Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 11.05.2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: § 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen. (2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren. 11.05.2015 Folie 2 Ausgangslage Verwaltungsrecht: § 3 a VwVfG - Auszug (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden 1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird; 2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes; 11.05.2015 Folie 3 Zwischenstand • Im Privatrecht ist die Verwendung der elektronischen qualifizierten Signatur unabdingbar. • Im öffentlichen Recht gibt es durch die Kombination elektronisches Formular & Verwendung der eID-Funktion erste Ansätze auf die elektronische Signatur zu verzichten. Signaturen bieten eine hohen Sicherheitsgewinn, da nur mit einer Signatur die Unveränderbarkeit eines Dokumentes technisch gewährleistet wird. Die Idee: Vielleicht lässt sich eine andere Möglichkeit der Verwendung von Signaturen realisieren, die nicht auf die Verwendung einer Signaturkarte, Lesegerät und Signatursoftware setzt! 11.05.2015 Folie 4 Das heutige Signaturrecht § 5 SigG – Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat: - Personen, die ein qualifiziertes Zertifikat beantragen, zuverlässig zu identifizieren. - sich in geeigneter Weise zu überzeugen, dass der Antragsteller die zugehörige sichere Signaturerstellungseinheit besitzt. Besitz und Wissen Keine Fremdsignatur zulässig SignaturServer 11.05.2015 Folie 5 Die Idee: Serversignatur als Stellvertreter Server ist Signaturschlüssel-Inhaber • Erklärung der Vertretung im Zertifikate (§5 SigG) • Ein qualifiziertes Zertifikat kann auf Verlangen eines Antragstellers Angaben über seine Vertretungsmacht für eine dritte Person ... enthalten. • Hinsichtlich der Angaben über die Vertretungsmacht ist die Einwilligung der dritten Person nachzuweisen. • Erklärung der Vertretung in der Signatur (§164 BGB) • Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 11.05.2015 Folie 6 Beweiskraft Grundkonzept Server Signatur Server signiert als Vertreter - Authentisierung des Vertretenen durch 2-Faktor-Autorisierung (Insbesondere per PA / eID) Nachweis der Vertretungsmacht - eID ist KEIN Anscheinsbeweis, sondern ein tatsächliche Personen-Identifitkation - Beweisführung durch Serverbetreiber - Haftungsbeschränkung - Versicherung - Kostenübernahme durch Signaturempfänger 11.05.2015 Folie 7 Zusammenwirken der Komponenten 11.05.2015 Folie 8 PROJEKTBETEILIGTE Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 11.05.2015 Folie 9 STUFENKONZEPT Stufe 1: In der ersten Stufe wird ausschließlich die Stellvertretersignatur per elektronischen Identitätsnachweis in Verbindung mit einem Haftungsausschluss für den Serverbetreiber als „Proof-of-Concept“ realisiert. Diese Umsetzung baut auf dem Grundkonzept des Bürgerkontos auf und lässt sich mit geringem Aufwand integrieren. Stufe 2: In der zweiten Stufe soll das Versicherungsmodell erprobt werden und der Haftungsausschluss durch eine beschränkte Haftung ersetzt werden. Stufe 3: In der dritten Stufe soll ein weiteres Hardware-Token in Verbindung mit einem sicheren Registrierungsverfahren (z.B. PostIdent, Identifizierung durch persönliches Erscheinen, aber auch elektronischer Identitätsnachweis) umgesetzt werden. Folie 10 DAS MODELL IN DER ZUSAMMENFASSUNG Stellvertreter-Server Vertrag Shop / e-Government Vertrag Folie 11 DAS MODELL IN DER ZUSAMMENFASSUNG Vertrag Stellvertreter-Server Folie 12 eIDAS UND DER VORTEIL FÜR DIE WIRTSCHAFT Eine schwedische Firma beteiligt sich an einer Ausschreibung in Deutschland Vorher Postversand Zeit: 1- 2 Wochen Kosten: 50-100 € Manuelle Abstimmung mit eIDAS Schwedische Signatur und Zeitstempel Zeit: einige Stunden Kosten 10-20 € Folie 13 BEISPIEL EINER SEITE Stadtverwaltung Musterstadt - Liegenschaftsamt - Signaturbüro des Landrates - Unterschrift unterwegs Wir unterstützen Sie bei der elektronischen Unterzeichnung von Pachtverträgen. Unser elektronisches Signaturbüro zeichnet Ihren Vertrag mittels einer Vertreter-Signatur unseres Bürgermeisters. Dazu müssen Sie sich nun mit Ihrem neuen Personalausweis ausweisen. Bitte beachten die NutzungsBedingungen für die Abwicklung dieser Vertretungssignatur. Bitte wählen Sie jetzt Ihr Dokument aus, das wir für Sie stellvertretend elektronisch unterschreiben werden. Zum Dokumentenupload hier klicken Nach erfolgreichem Signiervorgang wird Ihnen Ihr unterzeichnetes Dokument zum Download oder zur Anzeige in einem PDF-Reader angeboten. Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Service! 11.05.2015 Platzhalter <Veranstaltung> Impressum Folie 14 PROTOTYP MOBILE AUSWEISAPP 11.05.2015 Platzhalter <Veranstaltung> Folie 15 PROTOTYP MOBILE AUSWEISAPP 11.05.2015 Platzhalter <Veranstaltung> Folie 16 DOKUMENTENPAKET Anzeige des PDF- Dokumentes, das vom TBK zurückgegeben wird! Ergebnisdokument bestehend aus: • • • Vertrag Vertretungsvollmacht Laufzettel Dokument öffnen Umschließende Signatur um das Vertretungsdokument 11.05.2015 Platzhalter <Veranstaltung> Folie 17 AUSSPRACHE 11.05.2015 Platzhalter <Veranstaltung> Folie 18
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