Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß

Region Hannover
Team Abfall/Bodenschutz
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung
gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
1. Angabe über den Träger der Sammlung
Träger (Verein, Institution etc.)
Adresse
(Ort, Straße, Hausnummer)
Verantwortliche Person
(z. B. Geschäftsführung)
Ansprechpartner/in
Telefon/Telefax
E-Mail
Nachweis der Gemeinnützigkeit (gültige Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzt,
nicht älter als 3 Jahre)
n liegt vor
n
ist beigefügt
n
wird nachgereicht
2. Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
2.1 Art
nStraßensammlung
n Sammelcontainer (bitte Standortliste und Genehmigung für Aufstellung beifügen)
n Bereitstellung von Sammelbehältern an alle Haushaltungen im Sammelgebiet
n Bereitstellung von Sammelbehältern an einzelne Haushaltungen nach Bestellung
36.08-004 (Stand: 11.2015)
n Sonstige Sammlungen
2.2 Sammelgebiet
Stadt / Gemeinde / Ortsteile
–2–
2.3 Zeitraum
n Die Sammlung ist geplant: von
bis
n Die Sammlung erfolgt regelmäßig:
wöchentlich
halbjährlich
alle 4 Wochen
jährlich
einmal im Quartal
einmalig
nsonstiges
2.4 Wird mit der Durchführung der Sammlung ein Dritter beauftragt?
nNein
nJa
Firmenbezeichnung
Ansprechpartner/in
Telefon/Telefax
E-Mail
Anschrift
3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
3.1 Welche Abfälle werden in welchen Mengen gesammelt?
n Altkleider Mg
n
AltpapierMg
n Schuhe Mg
n
AltmetallMg
n Sonstiges Mg
3.2 Wie ist der weitere Verwertungsweg?
Name des Verwertungsbetriebes/
des Übernehmenden
Adresse
(Ort, Straße, Hausnummer)
Verantwortliche Person
(z. B. Geschäftsführung)
Ansprechpartner/in
Telefon/Telefax
E-Mail
–3–
4. Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung im Rahmen des
Verwertungsweges
5.Bemerkungen
6. Bestätigung der Angaben
Ich bestätige, dass die in der Anzeige gemachten Angaben richtig sind. Zukünftige Änderungen werde ich unverzüglich anzeigen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gem. § 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG gewerbliche Sammlung die nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angezeigt wurden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ich versichere, beim Sammeln und Befördern alle einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
der dazugehörigen Rechtsverordnungen zu beachten.
DatumUnterschrift
 Wichtiger Hinweis:
Die Anzeige ist spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Einsammlung schriftlich der
vorzulegen.
Region Hannover
Team Abfall/Bodenschutz
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Fax 05 11 / 6 16 - 2 12 64
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team Abfall/Bodenschutz, Frau Kranz (Tel. 05 11 / 6 16 - 2 27 83)
oder Frau Wilhelm (Tel. 05 11 / 6 16 - 2 27 48) oder senden Sie eine E-Mail an das Funktionspostfach
[email protected].