Informationen Personalrechtliches 2016

DEPARTEMENT
BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Generalsekretariat
Personaldienst Lehrpersonen
Aarau, im Januar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie üblich informieren wir Sie mit der ersten Lohnabrechnung des Jahres über Neues und Wissenswertes rund um Ihre Anstellung und Ihren Lohn. Dabei beschränken wir uns hauptsächlich darauf,
was 2016 neu oder anders ist. Dies haben wir mit einem Pfeil (►) gekennzeichnet. Da wichtige
Informationen während des Jahres auf dem Schulportal veröffentlicht werden, bitten wir Sie, dieses regelmässig unter https://www.schulen-aargau.ch/ zu besuchen.
Bei Fragen rund um die Lohnabrechnung kontaktieren Sie bitte den/die für Sie zuständige/n
Sachbearbeiter/in. Sie finden den Namen, die E-Mailadresse und die Telefonnummer Ihrer Ansprechperson auf Ihrer Lohnabrechnung. Bitte geben Sie immer Ihre Personalnummer, Schulort,
Schultyp und Ihren vollständigen Namen an. Wenn Sie die für Sie zuständige Person im Personaldienst nicht direkt erreichen, können Sie sich gerne über unsere allgemeine Telefonnummer 062
835 20 88 bei uns melden.
► Prämie AHV: Die AHV-Prämie setzt sich aus den drei Komponenten AHV, IV und EO (Erwerbsersatzordnung) zusammen. Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung wird vom Bund befristet auf fünf Jahre von 2016 bis 2020 von 0,5% auf 0,45% (je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zu tragen) gesenkt. Daher reduziert sich die Gesamt-AHV-Prämie für Sie als
Lehrpersonen von 5,15% auf 5,125%.
► Erhöhung des maximal versicherten Verdienstes für die Arbeitslosenversicherung ALV
und die Nichtberufsunfallversicherung NBU: Der Bund erhöht den maximal versicherten Verdienst in beiden Versicherungen von aktuell Fr. 126'000 auf Fr. 148'200 pro Jahr. Das bedeutet,
dass das Salär bis zu diesem Betrag beitragspflichtig und folglich sowohl in der Unfall- als auch in
der Arbeitslosenversicherung versichert ist. Die Prämie für die Arbeitslosenversicherung bleibt
unverändert bei 1,1%. Ebenso die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung bei 0,7911%
► Lohnauszahlungsdaten 2016: Die Lohnauszahlungsdaten 2016 finden Sie im Internet unter
www.ag.ch > Jobs & Personal > Arbeitgeber Kanton Aargau > Anstellungsbedingungen
► Dienstaltersgeschenk: Lehrpersonen erhalten (seit 2011) bei genügenden Leistungen nach 15
und jeweils 5 weiteren Dienstjahren ein Dienstaltersgeschenk. Dieses entspricht nach 15 und 30
Dienstjahren 4 Wochen und in den übrigen Fällen 2 Wochen bezahltem Urlaub. Ein Urlaubsgesuch ist rechtzeitig der Schulpflege bzw. der Schulleitung einzureichen. Das Dienstaltersgeschenk
kann aber auch ganz oder wochenweise ausbezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Unterbruch Ihrer Anstellung, beispielsweise wegen eines unbezahlten Urlaubs, eine Verschiebung des
DAG-Datums zur Folge hat.
Kinder- und Ausbildungszulagen: Genaue Informationen zu den Ansätzen der Familienzulagen
finden Sie auf der Homepage der SVA Aargau unter www.sva-ag.ch > Dienstleistungen > Familienausgleichskasse > Familienzulagen
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► Krankentaggeldversicherung: Die Prämie steigt leicht von 0,272% auf 0,283%. Der Kanton als
Arbeitgeber übernimmt denselben Beitrag. Die Lohnersatzleistung richtet sich nach § 19a, Lohndekret Lehrpersonen.
► Krankschreibung – wichtige Hinweise: Wenn Sie während einer Krankschreibung (auch bei
Teilpensen) ins Ausland reisen wollen, benötigt das BKS zwingend eine Reisefähigkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes. Sollten Sie Krankentaggelder durch SWICA beziehen, muss
das entsprechende Zeugnis auch der SWICA zugestellt und eine allfällige Reise nicht nur der Anstellungsbehörde vorgängig angezeigt, sondern ausdrücklich durch die SWICA vorgängig bewilligt
werden. Bei Nichteinhalten dieser Meldepflicht, werden für die Zeit der Reise die Taggelder eingestellt.
► Lohnabrechnung: Wenn sich Ihr Lohn im Vergleich zum Vormonat verändert, bekommen Sie
eine Lohnabrechnung zugeschickt. Sie hat gleichzeitig den Charakter einer schriftlichen Lohnmitteilung im Sinne von § 8 Lohndekret Lehrpersonen (LDLP). Lehrpersonen, welche monatlich eine
Lohnabrechnung wünschen, wenden sich an ihre Sachbearbeiter/-innen. Bitte beachten Sie, dass
aus technischen Gründen einzelne Abzüge auf der Abrechnung in Promille ausgewiesen werden.
Mutationen: Mutationen der persönlichen Daten (Adresse, Zivilstand, Kinder, usw.) oder Kontoangaben (Bankkonto mit IBAN oder Postkonto) melden Sie sowohl dem Schulsekretariat bzw. der
Schulleitung als auch (schriftlich) dem Personaldienst Lehrpersonen.
► Neue Lohntabelle: Die Löhne der Lehrpersonen richten sich nach der Lohntabelle 2016. Siehe
www.schulen-aargau.ch > Organisation & Struktur > Personalrechtliches > Löhne & Verträge
Pensionskasse: Die Eintrittsschwelle des anrechenbaren Jahreslohnes beträgt CHF 21'150. Der
Koordinationsabzug unabhängig vom Beschäftigungsgrad entspricht 30% des anrechenbaren Jahreslohnes und beträgt mind. CHF 16'920 und max. CHF 28'200. Der minimal versicherte Lohn beträgt CHF 3'525. Für Informationen zu weiteren Themen konsultieren Sie bitte die Homepage der
APK http://www.agpk.ch/. Bei unbezahltem Urlaub sind Arbeitnehmer/innen- und ArbeitgeberBeiträge der Pensionskasse von den Versicherten zu übernehmen. Versicherte Personen, deren
anrechenbarer Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, können auf
eigene Kosten die Alters- und Risikovorsorge auf der Basis des bisher versicherten Lohns weiterführen.
► Prämien: Gemäss Mitteilung an das Staatspersonal und die Lehrpersonen vom 2. Juli 2015 werden auch 2016 keine Prämien ausbezahlt. Schulen, die von Vorjahren her noch ein Prämienbudget haben, können dieses verteilen.
Unfallversicherung: Grundsätzlich sind alle Lehrpersonen für Berufsunfälle (BU) für die allgemeine
Spitalabteilung versichert. Nichtberufsunfälle (NBU) sind erst ab einem Wochenpensum von mindestens sechs Lektionen (bzw. bei Schulleitungen und Externen Personen ab acht Wochenstunden)
versichert. Die Nichtberufsunfallprämie beträgt 0,7911%. Sollten Sie einen Unfall erleiden, wenden
Sie sich für die Unfallmeldung bitte so schnell wie möglich an Ihr Schulsekretariat. Falls Sie während
der Schulferien einen Unfall erleiden, bitten wir Sie, diesen umgehend dem Personaldienst Lehrpersonen zu melden, damit sich die Leistung der Unfallversicherung nicht verzögert.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen zu dienen und wünschen Ihnen im neuen Jahr weiterhin
Freude, Befriedigung und Erfolg in Ihrer Unterrichtstätigkeit.
Elisabeth Müller
Leiterin Personaldienst Lehrpersonen