02/2016 MEDIAN Kliniken - Gesundheit & Soziales

ver.di Tarifinfo
Nr. 2 / Februar 2016
Eine Veröffentlichung der ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 3 Tarifkoordination, 10112 Berlin. V.i.S.d.P. Sylvia Bühler, Bearbeitung: Axel Weinsberg, Tel. 030/6956-1823, Fax: -3410 , [email protected]
MEDIAN Kliniken GmbH
Bad Berka Adelsberg - Bad Berka Ilmtal - Bad Lausick - Bad Lobenstein - Bad Sülze - Bad Tennstedt Berggießhübel - Flechtingen - Grünheide - Heiligendamm - Hoppegarten - Kalbe - Wismar
An alle ver.di-Mitglieder und Beschäftigten
Angriff auf Arbeitnehmerrechte.
MEDIAN kündigt Manteltarifvertrag zum 30.4.2016.
Die Arbeitgeber der MEDIAN Kliniken GmbH haben den gemeinsamen
Manteltarifvertrag gekündigt. Damit gelten ab dem Zeitpunkt alle dort
geregelten Ansprüche nicht mehr zwingend und können durch andere
Regelungen (z.B. Änderungsverträge oder Betriebsvereinbarungen) abgelöst
werden. Für alle nach dem 30. April 2016 neu eingestellten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gilt der Manteltarifvertrag grundsätzlich NICHT mehr.
Um welche tarifvertraglichen Regelungen geht es im Wesentlichen?
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Hier wären 40, 45 Stunden und mehr
(ohne Lohnausgleich) durchaus möglich.
Erholungsurlaub. Im ungünstigsten Fall gäbe es dann nur einen Anspruch auf
den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr.
Zusatzurlaub, Krankengeldzuschuss. Beides könnte komplett entfallen.
Für ver.di-Mitglieder gelten die alten Regelungen jedoch unmittelbar weiter,
solange sie eben nicht durch neue Abmachungen ersetzt werden. Der
Arbeitgeber ist nicht berechtigt, gegen den Willen eines ver.di-Mitglieds so eine
neue Abmachung durchzusetzen. In Streitfällen genießen ver.di-Mitglieder
gewerkschaftlichen Rechtsbeistand.
Für Nicht-Mitglieder gelten die bisherigen tariflichen Regelungen nicht
unmittelbar. Sofern im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Manteltarifvertrag
besteht, könnte dieser z.B. durch einen Änderungsvertrag gestrichen werden.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, besteht natürlich kein
gewerkschaftlicher Rechtsbeistand.
Darum jetzt:
ver.di-Mitglied werden
und tarifliche Ansprüche sichern.
www.mitgliedwerden.verdi.de