Grundschule Schöne Aussicht *Schöne Aussicht 17* 61476 Kronberg/Ts Tel.:06173/3181950 *Fax:06173/3181959 [email protected] September 2015 Liebe Eltern, mit diesem Rundbrief erhalten Sie die Ferienordnung und einige wichtige Hinweise. Bitte heben Sie den Brief auf, denn es ergeben sich erfahrungsgemäß immer wieder Unsicherheiten bezüglich der beweglichen Ferientage, Entschuldigungen und Beurlaubungen. Übrigens: Die Elternbriefe finden Sie auch auf unserer Homepage: www.grundschule-schoene-aussicht.de 1. Ferienordnung für das Schuljahr 2014/2015 erster Ferientag Herbstferien 2015 19.10.2015 Weihnachtsferien 2015/2016 23.12.2015 Osterferien 2016 29.03.2016 Sommerferien 2016 18.07.2016 bewegliche Ferientage: Rosenmontag, Freitag nach Christi Himmelfahrt, Freitag nach Fronleichnam, 1. Studientag (Schließtag): wegen Lehrerfortbildung (Pädagogischer Tag) 2. Studientag wegen des Schnuppertags der neuen Erstklässler letzter Ferientag 31.10.2015 09.01.2016 09.04.2016 26.08.2016 08.02.2016 06.05 2016 27.05.2016 voraussichtlich am 09.12.2015 voraussichtlich am 25.04.2016 Das erste Halbjahr endet am 29.01.2016 mit der dritten Stunde. An diesem Tag und am jeweils letzten Unterrichtstag vor Ferienbeginn ist für alle Schüler Unterricht von 7.45 – 10.40 Uhr. Für „Betreuungskinder“ ist die Betreuung wie üblich geöffnet. Grundschule Schöne Aussicht *Schöne Aussicht 17* 61476 Kronberg/Ts *Tel.:06173/3181950* Fax:06173/3181959 [email protected] 2. Beurlaubungen Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei der Schulleitung beantragt werden Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen (z.B. Kur) zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Ferien schriftlich bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen. Billigere Flüge gelten nicht als Grund. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung. 3. Anschriftenänderungen, Entschuldigungen und Telefonnummern Wir bitten die Eltern, Änderungen der Anschrift und der Telefonnummer (für Notfälle) sofort dem Sekretariat zu melden. Wir bitten Sie auch, das Fernbleiben des Kindes vom Unterricht gleich am 1. Tag zu melden, indem Sie z.B. über Mitschüler die Klassenlehrerin informieren. Zudem bedarf es anschließend einer schriftlichen Entschuldigung, die von uns zwei Jahre aufbewahrt werden muss. Dies ist für die Führung der Versäumnislisten und für die Auflistung in entschuldigte und unentschuldigte Versäumnisse in den Zeugnissen wichtig. 4. Krankheiten Schüler mit ansteckenden und meldepflichtigen Krankheiten dürfen das Schulgelände nicht betreten. Sie können erst nach Erstellung einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung den Unterricht wieder besuchen (Bundesseuchengesetz und Schulseuchengesetz). Auch der Befall mit Läusen muss gemeldet werden und das Kind darf erst, wenn es „läuse- und nissenfrei“ ist, die Schule wieder betreten. 5. Zeugnis: Auszug aus dem Hess. Schulgesetz § 17 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 erhalten nur zum Schuljahresende ein Zeugnis. Im Zeugnis der Jahrgangsstufe 1 werden die Lernentwicklung sowie Arbeits- und Lernverhalten, besondere Fähigkeiten und Schwächen, soziales Verhalten, Bildungswille und Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in Form einer allgemeinen Beurteilung dargestellt. Die Kinder der Jahrgangsstufe 2 erhalten zum Schuljahresende ein Ziffernzeugnis. Grundschule Schöne Aussicht *Schöne Aussicht 17* 61476 Kronberg/Ts *Tel.:06172/3181950* Fax:06173/3181959 [email protected] 6. Freiwilliger Rücktritt: Hessisches Schulgesetz $ 75(5): „In einer allgemeinbildenden Schule können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe wiederholen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch in ihrer Lernentwicklung gefördert werden können. Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz.“ Der Antrag ist bis zwei Monate vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Schuljahresende zu stellen. Ich bitte, rechtzeitig mit der Klassenlehrerin Rücksprache zu halten. 7. Versicherung a. Gesetzliche Schülerunfallversicherung Jeder Unfall, den ein Kind im Rahmen des Schulbetriebes oder auf dem Schulweg (Schulweg = direkter Weg zwischen Schule und Elternhaus) erleidet und durch den ärztliche Behandlung erforderlich wird, ist von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung zu melden. Der behandelnde Arzt ist darauf aufmerksam zu machen, dass ein „Schülerunfall“ vorliegt und der Unfallversicherungsträger leistungspflichtig ist. Damit ist die Krankenkasse im Rahmen der Familienhilfe nicht mehr zuständig. b. Versicherung bei Sachschaden Gegen Sachschäden, welche die Kinder im Rahmen des Schulbetriebs erfahren, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Die Meldung eines Sachschadens ist von den Eltern sofort im Sekretariat vorzunehmen. 8. Bücher im Rahmen der Lehrmittelfreiheit Bitte achten Sie darauf, dass alle Bücher (auch Fibeln), die Ihr Kind erhalten hat, eingebunden und schonend behandelt werden. Bei Beschädigung und Verlust muss Ersatz geleistet werden. 9. Unterrichtsbeginn – Gleitzeit Kinder, die zur 1. Stunde Unterrichtsbeginn haben, können ab 7.30 Uhr zur Gleitzeit in die Eingangshalle gehen (im Sommer auf den Schulhof). Vor 7.30 Uhr soll sich kein Kind auf dem Schulgelände aufhalten. Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde ist um 8.35 Uhr. Es reicht, wenn die Kinder gegen 8.25Uhr auf dem Schulhof sind. Sie dürfen das Gebäude erst zum Klingelzeichen um 8.30 Uhr betreten. 10. Schulweg Der Zugang zur Schule erfolgt von der Kirchgasse aus über den Schulhof Grundschule Schöne Aussicht *Schöne Aussicht 17* 61476 Kronberg/Ts *Tel.:06172/3181950* Fax:06173/3181959 [email protected] 11. Lehrerparkplätze Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge nicht auf den markierten Parkplätzen am Schulhof abzustellen, da diese Plätze für Lehr- und Betreuungskräfte reserviert sind. 12. Sprechstunde der Schulleiterin Nach Vereinbarung 13. Unterrichtsausfall Bei Unterrichtsausfall werden die Kinder im Rahmen des „normalen“ Unterrichts grundsätzlich nicht nach Hause geschickt. Zusätzliche Stunden (Chor, Förderunterricht vor und nach dem Unterricht …) werden nicht vertreten. Das Kind erfährt am Tag zuvor, dass es eine Stunde später kommen kann, bzw. kommt dann (auch am Tag selbst) früher nach Hause. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es in diesem Fall tun soll. 14.Aufsicht – Information Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler vom 11.12.2013, §4, Absatz 2 „(2) Eine Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler ohne Zustimmung einer Aufsichtsperson von der Klasse oder der Gruppe entfernt. Das gleiche gilt, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler ohne Zustimmung einer Aufsichtsperson vom Schulgelände entfernt, es sei denn, sie oder er begibt sich damit auf einen Unterrichtsweg.“ Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr. Katharina Paganetti Ich/Wir haben den Elternbrief vom September 2015 erhalten und zur Kenntnis genommen. Name des Kindes: _____________________________ Klasse: ___________ Ort und Datum: _____________________________ Unterschrift: _____________________________
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