Angaben zu allen „Glocken Aktivitäten“

Läuteordnung
1. Allgemeine Bestimmung
Die Läuteordnung regelt die Zeitansagen und das Läuten der Glocken der
Evangelisch-reformierten Kirche Egg.
Aus besonderem Anlass kann die Kirchenpflege von den Bestimmungen der
Läuteordnung abweichen. Sie achtet dabei auf die beim Einsatz der Glocken
gebotene Rücksichtnahme und die sich aus der Läuteordnung ergebenden
Leitlinien.
2. Zeitansage durch Glockenschlag
2.1. Am Tag (7.00 Uhr bis und mit 22.00 Uhr)
pro Viertelstunde 2 Schläge (Ding Dong)
und bei voller Stunde Stundenschläge
2.2. In der Nacht (nach 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr)
bei voller Stunde Stundenschläge
3. Glockengeläut mit nur einer Glocke oder Vollgeläut mit allen fünf Glocken
3.1. Montag bis Freitag
07.01 Uhr
11.01 Uhr
16.01 Uhr
19.01 Uhr
Glocke 3
Glocke 2
Glocke 4
Glocke 4
4 Minuten
4 Minuten
4 Minuten
4 Minuten
3.2. Samstag
11.01 Uhr
16.01 Uhr
19.01 Uhr
Glocke 2
Glocke 4
alle Glocken
4 Minuten
4 Minuten
14 Minuten
Glocke 4
alle Glocken
Glocke 3
alle Glocken
2 Minuten
14 Minuten
kurze Dauer
14 Minuten
3.3. Sonntag
09.31 Uhr
09.45 Uhr, Gottesdienst
ca. 11.00 Uhr, Ausläuten
19.01 Uhr
Reformierte Kirchgemeinde Egg, Läuteordnung
1
3.4. Feiertage
Gründonnerstag und Mittwoch vor Auffahrt
19.01 Uhr
alle Glocken
sonst wie unter Punkt 3.1.
(Montag bis Freitag)
Karfreitag
08.01 Uhr
alle Glocken
sonst wie unter Punkt 3.3. (Sonntag)
Auffahrt
wie unter Punkt 3.3. (Sonntag)
Ostern/Pfingsten
08.01 Uhr
alle Glocken
sonst wie unter Punkt 3.3. (Sonntag)
Oster- und Pfingstmontag
19.01 Uhr
14 Minuten
14 Minuten
14 Minuten
Glocke 4
4 Minuten
alle Glocken
14 Minuten
alle Glocken
alle Glocken
14 Minuten
14 Minuten
Weihnachten, 25. Dezember
08.01 Uhr
alle Glocken
sonst wie unter Punkt 3.3. (Sonntag)
14 Minuten
Nationalfeiertag, 1. August
19.01 Uhr
sonst wie unter Punkt 3.1. bis 3.3.
(Montag bis Sonntag)
Heiligabend, 24. Dezember
16.45 Uhr, Familienweihnacht
21.45 Uhr, Christnachtfeier
sonst wie unter Punkt 3.1.
(Montag bis Freitag)
Stefanstag, 26. Dezember
19.01 Uhr
Silvester
19.01 Uhr
23.45 Uhr, altes Jahr ausläuten
sonst wie unter Punkt 3.1. bis 3.3.
(Montag bis Sonntag)
Neujahr
00.01 Uhr, neues Jahr einläuten
17.01 Uhr, Gottesdienst
ca. 18.00 Uhr, Ausläuten
19.01 Uhr
Reformierte Kirchgemeinde Egg, Läuteordnung
alle Glocken
14 Minuten
alle Glocken
alle Glocken
14 Minuten
14 Minuten
alle Glocken
alle Glocken
Glocke 3
alle Glocken
14 Minuten
14 Minuten
kurze Dauer
14 Minuten
2
3.5. Unregelmässige Veranstaltungen in der Kirche
Abdankungen
Einläuten
Ausläuten
alle Glocken
Glocke 3
8 Minuten
kurze Dauer
Hochzeiten
Einläuten
alle Glocken
10 Minuten
Zusätzliche Gottesdienste
Einläuten
Ausläuten
alle Glocken
Glocke 3
14 Minuten
kurze Dauer
Kurze Gottesdienste (z.B. Intermezzo)
vor Beginn
alle Glocken
7 Minuten
Kirchliche Konzerte
vor Beginn
alle Glocken
7 Minuten
Weitere kirchliche Veranstaltungen
vor Beginn
Glocke 3
4 Minuten
4. Inkrafttreten / Aufhebung bisherigen Rechts
Die vorliegende Läuteordnung, beschlossen durch die Kirchenpflege am 21. Mai
2015, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Bestimmungen
betreffend Zeitansagen und Läuten der Kirchenglocken, insbesondere auch die
Läuteordnung vom 18. Februar 2010.
Reformierte Kirchgemeinde Egg, Läuteordnung
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