ver.di Tarifinfo Nr. 2 / Februar 2016 Eine Veröffentlichung der ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich 3 Tarifkoordination, 10112 Berlin. V.i.S.d.P. Sylvia Bühler, Bearbeitung: Axel Weinsberg, Tel. 030/6956-1823, Fax: -3410 , [email protected] MEDIAN Kliniken GmbH Bad Berka Adelsberg - Bad Berka Ilmtal - Bad Lausick - Bad Lobenstein - Bad Sülze - Bad Tennstedt Berggießhübel - Flechtingen - Grünheide - Heiligendamm - Hoppegarten - Kalbe - Wismar An alle ver.di-Mitglieder und Beschäftigten Angriff auf Arbeitnehmerrechte. MEDIAN kündigt Manteltarifvertrag zum 30.4.2016. Die Arbeitgeber der MEDIAN Kliniken GmbH haben den gemeinsamen Manteltarifvertrag gekündigt. Damit gelten ab dem Zeitpunkt alle dort geregelten Ansprüche nicht mehr zwingend und können durch andere Regelungen (z.B. Änderungsverträge oder Betriebsvereinbarungen) abgelöst werden. Für alle nach dem 30. April 2016 neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt der Manteltarifvertrag grundsätzlich NICHT mehr. Um welche tarifvertraglichen Regelungen geht es im Wesentlichen? Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Hier wären 40, 45 Stunden und mehr (ohne Lohnausgleich) durchaus möglich. Erholungsurlaub. Im ungünstigsten Fall gäbe es dann nur einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr. Zusatzurlaub, Krankengeldzuschuss. Beides könnte komplett entfallen. Für ver.di-Mitglieder gelten die alten Regelungen jedoch unmittelbar weiter, solange sie eben nicht durch neue Abmachungen ersetzt werden. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, gegen den Willen eines ver.di-Mitglieds so eine neue Abmachung durchzusetzen. In Streitfällen genießen ver.di-Mitglieder gewerkschaftlichen Rechtsbeistand. Für Nicht-Mitglieder gelten die bisherigen tariflichen Regelungen nicht unmittelbar. Sofern im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Manteltarifvertrag besteht, könnte dieser z.B. durch einen Änderungsvertrag gestrichen werden. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, besteht natürlich kein gewerkschaftlicher Rechtsbeistand. Darum jetzt: ver.di-Mitglied werden und tarifliche Ansprüche sichern. www.mitgliedwerden.verdi.de
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