RFID-Elektronische Zutrittskontrolle bietet Höchstmaß an Flexibilität

sicherheitstechnik
RFID-Elektronische Zutrittskontrolle
bietet Höchstmaß an Flexibilität
Planungsbeispiel im Bestandsprojekt / Sicherheitslücken zuverlässig schließen
Grundsätzlich bietet ein elektronisches
Zutrittskontrollsystem im Vergleich zur
klassischen Schließanlage eine wesentlich größere Flexibilität, sowohl in der
Struktur als auch bei der Rechtevergabe.
Ein erarbeiteter Planungsstand / Projektstand ist niemals statisch, sondern lässt
sich jederzeit im laufenden Betrieb der
Anlage neu organisieren, anpassen und
dokumentieren.
V
erlorene oder nicht zurückgegebene
Identifikationsmerkmalträger / Ausweise zum Beispiel (Abb.1) lassen sich
einfach ausprogrammieren. So werden
Sicherheitslücken schnell und zuverlässig geschlossen. Eine Erweiterbarkeit
später ist jederzeit gegeben, auch wenn
die Erstinstallation schon mehrere Jahre
zurückliegt. Wesentliche Mehrkosten, im
Vergleich zur Erstausrüstung sind nicht
zu erwarten. Ereignisse können, falls gewünscht, protokolliert und ausgewertet
werden und in Kombination mit mechatronischen Komponenten lassen sich Türen, die nicht online angebunden werden
können, ebenfalls in ein komplettes Zutrittskontrollsystem integrieren (Abb.2).
Die Vorteile einer integrierten elektronischen Schließanlage liegen auf der
Hand: Eine Datenbank, eine Verwaltung,
jederzeit die komplette Übersicht
Damit eine bedarfsgerechte Zutrittskontrolle den Anforderungen in allen Punkten gerecht wird, müssen verschiedene
Kriterien beachtet werden. Die unterschiedlichsten Türen, darunter solche mit
Brand- und Rauchschutzeigenschaften,
Barrierefreiheit, Motorantrieb, Türen in
Rettungswegen sowie Kombinationen
dieser verschiedenen Typen, bedingen
auch unterschiedlichste Varianten in der
Ausstattung.
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Abb.1 links: Wenn der Identifikationsmerkmal-Transponder wie ein Chip verloren geht, kann dieser in der
Software einfach ausprogrammiert werden. Abb.2 rechts: Auch nachträglich lassen sich einzelne Türen in
ein Online Zutrittskontrollsystem integrieren.
Versäumnisse und Fehler bei der Planung
können teuer werden, da Nachrüstungen
oder Änderungen am Türelement häufig
nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich sind. Im ungünstigsten Fall muss das
Türelement sogar ausgetauscht werden.
Eine sorgfältige Planung ist vom ersten
Schritt an unabdingbar!
Abb.3: Das Kennzeichnungsschild
des Herstellers im
Türfalz gibt genauen
Aufschluss über die
brand- und rauchschutztechnischen
Anforderungen
Beispiel: Ein Kunde möchte eine Bestands-Zutrittskontrollanlage (ZKA) für
seinen Eingangsbereich mit Empfang
um zwei weitere Türen in die dahinterliegende Verwaltung und den Produktionsbereich erweitern. Diese Bereiche
sollen durch ein Zutrittskontrollsystem
an den beiden Türen geschützt werden.
Als Montageort für das Steuergerät
kommt der Raum mit dem Etagenverteiler im Verwaltungsbereich in Frage. Hier
laufen entsprechende Verbindungsleitungen und Netzwerkstrukturen auf, die
für die Einbindung in das ZKA-Netz
genutzt werden können. Die 230 VoltVersorgung ist schon vorhanden, da die
aktiven Netzwerkkomponenten ja bereits
versorgt werden. Es gibt eigens abgesicherte Stromkreise, die zum Teil auch
über eine USV-Anlage und ein Notstromaggregat gestützt werden. Dadurch kann
das Steuergerät in einer Ausbauvariante ohne eigene Notstromversorgung
eingeplant und die vorhandene Notstromversorgung genutzt werden. Zuvor muss mit dem Verantwortlichen für
die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) abge­stimmt werden, ob die
Anschlussleis­t ung von der Anlage gedeckt wird. Steht hier keine Kapazität zur
Verfügung, kann das Steuergerät auch
mit integrierter Notstromversorgung eingebaut werden und autark arbeiten. In
den vorhandenen IT-Datenschränken ist
an verschiedenen Stellen noch Platz frei,
an denen der Steuerkontroller als 19“Gerät sowie weitere Komponenten wie
z.B. Verteilerleisten und Patch-Felder ein-
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gebaut werden können; der genaue Einbauplatz muss allerdings im Vorfeld exakt
abgeklärt werden. Oftmals gibt es genau
definierte Strukturen, die Schrankreihenfolgen und Einbauhöhen (Höheneinheiten) vorgeben.
So kann es z.B. sein, dass der Kontroller
im Schrank mittig angeordnet wird, die
dazu gehörenden Verteiler- / Patchfelder
aber in einem anderen Schrank einzubauen sind.
Zu beachten sind die Zutrittsgewohnheiten von Mitarbeitern, Kunden und
Lieferanten. Der in unserem Beispiel
hinter dem Gebäude liegende Parkplatz zeugt von der Nutzung der dazwischenliegenden Notausgangstür.
Diese Tür wird ebenfalls als Personal­
eingang und Lieferantenzugang genutzt und soll laut Kundenanforderung
in das Zutrittskontrollsys­t em mit eingebunden werden. Die Tür wird also in beiden Richtungen genutzt und sollte auch
kontrolliert werden.(Abb.4)
Bei den Türen, die in die Verwaltung und
den Produktionsbereich führen, handelt
es sich auch um Zugänge zu den Treppenhäusern, so dass an diese Türen brandund rauchschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Ein Blick auf das
Kennzeichnungsschild des Herstellers im
Türfalz gibt genauen Aufschluss (Abb.3).
Der Techniker muss also darauf achten,
dass für Ein- und Aufbauten an den Türen
die Richtlinien für zulässige Änderungen
an Feuerschutzabschlüssen zuverlässig
eingehalten werden. Unter Umständen
ist sogar ein kompletter Austausch der
Tür notwendig, damit eine allen Richt­
linien konforme Anlage errichtet werden
kann. Bei Türen an Flucht- und Rettungswegen, kann es sich ergeben, dass die
gewünschte Richtung der Zutrittskontrolle auch die notwendige Fluchtrichtung ist. Der Einbau von zugelassenen
Flucht- und Rettungswegkomponenten ist an dieser Tür dann unumgänglich.
Auch hier gilt wieder, dass möglicherweise sogar die gesamte Tür ausgetauscht
werden muss. Durch den Einsatz eines
Abb.4: Zutrittsgewohnheiten sind ein wesentliches
Kriterium für die Planung einer elektronischen Zutrittskontrollanlage.
Flucht- und Rettungswegterminals müssen am Steuergerät zusätzliche Meldeeingänge und Schaltausgänge vorgesehen werden, so dass die Meldungen
ins System weitergeleitet werden können und Befehle zur Fluchttürsteuerung
vom Zutrittskontroller gesendet werden
können. Nur die Fluchttürsteuerung darf
das Verriegelungselement der Fluchttür
steuern, da diese zusammen eine zugelassene Einheit bilden. Bei der Leitungsverlegung wirkt sich die vorhandene
strukturierte Verkabelung positiv aus, da
sie im gesamten Gebäude vorhanden ist
und die Zutrittskontroller über aktuelle
Netzwerktechnik angebunden werden.
Lediglich die Endverkabelung zum Leser
und zum Verriegelungselement bzw. zur
Fluchttürsteuerung muss noch geplant
werden. Vorhandene Leitungsführungen,
Kabeltrassen und Installationsrohre
sollten nicht zu knapp bemessen werden,
um eine spätere Erweiterbarkeit zu gewährleisten; Brandschutzabschnitte sind
natürlich zu berücksichtigen und einzuhalten.
In der vorhandenen System-Software ist
ein Release Upgrade zu prüfen, um auch
die Software auf einen modernen Stand
zu bringen und zu halten. Als effektiv
und benutzerfreundlich hat sich der Abschluss eines Instandhaltungsvertrages
erwiesen. Darin sind die Software-Aktualisierung, der Hotline-Support und das
Störungsmanagement sowie die Hardund Software-Wartung enthalten. Ist
ein solcher Vertrag bereits abgeschlossen, muss er entsprechend angepasst
werden, da sich der Anlagenumfang ändert. Bei örtlichen Begehungen sollten soweit vom Kunden genehmigt - Fotos
von den entsprechenden Räumen, Bereichen und Details erstellt und archiviert
werden. Für die Angebotserstellung und
die Technische- sowie die RevisionsDokumentation einer Zutrittskontrollanlage ist dies unerlässlich und bei Auftragserteilung hilfreich für die technische
Umsetzung.
Autor:
Marcus Lanz, Serviceleiter
primion Technology AG
72510 Stetten a.k.M.
Fotos: primion
www.primion.eu
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