Ankommen. Anrechnen. Abkürzen. - Carl von Ossietzky Universität

Ankommen.
Anrechnen.
Abkürzen.
NOCH
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F R AG E N
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des
Akademischen Prüfungsamts unter:
Das Verfahren im Überblick
1. Antragsstellung mittels Anrechnungsformular für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen. Beifügen von
Nachweisen über die bereits erbrachten Leistungen/
vorhandenen Kompetenzen
2. Einreichen des Antrags beim Akademischen Prüfungsamt
3. Sichtung der Unterlagen durch das Prüfungsamt und Weiterleitung an den/die Fachvertreter_in oder Modulbeauftragte_n
4. Prüfung des Antrags (Inhalt und Niveau) durch den Prüfungsausschuss (bzw. delegiert an den/die Fachvertreter_in bzw.
Modulbeauftragte_n)
5. Antragsprüfung und begründete Bewilligung bzw. Ablehnung
des Antrags innerhalb von i.d.R. 10 Wochen und Weiterleitung
an das Prüfungsamt
6. Antragsteller_in erhält das Anrechnungsergebnis i.d.R. innerhalb der nachfolgenden 2 Wochen durch das Prüfungsamt
7. Bei Ablehnung des Antrags hat der/die Antragsteller_in
innerhalb eines Monats Klagemöglichkeit
Offene Hochschule Oldenburg
www.uni-oldenburg.de/anrechnungen
Ihre Ansprechpartner_innen
Akademisches Prüfungsamt (Dezernat 3):
Klaus Wettwer
Sprechstunde:
Di 10:00 – 12:30, 14:30 – 16:30 Uhr
Doris Nattke-Wiedau
Tel.: 0441 / 798-2521
E-Mail: [email protected]
Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für einen Antrag
auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
unterstützt und berät Sie im Center für lebenslanges Lernen
(C3L), Arbeitsbereich „Öffnung der Hochschule“:
Dr. Christiane Brokmann-Nooren
Tel.: 0441 / 798-4420
E-Mail: [email protected]
Auch stehen Ihnen die Studienberater_innen in der Zentralen
Studienberatung (ZSB) gerne mit Rat und Tat zur Seite:
Sprechstunde:
Mo, Di, Do 10:00 – 12:30 Uhr, Di 14:30 – 16:30 Uhr
nach Terminvereinbarung unter
Tel.: 0441 / 798-2728
Ankommen.
Anrechnen.
Abkürzen.
Informationen für Studierende der Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg zur Anrechnung außerhochschulisch
erworbener Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen
D E Z E R N AT 3
STUDENTISCHE UND AKADEMISCHE
ANGELEGENHEITEN
Gefördert durch:
Herzlich
willkommen!
Sie haben ein Studium an der Carl von Ossietzky Universität
Oldenburg aufgenommen und stürzen sich nun in den Studienalltag. Vieles ist neu für Sie, aber Manches bringen Sie auch
schon mit. Wussten Sie, dass Sie außerhochschulisch erworbene
Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen anrechnen lassen
können, wenn diese mit den Lernergebnissen des Studiums
gleichwertig sind?
Sie können einen Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch
erworbener Kompetenzen und Qualifikationen stellen, wenn Sie
beispielsweise Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen
aus Fort- und Weiterbildungen oder Ihrer Berufstätigkeit
mitbringen und in einem Studiengang immatrikuliert sind.
Auf Bachelorstudiengänge sind Kreditpunkte anrechenbar,
wenn entsprechende Lernergebnisse nachgewiesen werden
können:
Fach-Bachelor
Bis max. 90 KP aus außerhochschulisch erworbener Kompetenz anrechenbar
2-Fächer-Bachelor
Hauptfach (90 KP)
max. 45 KP anrechenbar
Nebenfach (30 KP)
max. 15 KP anrechenbar
2-Fächer-Bachelor
Fach 1 (60 KP)
max. 30 KP anrechenbar
Fach 2 (60 KP)
max. 30 KP anrechenbar
Anrechnungsmöglichkeiten
Was können Sie selbst tun?
Für das an der Oldenburger Universität derzeit vorherrschende Verfahren der individuellen Anrechnung können Sie beim
Akademischen Prüfungsamt einen Antrag stellen. Darin legen
Sie einer/einem inhaltlichen Experterin/Experten des jeweiligen
Faches in einem Portfolio dar, welche Kompetenzen (also Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse) Sie in einem speziellen Bereich ins Studium mitbringen.
Bei Ihrem Antrag auf Anrechnung ist Ihre Mitwirkung gefordert: Eine Anrechnung erfolgt somit nicht automatisch,
sondern nur auf Ihren Antrag. Dazu müssen Sie als Antragsteller_in vollständige und relevante Dokumente einreichen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich eine Berufsausbildung als Praxismodul anrechnen zu lassen. Sie können auch
erfolgreich absolvierte Fort- und Weiterbildungen mit Zustimmung des jeweiligen Faches im Rahmen des Professionalisierungsbereichs im Gesamtumfang von 6 Kreditpunkten anrechnen lassen.
www.uni-oldenburg.de/anrechnungen
Pauschale Anrechnungsverfahren garantieren die Anrechnung bestimmter Aus-, Fort- und Weiterbildungsqualifikationen
auf bestimmte Studienfächer. Diese Verfahrensart kommt an
unserer Universität derzeit überwiegend in berufsbegleitenden
und weiterbildenden Studiengängen zur Anwendung.
Übernahme von Noten
Möglichkeit 1 – Die Note wird bei gleichem Notensystem übernommen.
Möglichkeit 2 – Bei nicht-gleichem Notensystem gibt es eine
Umrechnungsregelung, mit der die Hochschulnote bestimmt
wird.
Möglichkeit 3 – Es wird keine Note festgelegt und die Durchschnittsnote für die gesamte Studienleistung auf Basis der ansonsten eingetragenen Noten ermittelt.
Nähere Informationen sowie das Anrechnungsformular finden Sie auf der Webseite des Dezernats 3: