1988 (UNHCR Exekutiv-Komitee — 39. Sitzung) Nr. 54 (XXXIX) Flüchtlingsfrauen1 Das Exekutiv-Komitee würdigte den Bericht über Flüchtlingsfrauen (A/AC.96/XXXIX/CRP.l), insbesondere den Hinweis auf den engen Zusammenhang zwischen den Problemen und besonderen Bedürfnissen der Flüchtlingsfrauen in Bezug auf Hilfsmaßnahmen, Schutz und Dauerlösungen; erkannte an, dass es hinsichtlich des internationalen Schutzes Situationen gibt, in denen Flüchtlingsfrauen besonderen Risiken ausgesetzt sind, insbesondere einer Bedrohung ihrer körperlichen Unversehrtheit und sexueller Ausbeutung; rief dazu auf, die vorbeugenden Maßnahmen zu intensivieren, die vom Amt und anderen damit befassten Organisationen ins Leben gerufen wurden, um die körperliche Sicherheit von Flüchtlingsfrauen zu erhöhen; appellierte an die Regierungen der Zufluchtsländer, die Schutztätigkeit des Amtes zugunsten von Flüchtlingsfrauen verstärkt zu unterstützen, sowie an die dafür in Frage kommenden Regierungen, das besondere Einwanderungsprogramm für gefährdete Frauen (Special Resettlement Programme for Women-at-risk) zu fördern; unterstützte die Auffassung des Hohen Kommissars, Flüchtlingsfrauen als eigenständige wirtschaftliche Kraft anzuerkennen, und darüber hinaus diese nicht nur als Nutznießerinnen der Programme zu sehen, sondern sie auch aktiv an der Planung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen verstärkt zu beteiligen; forderte den Hohen Kommissar auf, weitere wirksame Schritte für eine Einbeziehung frauenrelevanter Fragen in allen Stadien der Programmplanung zu unternehmen, insbesondere in Bezug auf Check-Listen in tech1 128 Dokument Nr. 12 A (A/47/12/Add.1....) 1988 (UNHCR Exekutiv-Komitee — 39. Sitzung) nischen Leitfäden, geschlechtsspezifische Sachverhalte in den Länderberichten des Exekutiv-Komitees und die ausführliche Bezugnahme im UNHCR Handbuch für die Entwicklung von Hilfsprogrammen; forderte ferner, dass alle für Finanzierungszwecke unterbreiteten Projektvorschläge einen Absatz enthalten, der die Tragweite der Probleme und besonderen Bedürfnisse der Flüchtlingsfrauen behandelt, und dass die periodischen Berichte sich ebenfalls mit diesen Fragen befassen; unterstrich die andauernde Notwendigkeit eines aktiven Ausschusses auf höherer Ebene, dieses Verfahren in allen Bereichen von UNHCR zu koordinieren, einzubeziehen und zu beaufsichtigen; bat den Hohen Kommissar eindringlich, die Erfahrungen anderer Organisationen der Vereinten Nationen, der Beiträge zahlenden Staaten und der nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) zu sondieren und auf diesen Erfahrungen aufzubauen sowie die gewonnenen Erkenntnisse an die besonderen Zielsetzungen des UNHCR anzupassen; ermutigte den Hohen Kommissar in seiner Aufklärungsarbeit betreffend Flüchtlingsfrauen und forderte ihn auf, diese Tätigkeit in der Zukunft zu erweitern; ermutigte den Hohen Kommissar, besondere Ausbildungslehrgänge zu erarbeiten, die den UNHCR-Mitarbeitern und den mit der Durchführung der Programme befassten Partnern angeboten werden sollen, um deren Bewusstsein hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingsfrauen und der praktischen Möglichkeiten, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, zu erweitern; ersuchte den Hohen Kommissar, auf der 40. Sitzung des Exekutiv-Komitees einen detaillierten Bericht über die erzielten Fortschritte in der Durchführung der Politik und der Programme für Flüchtlingsfrauen [vorzulegen], einschließlich einer Beurteilung der Wirksamkeit der internen Leitlinien des UNHCR zum internationalen Rechtsschutz der Flüchtlingsfrauen; appellierte an die Zufluchtsländer, die Beiträge zahlenden Staaten und die nichtstaatlichen Hilfsorganisationen, den Hohen Kommissar aktiv in der Durchführung dieses Programms zu unterstützen. 129
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