Glasfasernetz für schnelles Internet im gesamten Stadtgebiet

AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen
25. Jahrgang Mittwoch, den 2. März 2016
Nummer 1
Glasfasernetz für schnelles Internet
im gesamten Stadtgebiet
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
schnelles Internet bedeutet für unsere
Gesellschaft längst einen entscheidenden
Wettbewerbsvorteil. Eine gute Datenanbindung ist deshalb maßgeblich für die
weitere Stadtentwicklung und ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft.
„Mühlhausen verfügt nun
über ein flächendeckendes
Glasfasernetz und schnelles
Internet in Breitbandqualität.
Auf diesen Standortvorteil
kann unsere Stadt stolz sein.“
In einem rein kommunalen Projekt haben unsere Stadtwerke gemeinsam mit
der Thüringer Energie AG und der Thüringer Netkom das Breitbandnetz in der
Stadt großflächig erweitert. Mehr als 40
Kilometer Glasfaserkabel wurden verlegt.
Genutzt wird zudem die bereits bestehende Infrastruktur der Thüringer Netkom dafür sind zusätzlich 105 neue Kabelver-
zweigerkästen und ein Hauptverteiler
erschlossen worden. Und das in nur acht
Monaten Bauzeit!
Insgesamt erhalten so rund 18.000 Haushalte und Gewerbetreibende Zugang zu
glasfaserschnellen DSL-Bandbreiten von
25 bis 100 Megabit pro Sekunde. Damit
besitzt Mühlhausen im Norden Thüringens die höchste flächendeckende Breitbandverfügbarkeit, einschließlich der Industrie- und Gewerbegebiete.
Mit diesem wichtigen Standortvorteil hat
unsere Stadt eine weitere Voraussetzung
für künftige Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit geschaffen. Das gilt gleichsam
für Unternehmen, wie auch für Berufstätige oder Privatnutzer.
Unter dem Schlagwort „Wirtschaft 4.0“
nimmt eine grundlegende Weiterentwicklung unserer Ökonomie Fahrt auf, die
Experten sogar als vierte industrielle Revolution bewerten: Nach Mechanisierung,
Elektrifizierung und Automatisierung
stellt nunmehr die Digitalisierung unsere
Wirtschaft und das Leben insgesamt vor
erhebliche Veränderungen. Um von die-
Netkom-Geschäftsführer Karsten Kluge, Oberbürgermeister Dr.
Johannes Bruns, Stadtwerke-Geschäftsführerin Regine Gierse,
TEAG-Vorstand Stefan Reindl und Stadtwerke-Geschäftsführer
Joachim Scheurich (v.l.) beim symbolischen Start des Glasfasernetzes am 17.2.2016.
Philipp Hahnstein von den Stadtwerken
Mühlhausen bei Anschlussarbeiten an
einem der neuen Kabelverzweigerkästen.
ser Entwicklung profitieren zu können,
ist eine gute Internetanbindung entscheidend. Und genau damit kann Mühlhausen nun punkten.
Herzliche Grüße
Ihr Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Mit einem speziellen Bauverfahren wurden die Glasfaserkabel
unterirdisch verlegt, ohne dabei
Straßen und Plätze aufzureißen.
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1/2016
Amtlicher Teil
2. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung der Hundesteuer
der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung)
Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) sowie der §§ 1, 2 und 5 des
Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.März 2014
(GVBl. S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 11.02.2016 die folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Steuer beträgt:
1. für den ersten Hund 75,00 €
2. für den zweiten Hund 150,00 €
3. für jeden weiteren Hund
200,00 €
4. für den ersten gefährlichen Hund
500,00 €
5. für jeden weiteren Hund
825,00 €
Neben einem gefährlichen Hund wird für andere Hunde die
Hundesteuer nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 erhoben. Neben mehreren gefährlichen Hunden wird für andere Hunde die Hundesteuer nach Absatz 1 Nr. 3 erhoben.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt zum 01.04.2016 in Kraft.
Mühlhausen, den 19.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Siegel -
Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtbehörde am 12.02.2016
angezeigt und mit Schreiben vom 15.02.2016 zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen.
1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuern
(Hebesatz-Satzung)
der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Januar 2003 GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183), der §§ 1,
2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
in der Fassung der Bekannt-machung vom 19. September 2000
(GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. März 2014 (GVBl. S. 82) in Verbindung mit den §§ 1 und 25
des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I
S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) hat der
Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 11. Februar
2016 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§1
Steuerhebesätze
§ 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
350 v.H.“
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Grundsteuer für Grundstücke
(Grundsteuer B)
450 v.H.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Mühlhausen/Thüringen, den 19.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Siegel -
Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.02.2016
angezeigt und mit Schreiben vom 15.02.2016 zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen.
1. Satzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Mühlhausen/Thüringen über die
Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte
und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Mühlhausen/
Thüringen - Spielgerätesteuersatzung Auf der Grundlage des § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) sowie der §§ 1 und 2 des Thüringer
Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl.
S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am
11.02.2016 die folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Steuer beträgt je Gerät und angefangenen Monat:
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen für
Geräte
mit Gewinnmöglichkeit
20 v.H. des Einspielergebnisses
Geräte
ohne Gewinnmöglichkeit 45,00 €
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten für
Geräte
mit Gewinnmöglichkeit
20 v.H. des Einspielergebnisses
Geräte
ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 €
3.
für zu Spielzwecken aufgestellte Computer
in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
sowie in Gastwirtschaften und sonstigen
Orten
10,00 €“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01. April 2016 in Kraft.
Mühlhausen, den 19.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Siegel -
Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.02.2016
angezeigt und mit Schreiben vom 15.02.2016 zur vorzeitigen Bekanntmachung zugelassen.
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1/2016
3. Satzung zur Änderung
der Kostensatzung des Stadtarchivs
Mühlhausen/Thüringen
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S. 183)
sowie der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - ThürKAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) hat der Stadtrat
in seiner Sitzung am 11. Februar 2016 die folgende Änderungssatzung beschlossen
Artikel 1
1. § 2 - Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen,
Vorschüsse - wird wie folgt geändert:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Stadtverwaltung Mühlhausen kann bei Leistungen
nach dieser Satzung, die Zahlung eines Kostenvorschusses
und/oder die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten verlangen.
Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht
worden sind, können bis zur Bezahlung der angeforderten
Verwaltungskosten zurückbehalten werden.“
2. § 4 - Kostenverzeichnis - wird wie folgt geändert:
a) Ziffer 6.1. erhält folgende Fassung:
„6.1. öffentliche Führungen werktags
5,00
ermäßigt
3,00“ EURO
b) Ziffer 6.2. erhält folgende Fassung:
„6.2. Führung angemeldeter Gruppen 30,00
zzgl. pro Person
3,00
ermäßigt
2,00“ EURO
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mühlhausen, den 18.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Siegel -
Die Satzung wurde mit Schreiben vom 15.02.16 der Rechtsaufsichtbehörde angezeigt und mit Empfangsbestätigung der Kommunalaufsicht vom 18.02.16 zur vorzeitigen Veröffentlichung
freigegeben.
Beschlüsse des Stadtrates der Stadt
Mühlhausen
Wie schon auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen/Thür.
amtlich bekanntgemacht, nachfolgend die Beschlüsse des Stadtrates.
In der Stadtratssitzung am 11.02.2016 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache-Nr.: 256/2016
„Satzungsbeschluss über die Festsetzung der Hebesätze“
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner,
Christine Eisenhut, Knut Ewers, Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe
Jagemann, Kathrin Köthe, Norbert Mros, Dr.
Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert,
Christine Soyck, Juliana Thormann
Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian
Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, Sascha Koch, Tobias Kühler, Roland Reichenbach,
Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe
Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Enthaltungen: Sabine Grabow
Beschluss Drucksache-Nr.: 257/2016
„1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mühlhausen/
Thüringen über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und
auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt
Mühlhausen/Thüringen - Spielgerätesteuersatzung“
Beschluss Drucksache-Nr.: 258/2016
„2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der
Hundesteuer der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Hundesteuersatzung)“
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Dirk Anhalt, Dr. Johannes Bruns, Peter Bühner,
Christine Eisenhut, Knut Ewers, Sabine Grabow,
Lilia Hof, Micha Hofmann, Anke Jagemann,
Dr. Kay-Uwe Jagemann, Kathrin Köthe, Tobias
Kühler, Norbert Mros, Dr. Edith Schmidt, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Christine Soyck, Juliana Thormann
Nein-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Volker Bade, Sebastian
Fiebrich, Elke Holzapfel, Sascha Koch, Roland
Reichenbach, Bernd Röttig, Dr. Uwe Michael
Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Dr.
Jörg Walter, Alexander Wettig, Christian Wilke
Enthaltungen: Ines Goldmann
Beschluss Drucksache-Nr.: 259/2016
„3. Satzung zur Änderung der Kostensatzung des Stadtarchivs“
Beschluss Drucksache-Nr.: 262/2016
„Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a ‚Wendewehr, westlich der
Industriestraße‘“
Die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a
„Wendewehr, westlich der Industriestraße“ vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung abgewogen und entschieden.
[Die Anlagen zu diesem Beschluss können im FD Stadtplanung,
Neue Straße 10, Zimmer 110 zu den Sprechzeiten eingesehen
werden.]
Beschluss Drucksache-Nr. 265/2015
„Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr.: 674/2013 Ganzjähriges
Brennverbot für Pflanzenabfälle, sowie Baum- und Strauchschnitt“
1. Die Beschlussvorlage Nr.: 674/2013 wird aufgehoben.
2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber
dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut Hainich Kreis (AWB
UHK) seine Forderung geltend zu machen, der gesetzlichen
Verpflichtung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzes des
Bundes umgehend nachzukommen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die tatsächlichen Kosten für die Entsorgung der Pflanzenabfälle, sowie des Baum- und Strauchschnitts aus dem Jahr 2015 beim
Abfallwirtschaftsbetrieb geltend gemacht werden können.
Über das Ergebnis ist der Stadtrat zu informieren.
Beschluss Drucksache-Nr. 271/2016
„Kulturstätte Schwanenteich, Aufhebung Hauptausschussbeschluss Drucksache Nr. 103/2015“
Der Beschluss des Hauptausschusses Drucksache Nr. 103/2015
vom 19.02.2015 wird aufgehoben.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Verhandlungen mit
der Firma Getränke Heinemann GmbH & Co.KG dahingehend
aufzunehmen, dass zum 01.03.2016 die Verantwortung für die
Betreibung und Bewirtschaftung des großen Saals auf die Stadt
zurückübertragen wird und im Übrigen die mit der Vertragsergänzung vom 10.06.2015 vereinbarten Erweiterungen aufgehoben werden.
Nachfolgend aufgeführter Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.
Beschluss Drucksache-Nr. 266/2016
„Prüfung und Erstellung eines Konzeptes zur Videoüberwachung
von öffentlichen Plätzen und bedeutsamen Gebäuden“
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: Volker Bade, Christine Eisenhut, Sebastian
Fiebrich, Ines Goldmann, Elke Holzapfel, To-
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1/2016
bias Kühler, Roland Reichenbach, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Alexander Wettig
Nein-Stimmen:Hans-Jörg Adamaschek, Dirk Anhalt, Peter
Bühner, Knut Ewers, Sabine Grabow, Micha
Hofmann, Anke Jagemann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Sascha Koch, Kathrin Köthe, Norbert
Mros, Bernd Röttig, Dr. Edith Schmidt, Dr. Uwe
Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Juliana Thormann
Enthaltungen: Dr. Johannes Bruns, Lilia Hof, Christine Soyck,
Dr. Jörg Walter, Christian Wilke
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
A = 1000 qm
A = 1188 qm
Parzellierung
WG "Ahlestraße" - Mühlhausen
Ausschreibung von Grundstücken
zwecks Veräußerung Baugrundstücke Ahlestraße
- Die Grundstücke sind jeweils mit einem freistehenden Einzelhaus mit einem Geschoss (u. U. ein 2. Vollgeschoss im
Dachgeschoss möglich) bebaubar. Die zulässige Gebäudegrundfläche für das Hauptgebäude beträgt maximal 150 m2.
Als Dachform ist ein Sattel- oder Walmdach vorgegeben. Die
Mindestdachneigung beträgt beim Satteldach 32° und beim
Walmdach 35°.
Die Veräußerung der Grundstücke ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Danach ist der jeweilige Erwerber verpflichtet,
das jeweilige Baugrundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Die Bauverpflichtung wird mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt grundbuchlich gesichert.
Erwerbsanträge mit einem konkreten Gebot richten Sie bitte
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
„Angebot zur Grundstücksausschreibung - Nicht öffnen!“ bis zum
13. Mai 2016 an die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen,
Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung, Fachdienst
Liegenschaften, Postfach 1243, 99962 Mühlhausen/Thüringen.
Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten
trägt der Käufer. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen. Über
den Verkauf des Grundstückes entscheidet der Stadtrat der Stadt
Mühlhausen/Thüringen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet
werden. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei.
Für weitere Auskünfte wenden sich Interessenten an den
Fachdienstleiter Liegenschaften, Herrn Schadeberg, Telefon
03601/452239.
gez. Sill
Sill
Bürgermeisterin
A = 1000 qm
A = 1000 qm
A = 1000 qm
Amtliche Bekanntmachung zum
beitragspflichtigen Ausbau der Oberflächenentwässerung im OT Saalfeld
Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaften zum Verkauf an:
Baugrundstücke Ahlestraße 35, 37, 39, 41 und 43
- Grundstücksbreite im Bereich des Baufensters entlang der
Ahlestraße und Grundstücksgröße: Ahlestraße 35 - 41,9 m
breit und 1188 m2 groß, Ahlestraße 37 - 39,5 m breit und 1000
m2 groß, Ahlestraße 39 - 39,6 m breit und 1000 m2 groß, Ahlestraße 41 - 39,6 m breit und 1000 m2 groß, Ahlestraße 43
- 41,5 m breit und 1000 m2 groß;
- Auf Grundlage der aktuellen Bodenrichtwertkarte ermittelte
Verkehrswerte unter Berücksichtigung noch umzulegender
Straßenausbaubeiträge, die vom Erwerber zu übernehmen
sind: Ahlestraße 37 bis 43 jeweils EUR 51.000,—, Ahlestraße
35 EUR 51.270,30 EUR (auf dem Grundstück Ahlestraße 35
verläuft randlich gelegen eine Trinkwasserleitung, für die ein
Leitungsrecht besteht, für eine 261 m2 große Teilfläche dieses
Grundstücks wurde deshalb ein Wertabschlag vorgenommen).
- Die Erschließungsmedien liegen in der Straße an. Alle in Zusammenhang mit der Erschließung ggf. noch anfallenden
Baukostenzuschüsse hat der Erwerber zu übernehmen.
Der Abwasserzweckverband Mühlhausen und Umland beabsichtigt im Zeitraum 2016 bis 2018 die Herstellung der Ortsentwässerung im OT Saalfeld.
In diesem Zusammenhang wird auch die Oberflächenentwässerung (Straßenentwässerung) grundhaft erneuert, für welche die
Stadt Mühlhausen als Straßenbaulastträger zuständig ist.
Entsprechend dem Thüringer Kommunalabgabengesetz und der
am 11.04.2002 vom Stadtrat beschlossenen und im Amtsblatt
der Stadt Mühlhausen Nr. 05 am 23.04.2003 veröffentlichten
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Mühlhausen werden
Ausbaubeiträge für die Kosten der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung (Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung)
von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern
eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erhoben.
Es ist beabsichtigt, nach Beginn der Baumaßnahme Vorauszahlungen in Höhe von ca. 75 % der voraussichtlichen Beitragsschuld gemäß § 9 der Satzung zu erheben.
Nach Abschluss der Baumaßnahme und Feststellung des Gesamtaufwandes erfolgt die Veranlagung des Restbetrages.
Die Planungsunterlagen können
ab dem 03.03.2016
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags
09.00 - 12.00 Uhr
dienstags
09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags
09.00 - 12.00 Uhr
im Fachdienst Straßenbau und -verwaltung (FD 8.1), Neue Straße 10, Zimmer 104, eingesehen werden.
Vor Baubeginn werden die Betroffenen über die Durchführung
und den Ablauf der Maßnahme informiert. Nach Abschluss der
Baumaßnahme können die Beitragspflichtigen die Kosten- und
Aufwandsrechnungen im FD 8.1 während der o. g. Sprechzeiten
einsehen.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Seite - 5 -
1/2016
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Mühlhausen für den Bereich “Lidl-Markt Hinter der Harwand“
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am
11.02.2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte
Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Lidl-Marktes Hinter der Harwand und der Entwurf der
Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom
14. März 2016 bis 22. April 2016 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender
Zeiten
montags
von 9.00 - 12.00 Uhr
dienstags
von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs
von 9.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags
von 9.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können
von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des
Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der genann-
ten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes
unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der Änderung ist im abgebildeten Übersichtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 “LidlMarkt Hinter der Harwand“ dargestellt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll planungsrechtlich die Erweiterung des bereits bestehenden Lidl-Marktes
ermöglicht werden.
Neben dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht sind Stellungnahmen des Landratsamtes zu den Themen Bodenschutz/
Altlasten und Naturschutz verfügbar.
Mühlhausen, 18.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Siegel -
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. VEP-31 „Lidl-Markt Hinter der Harwand“ gemäß § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches (BauGB)
montags
von 9.00 - 12.00 Uhr
dienstags
von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs
von 9.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags
von 9.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können
von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden
zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine Erweiterung des bereits
bestehenden Lidl-Marktes ermöglicht werden.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht sind
folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu
Belangen des Immissionsschutzes
- Stellungnahmen des Landratsamtes zu den Themen Bodenschutz/Altlasten und Naturschutz
- Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros Frank & Apfel
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland (NABU)
Mühlhausen, 18.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in seiner Sitzung am
11.02.2016 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-31
„Lidl-Markt Hinter der Harwand“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom
14. März 2016 bis 22. April 2016 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender
Zeiten
- Siegel -
Seite - 6 -
Öffentliche Auslegung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufhebung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 2 “Geschäfts-, Wohn- und Parkhaus
Kiliansgraben 3/4 - Waidstraße“
1/2016
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Mühlhausen, 18.02.2016
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
- Siegel -
Termin für die Standsicherheitskontrolle
der Grabmale 2016
Die diesjährige Standsicherheitskontrolle der Grabmale auf dem
Neuen Friedhof und den städtischen Ortsteilfriedhöfen wird in
Abhängigkeit von Witterung und Arbeitsorganisation ab dem
14.03.2016 bis zum Abschluss auf allen Friedhöfen, jeweils vormittags zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr, durchgeführt. Grabnutzungsberechtigte können an der Prüfung teilnehmen. Hierzu ist es notwendig, mit der Friedhofsverwaltung einen Termin
in den Prüfzeiten zu vereinbaren (telefonische Abstimmung ist
ausreichend). Zu weiteren Auskünften und Rückfragen steht die
Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung. Es wird auch auf die
Aushänge an den Eingängen der Friedhöfe verwiesen.
Um Verständnis wird gebeten.
Kontakt:
Frau Ballstädt und Frau Hehrhold
Friedhofsverwaltung
Eisenacher Landstraße 14
99974 Mühlhausen
Telefon: (0 36 01) 45 25 35
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Öffentliche Bekanntmachung:
Widerspruch zur Datenübermittlung
aus dem Melderegister
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am
11.02.2016 beschlossen, für den im abgebildeten Lageplan dargestellten Planbereich das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf zur Aufhebung und die
Begründung wurden gebilligt und die öffentliche Auslegung des
Entwurfs beschlossen.
Der Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung dazu liegen vom
14. März 2016 bis 22. April 2016 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender
Zeiten
montags
von 9.00 - 12.00 Uhr
dienstags
von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
mittwochs
von 9.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags
von 9.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können
von jedermann Stellungnahmen zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) gestattet den Meldebehörden
die Übermittlung von persönlichen Daten in Mühlhausen gemeldeter Einwohner zu nachfolgenden Zwecken:
1. Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und
andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und
kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung
(§ 50 Absatz 1 BMG)
2.Melderegisterauskünfte an Mandatsträger, Presse oder
Rundfunk - auf deren Ersuchen - zur Ehrung von Alters- und
Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder
fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder
folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Jubiläum
(§ 50 Absatz 2 BMG)
3. Melderegisterauskünfte sämtlicher Einwohner, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage für die
Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in
Buchform)
(§ 50 Absatz 3 BMG)
4. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; auch Übermittlung von Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind
hiernach der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige
Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern
(§ 42 Absatz1 bis 3 BMG)
5. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
nach § 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz zum Zwecke der
Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in
den Streitkräften
(§ 36 Absatz 2 BMG)
Seite - 7 -
Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen (§§ 50 Absatz 5, 42 Absatz 3 und 36 Absatz 2 BMG).
Der Widerspruch kann persönlich im Bürgerbüro, Obermarkt 21
in Mühlhausen, zur Niederschrift, schriftlich formlos oder unter
Verwendung des abgedruckten Formulars und mit Ihrer Unterschrift versehen, eingelegt werden.
Zur Vereinfachung besteht auch die Möglichkeit, das auf der
Homepage der Stadtverwaltung eingestellte Formblatt zu verwenden - www.muehlhausen.de, Suchpfad: Bürgerbüro, Formulare, Stichwort Melderegister - Widerspruch zur Datenübermittlung.
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat
09:00 - 11:30 Uhr
Bereits bei der Meldebehörde vorliegende Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut
eingereicht werden, sofern sie zwischenzeitlich nicht
von Ihnen widerrufen worden sind.
gez. Edom
Edom
Fachbereichsleiter
Bürgerdienste, Kultur und Soziales
(Name, Vorname)
....................................................................................................
(Straße)
....................................................................................................
(PLZ) (Ort)
....................................................................................................
Stadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich 2 Bürgerdienste, Kultur und Soziales
Fachdienst 2.1 Bürgerdienste
Obermarkt 21
99974 Mühlhausen
Widerspruch
gegen die Übermittlung meiner Daten
Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister an:
oParteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahl-
1/2016
Öffentliche Bekanntmachung der
Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung
und Abmarkung von Flurstücksgrenzen
In der Gemeinde Mühlhausen
Gemarkung Mühlhausen
Flur 9
Flurstück 5/2, 5/4, 5/5, 5/6, 245, 247, 525/6
wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung
und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des
Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis
wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 10.03.2016 bis 11.04.2016 in der Zeit von
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der
Vermessungsstelle Bachmann
Johannisstraße 66
99974 Mühlhausen
eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird
durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der
o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Mühlhausen, den 10.02.2016
gez. Bachmann
Bachmann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jürgen Bachmann
Vermessungsstelle Bachmann
Johannisstraße 66
99974 Mühlhausen
Öffentliche Bekanntmachung
der Offenlegung des Ergebnisses
der Grenzwiederherstellung und
Abmarkung von Flurstücksgrenzen
In der Gemeinde Mühlhausen
Gemarkung Mühlhausen
Flur 9 Flurstück 1/2
oan das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der
wurde eine Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis
15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
(ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis
wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 10.03.2016 bis 11.04.2016 in der Zeit von
montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der
Mit freundlichen Grüßen
Vermessungsstelle Bachmann
Johannisstraße 66
99974 Mühlhausen
vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß §
50 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
oMandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder
Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 BMG
o Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 BMG
o eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft gemäß § 42
Abs. 3 BMG
Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten
in den Streitkräften gemäß § 36 Abs. 2 BMG
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(Unterschrift)
(Ort, Datum)
eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird
durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
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1/2016
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der
o.g. Vermessungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Mühlhausen, den 10.02.2016
gez. Bachmann
Bachmann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jürgen Bachmann
Vermessungsstelle Bachmann
Johannisstraße 66
99974 Mühlhausen
Bekanntmachung zum Ablauf
der Nutzungsrechte an Grabstätten auf
den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen
1. Neuer Friedhof Mühlhausen
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht bis zum
30.06.2016:
Familiengrabreihe C/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
44.
Fritzsche, Hedwig
Fritzsche, Max
Fritzsche, Hildegard
Serbin, Helmut
Löffler, Irene
Schachschal, Lieselotte
Sterbedatum
02.02.1946
30.01.1959
18.07.1984
03.05.1990
14.11.1992
15.01.1996
Urnenfamiliengräber 07a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
23.
Anewandter, Emma
Krone, Erich
24.
Bühner, Maria
Bühner, Hans-Jochen
25.
Otte, Günter
Sterbedatum
23.05.1975
08.01.1986
15.12.1985
18.02.1987
11.12.1985
Urnenhof 09a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
14.
Werner, Horst
15.
Schrage, Hugo
Schrage, Gerda
19.
Ebeling, Hildegard
Ebeling, Werner
21.
Kleeberg, Erich
Kleeberg, Johanna
Kleeberg, Anna
44.
Encke Hertha
Daehre Margarete
45.
Wenkel Erna
Wenkel Friedrich
61.
Oettrich Friedrich
Oettrich Hildegard
Sterbedatum
23.08.1974
09.09.1974
23.09.1990
27.11.1975
20.12.1975
23.12.1975
22.11.1983
14.11.1987
26.08.1975
09.04.1998
06.07.1985
10.08.1994
14.04.1985
29.11.1985
Urnenfamiliengrabreihe g/Nord alt
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
01.
Rolle, Emma
Heimann, Robert
Heimann, Charlotte
Klinkert, Berta
02.
Mühler, Hildegard
Mühler, Emilie
Mühler, Klara
09.
Dr. Schroeder, Herbert
Schroeder, Ilse
36.
Daut, Walter
Daut, Helene
40.
Schmölling, Waldemar
Schmölling, Martha
Sterbedatum
27.03.1976
26.03.1982
27.12.1982
06.03.1985
02.05.1976
14.08.1984
06.05.1988
26.09.1975
16.08.1977
27.11.1975
23.12.1983
18.03.1976
07.05.1988
Wahlgrabreihe gI/Nord
Lfd.-Nr. Name des Verstorbenen
10.
Topf Hilda
Topf Paul
(verlängert bis 08.12.2015)
Sterbedatum
04.12.1965
11.03.1995
Wahlgrab 28/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
38.
Klöppner, Theresia
41.
Koch, Agnes
42.
Scharlott, Florian
Scharlott, Elisabeth
Scharlott, Rosemarie
43.
Triebel, Richard
Sterbedatum
01.12.1974
30.12.1974
18.01.1975
05.09.1990
13.09.1994
31.01.1975
Grabfeld VdN
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
33.
Büßer, Richard
Büßer, Ottilie
Sterbedatum
15.10.1975
21.06.1986
Wahlgrabreihe a/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
07.
Meurer, Günther
Meurer, Arno
Meurer, Jürgen
Meurer, Margarete
09.
Merkel, Tobias
10.
Karnitzschky, Alfred
Karnitzschky, Elly
12.
Lippold, Christel
Ragosch, Gerhard
59.
Sorg, Anna-Maria
61.
Schlotte, Max
75.
Spieß, Carola
76.
Gurowski, Elli
77.
Ladkau, Dirk
Klose, Erna
Ladkau, Hanni
78.
Pippert, Uta
Kirschner Rudolf
Sterbedatum
16.05.1986
12.06.1987
26.12.1990
19.08.1995
08.05.1986
28.02.1986
26.03.1995
16.11.1985
01.01.1993
29.10.1983
22.11.1983
07.08.1985
15.08.1985
27.09.1985
27.06.1990
08.05.1992
10.10.1985
07.03.1994
Grüngürtel 02/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
21.
Mauff, Emmi
Mauff, Erna
Mauff, Ferdinand
Vieregge, Frieda
Mauff, Anna
Mauff, Gottfried
Mauff, Gertrud
Mauff, Herbert
Sterbedatum
01.11.1936
28.10.1941
31.10.1947
12.02.1960
30.03.1962
20.02.1967
15.01.1970
21.11.1990
Grüngürtel 06/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
22.
Schaefer, Gottfried
Schaefer, Reinhold
Döhle, Gustav
Schaefer, Hedwig
Sterbedatum
29.04.1956
19.11.1959
22.09.1972
18.05.1975
Grüngürtel 08/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
30.
Lange, Olga
Lange, Emil
Hasenbein, Hildegard
Hasenbein, Hermann
Sterbedatum
06.07.1946
11.03.1953
07.12.1975
13.10.1995
Grüngürtel 10/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
02.
Röhrig, Maria
Röhrig, Hermann
Sterbedatum
30.08.1955
09.04.1966
Seite - 9 -
1/2016
Familiengrabreihe K/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
04.
Stübchen, Otto
Stübchen, Emilie
06.
Clauder, Artur
Gollner, Paul
Clauder, Frieda
59.
Girgensohn, Reinhold
Girgensohn, Olga
Sterbedatum
24.07.1955
20.01.1962
25.02.1956
29.05.1964
21.10.1972
22.04.1956
10.09.1967
Wahlgrab 02/Süd
Lfd-Nr.: Name des Verstorbenen
01.
Dreier, Ottilie
02.
Brückner, Johanna
03.
Balfuttios, Artur
Zehner, Olga
04.
Herz, Joachim
14.
Scholz, Anna
Scholz, Herta
15.
Desens, Erich
Desens, Gerda
30.
Piera, Magdalena
Piera, Marie
Piera, Alfred
33.
Nörder, Wilhelm
Nörder, Gretje
Nörder, Dietrich
34.
Sperling, Wilhelm
Sterbedatum
19.08.1975
01.08.1975
26.01.1963
23.07.1975
01.07.1975
22.10.1975
11.12.1992
09.11.1975
29.09.1998
24.06.1976
09.03.1982
17.03.1982
25.01.1976
06.04.1981
26.08.1984
22.04.1976
Grüngürtel 01/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
01.
Herkner, Johannes
25.
Alberti, Erna
Alberti, Walter (verl.- 13.04.2016)
Sterbedatum
12.08.1955
11.04.1955
30.04.1965
Grüngürtel 02/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
10.
Kühn, Franz
12.
Rüppell, Thomas
Muthreich, August
Neidig, Else
14.
Kanzow, Paul
Kanzow, Luise
16.
Großmann Paul
Großmann Frida
19.
Günther, Marie
Günther, Edmund
20.
Voigt, Hans-Christoph
Voigt, Klara
Voigt, Georg
21.
Becker Wilhelm
Kretschmann Alwin
Kretschmann Martha
Becker Elfriede
23.
Pohle, Ewa
Hailer, Elfriede
Hailer, Franz
28.
Günther, Dorothea
Wagner, Hermann
Günther, Elisabeth
Wagner, Magdalene
29.
Schäfer, Gerda
31.
Keil, Richard
Löber, Christoph
32.
Hebes, Kurt
Hebes, Ilse
Engelhardt, Paul
Stollberg, Georg
Sterbedatum
10.07.1955
02.09.1955
06.05.1961
03.01.1985
26.09.1955
07.05.1959
07.06.1956
24.03.1973
09.11.1955
08.08.1970
03.04.1956
30.10.1981
08.06.1991
26.08.1955
11.01.1970
01.12.1979
16.04.1986
31.03.1956
01.11.1968
10.01.1982
11.06.1956
30.09.1960
09.12.1962
17.12.1969
13.04.1956
25.04.1956
26.02.1970
18.03.1956
02.10.1985
30.06.1988
28.11.1964
Grüngürtel 03/S
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
03.
Segelitz, Margarete
Segelitz, Franz
04.
Stemmler, Klaus
29.
Kuczera, Friedrich
Kuczera, Margarete
Sterbedatum
30.12.1955
08.06.1965
03.04.1956
23.05.1956
08.06.1991
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2016 zu beräumen.
Nach dem 31.12.2016 können Eigentumsansprüche nicht mehr
geltend gemacht werden.
Erdreihengrabfeld 18/Süd
Kindergrabfeld 16/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
111.
Erdmann Paul
Sterbedatum
20.08.2000
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die
Grabstätten bis zum 31.12.2016 zu beräumen. Nach diesem Termin können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht
werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert oder neu erworben werden.
2. Friedhof Ortsteil Görmar
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am
30.06.2016:
Erdwahlgrabstätte
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
15.
Peschka Wenzel
Sterbedatum
05.06.1986
Urnenwahlgrabstätten
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
05.
Leipold, Paul
Leipold, Frieda
42.
Steinmetz Heinrich
Steinmetz Meta (verl.- 31.12.2015)
54.
Stephan, Albert
Stephan, Klara (verl.- 20.09.2015)
109.
Graf, Otto
Graf, Frieda
135.
Ebeling, Lieselotte
136.
Brannys, Waldemar
Brannys, Lilli
Sterbedatum
09.07.1971
01.11.1986
07.05.1974
20.04.1976
20.09.1975
07.07.1997
29.01.1962
08.07.1985
27.02.1986
14.03.1986
20.06.1997
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2016 zu beräumen.
Nach dem 31.12.2016 können Eigentumsansprüche nicht mehr
geltend gemacht werden.
3. Friedhof Ortsteil Saalfeld
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am
30.06.2016
Erdwahlgrabstätte
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
36.
Weidenbach, Paul
Weidenbach, Alma
(verl.- 14.06.2016)
Urnenwahlgrabstätten
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
14.
Kobstädt, Heinz
Kobstädt, Irmgard
15.
Freybote, Alma
Freybote, Edwin
Sterbedatum
21.03.1961
10.08.1971
Sterbedatum
04.02.1986
26.05.1995
10.11.1985
12.09.1988
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2016 zu beräumen.
Nach dem 31.12.2016 können Eigentumsansprüche nicht mehr
geltend gemacht werden.
Seite - 10 -1/2016
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Entfernen von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen, der ausdrücklichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Neuvergabe der Jagd in
Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen
Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken
Mühlhausen 112 Wilhelmshütte
Mühlhausen 417 Westhardt Nord
ist ab 01. April 2016 neu zu vergeben. Interessierte Jäger werden
gebeten, sich bis spätestens zum 17.03.2016 zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die
Stadtverwaltung Mühlhausen, FD Forst und Landschaftspflege,
Neue Straße 10, Zimmer 208 zu wenden.
gez. Neid
Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Nichtamtlicher Teil
Entsorgung
von Strauch-, Baum- und Grünschnitt
Einladung zum Frühlingsfest 2016
(26. März bis 3. April)
Seit dem 01.01.2016 gibt es in Thüringen keine sogenannten
Brenntage für Gartenabfälle mehr. In der Stadt Mühlhausen/
Thüringen war das Verbrennen von Pflanzenabfällen bereits in
den zurückliegenden Jahren nicht mehr erlaubt. Das Brennverbot gilt nun für den gesamten Freistaat.
Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten
für die pflanzlichen Abfälle sind die Landkreise und kreisfreien
Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich. Das heißt, Gartenabfälle, die nicht im Garten z.B. durch
Kompostierung verwertet werden, müssen durch den jeweils
örtlich zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb verwertet werden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Unstrut-Hainich-Kreises bietet
ab diesem Jahr im Rahmen eines Modellprojektes an, einmal im
Halbjahr in einem durch öffentliche Bekanntmachung festgelegten Zeitraum Grüngut gebührenfrei an der Umladestation Aemilienhausen anzuliefern. Die konkreten Einzelheiten sind der
aktuellen Abfallfibel zu entnehmen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird in den Zeiträumen vom
21. März bis 30. April 2016 sowie vom 12. September bis
22. Oktober 2016 Grüngut aus privaten Haushalten an der
Umladestation Aemilienhausen bis zu einem Volumen von
2 qm kostenfrei annehmen. Die Anlieferung ist vorab beim Abfallwirtschaftsbetrieb fernmündlich anzumelden.
Das Grüngut kann darüber hinaus auch gewerblichen Sammlern
übergeben werden.
Die bislang von der Stadt Mühlhausen/Thüringen auf
freiwilliger Basis vorgenommene Entgegennahme von
Baum-, Strauch- und Grünschnitt an den bisherigen
Annahmestellen entfällt damit.
Traditionell zur Osterzeit findet unser Frühlingsfest in Mühlhausen statt. Vom 26. März bis 3. April 2016 laden die Stadtverwaltung und die Schausteller auf den Festplatz Blobach ein. Das
erste große Volksfest des Jahres wird von Oberbürgermeister
Dr. Johannes Bruns am 26. März um 16 Uhr mit dem Stadtspielmannszug der ehemaligen freien Reichsstadt Mühlhausen e. V.
offiziell eröffnet. Insgesamt sorgen 22 Schausteller mit ihren 29
Geschäften für abwechslungsreiche Unterhaltungen, viele Vergnügungen und leckere Gaumenfreuden.
Die kleinen und großen Besucher aus nah und fern erwarten u.
a. folgende Attraktionen: die Rund-Hochfahrgeschäfte „Twister“
und „Break Dance“, das Familienfahrgeschäft „Raupenbahn“,
das Labyrinth „Glaswerk“, den Automatik-Scooter und ein Kettenkarussell sowie zahlreiche Kinder- und Warengeschäfte. Gastronomiestände nach bewährter Schaustellerart runden das Angebot ab.
gez. Sill
Sill
Bürgermeisterin
Ostermarkt eröffnet am 24. März
die Frühlingssaison in Mühlhausen
In Mühlhausen eröffnet traditionell der Ostermarkt am Gründonnerstag (24.3.) die Frühlingssaison. Auf dem Untermarkt
bieten in diesem Jahr etwa 50 Händler zwischen 9 und 18 Uhr
Ostereier zum Dekorieren, Kränze, Blumen, Keramik und Gewürze an. Kulinarisch stimmen unter anderem Honig, Gemüse
sowie Käse- und Wurstspezialitäten auf die Festtage ein. Natürlich gibt es auch die leckeren Schokohasen in allen Variationen.
Auch die traditionellen Brezeln, die das Wachsen von Eselsohren
verhindern sollen, werden angeboten. Alle Mühlhäuser und Ihre
Gäste sind herzlich zu einem Bummel über den Ostermarkt eingeladen.
Öffnungszeiten des Frühlingsfestes:
Samstag, 26. März bis
Freitag, 01. April 2016
Mittwoch 30. März 2016
(Familientag)
Samstag, 02. April 2016
Sonntag, 03. April 2016
von 14:00 bis 22:00 Uhr
von 14:00 bis 22:00 Uhr
von 14:00 bis 23:00 Uhr
von 14:00 bis 20:00 Uhr
Auch dieses Jahr halten die Organisatoren des Frühlingsfestes
an bereits beliebten Traditionen fest und laden alle Kinder am
Ostermontag (28. März) von 14.00 bis 16.00 Uhr auf den Festplatz zum lustigen Ostereiersuchen ein. Zwei Osterhasen warten mit mehr als 1.500 Überraschungen auf die Gäste.
Der Familientag hat sich ebenfalls als Besuchermagnet etabliert. Am Mittwoch (30. März) öffnen die Schausteller ihre Geschäfte wieder zu ermäßigten Preisen.
Jedes Jahr bildet das Höhenfeuerwerk am Samstag (2. April)
den krönenden Abschluss des Frühlingsfestes. Um 22.00 Uhr
wird für die Mühlhäuser und alle Gäste der Stadt mit Perfektion und Kreativität ein atemberaubendes Feuerwerk den Himmel
verzaubern und unserer Veranstaltung einen spektakulären Höhepunkt verleihen.
Den Festbesuchern steht der Kleine Blobach als Besucher-Parkplatz für die gesamte Zeit des Frühlingsfestes zur Verfügung.
gez. Edom
Edom
Fachbereichsleiter
Bürgerdienste, Kultur und Soziales
Seite - 11 -1/2016
Benefizkonzert: Gralsglocken in der Mühlhäuser Kornmarktkirche
Die Staatskapelle Weimar blickt auf eine über 400-jährige Geschichte zurück, mit der bedeutende Musikerpersönlichkeiten wie
Johann Nepomuk Hummel, Franz Liszt oder Richard Strauss verbunden sind. Zahlreiche Orchesterwerke und Opern, darunter Wagners „Lohengrin“ und Humperdincks „Hänsel und Gretel“ erlebten durch die einstige Hofkapelle ihre Uraufführung. Am
10. Mai ist das Orchester in Mühlhausen zu erleben. Foto: privat
Das Konzert der Staatskapelle Weimar am 10. Mai verspricht einen brillanten Kulturhöhepunkt
Die Staatskapelle Weimar gibt am 10. Mai gemeinsam mit der
Solistin Cora Irsen (Klavier) ein Benefizkonzert in der Kornmarktkirche in Mühlhausen. Das Konzert beginnt um 19 Uhr
und steht unter der Stabführung des Ehrendirigenten George
Alexander Albrecht. Als Dirigent prägte er von 1996 bis 2002 das
Orchester und gestaltete es mit zu einem der führenden deutschen Klangkörper. Charakteristisch für das Orchester ist heute
die kunstvolle und geschickte Kombination der bewussten Pflege
seiner großen Tradition mit innovativen Aspekten.
Auf dem Programm in Mühlhausen stehen das Vorspiel zum 1.
Aufzug der Oper „Lohengrin“ von Richard Wagner, das Konzert
für Klavier und Orchester Nr. 1 d-Moll von Marie Jaëll, ein sinfonischer Querschnitt aus „Parsifal“ von Richard Wagner sowie die
Ouvertüre zur Oper „Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg“ ebenfalls von Richard Wagner.
Das Konzert verspricht einer der brillanten Konzerthöhepunkte
dieses Jahres in Mühlhausen zu werden. So bringt das traditionsreiche und einzige A-Orchester des Landes Thüringen eigens für
seinen Auftritt in Mühlhausen das berühmte Parsifal-Geläut mit.
Die sogenannten Gralsglocken aus dem Jahr 1927 - ein originales
Instrument der Bayreuther Festspiele -gelten als Musterbeispiel
für Wagner‘sche Sonderinstrumente. Richard Wagner verlangte
für seine spezielle Komposition von „Parsifal“ vier Glocken bis
zu 20 Töne tiefer als die tiefste Glocke im Wiener Stephansdom.
Die Staatskapelle Weimar ist zudem nur selten außerhalb von
Metropolen wie München, Budapest oder Brüssel zu erleben.
Das Weimarer Orchester kommt explizit auf Einladung des
Freundeskreises der Mühlhäuser Museen in die Unstrut-Hainich-Kreisstadt. Möglich machen das Benefizkonzert zudem die
vielen Sponsoren und Helfer. So können die Einnahmen aus dem
Konzert für die Restaurierung eines historisch wertvollen Hammerklaviers aus dem 18. Jahrhundert verwendet werden. Das
Hammerklavier befindet sich im Besitz der Mühlhäuser Museen.
Karten für das Benefizkonzert (30 Euro / erm. 25 Euro) gibt es
ab dem 29. März in der Tourist-Information in der Ratsstraße
(Tel. 03601 - 404770) und in der Kornmarktkirche (Tel. 0360185660).
Veranstaltungstipps der Stadt Mühlhausen
Lange Nacht der Hausmusik:
Freitag, 18.03.2016, 20 Uhr und 21 Uhr
Kulturhistorisches Museum, Mühlhäuser Kulturbund (Puschkinhaus) und Stadtbibliothek;
22 Uhr Abschlussveranstaltung in der Stadtbibliothek
Weitere private Veranstaltungsorte (in Planung) entnehmen Sie
der Sonderpublikation, die ab März ausliegen wird.
Mühlhäuser Musiktage:
Samstag 02.04. bis Samstag 30.04.2016 u. a.
mit folgenden Veranstaltungen:
09.04.2016 | 16 Uhr | St. Josef
Ensemble in residence - Glie Angeli Genéve
13.04.2016 | 19.30 Uhr | Stadtbibliothek
Andreas Gundlach - Klavier, Jonglage und Humor
16.04.2016 | ab 20 Uhr | Innenstadt
Honky-Tonk-Kneipenfestival
20.06.2016 | St. Marien
Eröffnung der Veranstaltungsreihe
„Mühlhäuser Marienkonzerte“
02.04.2016 | 20 Uhr | Puschkinhaus
Eröffnung mit „70 Jahre Kulturbund“
Christian Bleiming Boogie Duo & Tommie Harris
Programm während der Frühlingsferien im Mehrgenerationenhaus
Im Soziokulturellen Zentrum/Mehrgenerationenhaus „Geschwister-Scholl-Heim“ wartet während der Frühlingsferien
vom 24.3. bis 2.4. 2016 ein abwechslungsreiches Programm:
Donnerstag (24.3.), 10 Uhr
„Brezelbacken“ mit Marina und Sabine
Gründonnerstag ohne Brezeln - einfach unvorstellbar in Mühlhausen!
Donnerstag (24.3), 15 Uhr
„Osterfeuer“ mit Uwe und Oliver
Das traditionelle Osterfeuer im Garten wird angezündet und die
selbstgebackenen Brezeln werden geschmaust.
Dienstag (29.3.), 15 - 17 Uhr
„Mobiler Skaterparcours“ mit Uwe und Oliver
Turnschuh an und Skateboard raus! Geschicklichkeit und Konzentration sind beim Parcours mit dem Skateboard und beim
Lösen von verschiedenen Aufgaben gefordert.
Mittwoch (30.3.), 10 Uhr
„Kinder-Fantasie-Werkstatt“ mit Marina und Sabine Basteln
macht Spaß und gute Laune. Mit Farben und allerlei Materialien gestalten wir Frühlingsdekoration. Dabei darf kreativ experimentiert werden.
Kosten: 1,50 EUR
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Donnerstag (31.3.), 14 Uhr
Mädchentreff mit Monika
„Schönheitsgeheimnisse aus der Natur“
Jede Menge Spaß wird es geben, beim Herstellen einer Gesichtsmaske aus natürlicher Kosmetik.
Kosten: 2,00 EUR
Freitag (1.4.), 10 Uhr
„Fit in den Frühling“ mit Marina und Sabine
Bei verschiedenen sportlichen Spielen wird die Fitness getestet.
Dabei geht es um Kondition, Ausdauer und Geschicklichkeit.
Um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer:
03601/812390 wird gebeten.
Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns
gratulierte den Jubilaren der Stadt
Im Dezember 2015:
zum 70. Geburtstag
Frau Edeltraud Borde
Frau Gudrun Bottek
Herrn Günter Christ
Herrn Raffaele Ferraina
Frau Christina Grünke
Frau Ursula Reinhold
Herrn Günter Schenk
Frau Brunhilde Ulrich
Herrn Hans Wagner
Herrn Frank Weber
Frau Frigga Zeuch
zum 75. Geburtstag
Herrn Hans-Joachim Albrecht
Herrn
Jans-Joachim Bachmann
Frau Christel Bode
Frau Ingrid Diekmann
Frau Renate Döring
Frau Gertrud Dützmann
Frau Annemarie Felsberg
Herrn Karl-Heinz Fick
Frau Margot Frank
Frau Martha Göthling
Herrn Klaus Grabe
Frau Barbara Grund
Frau Anneliese Gust
Frau Roswitha Hagedorn
Frau Waltraud Hakanßon
Herrn Lothar Hartmann
Herrn Günter Hasenbein
Frau Margit Hause
Herrn Manfred Henning
Frau Erika Hill
Frau Karla Hitzner
Frau Christa Höppner
Frau Charlotte Hoffmann
Frau Sieglinde Hoh
Frau Anneliese Hoyer
Frau Sieglinde Ilmer
Frau Waltraud Jakob
Frau Brigitte Koch
Frau Margit Krille
Frau Erika Maaß
Frau Ulla Matl
Frau Ingrid Müller
Frau Erika Ochs
Frau Annemarie Otto
Herrn Dieter Pechbrenner
Frau Margarete Rader
Frau Rosemarie Restel
Frau Christine Richter
Frau Edda Roski
Herrn Wolfgang Schäffner
Frau Barbara Scheibel
Herrn Klaus Schreiber
Frau Karin Schulze
Frau Margitta Tippelt
Herrn Joachim Werner
Frau Christl Westphal
Frau Erika Wild
Frau Krimhilde Ziegert
zum 80. Geburtstag
Herrn Klaus Arndt
Frau Giesela Becker
Herrn Herbert Breitbarth
Herrn Kurt Daubitz
Frau Sieglinde Dietrich
Frau Ingrid Halbeisen
Frau Hedwig Henneberg
Frau Eva Jacobi
Frau Ingeborg Jacobi
Herrn Waldemar Jessulat
Frau Ingrid Kusch
Herrn Herbert Lehnert
Herrn Hans-Dieter Leubner
Herrn Wilhelm Martin
Frau Nanny Menche
Herrn Manfred Muder
Herrn Georg Ringwelski
Herrn Otto Rosenbaum
Herrn Hans-Georg Rudolph
Frau Waltraud Schäfer
Frau Gertrudis Schreiber
Herrn Walter Schröder
Frau Christiane Schröter
Herrn Heinz Seyfarth
Herrn Günter Stockmann
Herrn Manfred Weber
zum 85. Geburtstag
Frau Ursula Anhalt
Frau Gertrud Bernsdorf
Frau Christa Blümel
Frau Ingrid Falkenberg
Herrn Christian Goldstein
Frau Margot Ruth Hahn
Frau Elfriede Heißig
Frau Lieselotte Hempel
Frau Gisela Höfer
Herrn Horst Jacobi
Frau Gertrud Kaul
Frau Christa Kallert
Frau Erna Lamparter
Frau Maria Linke
Frau Asta Löffelholz
Frau Charlotte Luhn
Herrn Karl Schandor
Herrn Rolf Seebach
Frau Margit Stephan
zum 90. Geburtstag
Herrn Helmut Binternagel
Frau Lydia Haake
Herrn Siegfried Heißner
Frau Waltraud Jüttner
Frau Christa Menge
Frau Ilse Mitscherling
Frau Gertrud Rathgeber
zum 91. Geburtstag
Herrn Karl Adler
Frau Wilfriede Dietrich
Herrn Emil Graf
Frau Erna Hafemann
Frau Maria Heilwagen
Frau Marianne Leifheit
Frau Elisabeth Merkel
Frau Elfriede Radowsky
Frau Elisabeth Schuchtrup
Frau Erika Schüler
Frau Margarete Tannenberg
Herrn Julius Vogt
Herrn Richard Wagner
zum 92. Geburtstag
Frau Annerose Höpel
Frau Clothilde Pradler
Herrn Ernst Zierentz
zum 93. Geburtstag
Frau Berta Hentrich
Herrn Wolfgang Kirsten
Frau Irma Urbach
zum 94. Geburtstag
Herrn Franz Finis
Herrn Paul Höche
Frau Ilse Rechenbach
zum 95. Geburtstag
Herrn Kurt Horn
Herrn Alfred Nitz
Frau Klara Rudolph
zum 97. Geburtstag
Frau Ida Hillmann
Frau Martha Hontsch
zum 98. Geburtstag
Frau Klara Penßler-Beyer
zur Eisernen Hochzeit
Eheleute Ingeborg und Helmut Pfohl
Eheleute Gerda und Rolf Mier
Eheleute Ursula und Martin Drescher
Eheleute Jutta und Gerhard Fischer
zur Diamantenen Hochzeit
Eheleute Friedel und Hans Neubauer
Eheleute Sigrid und Helmut Wagner
Eheleute Christa und Siegwart Hausdörfer
Eheleute Rita und Egon Dormann
zur Goldenen Hochzeit
Eheleute Rosemarie und Gerd Restel
Eheleute Erika und Hans-Jürgen Ackermann
Eheleute Veronika und Konrad Hüttl
Eheleute Maria und Günter Lejczyk
Eheleute Karin und Ulrich Helbig
Im Januar 2016
zum 70. Geburtstag
Herrn Wolfgang Baumgärtner
Herrn Klaus-Dieter Eritt
Herrn Klaus Jüngling
Frau Christel Kiel
Frau Anita Kleinschmidt
Frau Ute Lange
Frau Christa Langhammer
Frau Monika Mattis
Herrn Rolf Melle
Herrn Wolfgang Moses
Frau Ingeborg Naumann
Frau Gerlinde Nummer
Frau Christine Richter
Frau Erika Spangenberg
Herrn Gerhard Strohschein
zum 75. Geburtstag
Frau Christa Ackermann
Herrn Klaus-Dieter Atzrodt
Frau Renate Austen
Herrn Herbert Beyrodt
Herrn Hans Furtner
Frau Ursula Geyer
Frau Roswitha Gnatowski
Frau Luise Hendrich
Herrn Heinz-Dieter Heß
Frau Brigitte Hönel
Frau Christa Hühnermann
Herrn Josef Hynek
Herrn Hans Jacobi
Herrn Burghard John
Frau Erika Keßler
Frau Christa Kopp
Frau Ursula Kucksch
Herrn Günther Kühn
Frau Gerhild Lang
Herrn Karl-Heinz Lopau
Herrn Dieter Oberthür
Frau Helga Schein
Herrn Winfried Skambraks
Frau Marlis Stehli
Frau Ingrid Stockmann
Herrn Werner Ulitzka
Frau Gudrun Werner
Herrn Hartmut Zeuch
Seite - 13 -1/2016
zum 80. Geburtstag
Herrn Gerhard Baumeister
Frau Hannelore Behmel
Frau Helga Bierwirth
Frau Margot Breslauer
Frau Lydia Djakov
Frau Inge Dörries
Frau Christa Essiger
Frau Irene Grunert
Herrn Horst Hoffmann
Herrn Peter Jäger
Herrn Ulrich Kampfhenkel
Frau Ingeborg Keuchel
Herrn Hubert Kirchner
Herrn
Hans-Dieter Klopfleisch
Herrn Hartwig Kollascheck
Frau Anni Leifheit
Frau Jutta Meyer
Herrn Walter Müller
Herrn Gerold Nöring
Frau Charlotte Pfeiffer
Herrn Manfred Reykowski
Frau Waltraud Richter
Herrn Siegfried Romberger
Frau Erna Ruppelt
Herrn Felix Schmidt
Frau Sofia Schwarzkopf
Frau Annerose Spekowius
Frau Jutta Stieler
Herrn Karl-Heinz Stiffel
Herrn Günter Stude
Frau Rosemarie Sünder
Frau Marie-Luise Tessmer
Frau Brigitte Tietze
Herrn Klaus Voigt
Herrn Manfred Weber
Frau Ruth Weidauer
Frau Gerda Windisch
Frau Waltraud Zukunft
zum 85. Geburtstag
Frau Ursula Althaus
Frau Maria Babock
Frau Edelgard Bellstedt
Herrn Erich Eisenhardt
Frau Maria Feist
Herrn Hans Funke
Frau Rita Höppner
Herrn Hans Hornung
Herrn Karl Hoyer
Frau Jutta Hühn
Herrn Helmut Jäk
Herrn Werner Köhmstedt
Herrn Günter Körber
Frau Helga Langenhan
Frau Ilse Leifheit
Frau Hanna Mielke
Frau Ernestine Porzelt
Herrn Wolfgang Schönfelder
Frau Inge Trauboth
Frau Traude Urchs
zum 90. Geburtstag
Frau Erika Drechsel
Frau Anna Dreier
Frau Lieselotte Hagedorn
Frau Irma Hellmann
Frau Ida Hinz
Herrn Horst Niemeyer
Frau Rosa Paterski
Frau Linda Stredicke
zum 91. Geburtstag
Frau Erika Asch
Frau Irmgard Bachmann
Herrn Werner Hommel
Frau Luise Lauf
Herrn Fritz May
Frau Ilse Müller
Frau Gertrud Reiprich
Frau Vera Schöner
Frau Gertrud Schulz
Frau Ruth Stollberg
zum 92. Geburtstag
Frau Ruth Göbert
Frau Paula Hägele
Frau Anna Hillebrand
Frau Gertrud Leifheit
Frau Lea Rimmer
Frau Ruth Storch
Frau Jutta Wagner
zum 93. Geburtstag
Frau Irma Effenberger
Frau Ruth Fuhrmann
Frau Liselotte Haltenhof
Herrn Joachim Liebig
Frau Liselotte Steinfest
zum 94. Geburtstag
Frau Anneliese Becker
Frau Ursula Eißner
Frau Hedwig Kahl
Frau Hildegard Rosenberger
Frau Ludmilla Ullrich
Herrn Ernst-Martin Vintz
zum 95. Geburtstag
Frau Ruth Kleeberg
Frau Ruth Riemann
zum 96. Geburtstag
Frau Lieselotte Eckertz
Frau Hilde Hörschelmann
zum 97. Geburtstag
Herrn Rudolf Wascher
zum 98. Geburtstag
Frau Anna Offenhausen
zum 99. Geburtstag
Frau Marie Thiel
zum 101. Geburtstag
Frau Elfriede Kleinschmidt
zum 102. Geburtstag
Frau Maria Rosenau
zur Diamantenen Hochzeit
Eheleute Frieda und Hans-Dieter Götze
zur Goldenen Hochzeit
Eheleute Heidemarie und Dieter Bendrich
Eheleute Monika und Reinhold Mattis
Im Februar 2016
zum 70. Geburtstag
Frau Veronika Bösenberg
Herr Peter Deichsel
Frau Sigrid Görlach
Herr Ulrich Grekun
Frau Ewelin Herzog
Frau Gudrun Kleinschmidt
Frau Helga Leye
Herr Klaus-Udo Listemann
Herr Ingo Müller
Herr Ekkehard Mußil
Herr Michael Pittack
Frau Monika Raschdorf
Frau Marlis Richardt
Herr Helmut Schempp
Frau Ilona Schill
Herr Jürgen Schmieder
Herr Wolfgang Suck
Herr Klaus Trabert
zum 75. Geburtstag
Herr Ulrich Bettermann
Frau Brigitte Eisenhardt
Herr Drgam Farah
Frau Irene Fiebig
Frau Renate Hagedorn
Herr Bernd Hankel
Frau Heidelinde Herpe
Frau Burgunde Hippius
Frau Ursula Hitzner
Frau Hannelore Jacobi
Frau Theresia Kämmerer
Frau Ulrike Kamrath
Frau Rosemarie Käppler
Herr Ulrich Kleeberg
Herr Dieter Leiding
Herr Karl-Heinz Maaß
Frau Renate Mauff
Frau Gisela May
Frau Regina Montag
Herr Horst Neef
Frau Renate Neumann
Herr Klaus-Dieter Pauli
Frau Brigitte Pollex
Frau Gertrud Schenk
Herr Arnold Schewior
Herr Rolf Jürgen Schweda
Frau Heike Seyfarth
Frau Regina Timmermann
Frau Rosemarie Vogler
Frau Marianne Voigt
Frau Renate Wellner
Frau Margot Winter
zum 80. Geburtstag
Frau Gisela Ader
Frau Christa Adolph
Frau Edith Deicke
Frau Ilse Fischer
Herr Albert Hagedorn
Herr Aloysius Henning
Frau Christa Herz
Frau Waltraud Hoffmann
Herr Helmut Huch
Frau Brigitte Kahlert
Frau Ingeborg Kämpf
Frau Margarete Krahl
Frau Hannelore Lamczyk
Frau Anita Madeheim
Frau Anita Muder
Frau Erika Müller
Frau Edith Müller
Frau Bärbel Muscat
Herr Hans Pfeuffer
Frau Rita Richert
Herr Karl-Heinz Schneider
Herr
Hans-Joachim Stilzebach
Herr Klaus Thon
Frau Ursula Weckert
Herr Wolfgang Zurek
zum 85. Geburtstag
Herr Karl-Heinz Ambos
Frau Helga Beng
Frau Agathe Berndt
Herr Horst Buchheim
Frau Hildegard Fischer
Frau Gertrud Fröbe
Frau Irene Halbeisen
Herr Alfons Höpfner
Frau Gertrud Jacobi
Frau Christa Kursawe
Frau Anita Ludwig
Frau Ingeborg Meyer
Frau Alice Miosge
Herr Dr. Gerald Patzelt
Herr Gerhard Schäfer
Frau Gertrud Schneemann
Herr Karlheinz Schwabe
Frau Mechthilde Schwarzer
Frau Anneliese Sperhake
Herr Kurt Steinbrecher
zum 90. Geburtstag
Frau Gerda Achilles
Frau Gerda Feigenspan
Frau Rosemarie Grabe
Herr Walter Hentrich
Frau Edith Kirchner
Frau Ursula Oberreich
Herr Karl Reschke
Herr Wilhelm Schilling
Herr Dr. Otto Walter
Frau Renate Weißhaar
Frau Edith Wiegand
zum 91. Geburtstag
Frau Irmgard Brausch
Frau Elisabeth Ebeling
Herr Helmut Pein
Frau Viktoria Richardt
zum 92. Geburtstag
Frau Margarete Grimm
Herr Horst Herbrechtsmeier
Frau Vera Kropp
Frau Lieselotte Müller
zum 93. Geburtstag
Frau Melanie Amling
Herr Giesbert Beyerhaus
Frau Gertrud Dörnfeld
Frau Anna Fritzlar
Frau Hildegard Fuhlrott
Frau Charlotte Schubert
Herr Werner Sonntag
zum 94. Geburtstag
Frau Erika Kirchner
zum 95. Geburtstag
Herr Heinz Hehr
Seite - 14 -1/2016
zur Goldenen Hochzeit
Eheleute Edeltraud und Gregor Austen
Eheleute Gisela und Heribert Lange
Eheleute Gislinde und Peter Krüger
Eheleute Regina und Klaus Timmermann
Impressum
Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür.
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Bezugsbedingungen:
Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der
Stadt Mühlhausen.
Einzelbezug:
Stadtverwaltung Mühlhausen, Pressestelle, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen
Portokosten sind zu erstatten.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel nach den Sitzungen des Stadtrates, kostenlos an
alle erreichbaren Haushalte der Stadt.