Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen
Stand vom 01.09.2013
Veranstalter / Kontakt:
Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH (OVK)
Projektteam Hochzeitsmesse
Sabine Ruthemeyer / Projektleitung
Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück
Telefon 0541 349034
E-Mail: s.ruthemeyer@osnabrückhalle.de
URL: www.osnabrueckhalle.de
Themenspektrum
verliebt verlobt verheiratet
Messe für Hochzeiten und andere Feste
__________________________________
16. und 17. Januar 2016
OsnabrückHalle
Als Aussteller kann zugelassen werden, wer einem der
folgenden Themen zuzuordnen ist (siehe Punkt "Zulassung"):
▪ Hochzeiten ▪ Privatfeiern ▪ Firmenjubiläen
Veranstaltungsort
Ausstellungsflächen / Foyerflächen und Räume in der
OsnabrückHalle, Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück
Veranstaltungsdaten / Zeitraum
Aufbau
Freitag
Samstag
15.01.2016
16.01.2016
08:00 – 20:00 Uhr
08:00 – 10:30 Uhr
Einlasszeiten für Aussteller
Samstag 16.01.2016
Sonntag 17.01.2016
08:00 Uhr
09:30 Uhr
Öffnungszeiten für Besucher
Samstag 16.01.2016
Sonntag 17.01.2016
11:00 – 18:00 Uhr
11:00 – 18:00 Uhr
Abbau
Sonntag
Montag
17.01.2016
18.01.2016
18:00 – 22:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
Diese Zeiten sind verbindlich und nicht veränderbar. Bitte halten Sie
sich an diese Zeiten. Im Interesse unserer Besucherinnen und
Besucher ist der Auf- und Abbau während der Öffnungszeiten nicht
möglich. Ein vorzeitiges Abbauen des Standes ist untersagt. Leergut
muss nach dem Aufbau sofort entfernt werden.
Anfahrt
Das Be-/Entladen erfolgt ausschließlich von der Zufahrt am
Schlosswall (Pförtner / Backstage-Eingang)). Das Erdgeschoss ist
über diesen Eingang direkt erreichbar. Das erste Obergeschoss
kann über Treppen und Lastenaufzüge erreicht werden.
Die Fahrzeuge müssen nach dem Be- und Entladen sofort aus der
Ladezone entfernt werden. Widerrechtliche parkende Fahrzeuge
werden kostenpflichtig entfernt.
Parken LKW
Für LKWs und Transporter besteht keine Parkmöglichkeit an der
OsnabrückHalle und die Fahrzeuge müssen deshalb nach dem Beund Entladen unmittelbar entfernt werden. Die Tiefgarage Ledenhof
steht für LKWs und Transporter nicht zur Verfügung.
Parken PKW
Fahrzeuge können in der Tiefgarage Ledenhof gegenüber der
Universität Osnabrück am Neuen Graben geparkt werden. Die
Zufahrt erfolgt über die Straße Alte Münze. Von der Tiefgarage führt
der Ausgang OsnabrückHalle direkt über den Fußgängerüberweg
Neuer Graben zum Eingang der OsnabrückHalle. Freie Plätze und
eine Anfahrtsskizze können über die Homepage des Veranstalters
www.osnabrueckhalle.de eingesehen werden.
Anmeldung
Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Veranstaltung
erfolgt durch Übersendung des beiliegenden – auf der Vorderseite
vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten –
Anmeldeformulars an die
Osnabrücker Veranstaltungsund Kongress GmbH
Sabine Ruthemeyer (Event-Service / Projektleitung)
Schlosswall 1-9
D - 49074 Osnabrück
Der Eingang der Anmeldung wird nicht zwingend bestätigt. Eine
dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist
keine Teilnahmebestätigung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf besondere Platzwünsche.
Ein Konkurrenzausschluss wird grundsätzlich nicht
zugestanden.
Die Anmeldung ist bindend. Bis zur Zulassung kann der Aussteller
von seiner Anmeldung zurücktreten. Er hat jedoch 25 % des in der
Anmeldung enthaltenen Gesamtbetrages als Stornierungs- und
Bearbeitungsgebühr pauschal zu zahlen. Sagt der Aussteller nach
der Zulassung aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden
Grund seine Teilnahme ab, ist er verpflichtet, nachstehende
Schadenspauschale bezogen auf den in der Anmeldung genannten
Gesamtbetrag zu zahlen:
50 %
bis 6 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag
75 %
bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag
100 % innerhalb von 4 Wochen vor und während der
Veranstaltung
Zulassung
Grundsätzlich kann nur ein Aussteller zugelassen werden, dessen
Angebot den Ausstellungsthemen entspricht, bzw. bei spezifischen
Messen alle Produkte, die im Vorfeld angemeldet und seitens der
OVK genehmigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
Zulassung. Fotos des Standaufbaus / der Präsentation wirken
unterstützend für eine Genehmigung. Aufgrund der Prüfung dieser
Unterlagen wird seitens des Veranstalters eine Zulassung geprüft.
Die Zulassung wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin
ausdrücklich genannten Aussteller gültig. Mit der Zulassung kommt
ein Ausstellungsvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller zustande. Nach der Zulassung gelten die o.g. Rücktrittsbedingungen. Sollte der Aussteller bis 30 Minuten vor offiziellem
Beginn der Messe am ersten Veranstaltungstag seinen Stand / Platz
nicht bezogen haben, ist der Veranstalter berechtigt, den Stand
anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter ist berechtigt, aus
wichtigem Grunde das Vertragsverhältnis zu kündigen und trotz
Zulassung dem Aussteller den Standaufbau zu untersagen bzw. ihn
vom Ausstellungsgelände zu verweisen, insbesondere den Stand
auf Kosten des Ausstellers selber oder durch Beauftragte zu
räumen, wenn der Aussteller gegen eine der ihm obliegenden
Vertragspflichten verstößt. Das gilt besonders, wenn der Aussteller
seinen finanziellen Verpflichtungen des Veranstalters gegenüber
nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der Aussteller darf außerdem
seinen Stand nicht teilweise oder ganz Dritten überlassen und keine
unzulässigen Werbemaßnahmen vornehmen. Der mit der
Anmeldung fällige Gesamtbetrag bleibt davon unberührt und ohne
Abzug zahlbar. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine
anderweitige Verwendung der evtl. nicht genutzten Flächen zu
sorgen.
Unteraussteller,
Gemeinschaftsstände
Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Mieter auftreten, sind sie
verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten
gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Rechnungsempfänger
und Ansprechpartner der OVK GmbH zu nennen.
Die Zulassung eines oder mehrerer Unteraussteller ist nur in
Ausnahmefällen mit Genehmigung der GmbH möglich und
berechtigt die OVK GmbH zur Geltendmachung einer besonderen
Gebühr. In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene
Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller betreffenden
Verpflichtungen durch den oder die Unteraussteller.
Zulassung und Platzzuteilung
Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und
Ausstellungsgegenständen sowie die Platzzuteilung trifft die OVK
GmbH.
Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem
Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur
Verfügung stehenden Flächenkapazitäten sowie der Zwecksetzung
und Struktur der Veranstaltung. Die OVK GmbH ist insbesondere
berechtigt, die Zusammensetzung der Aussteller nach Branchenund Produktgruppen sowie deren Gewichtung festzuhalten. Die
Zusammensetzung der Aussteller nach Unternehmensgröße und
Marktbedeutung sowie andere sachliche Merkmale stellen unter
anderem Auswahlkriterien dar. Die OVK GmbH ist jedoch keinesfalls
an die Handhabung bei vorangegangenen Veranstaltungen
gebunden. Darüber hinaus besteht ein Rechtsanspruch aus
Zulassung nicht.
Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung
durch die OVK GmbH mit Angabe des bereitgestellten Standes
(Standbestätigung). Hierdurch wird der Teilnahmevertrag zwischen
dem Aussteller und der OVK GmbH rechtsverbindlich
abgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug in Euro zahlbar,
spätestens zum genannten Fälligkeitsdatum. Zum Aufbau
zugelassen werden nur Aussteller, deren Rechnungen vorab
beglichen wurden. Für Überweisungen innerhalb der Woche vor der
Veranstaltung muss ein entsprechender, von dem Kreditinstitut
abgestempelter Überweisungsbeleg vorgelegt werden. Schecks
werden nur erfüllungshalber entgegen genommen. Wechsel werden
nicht akzeptiert.
Beanstandungen gegenüber dem
Veranstalter
Der Aussteller muss unverzüglich seinen Stand auf Ordnungsmäßigkeit überprüfen. Schlecht-, Falsch-, Mehr- oder Minderleistungen sind dem Veranstalter umgehend anzuzeigen. Lediglich
bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge ist der Veranstalter in
der Lage, Abhilfe zu schaffen. Nicht rechtzeitig angezeigte Beanstandungen seitens des Ausstellers berechtigen nicht zum
Rechnungsabzug.
Werbung
Der Aussteller darf nur innerhalb seines Standes Werbemittel
verteilen und Werbemaßnahmen durchführen, insbesondere also
nicht in Hallengängen oder anderweitig auf dem Kongressgelände.
Eine Prospekt- oder Flyerverteilung muss wie auf dem
Anmeldeformular angegeben angemeldet werden. Werbung muss
den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, muss ethisch und
moralisch einwandfrei sein und darf nicht gegen die guten Sitten
verstoßen. Die Berücksichtigung der Thematik dieser Veranstaltung
ist obligatorisch. Benachbarte Aussteller dürfen nicht in der
Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten in irgendeiner Form behindert,
eingeschränkt oder belästigt werden. Das gilt besonders für sich
bewegende, optische oder akustische Werbemittel.
Darüberhinaus sind Werbemaßnahmen verboten,
- die andere Messen und Ausstellungen propagieren, die als
Wettbewerbsveranstaltungen anzusehen sind,
- die gegen behördliche Auflagen und Anordnungen, insbesondere
des Brandschutzes, verstoßen.
Die OVK GmbH ist berechtigt, unbefugt angebrachte oder unbefugt
ausgeführte Werbung ohne Vorankündigung im Wege der
Selbsthilfe zu unterbinden und auf Kosten des Ausstellers zu
entfernen. Bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit einer Werbung
entscheidet die OVK GmbH unter Ausschluss des Rechtsweges
endgültig.
Technische Vorgaben
Bauhöhe
Es besteht die Möglichkeit ein Messe-Standbausystem bei der
OVK GmbH nach vorheriger Anmeldung zu mieten. Die Wände sind
2,50 m hoch und 1 m breit. Sie werden gemäß gültiger Preisliste
berechnet. Mittels Ringschrauben, Nylonschnüren und Bilderhaken
können Objekte an den Wänden präsentiert werden. Dieses Material
muss entsprechend mittels Anmeldeformular bestellt werden.
Bohren und Schrauben in die Wände ist nicht erlaubt. Das
Anbringen von Werbematerial mittels Kleben ist nur zulässig, wenn
sich das Klebematerial anschließend wieder vollständig von den
Wänden entfernen lässt. Für das Entfernen ist der Aussteller
verantwortlich. Bei nicht sachgemäßer Behandlung der Wände
werden die dadurch entstandenen Kosten zur Wiederherstellung
dem Aussteller nachträglich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich darf
eine Standhöhe von maximal 2,50 m nicht überschritten werden.
Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen
der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Bei höheren
Ständen ohne Genehmigung behält sich der Veranstalter vor, den
Aufbau zu verweigern.
Boden
Die maximale Bodenbelastbarkeit beträgt 500 kg/m². Der Boden
besteht im kompletten Ausstellungsbereich der Säle und Foyers aus
Parkett und ist daher besonders zu schützen. Beim Verlegen von
Teppichböden ist darauf zu achten, dass die verwendeten
Klebebänder rückstandsfrei zu entfernen sind. Verschmutzungen
und Beschädigungen des Bodens, die einer Sonderreinigung oder
einer Reparatur bedürfen, gehen zu Lasten des Ausstellers.
Standbau
Aus brandschutztechnischen Gründen müssen die Standsysteme
generell aus schwer entflammbaren Material (B1) gemäß DIN 4102
bestehen. Bescheinigungen sind bereit zu halten und bei
Aufforderung durch eine Ordnungsbehörde oder durch das
Hallenpersonal vorzulegen. Geschlossene Standdecken sind vom
Veranstalter aus brandschutztechnischen Gründen nicht erlaubt. Es
gelten sie sicherheitstechnischen Richtlinien des
Veranstaltungsortes. Bitte halten Sie die entsprechenden
Bescheinigungen für eventuelle Kontrollen vor Ort bereit.
Sollten dennoch feste Systemstände geplant werden, müssen diese
mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter
abgestimmt werden, damit eine entsprechende Sondergenehmigung
eingeholt werden kann.
Die OVK GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassender oder
unzureichend ausgestalteter Stände, die nicht dem
Gesamterscheinungsbild und Gesamtplan der Veranstaltung
angepasst sind, aus sachlichen Gründen zu untersagen oder auf
Kosten des Ausstellers abzuändern, falls dieser entsprechender
Aufforderung zur Änderung durch die OVK GmbH nicht unverzüglich
nachkommt.
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu
den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und
mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Abtransport von
Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der
Veranstaltung ist nicht gestattet. Name, Anschrift bzw. Sitz des
Ausstellers müssen deutlich sichtbar gemacht werden.
Standgestaltung
Sämtliche in der OsnabrückHalle eingebrachten Materialien müssen
schwer entflammbar (B1) gemäß DIN 4102 sein. Bescheinigungen
sind bereit zu halten und bei Aufforderung durch eine
Ordnungsbehörde oder durch das Hallenpersonal vorzulegen. Leicht
entflammbare Bau- und Dekorationsstoffe dürfen nicht verwendet
werden. Sollte dieses dennoch geschehen, so ist der Veranstalter
berechtigt, diese Materialien zu entfernen und auf Kosten des
Ausstellers zu entsorgen.
Für Schäden, die der Aussteller oder die von ihm beauftragen
Personen oder Unternehmen an Gebäude oder Inventar
verursachen, haftet gegenüber dem Veranstalter allein der
Aussteller.
Es ist untersagt, Nägel oder Schrauben in Wände, Pfeiler, Böden
oder Decken zu schlagen. Gleiches gilt für das Standbausystem.
Der Fußboden ist vor eventuellen Schäden durch die seitens des
Ausstellers eingebrachten Aufbauten und Materialien zu schützen.
Kosten für die fachgerechte Beseitigung dieser und aller zuvor
genannten Schäden werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Anschlüsse, Maschinen und Geräte etc. müssen den DIN-Normen
und den VDI- bzw. VDE-Vorschriften entsprechen.
Grundsätzlich können vom Aussteller eigene Ausstellungsmaterialien eingesetzt werden. Die einschlägigen Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften bezüglich der technischen Richtlinien sind zu beachten. Ebenso müssen Feuerwehrund Fluchtwege sowie alle sicherheitstechnischen Einrichtungen
stets freigehalten werden.
Mit der Unterschrift werden die allgemeinen Ausstellungsbedingungen, die Preisliste, die Hausordnung, die Richtlinien zu
Technik und Standbau sowie die Richtlinien für den Brandschutz des
Veranstaltungsortes anerkannt und akzeptiert.
Auf die Einhaltung des Abbautermins wird ausdrücklich
hingewiesen. Der Mietvertrag endet mit dem Schluss der
Veranstaltung. Mit dem Abbau der Stände in der Halle darf erst am
letzten Veranstaltungstag nach Ausstellungsschluss begonnen
werden. Die OVK GmbH ist berechtigt, bei Verstößen hiergegen
dem Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von Euro 5000,-- in
Rechnung zu stellen.
Der Stand ist spätestens bis zum oben genannten Abbauende vom
Aussteller vollständig zu räumen. Die Ausstellungsfläche ist vom
Aussteller in dem übernommenen Zustand zurückzugeben.
Strombedarf
Es gelten die Messe- und Ausstellungsbedingungen der OVK
GmbH. Sie beruhen auf den Anforderungen der Niedersächsischen
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten.
Sie sind zu beachten und anzuwenden, beim Aus- und Abbau sowie
bei der Nutzung von Messe- und Ausstellungsständen in der
OsnabrückHalle.
Wasser, Abwasser
In der Standbuchung ist ein Schuko-Anschluss (bis 3,5 KW)
enthalten. Weitere Stromanschlüsse müssen mit der
Standanmeldung beim Veranstalter bestellt werden. Demzufolge
werden die Anschlüsse auf dem Stand / Platz vom technischen
Personal des Veranstalters bereit gestellt. Eine selbständige
Bedienung der Aussteller und/oder Messebauer ist nicht gestattet.
Sollte darüber hinaus zusätzlicher Strombedarf bestehen, so ist
dieser frühzeitig beim Veranstalter anzumelden und die
Möglichkeiten / Gegebenheiten mit dem Fachpersonal abzustimmen.
Internet / WLAN
Die OsnabrückHalle verfügt über keine Wasser- und
Abwasseranschlüsse.
Für die Internetnutzung ist WLAN vorhanden und muss mit der
Anmeldung bestellt werden. Die Preise gelten laut der ab
01.09.2013 gültigen Preisliste.
Anlieferung Material
Material für die Stände kann am Aufbautag bzw. am
Veranstaltungstag an folgende Adresse geschickt werden.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass alle früher angelieferten
Sendungen nur nach vorheriger Anfrage angenommen werden, da
keine Einlagerungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Sendungen sind deutlich sichtbar wie folgt zu adressieren:
Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH
Sabine Ruthemeyer
Projektleitung Hochzeitsmesse
Ihr Firmenname / Ihre Standnummer
Schlosswall 1-9
49074 Osnabrück
Die Sendungen werden von den Pförtnern ohne Gewähr
angenommen. Für Fehlbestände und Schäden an den Sendungen
wird keine Haftung übernommen.
Leergut - Einlagerung
Leergut kann während der Veranstaltung nicht eingelagert werden.
Standreinigung / Müllentsorgung
Die Gänge im Ausstellungsbereich werden vor Ausstellungsbeginn
einmal grundgereinigt. Bau- und Verpackungsmüll muss vom
Veranstalter oder dem jeweiligen Messebauer selbst entsorgt
werden. Es erfolgt keine Standreinigung durch den Veranstalter. Die
Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich
rechtzeitig vor Ausstellungsbeginn beendet sein.
Zwischen den Veranstaltungstagen muss der anfallende Müll
außerhalb des Standes platziert werden. Dieser Müll muss getrennt
werden nach: Papier, Folien, Glas, organischer Nassmüll und
Restmüll.
Nach dem Abbau ist der Stand in dem Zustand zurückzulassen, wie
er vorgefunden wurde. Sollten größere Mengen an Restmüll und
Sperrgut nach dem Abbau auf den Standflächen verbleiben, werden
die Entsorgungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt, ohne
dass der Veranstalter diesbezügliche Aufbewahrungs- oder
Obhutspflichten treffen.
Rückholung des Materials
Ausstellungsmaterial muss nach der Veranstaltung mitgenommen
bzw. abgeholt werden. Eine Einlagerung von Messeständen und
Messeequipment ist nicht möglich. Nicht abgeholtes Material wird
auf Kosten des Ausstellers entsorgt.
Haftung / Versicherung
Die OVK GmbH trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers.
Es wird ein Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.
Die OVK GmbH haftet lediglich für Schäden, die auf mangelnde
Beschaffenheit vermieteter sonstiger Gegenstände oder auf
vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihr
übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Bei Versagen
irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen,
die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen, haftet die OVK
GmbH lediglich, wenn diese Ereignisse nachweisbar von ihr oder
ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
worden sind. Die OVK GmbH übernimmt für die vom Mieter, seinen
Beauftragten oder Dritten aus Anlass der Veranstaltung
eingebrachten Gegenstände eine Haftung nur, soweit an diesen ein
Schaden eintritt, der auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Handlung ihres gesetzlichen Vertreters, eines Mitarbeiters oder
eines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Aussteller verpflichtet sich, bei
allen Tätigkeiten die Unfallverhütungsvorschriften und
sicherheitstechnischen Bedingungen einzuhalten. Die OVK GmbH
haftet dem Aussteller nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen
Vermögensschaden.
Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden,
die er selber, seine Mitarbeiter bzw. von ihm
beauftragte Personen sowie seine Besucher verursachen.
Entstandene Schäden werden dem Aussteller als Vertragspartner in
Rechnung gestellt.
Bewachung
Das Messegelände wird während der offiziellen Auf- und Abbauzeit
und während der Veranstaltungszeit bis einschließlich
Veranstaltungsende tagsüber und in der Nacht vor den beiden
Messetagen überwacht. Die OVK GmbH übernimmt jedoch keinerlei
Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände,
insbesondere wird kein Ersatz für beschädigte oder gestohlene
Güter geleistet. Das von der OVK GmbH eingesetzte
Aufsichtspersonal ist nicht befugt, Aufträge irgendwelcher Art vom
Aussteller direkt entgegenzunehmen. Die OVK GmbH haftet in
keiner Weise für entgegen dieser Bestimmung erteilte bzw.
angenommene Aufträge.
Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Eine Ausstellung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist in
der OsnabrückHalle nicht möglich.
Speicherung von Daten
Der Aussteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
die OVK GmbH personenbezogene Daten gemäß
Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer
Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit
dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist.
Gastronomie
Die gastronomische Versorgung der Aussteller und Besucher ist
ausschließlich dem GastronomieService der OVK GmbH gestattet
(Tel. 0541.349042). Das Angebot und der Umfang der
gastronomischen Versorgung obliegt allein der OVK GmbH.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück. Von den
Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sonstiges
Fotografieren und sonstige
Bildaufnahmen
Gewerbliche Bildaufnahmen jeglicher Art, insbesondere Fotografien
und Filme/Videoaufnahmen, sind auf dem gesamten
Ausstellungsgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind
lediglich die von der OVK GmbH akkreditierten Pressefotografen.
Die OVK GmbH hat das Recht, Bild- und Tonaufnahmen sowie
Zeichnungen von Ausstellungsgegenständen oder einzelnen
Exponaten zum Zwecke der Dokumentation oder für
Eigenveröffentlichungen anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für
aufgenommene Personen.
Flyer / Internet
Für die Veranstaltung wird ein offizieller Messe-Flyer
herausgegeben sowie ein Aussteller-Verzeichnis auf der
Homepage der OsnabrückHalle erscheinen. Dafür anfallende
Kosten siehe Anmeldeformular. Die Eintragungen in das
Ausstellerverzeichnis werden entsprechend den Angaben des
Ausstellers in den Anmeldeunterlagen vorgenommen. Für deren
Richtigkeit ist ausschließlich der Aussteller verantwortlich. Die OVK
GmbH übernimmt hierfür keinerlei Gewähr.
Kontakt / Rückfragen
Projektleitung Hochzeitsmesse 2016
Sabine Ruthemeyer
Telefon 0541.3490-34
E-Mail: [email protected]
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung an :
Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH
Event-Service / Projektleitung Hochzeitsmesse 2015
Sabine Ruthemeyer
Schlosswall 1-9
49074 Osnabrück
oder per Fax : 0541 3490-18
Zusatzbestimmungen
zu den Teilnahmebedingungen
Veranstalter / Kontakt:
Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH (OVK)
Projektteam Hochzeitsmesse
Sabine Ruthemeyer / Projektleitung
Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück
Telefon 0541 3490 -34
E-Mail: s.ruthemeyer@osnabrückhalle.de
URL: www.osnabrueckhalle.de
verliebt verlobt verheiratet
Messe für Hochzeiten und andere Feste
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16. und 17. Januar 2016
OsnabrückHalle
Rahmenprogramm
Modenschau
An beiden Veranstaltungstagen finden Modenschauen auf der Bühne
des Europasaales statt. Die mitwirkenden Aussteller stellen neben
der zu zeigenden Ware eine ausreichende Anzahl von Anziehhilfen
und Kleiderständern zur Verfügung. Für die Durchführung der
Modenschauen beauftragt der Veranstalter eine Agentur, die für den
Inhalt der Präsentation verantwortlich ist. Die beauftragte Agentur
kontaktiert die teilnehmenden Aussteller und wählt vorzugsweise
nach deren Wünschen die Modelle aus. Die Anmeldung ist bindend.
Für die Teilnahme an der Modenschau gelten die im Zusatzformular
Teilnahme Modenschau aufgeführten Preise. Bei Absage trotz
verbindlicher Anmeldung entstehen folgende Kosten:
50 % bis 6 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag
75 % bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag
100 % innerhalb von 4 Wochen vor und während der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich ein Kontroll-, Mitsprache- und Vetorecht
in Bezug auf die Art der Präsentation, der präsentierten Produkte
und Aussagen sowie der Auswahl der Modelle vor. Es besteht
seitens des Ausstellers kein Rechtsanspruch auf Zulassung bei der
Modenschau. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Auswahl
der an der Modenschau teilnehmenden Aussteller vor.
Brautpaar 2016
Gemeinsam mit den Osnabrücker Nachrichten präsentiert die
Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH die Aktion
BRAUTPAAR 2016. Gesucht werden Paare , die ihren
Hochzeitstermin für das Jahr 2016 festgelegt haben. Während der
Messe treten ausgewählte Paare in einem Wettbewerb
gegeneinander an. Das Siegerpaar erhält den Titel Brautpaar 2016.
Die zu gewinnenden Preise werden von den Ausstellern gestiftet.
In den Osnabrücker Nachrichten und auf der Homepage des
Veranstalters werden die Aussteller und die entsprechenden Preise
mehrfach genannt. Die teilnehmenden Brautpaare unterzeichnen
vorab eine Erklärung, dass sie nur einen Anspruch auf die
gewonnenen Preise haben und eine Umwandlung in andere Artikel
oder eine Auszahlung in bar nicht möglich ist. Die Adresse der
Bewerber können allen teilnehmenden Ausstellern zwecks Werbung
zur Verfügung gestellt werden.