36. CDA-Bundestagung 7./8. November 2015, Berlin Antrag des CDA-Bundesvorstandes – Antrag B01 Menschenwürde respektieren, Fluchtursachen bekämpfen, Verfahren beschleunigen Eckpunkte der CDU-Sozialausschüsse zur Flüchtlingspolitik 1. Wir orientieren uns bei unserer Flüchtlingspolitik am christlichen Menschenbild und an der unantastbaren Würde des Menschen: Wer politisch verfolgt ist, wer vor Krieg und Bürgerkrieg flüchtet, muss bei uns Schutz und menschenwürdige Aufnahme finden. Die Menschenwürde ist unteilbar, sie gilt für alle Menschen unabhängig von Nationalität, Religion oder Hautfarbe – und deshalb kennt das Asylrecht auch keine Obergrenze. Wir stehen an der Seite der Bundeskanzlerin. Deutschland muss ein freundliches Gesicht zeigen. Wir sind der festen Auffassung, dass wir die Herausforderung meistern können. Wir schaffen das! 2. Die Zuwanderung nach Deutschland darf nicht ohne wirkungsvolle Kontrollen erfolgen. Deshalb begrüßen wir die Einrichtung von Registrierungszentren. Gerade weil wir denen Schutz bieten wollen, die diesen Schutz am meisten benötigen, halten wir schnelle Entscheidungen über Asylbegehren und rasche Rückführungen der abgelehnten Bewerber für richtig. Dazu bedarf es auch grenz- und zeitnaher Verfahren insbesondere für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperre, mit Folgeanträgen und ohne Mitwirkungsbereitschaft einschließlich Rechtsmittelverfahren. Ziel muss sein, dass Menschen ohne Bleibeperspektive möglichst gar nicht erst in die Kommunen kommen. Wir begrüßen die Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren. 3. Um den Kern des Asylrechts zu schützen, brauchen wir mittelfristig ein Zuwanderungsgesetz für Deutschland, das die bestehenden Zuwanderungsregeln bündelt und die gewünschte Zuwanderung steuert. 4. Keiner verlässt seine Heimat leichtfertig. Wir wollen die Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge dadurch begrenzen, dass wir die Situation der Menschen in den Herkunfts- und Transitstaaten verbessern und die Ursachen der massiven Migrationsströme bekämpfen. Dazu gehört: die Mitwirkung an nachhaltigen Lösungen für Konflikte in unserer Nachbarschaft. Europa muss sich verpflichten, gemeinsam mit den USA und Russland eine politische Lösung für die Krise in Syrien und auch im Irak zu finden, um den Flüchtlingen eine schnelle Rückkehrmöglichkeit in ihr Land zu ermöglichen; 2 die Erhöhung der Mittel für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, das Welternährungsprogramm und für die Länder in der Region, die eine Vielzahl von Flüchtlingen aufnehmen; ein neuer Ansatz für Afrika: Die Menschen dieses Kontinents brauchen echte Perspektiven. Wir wollen eine engagierte Entwicklungs-, Handels- und Klimaschutzpolitik. Und wir müssen auch einen umfassenden, weitreichenden Ansatz für die äußere Sicherheit der Europäischen Union finden; die Stärkung des Dialogs mit den afrikanischen Ländern sowie die Umsetzung der Kooperationsprogramme – wie für das EU/Afrika-Gipfeltreffen in Valetta am 11./12. November 2015 vorgesehen; die Entwicklung der Schutzkapazitäten in den Herkunfts- und Transitländern, einschließlich Nordafrika und Türkei. 5. Wir treten ein für eine einheitliche Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union. Dazu gehört: die konsequente Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates zur Flüchtlingskrise durch die Bundesregierung und die anderen 27 EUMitgliedstaaten sowie der rasche Abschluss der Gesetzgebung für einen permanenten Mechanismus; die schnelle Umsetzung des am 25. Oktober 2015 beim EU-Balkan-Gipfel beschlossenen 17-Punkte-Plans, der unter anderem 100.000 Aufnahmeplätze für Flüchtlinge entlang der Balkanroute sowie ein Informationssystem zwischen den Mitgliedsstaaten vorsieht. Es darf nicht mehr durchgewunken werden; die Unterstützung der Türkei als Aufnahmestaat von inzwischen über 2,2 Millionen syrischen Flüchtlingen im Sinne des Türkei-EU-Aktionsplans bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe in den Flüchtlingslagern, bei der Bekämpfung von Schleusern sowie bei gemeinsamen Rückführungen in die Herkunftsstaaten; die Erstellung gemeinsamer europäischer Listen sicherer Herkunftsstaaten einschließlich der Türkei zur Beschleunigung von Asyl- und Abschiebeverfahren; die Schaffung eines europäischen Asyl- und Migrationssystems, das ein EUweites Kontingent für Kriegsflüchtlinge, die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union und gemeinsame Standards bei der Aufnahme von Flüchtlingen beinhaltet; ein effektiver Schutz der EU-Außengrenzen vor illegaler Einwanderung und die Unterstützung von EU-Staaten mit Außengrenzen durch finanzielle Mittel und Personal; ein effektives Vorgehen gegen Schleuser- und Schlepperbanden, darunter auch gegen die Fälschung von Dokumenten, sowie gegen Menschenhandel. 6. Wir wollen diejenigen integrieren, die eine gute Bleibeperspektive haben und zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland Aufnahme finden. Die Schlüssel zur Eingliederung sind deutsche Sprachkenntnisse und Teilhabe an Arbeit. Die Integration wird umso besser gelingen, je eher wir ansetzen: Frühzeitig sind Sprachkenntnisse zu vermitteln und Qualifizierungsbedarfe festzustellen. Wir begrüßen die Öffnung der Integrationskurse des BAMF für Asylbewerber und 3 Geduldete mit guter Bleibeperspektive und die Mittelaufstockung für das BAMF. Zugewanderte stellen keine Bedrohung für hier ansässige Arbeitnehmer und Erwerbslose dar. Wir müssen vielmehr unsere Anstrengungen für alle verstärken, die besondere Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben. Deswegen halten wir etwa die assistierte Ausbildung und Programme wie WeGebAU für zielführend. Teilqualifizierende Ausbildungen für Flüchtlinge sind der falsche Weg. Wir wollen schnelle, unbürokratische Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Einen Sonderarbeitsmarkt für Flüchtlinge lehnen wir ebenso ab wie „Schmalspurausbildungen“. Arbeits- und sozialrechtliche Sonderregelungen – etwa Ausnahmen vom Mindestlohn – erschweren Integration in Arbeit und Gesellschaft, anstatt sie zu erleichtern. Sie fördern Lohn- und Sozialdumping und spielen Beschäftigtengruppen gegeneinander aus. Vielmehr gilt es, Geflüchtete vor Ausbeutung zu schützen. 7. Wir erwarten von denjenigen, die nach Deutschland zuwandern, dass sie die Rechtsund Werteordnung des Grundgesetzes beachten und die Gesetze einhalten. Dazu gehört auch die Respektierung der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Entstehung von Parallelgesellschaften wollen wir entgegenwirken. 8. Wir wissen die Arbeit der hauptamtlich Tätigen sowie der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Städten, Gemeinden und Landkreisen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu schätzen. Wir begrüßen die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen. Wir treten dafür ein, dass die Kommunen die Kosten für die Flüchtlinge komplett erstattet bekommen. Wir wollen pragmatische Lösungen vor Ort. Dazu gehören auch die unverzügliche und unbürokratische Planung, Genehmigung und Umsetzung von Umnutzungen von Gebäuden sowie von Neubaumaßnahmen. 9. Wir schaffen es, die zu uns kommenden Flüchtlinge zu versorgen und die mittelfristig bzw. dauerhaft hier lebenden Zuwanderer zu integrieren – vor allem dann, wenn viele Menschen mit anpacken. In dem überragenden ehrenamtlichen Engagement zugunsten der Flüchtlinge zeigt sich das humane Gesicht unserer Gesellschaft. Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie Integration sind nicht allein technokratische Aufgaben, die es zu administrieren gilt. Es kommen Menschen zu uns, die von Menschen auf menschliche Weise aufgenommen werden wollen und sollen. Wir danken allen, die sich engagieren, und ermuntern sie dazu, sich auch weiterhin für die Flüchtlinge einzusetzen. Auch hier bedarf es unbürokratischer Ansätze: Wer helfen will, muss auch die Möglichkeit dazu bekommen. 10. Wir treten ausländerfeindlicher Hetze und Hassparolen entschieden entgegen. Wir danken denen, die sich in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und anderen Initiativen gegen Rassismus engagieren. Es muss gelten: Null Toleranz für diejenigen, die gegen andere Menschen hetzen und Vorurteile schüren! Dazu gehört auch die konsequente Anwendung des Strafrechts. Empfehlung der Antragskommission: Annahme
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