrungsort angeben!)
• Kopie der Verfügung in der Hausarztpraxis
abgeben
• Kopie der Verfügung an Bevollmächtigten
aushändigen
• bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder ein
Pflegeheim Kopie aushändigen
• Original gut zugänglich zu Hause aufbewahren
(Notfallordner)
Maria Siebert
20.09.2015
Handlungsempfehlung!
1. Einer vertrauenswürdigen Person eine Vorsorgevollmacht ausstellen
2. Bestehende ältere Vollmachten ansehen: Entsprechen sie noch den
heutigen Anforderungen?
3. In Bankangelegenheiten eine separate Bankvollmacht erteilen.
4. Eine Betreuungsverfügung erteilen, wenn keine Vertrauensperson
vorhanden ist
5. evtl. Patientenverfügung erstellen
6. alle notwendigen Dokumente in einem Notfallordner
zusammenstellen. Hinweis, wo sich wichtige Unterlagen befinden.
Zugang von Vertrauensperson zu allen Unterlagen sichern
7. mit den beteiligten Personen sprechen
8. Testament errichten
9. Pflichtteilsverzicht vereinbaren
10. alle paar Jahre überprüfen, ob die getroffenen Verfügungen noch der
aktuellen Lebenssituation entsprechen.
Maria Siebert
20.09.2015
Kümmern Sie sich um die Dinge, ehe
die Dinge Sie bekümmern!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Maria Siebert
KSK Stade
Maria Siebert
20.09.2015