Ankommen. Anrechnen. Abkürzen. NOCH ? F R AG E N Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Akademischen Prüfungsamts unter: Das Verfahren im Überblick 1. Antragsstellung mittels Anrechnungsformular für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen. Beifügen von Nachweisen über die bereits erbrachten Leistungen/ vorhandenen Kompetenzen 2. Einreichen des Antrags beim Akademischen Prüfungsamt 3. Sichtung der Unterlagen durch das Prüfungsamt und Weiterleitung an den/die Fachvertreter_in oder Modulbeauftragte_n 4. Prüfung des Antrags (Inhalt und Niveau) durch den Prüfungsausschuss (bzw. delegiert an den/die Fachvertreter_in bzw. Modulbeauftragte_n) 5. Antragsprüfung und begründete Bewilligung bzw. Ablehnung des Antrags innerhalb von i.d.R. 10 Wochen und Weiterleitung an das Prüfungsamt 6. Antragsteller_in erhält das Anrechnungsergebnis i.d.R. innerhalb der nachfolgenden 2 Wochen durch das Prüfungsamt 7. Bei Ablehnung des Antrags hat der/die Antragsteller_in innerhalb eines Monats Klagemöglichkeit Offene Hochschule Oldenburg www.uni-oldenburg.de/anrechnungen Ihre Ansprechpartner_innen Akademisches Prüfungsamt (Dezernat 3): Klaus Wettwer Sprechstunde: Di 10:00 – 12:30, 14:30 – 16:30 Uhr Doris Nattke-Wiedau Tel.: 0441 / 798-2521 E-Mail: [email protected] Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für einen Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen unterstützt und berät Sie im Center für lebenslanges Lernen (C3L), Arbeitsbereich „Öffnung der Hochschule“: Dr. Christiane Brokmann-Nooren Tel.: 0441 / 798-4420 E-Mail: [email protected] Auch stehen Ihnen die Studienberater_innen in der Zentralen Studienberatung (ZSB) gerne mit Rat und Tat zur Seite: Sprechstunde: Mo, Di, Do 10:00 – 12:30 Uhr, Di 14:30 – 16:30 Uhr nach Terminvereinbarung unter Tel.: 0441 / 798-2728 Ankommen. Anrechnen. Abkürzen. Informationen für Studierende der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen D E Z E R N AT 3 STUDENTISCHE UND AKADEMISCHE ANGELEGENHEITEN Gefördert durch: Herzlich willkommen! Sie haben ein Studium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg aufgenommen und stürzen sich nun in den Studienalltag. Vieles ist neu für Sie, aber Manches bringen Sie auch schon mit. Wussten Sie, dass Sie außerhochschulisch erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen anrechnen lassen können, wenn diese mit den Lernergebnissen des Studiums gleichwertig sind? Sie können einen Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Qualifikationen stellen, wenn Sie beispielsweise Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen aus Fort- und Weiterbildungen oder Ihrer Berufstätigkeit mitbringen und in einem Studiengang immatrikuliert sind. Auf Bachelorstudiengänge sind Kreditpunkte anrechenbar, wenn entsprechende Lernergebnisse nachgewiesen werden können: Fach-Bachelor Bis max. 90 KP aus außerhochschulisch erworbener Kompetenz anrechenbar 2-Fächer-Bachelor Hauptfach (90 KP) max. 45 KP anrechenbar Nebenfach (30 KP) max. 15 KP anrechenbar 2-Fächer-Bachelor Fach 1 (60 KP) max. 30 KP anrechenbar Fach 2 (60 KP) max. 30 KP anrechenbar Anrechnungsmöglichkeiten Was können Sie selbst tun? Für das an der Oldenburger Universität derzeit vorherrschende Verfahren der individuellen Anrechnung können Sie beim Akademischen Prüfungsamt einen Antrag stellen. Darin legen Sie einer/einem inhaltlichen Experterin/Experten des jeweiligen Faches in einem Portfolio dar, welche Kompetenzen (also Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse) Sie in einem speziellen Bereich ins Studium mitbringen. Bei Ihrem Antrag auf Anrechnung ist Ihre Mitwirkung gefordert: Eine Anrechnung erfolgt somit nicht automatisch, sondern nur auf Ihren Antrag. Dazu müssen Sie als Antragsteller_in vollständige und relevante Dokumente einreichen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich eine Berufsausbildung als Praxismodul anrechnen zu lassen. Sie können auch erfolgreich absolvierte Fort- und Weiterbildungen mit Zustimmung des jeweiligen Faches im Rahmen des Professionalisierungsbereichs im Gesamtumfang von 6 Kreditpunkten anrechnen lassen. www.uni-oldenburg.de/anrechnungen Pauschale Anrechnungsverfahren garantieren die Anrechnung bestimmter Aus-, Fort- und Weiterbildungsqualifikationen auf bestimmte Studienfächer. Diese Verfahrensart kommt an unserer Universität derzeit überwiegend in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen zur Anwendung. Übernahme von Noten Möglichkeit 1 – Die Note wird bei gleichem Notensystem übernommen. Möglichkeit 2 – Bei nicht-gleichem Notensystem gibt es eine Umrechnungsregelung, mit der die Hochschulnote bestimmt wird. Möglichkeit 3 – Es wird keine Note festgelegt und die Durchschnittsnote für die gesamte Studienleistung auf Basis der ansonsten eingetragenen Noten ermittelt. Nähere Informationen sowie das Anrechnungsformular finden Sie auf der Webseite des Dezernats 3:
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