Laden Sie die AGB herunter

MIETBEDINGUNGEN FÜR STELLPLÄTZE
1°/ Mietperiode Juli - August: 1 Woche Mindestmietdauer (vorbehaltlich Zustimmung der Direktion). Nach
dem 25. August besteht keine Mindestmietdauer. Die Stellplätze werden in der Reihenfolge der
Entgegennahme der Buchungen zugeteilt. Die Buchung erfolgt auf den Namen des Mieters und kann
weder abgetreten noch kann das Mietobjekt untervermietet werden. .
2°/ Die Vermietung wird nach Eingang einer Anzahlung von 25% der Aufenthaltskosten wirksam, die auf
diese angerechnet wird, wobei die verbleibenden 15 € Buchungsgebühren in jedem Fall zu Lasten des
Mieters gehen. Es wird Ihnen dann eine Bestätigung zugestellt. Sämtliche Zahlungen, denen zwei
Vertragsexemplare nicht beigefügt sind, bieten keine Gewähr für die Vermietung.
3°/ Sämtliche gemieteten Stellplätze sind vor 20 Uhr zu beziehen. Der Campingplatz schließt um 22.30 Uhr.
Mangels Mitteilung des Campers über die Notwendigkeit der Verschiebung des Datums seiner Ankunft
wird der Stellplatz 24 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Ankunftsdatum frei verfügbar
(am darauffolgenden Tag am Mittag verbleibt die Anzahlung als erworben bei der Direktion des
Campingplatzes).
4°/ Für sämtliche Annullierungen, Sie schulden noch die Buchungs- und Versicherungsgebühren. Nach
Ablauf dieser Frist erfolgen keinerlei Rückerstattungen.
5°/ Eine Ausfallsversicherung wird Ihnen mit dem Mietvertrag angeboten.
Diese wirkt nach den Versicherungsbedingungen auf Seite 5 dieses Dokuments aufgeführt.
6°/ Ohne Ausfallsversicherung wird keinerlei Rückerstattung geleistet
7°/Der Aufenthalt wird in Übernachtungen erfasst, die von Mittag zu Mittag gehen. Jeder angebrochene Tag
wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.
8°/ Jeder Camper ist verpflichtet, die Platzordnung des Campingplatzes einzuhalten. Insbesondere die
folgenden Punkte:
- Tiere sind an der Leine zu führen, müssen geimpft sein und dürfen nur außerhalb des
Campingplatzes spazieren geführt werden (1 Ermahnung, dann Platzverweis).
- Besucher haben sich beim Empfang zu melden und ihre Fahrzeuge auf dem Besucherparkplatz
abzustellen. (sofortige Erhebung von Zuschlägen, ohne Vorankündigung und Einsprachemöglichkeit).
- Die Benutzung des Schwimmbeckens erfordert das Tragen einer hautnahen Badebekleidung. Jede Art
von Badeshorts ist untersagt (Schwimmbeckenverbot).
- Das Fahrzeug muss auf dem Stellplatz oder auf dem Besucherparkplatz abgestellt werden,
keinesfalls auf einem benachbarten Stellplatz.
9°/Für einen Aufenthalt, der den Gegenstand einer Buchung bildet, wird bei verspäteter Ankunft oder
vorzeitiger Abreise vorbehaltlich Genehmigung der Direktion keinerlei Ermäßigung gewährt. (Die
vollen Aufenthaltskosten sind fällig, so wie diese vertraglich vereinbart wurden).
Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Nîmes zuständig.
MIETBEDINGUNGEN FUR MOBILHOMES
1°/ Mietperiode Juli und August: Mindestmietdauer 1 Woche. Ankunft jeweils am Samstag nach 15.30 Uhr,
Abreise am Samstag vor 10 Uhr. Die Buchung erfolgt auf den Namen des Mieters und kann weder
abgetreten noch kann das Mietobjekt untervermietet werden.
Mietperiode außen Juli und August: Mindestmietdauer 2 Nächte.
2°/ Die Vermietung wird nach Eingang einer Anzahlung von 40 % der Aufenthaltskosten wirksam, die auf
diese angerechnet wird, wobei die verbleibenden Buchungsgebühren in jedem Fall zu Lasten des
Mieters gehen. Es wird Ihnen dann eine Bestätigung zugeschickt. Sämtliche Zahlungen, denen zwei
Vertragsexemplare nicht beigefügt sind, bieten keine Gewähr für die Vermietung.
3°/Der Restbetrag für die Aufenthaltskosten einschließlich der Kurtaxe ist 1 Monat vor Ankunft zu
überweisen. Sollte die Buchung zwischen 1 Monat und dem Ankunftstag erfolgen, ist die Zahlung
gleichzeitig mit der Buchung zu leisten.
4°/ Für sämtliche Annullierungen, Sie schulden noch die Buchungs- und Versicherungsgebühren. Nach
Ablauf dieser Frist erfolgen keinerlei Rückerstattungen.
5°/ Eine Ausfallsversicherung wird Ihnen mit dem Mietvertrag angeboten.
Diese wirkt nach den Versicherungsbedingungen auf Seite 5 dieses Dokuments aufgeführt.
6°/ Ohne Ausfallsversicherung wird keinerlei Rückerstattung geleistet
7°/ Bei der Ankunft bekommt der Mieter eine Inventarliste. Nach der Inaugenscheinnahme vom Mietobjekt
wird diese Inventarliste signiert und datiert. Es werden eine Kaution von 400,00 Euro sowie die
Kreditkarten-Angaben hinterlegt. Kein Bargeld nur Kreditkarten-Angaben. Die Kaution wird nicht vom
Konto des Kunden abgehoben.
8°/ Vor der Abreise wird eine Mietabnahme gemacht. Das Mietobjekt und seine Umgebung muss sauber, in
gutem und funktionstüchtigem Zustand abgegeben werden. Die Abbuchung vom ganzen oder
Teilbetrag der Kaution unterliegt diesen Konditionen. Die Direktion behält sich vor, nach der
Besichtigung mit dem Kunden, die Reinigungskosten oder die Kosteneinschätzung von
Beschädigungen von der Kaution zurückzuhalten.
9°/ Die Kreditkarteninformationen werden in unserem Empfangsbüro zerstört. Keine Kartennummer wird
registriert.
10°/Jeder Camper/ist verpflichtet, die Platzordnung des Campingplatzes einzuhalten. Daraus drei Beispiele:
- Tiere sind in den Mietobjekten nicht gestattet.
- Besucher haben sich beim Empfang zu melden und ihre Fahrzeuge auf dem Besucherparkplatz
abzustellen.
- Ausschließlich hautnahe Badebekleidung sind im Schwimmbecken zugelassen, Badeshorts
gleich welcher Art sind untersagt.
Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte von Nîmes zuständig.
Versicherung gegen Stornierung und Abruch
Die angebotene Versicherung ermöglicht Ihnen eine Rückerstattung Ihrer Reisekosten im Falle
unvorhergesehener Ereignisse vor oder während Ihres Aufenthalts.
TABELLE DER VERSICHERUNGSBETRÄGE
VERSICHERUNGSLEISTUNG
STORNOGEBÜHR
BETRÄGE
Nach den Bedingungen der
Stornogebührenbemessungsgrundlage
5 000 € pro Anmietung oder Reise mit einem
Höchstwert von 30 000 € pro Ereignis
Selbstbeteiligung
45 € pro Anmietung
VERSICHERUNGSLEISTUNG
GEBÜHREN FÜR ABBRUCH DES AUFENTHALTS
BETRÄGE
Rückerstattung der der nicht benutzten
terrestrischen Leistungen prorata temporis mit
maximal 4 000 € pro Anmietung oder Reise und ein
Gesamtbetrag von 25 000 € pro Ereignis
Inkrafttreten: Am Tag des Abschlusses des vorliegenden Vertrags
Ablauf der garantie: Am Tag der Abreise
In welchem fall greifen wir ein?
Wir greifen nur in den nachfolgenden Gründen und Umständen ein.

Schwere krankheit, schwerer unfall oder tod

Komplikationen aufgrund einer schwangerschaft

Entlassung aus wirtschaftlichen gründen/einvernehmliche kündigung

Vorladung vor einem gericht nur in folgenden fällen:
• als Zeuge oder Geschworener,
• als Sachverständiger,
an einem Datum, das mit dem Reisezeitraum zusammenfällt.

Vorladung angesichts der adoption eines kinds unter dem Vorbehalt, dass Sie an einem Datum vorgeladen werden, das mit dem
Reisezeitraum zusammenfällt.

Einberufung zu einer nachprüfung










Zerstörung der beruflichen oder privaten räume
Diebstahl in beruflichen oder privaten räumen
Schwere schäden an ihrem fahrzeug
Streichung oder änderung des bezahlten urlaubs durch den arbeitsgeber, eine Selbstbeteiligung von 25 % geht zu Ihren Lasten
Berufliche veränderungune, eine Selbstbeteiligung von 25 % geht zu Ihren Lasten
Ablehnung eines visumantrags von den behörden des landes
Naturkatastrophen (im Sinne des Gesetzes Nr.86-600 vom 13. Juli 1986 in der geänderten Fassung)
Aufenthaltsverbot am zielort
Trennung (eingetragene partnerschaft oder ehe), eine Selbstbeteiligung von 25 % geht zu Ihren Lasten
Stornierung einer der sie begleitenden personen Deces,
Unsere ausschlüsse.
Abgesehen von den Ausschlüssen, die im Abschnitt „, WELCHE ALLGEMEINEN AUSSCHLÜSSE GELTEN FÜR ALLE
UNSERE VERSICHERUNGEN“ aufgezählt werden, können wir auch nicht bei folgenden Stornierungsgründen eingreifen:

Krankheiten, die eine psychische oderpsychotherapeutische Behandlung erfordern, einschließlich nervlicher
Depressionen, die keinen Krankenhausaufenthalt von mindestens 4 Tagen zum Zeitpunkt der Stornierung der
Reise erfordert haben;

Vergessen einer Impfung;

Nichtvorlage des Personalausweises oder Reisepasses, aus welchen Gründen auch immer;

Krankheiten oder Unfälle, die Gegenstand einer ersten Diagnose, eines Rückfalls, einer Verschlimmerung oder einer Einlieferung ins
Krankenhaus zwischen dem Datum des Kaufs der Reise und dem Datum des Abschlusses des Versicherungsvertrags waren,

Fehlleistung jeder Art, einschließlich der finanziellen, des Veranstalters Ihrer Reise oder des Beförderungsunternehmens, die die
Ausübung seiner Vertragspflichten verhindert haben.
Des Weiteren greifen wir nie ein, wenn die Person, die die Stornierung verursacht, zum Zeitpunkt der Buchung der
Reise oder des Vertragsabschlusses in ein Krankenhaus eingeliefert wird.