NOTFALLPLAN ERSTELLEN WAS IST ZU TUN Für jeden Aufzug muss ein Notfallplan erstellt werden, welcher direkt an der Aufzugsanlage hinterlegt sein muss. Dieser muss an jeder Anlage für Personen‐ transport vorhanden sein und u.a. folgende Punkte beinhalten: Standort der Aufzugsanlage Information über den verantwortlichen Arbeitgeber/Betreiber Name und Rufnummer von Personen, die Zugang zu allen Anlagenteilen haben Angabe zur Personen, die für die Befreiung eingeschlossener Personen verantwortlich sind Hinweis zu Erste‐Hilfe, voraussichtlicher Beginn der Notbefreiung Aufbewahrungsort der Notbefreiungsanleitung Bei bereits bestehenden Aufzügen ist der Notfallplan bis 01.06.2016 zu erstellen. Bei neuen Aufzügen muss dies ab 01.06.2015 sofort erfolgen. Gern sind wir Ihnen bei der Erstellung des Notfallplans behilflich.
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