„ARGE AHS-Reifeprüfung neu“ Ein nö. Gemeinschaftsprojekt von Schulaufsicht AHS - Juristische Abteilung des Landesschulrates Direktorenverband - Administratorenverband - Fachausschuss Mündliche Reifeprüfung in Instrumentalunterricht: a) Anzahl der Themenbereiche: Auf Grund des hohen Praxisanteils im Lehrplan wurden die Themenbereiche gegenüber anderen Fächern reduziert. Es gilt daher: - Instrumentalunterricht an ORG und an G, RG oder ORG unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: 6 Themenbereiche, 4 Vortragsstücke - Wahlpflichtgegenstand Instrumentalunterricht (mindestens 4 Wochenstunden bis mindestens zur vorletzten Schulstufe): 6 Themenbereiche, 3 Vortragsstücke b) Themenbereiche: Die Themenbereiche sollen so konzipierte sein, dass sie vielfältige Inhalte aus verschiedenen Teilbereichen der Instrumentalmusik abbilden. Folgende beispielhafte Themenbereiche können als Anregung dienen: - Instrument/Gesang (Instrumenten-/Gesangsspezifisches Wissen) - Analyse (Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen) - Übemethoden (Mentales Üben, Übetechniken, Strategien des Übens) - Improvisation/Interpretation - Musikgeschichte/Stilkunde - Instrumentprägende Komponistinnen/Komponisten und Interpretinnen/Interpreten c) Aufgabenstellungen: In Instrumentalunterricht hat die Aufgabenstellung von einem vorzutragenden Musikstück auszugehen, das aus einem Programm von vier von der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer festgelegten Musikstücken, bei welchen es sich um Werke aus Solo- und/oder Ensembleliteratur handeln soll und welche instrumenten-/gesangsspezifisch aus verschiedenen Stilrichtungen stammen sollen, auszuwählen ist. Ausgangspunkt für die Erstellung von kompetenzorientierten Aufgabenstellungen ist das im Unterricht erworbene Musizierrepertoire. Praxisbezogene Materialien (z. B. Hörbeispiele, Notentexte, Instrumente, Computerprogramme, etc.) sind zur Verfügung zu stellen. Neben Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistung sowie der Reflexion und Problemlösung ist der künstlerische Vortrag von einem oder mehreren Vortragsstücken ein wesentlicher Teil der Prüfung. Weitere künstlerische sowie musikpraktische Präsentationen können in Teilbereiche der Aufgabenstellung eingebunden werden. d) Durchführung der mündlichen Prüfung Auf Grund des hohen Praxisanteils im Unterrichtsgegenstand Instrumentalunterricht, der sich auch in der Aufgabenstellung wiederspiegelt, wird für die Vorbereitungszeit inklusive Einspiel- bzw. Einsingzeit eine Dauer von 45 Minuten empfohlen. Für das Einspielen auf dem Instrument oder das Einsingen ist ein eigener Raum vorzusehen. BÖHM - HILZHOFER - LOŠEK - PÄUERL - RÖGNER - SCHLETZ - SCHÜPANY - SOMMER - SWOBODA - TEIMEL - UNTERBERGER-BRANDSTÄTTER - WITTMANN - WÖHRER - ZINS Bei der Wahl des Themenbereiches ist der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten das zu präsentierende Vortragsstück noch nicht bekannt. Nach der Wahl des Themenbereiches erhält die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat von der Prüferin/vom Prüfer zum gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte (kann eventuell auch gegliedert sein) Aufgabenstellung, der mindestens eines der vorbereiteten Vortragsstücke zugeordnet ist. Es wird empfohlen, mit dem Spielen des Vortragsstückes/der Vortragsstücke zu beginnen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss dem Vortrag des Musikstückes/der Musikstücke gewidmet sein. Der instrumentale Vortrag soll je nach Dauer der Prüfung 6 bis 11 Minuten betragen. Sollte dies mit dem in der Aufgabenstellung angegebenen Vortragsstück nicht möglich sein, muss die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat weitere Vortragsstücke eigener Wahl aus dem Prüfungsprogramm vortragen. Quellen: Prüfungsordnung AHS Leitfaden zur standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung aus Instrumentalunterricht (siehe dazu: https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_flf.html) BÖHM - HILZHOFER - LOŠEK - PÄUERL - RÖGNER - SCHLETZ - SCHÜPANY - SOMMER - SWOBODA - TEIMEL - UNTERBERGER-BRANDSTÄTTER - WITTMANN - WÖHRER - ZINS
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