Ablauf voraussehbare Absenzen

Ausführungsbestimmungen zur Absenzenordnung AO vom 1. August 2015
gemäss §1 Absatz 1
Voraussehbare Absenzen (Dispens / Urlaub)
Die Schülerin / der Schüler
1.
 reicht in der Regel spätestens
zwei Wochen vor der Abwesenheit
ein unterzeichnetes Absenzenblatt
oder ein schriftlich begründetes
Gesuch ein − vgl. § 7.
 Bei nicht volljährigen Schülerinnen
/ Schülern wird das Absenzenblatt
/ das Gesuch von den
Erziehungsberechtigten
unterzeichnet.
2.
 lässt das Absenzenblatt / das
Gesuch von der Klassenlehrperson (bis drei Tage) oder dem
zuständigen Rektor (mehr als drei
Tage) visieren.
3.
4.
Die Fachlehrperson
Absenz für eine einzelne
Lektion
 bewilligt / verweigert eine
Absenz für eine einzelne
Lektion oder eine Doppellektion ihres Faches und
meldet die bewilligte
Absenz der Klassenlehrperson.
Die Klassenlehrperson
Der zuständige Rektor
 trägt die voraussehbare
Absenz im schulNetz ein.
Absenz für einen Tag
 bewilligt / verweigert die
Absenz.
 trägt die voraussehbare
Absenz in schulNetz ein.
Absenz bis zu drei Tagen
 bewilligt / verweigert die
Absenz nach Rücksprache
mit dem zuständigen
Rektor.
 trägt die voraussehbare
Absenz im schulNetz ein.
 meldet die voraussehbare
Absenz den betroffenen
Fachlehrpersonen.
5.
Absenz von mehr als drei
Tagen oder an Ferien
angrenzende Tage
(Herbst-, Winter-, Weihnachts-,
Frühlings-, Auffahrts- und
Sommerferien; weitere
schulfreie Tage gelten nicht als
Ferien.)
 bewilligt / verweigert die
Absenz.
 verfasst ein Schreiben mit
der Bewilligung.
 trägt die voraussehbare
Absenz im schulNetz ein.
 meldet die voraussehbare
Absenz den betroffenen
Fachlehrpersonen.
Seite 1/1