EuGH rügt erneut die deutsche Glücksspielregulierung

Nr. 3/2016
EuGH rügt erneut die deutsche
Glücksspielregulierung – Länder in der
Verantwortung
Berlin, 4. Februar 2016
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil (C-336/14 Ince) seine Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung erneuert. Entgegen
der klaren rechtlichen Vorgaben aus Europa wurde mit dem
Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV) von 2012 das staatliche
Sportwettenmonopol nicht beseitigt. Vielmehr bestehe dieses faktisch trotz der
Experimentierklausel für private Sportwettenanbieter fort, soweit die Erlaubnis
nicht in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erteilt wird.
Dass das Konzessionsverfahren für Sportwetten nach dem GlüStV diesen
Anforderungen nicht genügt, hatte im Herbst 2015 erst der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (8 B 1028/15) festgestellt.
Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer der Sport1 Media GmbH und
Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT, sagt hierzu: „Für
Medienunternehmen ist die rechtssichere und möglichst umfassende
Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten ein wichtiger
Refinanzierungsfaktor. Deutschland wäre gut beraten, nach den erneut klaren
Worten des EuGH einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche
Glücksspielanbieter zu schaffen, der den europarechtlichen Erfordernissen
hinsichtlich
Transparenz,
Marktzugang,
Marktdurchdringung
und
Kanalisierungsfunktion endlich gerecht wird.“
Erste Ideen hierfür lägen bereits auf dem Tisch, so Kirschenhofer weiter. Das
Land Hessen hatte schon im vergangen Jahr den Vorschlag gemacht, den Markt
insgesamt zu öffnen und insbesondere die quantitativen Begrenzung der
Sportwettenkonzessionen aufzuheben. „Hierüber müssen die Länder nun
schnell ins Gespräch kommen und den konstruktiven Austausch mit allen
Beteiligten suchen“, so Kirschenhofers Appell.
Im konkreten Fall ging es um ein Strafverfahren gegen eine Unternehmerin, die
Sportwetten eines nicht in Deutschland, jedoch in einem anderen EUMitgliedsstaat lizenzierten Sportwettenanbieters vermittelte. Das Amtsgericht
Sonthofen hatte das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur
Vereinbarkeit der deutschen Glücksspielregulierung mit dem Unionsrecht
vorgelegt.
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