Nr. 3/2016 EuGH rügt erneut die deutsche Glücksspielregulierung – Länder in der Verantwortung Berlin, 4. Februar 2016 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil (C-336/14 Ince) seine Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung erneuert. Entgegen der klaren rechtlichen Vorgaben aus Europa wurde mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV) von 2012 das staatliche Sportwettenmonopol nicht beseitigt. Vielmehr bestehe dieses faktisch trotz der Experimentierklausel für private Sportwettenanbieter fort, soweit die Erlaubnis nicht in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erteilt wird. Dass das Konzessionsverfahren für Sportwetten nach dem GlüStV diesen Anforderungen nicht genügt, hatte im Herbst 2015 erst der Hessische Verwaltungsgerichtshof (8 B 1028/15) festgestellt. Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer der Sport1 Media GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT, sagt hierzu: „Für Medienunternehmen ist die rechtssichere und möglichst umfassende Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten ein wichtiger Refinanzierungsfaktor. Deutschland wäre gut beraten, nach den erneut klaren Worten des EuGH einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche Glücksspielanbieter zu schaffen, der den europarechtlichen Erfordernissen hinsichtlich Transparenz, Marktzugang, Marktdurchdringung und Kanalisierungsfunktion endlich gerecht wird.“ Erste Ideen hierfür lägen bereits auf dem Tisch, so Kirschenhofer weiter. Das Land Hessen hatte schon im vergangen Jahr den Vorschlag gemacht, den Markt insgesamt zu öffnen und insbesondere die quantitativen Begrenzung der Sportwettenkonzessionen aufzuheben. „Hierüber müssen die Länder nun schnell ins Gespräch kommen und den konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten suchen“, so Kirschenhofers Appell. Im konkreten Fall ging es um ein Strafverfahren gegen eine Unternehmerin, die Sportwetten eines nicht in Deutschland, jedoch in einem anderen EUMitgliedsstaat lizenzierten Sportwettenanbieters vermittelte. Das Amtsgericht Sonthofen hatte das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der deutschen Glücksspielregulierung mit dem Unionsrecht vorgelegt. Für Rückfragen: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH T | +49 30 3 98 80-101, E | [email protected] Über den VPRT: Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobileangeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels – national und auf EU-Ebene. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. Stromstraße 1, 10555 Berlin Rue des Deux Eglises 26, B-1000 Bruxelles – Büro Brüssel T | +49 30 3 98 80-0, F | +49 30 3 98 80-148 E | [email protected] www.vprt.de 2/2
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