Nr. 54 (XXXIX) Flüchtlingsfrauen1

1988 (UNHCR Exekutiv-Komitee — 39. Sitzung)
Nr. 54 (XXXIX) Flüchtlingsfrauen1
Das Exekutiv-Komitee
würdigte den Bericht über Flüchtlingsfrauen (A/AC.96/XXXIX/CRP.l), insbesondere den Hinweis auf den engen Zusammenhang zwischen den Problemen und besonderen Bedürfnissen der Flüchtlingsfrauen in Bezug auf
Hilfsmaßnahmen, Schutz und Dauerlösungen;
erkannte an, dass es hinsichtlich des internationalen Schutzes Situationen
gibt, in denen Flüchtlingsfrauen besonderen Risiken ausgesetzt sind, insbesondere einer Bedrohung ihrer körperlichen Unversehrtheit und sexueller
Ausbeutung;
rief dazu auf, die vorbeugenden Maßnahmen zu intensivieren, die vom Amt
und anderen damit befassten Organisationen ins Leben gerufen wurden, um
die körperliche Sicherheit von Flüchtlingsfrauen zu erhöhen;
appellierte an die Regierungen der Zufluchtsländer, die Schutztätigkeit des
Amtes zugunsten von Flüchtlingsfrauen verstärkt zu unterstützen, sowie an
die dafür in Frage kommenden Regierungen, das besondere Einwanderungsprogramm für gefährdete Frauen (Special Resettlement Programme for Women-at-risk) zu fördern;
unterstützte die Auffassung des Hohen Kommissars, Flüchtlingsfrauen als
eigenständige wirtschaftliche Kraft anzuerkennen, und darüber hinaus diese
nicht nur als Nutznießerinnen der Programme zu sehen, sondern sie auch aktiv an der Planung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen verstärkt zu beteiligen;
forderte den Hohen Kommissar auf, weitere wirksame Schritte für eine
Einbeziehung frauenrelevanter Fragen in allen Stadien der Programmplanung zu unternehmen, insbesondere in Bezug auf Check-Listen in tech1
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Dokument Nr. 12 A (A/47/12/Add.1....)
1988 (UNHCR Exekutiv-Komitee — 39. Sitzung)
nischen Leitfäden, geschlechtsspezifische Sachverhalte in den Länderberichten des Exekutiv-Komitees und die ausführliche Bezugnahme im
UNHCR Handbuch für die Entwicklung von Hilfsprogrammen; forderte
ferner, dass alle für Finanzierungszwecke unterbreiteten Projektvorschläge
einen Absatz enthalten, der die Tragweite der Probleme und besonderen
Bedürfnisse der Flüchtlingsfrauen behandelt, und dass die periodischen
Berichte sich ebenfalls mit diesen Fragen befassen;
unterstrich die andauernde Notwendigkeit eines aktiven Ausschusses auf
höherer Ebene, dieses Verfahren in allen Bereichen von UNHCR zu koordinieren, einzubeziehen und zu beaufsichtigen;
bat den Hohen Kommissar eindringlich, die Erfahrungen anderer Organisationen der Vereinten Nationen, der Beiträge zahlenden Staaten und der
nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) zu sondieren und auf diesen Erfahrungen aufzubauen sowie die gewonnenen Erkenntnisse an die besonderen
Zielsetzungen des UNHCR anzupassen;
ermutigte den Hohen Kommissar in seiner Aufklärungsarbeit betreffend
Flüchtlingsfrauen und forderte ihn auf, diese Tätigkeit in der Zukunft zu
erweitern;
ermutigte den Hohen Kommissar, besondere Ausbildungslehrgänge zu erarbeiten, die den UNHCR-Mitarbeitern und den mit der Durchführung der
Programme befassten Partnern angeboten werden sollen, um deren
Bewusstsein hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingsfrauen
und der praktischen Möglichkeiten, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, zu erweitern;
ersuchte den Hohen Kommissar, auf der 40. Sitzung des Exekutiv-Komitees
einen detaillierten Bericht über die erzielten Fortschritte in der Durchführung der Politik und der Programme für Flüchtlingsfrauen [vorzulegen],
einschließlich einer Beurteilung der Wirksamkeit der internen Leitlinien des
UNHCR zum internationalen Rechtsschutz der Flüchtlingsfrauen;
appellierte an die Zufluchtsländer, die Beiträge zahlenden Staaten und die
nichtstaatlichen Hilfsorganisationen, den Hohen Kommissar aktiv in der
Durchführung dieses Programms zu unterstützen.
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