Arten von Vermögensanlagen einschließlich damit

Arten von Vermögensanlagen einschließlich damit verbundener Risiken
Auf Vermögensanlagen der hier beworbenen Art ist das Vermögensanlagengesetz erst ab dem
1. Januar 2016 anzuwenden. Ein Verkaufsprospekt ist daher noch nicht veröffentlicht.
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Bei den vermittelten Vermögensanlagen handelt es sich um Direktinvestments in Sachgüter (z. B.
Erwerb einzelner Container oder LED Leuchten, Vermietung mit einem zugesagten jährlichen Mietzins
und einem angebotenen oder vereinbarten Rückerwerb der Anlage nach einem gewissen Zeitraum).
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum
vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
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Zu jeder Vermögensanlage gibt es vertragliche Unterlagen zwischen dem Kunden und dem
Anbieter/Emittenten, die die Grundlage der vertraglichen Bindung zwischen dem Anleger und dem
Emittenten/Anbieter sind. Diese Unterlagen enthalten die maßgeblichen Konditionen des Angebots und
die Rechte und Pflichten der Parteien. Lesen Sie sich deswegen vor jeder Anlageentscheidung die
vertraglichen Unterlagen aufmerksam durch.
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Der Anleger geht mit dieser Investition eine längerfristige vertragliche Bindung ein. Nach Abgabe seiner
Zeichnungserklärung ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf der Erklärung – soweit nicht gesetzlich
entsprechende Rechte bestehen – nicht möglich. Der Anleger sollte daher alle in Betracht kommenden
Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen.
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In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Der in Aussicht
gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Vertragspartner können trotz
Bonitätsprüfung zahlungsunfähig werden. Ebenso kann der Emittent/Anbieter der Vermögensanlage
selbst als Schuldner ausfallen.
Eine Übertragbarkeit der Vermögensanlagen ist je nach Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen
nur beschränkt oder nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners des Anlegers
möglich. Ein Zweitmarkt existiert für diese Vermögensanlagen nicht.
Neben den genannten Risiken können weitere, nicht vorhersehbarer Risiken und Ereignisse auftreten,
die das wirtschaftliche Ergebnis der Investition maßgeblich zum Nachteil des Anlegers bis hin zum
Totalverlust verändern können.
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Künftige Entscheidung der Finanzverwaltung, Gesetzesänderungen oder Änderungen der
Rechtsprechung können die steuerliche Behandlung einer Investition entscheidend beeinflussen und
damit zu einer erheblichen Verringerung der Rentabilität für den Anleger führen.
Investitionen in Vermögensanlagen sind mit Rechtrisiken behaftet, insbesondere wenn es sich um
ausländische Jurisdiktionen handelt, die zu finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen.
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Im Falle einer Fremdfinanzierung der Angebote besteht ein erhebliches Verlustrisiko. Verbindlichkeiten
aus einer Fremdfinanzierung müssen auch dann plangemäß bedient werden, wenn diese nicht aus den
Mietzahlungen und dem Rückkaufpreis bedient werden können. Je nach Gestaltung der Verträge
können Zinsaufwendungen steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden.
Es wird empfohlen, gegebenenfalls Beurteilungen von fachlich geeigneten Beratern einzuholen.
Stand: Nov 2015